LKW-Autobahnschütze geht in Revision wegen Datenschutz!
Guten Morgen Zusammen,
nach dem gestern verhängten Urteil von 10,5 Jahren Haft gegen den wegen über 700 in den Gegenverkehr abgefeuerten Schüssen und mehrfachen Mordversuches angeklagten LKW-Fahrer machte direkt nach Urteilsverkündung die Meldung die Runde, dass sein Anwalt in Revision gehen will, da man im Zuge der Ermittlungen Autokennzeichen gescannt hatte und dadurch überhaupt erst der Täter überführt werden konnte.
Dies verstoße nach Aussage des Anwaltes gegen den Datenschutz.
Bei solchen Begründungen klappt mir ehrlich gesagt das Messer in der Hosentasche auf. 😠
Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?
Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?
Und wem haben wir sowas dann zu verdanken?
All denen - auch hier unzählig auf MT angemeldeten - selbsternannten "Datenschützern", die immer und überall ihren ach so heiligen Privatschutz gefährdet sehen und in erster Reihe lauthals "illegal! illegal! illegal!" schreien.
Wäre mal sehr interessant zu wissen was passiert wäre, wenn unter diesen 700 Opfern irgendein Bekannter/Verwandter eines solchen "Datenschützers" gewesen wäre. 🙄
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:
… Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?
Du solltest dich mal um ein paar Fakten bemühen, bevor du solche Grütze von dir gibst.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:
Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?
…
Zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem man sich noch auf Gesetze verlassen kann. Auch auf Datenschutzgesetze. Dass das nicht immer "gut" ist, ist halt aktueller Stand und sollte dem Gesetzgeber Anlass geben, die Gesetze nachzubessern. Für Stammtischparolen ist das natürlich gefundenes Fressen.
67 Antworten
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:59:14 Uhr:
Aber hier ist ein Schwerverbrecher zweifellos überführt, ohne wenn und aber. Er ist es gewesen. Und an der Stelle heiligt aus meiner Sicht der Zweck die Mittel. Diesen Menschen musste man erwischen, koste es was es wolle.
Und ja, da hat der lächerliche Datenschutz bitte hinten anzustehen.
Hallo,
meiner Meinung nach heiligt der Zweck nicht die Mittel.
Und ich hoffe, das es nicht soweit kommt, das mich jeder Arsch auf Knopfdruck nach Gutdünken durchleuchten kann, natürlich nur zum Wohle der Allgemeinheit.
Grüße
Manfred
Zitat:
@manni9999 schrieb am 31. Oktober 2014 um 15:06:31 Uhr:
Und ich hoffe, das es nicht soweit kommt, das mich jeder Arsch auf Knopfdruck nach Gutdünken durchleuchten kann, natürlich nur zum Wohle der Allgemeinheit.
Es könnte aber längst geschehen sein. Möglicherweise warst du einer der 60Mio gescannten Fahrer. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.
Und hat es weh getan? Nein!
Wir wussten bis eben noch nichtmal was davon, also kanns uns auch herzlich egal sein.
Hallo,
das kann schon sein.
Deshalb möchte ich entweder um meine Zustimmung gefragt werden oder es muss auf legale Weise geschehen.
Das ist doch kein Problem für den, der diese Daten sammelt, oder doch?
Grüße
Manfred
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:59:14 Uhr:
Grundsätzlich begrüße ich auch das Rechtsmittel der Berufung, gar keine Frage.Zitat:
@Swallow schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:32:17 Uhr:
Grundsätzlich finde ich es aber begrüßenswert, wenn ein Verurteilter ggf. gegen ein Urteil, das durch "unlautere Mittel" beschaffte Beweise zustande kam, Widerspruch einlegen kann.
Das soll man bitte gerne da einsetzen, wo irgendetwas schief gegangen ist, ich nachweislich beweisen kann, zu Uhrzeit XY nicht am Ort AB gewesen zu sein oder dergleichen.Aber hier ist ein Schwerverbrecher zweifellos überführt, ohne wenn und aber. Er ist es gewesen.
Es ist doch gar nicht gesagt, daß er mit seinem Widerspruch Erfolg hat.
Zitat:
Und an der Stelle heiligt aus meiner Sicht der Zweck die Mittel. Diesen Menschen musste man erwischen, koste es was es wolle.
Und ja, da hat der lächerliche Datenschutz bitte hinten anzustehen.
Datenschutz ist ganz gewiß nicht lächerlich.🙄
Die Frage ist doch: Wie viel Freiheit/Anonymität ist man gewillt der Sicherheit zu opfern?
Vollständige Sicherheit gibt es nur bei vollständiger Überwachung/Unfreiheit.
("koste es was es wolle"😉
Und genau das ist das Problem.
Für den, "der nichts zu verbergen zu haben meint" scheint das oberflächlich kein Problem zu sein.
Es kann aber für jeden zum Problem werden. Nicht in einem Rechtsstaat, aber in einem Unrechtsstaat.
Die Leute vergessen, daß ein gewisses Maß an Freiraum - der leider auch Kriminalität ermöglicht - nötig ist, um ggf. auch dem Staatsapparat gegenüber nicht völlig machtlos zu sein.
Oder anders gesagt, hätten in der DDR die technischen Möglichkeiten bestanden, die wie heute haben, die Mauer stünde noch.
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Zitat:
@Swallow schrieb am 31. Oktober 2014 um 15:22:24 Uhr:
Es ist doch gar nicht gesagt, daß er mit seinem Widerspruch Erfolg hat.
Natürlich nicht (wir wollen es auch nicht hoffen).
Aber allein die Tatsache daß hierfür noch weiter Steuergelder verschwendet werden nervt gewaltig.
Der wurde überführt und hat gestanden. Um was soll es in der Berufung noch gehen?
Gruß Metalhead
Um die Rechtmäßigkeit. Beweise dürfen nicht verwendet werden, wenn sie mit ungesetzlichen Mitteln erlangt wurden. Wie bei der Folter auch.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 15:14:10 Uhr:
… Möglicherweise warst du einer der 60Mio gescannten Fahrer. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Und hat es weh getan? Nein! Wir wussten bis eben noch nichtmal was davon, also kanns uns auch herzlich egal sein.
Wenn es dir herzlich egal ist, dann darf es dir das gerne sein. Jemand anderem ist es eben nicht egal, wie mit seinen Persönlichkeitsrechten umgegangen wird.
Tut es dir weh, wenn ich dir eine versteckte Kamera in die Wohnung baue und dich ständig beobachte? Nein? Dann mach doch mal deine Adresse öffentlich – ist ja nix dabei – und ich komm gern hin.
Aaahhh, da ist es ja, das super Totschlagsargument mit der Kamera in der Wohnung. Hat ja lange gebraucht... Dir ist hoffentlich schon klar, dass so ein klitzekleiner Unterschied besteht zwischen der im Grundgesetz geschützten Wohnung und einem lächerlichen Kennzeichen, was jeder Hinz und Kunz sehen kann, sofern er die Augen offen hat? Und wie auch schon im anderen Thread gesagt, euer Kennzeichen interessiert keine Sau und euer langweiliges Bewegungsprofil (sofern sich für in der Kriminalitätsbekämpfung unwichtige Personen wie euch irgendjemand überhaupt die Mühe macht, ein solches zu erstellen) ist noch uninteressanter...
Wie im Nachbarthread so frage ich auch hier:
Was kann der Staat ganz konkret mit den gescannten Kennzeichen, die nicht gespeichert werden, anfangen. Wo ist die Bedrohung der Freiheit? Was genau wirft uns in die Zeit des Nationalsozialismus zurück.
Und jetzt bitte nicht antworten "Jaaa, im Moment nichts. Aber die Technik könnte mal für ganz böse Sachen genutzt werden". Mit dem Argument kann ich jedes technische Gerät verbieten welches auf welche Art auch immer kommuniziert.
Also harte Fakten her.
Ich vermute mal die Antworten werden hier ähnlich dürftig ausfallen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:10:45 Uhr:
Um die Rechtmäßigkeit. Beweise dürfen nicht verwendet werden, wenn sie mit ungesetzlichen Mitteln erlangt wurden. Wie bei der Folter auch.
1) Doch, Beweise werden auch illegal beschafft zB der Ankauf von gestohlenen Bankdaten...kann man verstehen oder auch nicht.
2) Das mit der "Folter" (ich denke du meinst diesen Fall) war in Frankfurt als ein Polizeibeamter das Leben eines Kindes zu retten versuchte. Der Kripomann und sein Vorgesetzter Polizeipräsident wurden später wegen "Androhung von Folter" verurteilt weil die Unversehrtheit des Kindermörders Gäfken höher zu bewerten sei als das zu rettende Leben eines entführten Kindes. Und das ist pervers.
Das die Kennzeichen gespeichert oder sogar von anderen Behörden genutzt werden, halte ich gar nicht für so abwegig. Es könnten z.B. Fahrtenbücher nachgeprüft werden oder warum fährt Person X so oft in die Schweiz - hat er dort Schwarzgeldkonten?
Dazu müsste also an JEDER Straße in die Schweiz eine solche Anlage stehen...eher unwahrscheinlich...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:47:42 Uhr:
Aaahhh, da ist es ja, das super Totschlagsargument mit der Kamera in der Wohnung. Hat ja lange gebraucht...
Es geht nicht nur ums Kennzeichen, was jeder sehen kann, sondern um die Daten, die aus einer Erfassung des Kennzeichens resultieren oder resultieren können. Und um die Daten, die dann zu völlig anderen Zwecken als dem eigentlichen verwendet werden können. Und das ist dann von der Kamera in der Wohnung nicht mehr weit entfernt.
Totschlagsargumente gibt es für und gegen alles. "Langweilige Bewegungsprofile", die angeblich niemanden interessieren, sind eben auch Totschlagsargumente.
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:47:58 Uhr:
Was kann der Staat ganz konkret mit den gescannten Kennzeichen, die nicht gespeichert werden, anfangen. Wo ist die Bedrohung der Freiheit? Was genau wirft uns in die Zeit des Nationalsozialismus zurück. Und jetzt bitte nicht antworten "Jaaa, im Moment nichts. Aber die Technik könnte mal für ganz böse Sachen genutzt werden". Mit dem Argument kann ich jedes technische Gerät verbieten welches auf welche Art auch immer kommuniziert.Also harte Fakten her.
Ich vermute mal die Antworten werden hier ähnlich dürftig ausfallen.
Die Bedrohung der Freiheit liegt allein schon darin, dass ich selbst entscheiden können möchte, ob und wie meine Wege nachvollziehbar sind. Selbstbestimmung nennt man das. Wenn dir das als Fakt nicht genügt, solltest du dich mal mit der jüngeren Geschichte etwas näher auseinandersetzen.