LKW-Autobahnschütze geht in Revision wegen Datenschutz!

Guten Morgen Zusammen,

nach dem gestern verhängten Urteil von 10,5 Jahren Haft gegen den wegen über 700 in den Gegenverkehr abgefeuerten Schüssen und mehrfachen Mordversuches angeklagten LKW-Fahrer machte direkt nach Urteilsverkündung die Meldung die Runde, dass sein Anwalt in Revision gehen will, da man im Zuge der Ermittlungen Autokennzeichen gescannt hatte und dadurch überhaupt erst der Täter überführt werden konnte.
Dies verstoße nach Aussage des Anwaltes gegen den Datenschutz.

Bei solchen Begründungen klappt mir ehrlich gesagt das Messer in der Hosentasche auf. 😠
Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?
Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?

Und wem haben wir sowas dann zu verdanken?
All denen - auch hier unzählig auf MT angemeldeten - selbsternannten "Datenschützern", die immer und überall ihren ach so heiligen Privatschutz gefährdet sehen und in erster Reihe lauthals "illegal! illegal! illegal!" schreien.

Wäre mal sehr interessant zu wissen was passiert wäre, wenn unter diesen 700 Opfern irgendein Bekannter/Verwandter eines solchen "Datenschützers" gewesen wäre. 🙄

Gruß Martin

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Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:


… Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?

Du solltest dich mal um ein paar Fakten bemühen, bevor du solche Grütze von dir gibst.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:


Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?

Zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem man sich noch auf Gesetze verlassen kann. Auch auf Datenschutzgesetze. Dass das nicht immer "gut" ist, ist halt aktueller Stand und sollte dem Gesetzgeber Anlass geben, die Gesetze nachzubessern. Für Stammtischparolen ist das natürlich gefundenes Fressen.

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Zitat:

@Swallow [url=http://www.motor-talk.de/.../...on-wegen-datenschutz-t5101993.html?...]schrieb am 31. Oktober 2014 um 21:00:44



Wer sagt denn, daß Kennzeichen wirklich NICHT gespeichert werden?

Das LKW-Mautsystem sollte angeblich auch nur für Mautzwecke - und sonst nichts - verwendet werden.
Und ist's dabei geblieben?

Ja, oder ist Dir etwas anderes bekannt? Wenn ja, immer her mit der (belastbaren) Quelle.

Fakt ist, dass die Kennzeichenerfassung in diesem Fall deswegen durchgeführt werden musste, weil die Mautdaten eben nicht verwendet werden durften.

Genauso wie bei der Suche nach einem Serienmörder vor einigen Jahren, der auch im LKW unterwegs war. Dies wusste die Polizei, musste aber ohne die angefragten Mautdaten auskommen.

Link zu dem Fall: hier.

"Natürlich könnte man darüber diskutieren, ob schon der Datenabgleich also solcher in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Dass eine bloß kurze Datenspeicherung und -verarbeitung nur wegen ihrer sicherlich geringeren Inensität noch kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist, darf man jedenfalls in Zweifel ziehen. Aber offenbar hält das Bundesverwaltungsgericht nur eine Art Vorratsspeicherung der Kennzeichendaten für erheblich."
Lawblog.de

Das ist in etwa auch so meine Meinung.
Wenn man anfängt erst mal alle unter Generalverdacht zu stellen, sind wir wieder im Mittelalter. Da waren die Rothaarigen auch alle Hexen. Die Rasterfahndung ist nicht ohne Grund in Deutschland verboten.
Daten sollten erfragt werden dürfen, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Ich habe persönlich ein Problem damit, wenn man nur zur Kontrolle meine Daten abfragt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:10:45 Uhr:


Um die Rechtmäßigkeit. Beweise dürfen nicht verwendet werden, wenn sie mit ungesetzlichen Mitteln erlangt wurden. Wie bei der Folter auch.

Sollte die Datenerfassung nicht als Beweis gewertet werden dürfen, was passiert dann?

Der Widerruft sein Geständnis und wird freigesprochen?

Die bei ihm gefundene Waffe würde dann auch nicht zugelassen?

Gruß Metalhead

"Die Rasterfahndung ist nicht ohne Grund in Deutschland verboten."

Stand das Gestern in deinem Glückskeks oder woher hast du diesen Unsinn?

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Unsere Gesetze sind viel zu lasch. In den USA würde der gleich mal 30 Jahre weggesperrt. Bei 10 Jahren hier ist er nach 3 Jahren wieder draußen.

Zitat:

@FredMM schrieb am 3. November 2014 um 18:18:52 Uhr:


Unsere Gesetze sind viel zu lasch. In den USA würde der gleich mal 30 Jahre weggesperrt. Bei 10 Jahren hier ist er nach 3 Jahren wieder draußen.

schlechtes Beispiel-in den USA wirst du schonmal 10 Tage weggesperrt wenn deine Nase dem Sheriff nicht passt und Du keinen Zeugen hast 😛

Allein schon für den Versuch sich da rauswinden zu wollen unter dem Deckmantel des Datenschutzes sollte ihm weitere 5 Jahre einbringen.

Lächerlich was D heute alles für die Täter tut.

Zitat:

@rooster45 schrieb am 31. Oktober 2014 um 17:05:18 Uhr:


2) Das mit der "Folter" (ich denke du meinst diesen Fall) war in Frankfurt als ein Polizeibeamter das Leben eines Kindes zu retten versuchte. Der Kripomann und sein Vorgesetzter Polizeipräsident wurden später wegen "Androhung von Folter" verurteilt weil die Unversehrtheit des Kindermörders Gäfken höher zu bewerten sei als das zu rettende Leben eines entführten Kindes. Und das ist pervers.

Das ist nicht pervers, sondern geltendes Recht. Der Staat darf sich solcher Mittel nicht bedienen. Punkt. Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1:

Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte.

Es gibt davon keine Ausnahmen und das ist auch gut so. Und es gibt auch keine Ausnahmen wenn jemand unrechtmäßig überführt wird. Dann ist es sein gutes Recht Einspruch einzulegen, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Und es geht auch nicht darum Täter zu "schützen" sondern darum, dass der Staat die Menschenwürde generell und uneingeschränkt zu achten hat. Ist das so schwer zu verstehen? Nein.

Im Falle des veruteilten Schützen geht es um Daten die angeblich nicht hätten erhoben werden dürfen. Das ist eine andere Kiste und wir werden sehen, wie das zukünftig gehandhabt wird.

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