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LKW abschleppen

Themenstarteram 24. Januar 2013 um 14:35

Hallo,

Ich habe auf meinem Hof einen Volvo FL6 (7,5T) stehen und muss diesen in die Werkstatt bringen. Entfernung ca. 10km

Eine zweite Zugmaschine und Abschleppstange habe ich.

Meine Frage:

1. Muss ich die Kardanwelle trennen ?

2. Der LKW springt nicht an und hat kein Luft mehr im Kessel. Beide anzeigen sind fast auf Null Bar.

Beide LKW´s haben aber Luftanschlüssse.

Besteht die Mäglichkeit den Wagen selbst abzuschleppen, oder muss das ein Fachbetrieb erledigen ?

Vielen lieben Dank im vorraus

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16 Antworten

Es gibt Verbindungschäuche die die luftversorgung sicherstellen. Nur mit der Stange schleppen und die kardanwelle abschrauben,.., das zur technik-.. Beleuchtungsbalken der Zugmaschine hinten am gezogenen Fahrzeug anbringen und wie einen Hänger behandeln..

Rechtlich ist das nicht Abschleppen ( was eine Bergung eines liegengebliebenen Fahrzeuges und zur nächsten Werkstatt schleppen bedeutet ) sondern "Schleppen "was ein Transport von A nach B darstellt.. dafür brauchst du eine Schleppgenemigung des Strassenverkehrsamtes.. Wenn Du etwas nachdenkst so wirst du doch einen kennen der einen Tieflader ( Baugeschäft ) hat auf den Deine defekte Zugmaschine raufgeschoben werden kann. Korrekte Ladungssicherung und erledigt .. so gehts am sichersten und am schnellsten und der Aufwand ist am überschaubarsten..

Machst du das andest dann auf Risiko... Wenn du in eine kontrolle kommst gibt es richtig Ärger und kann teuer werden.. denn mit einer Sattelzugmaschine an der stange fällt man ja nicht gerade auf.. ggf hat deine Werkstatt einen solchen geeignetten Hänger das ist dann noch einfacher.. Jol.

Themenstarteram 24. Januar 2013 um 15:21

danke für die schnelle Antwort.

Sogesehen ist das Fahrzeug ja liegengeblieben und es ist noch angemeldet.

Wie verbindet bzw. wo schliesst man die Verbindungsschläuche an ?

Muss die Kardanwelle ab ?

Die Beleuchtungsbalken habe ich.

Danke

am 24. Januar 2013 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von CurryKing99

danke für die schnelle Antwort.

Sogesehen ist das Fahrzeug ja liegengeblieben und es ist noch angemeldet.

Wie verbindet bzw. wo schliesst man die Verbindungsschläuche an ?

Muss die Kardanwelle ab ?

Die Beleuchtungsbalken habe ich.

Danke

Bei dem Wissen: Bitte lass es sein und besorg dir einen Tieflader samt Fahrer.

Die Kardanwelle muss ab .Die Luftversorgung geht vom roten Anschluss des Zugfahrzeuges aud den Prüfanschluss des gezogenen Fahrzeugs.Passender Adapter nötig. Wenn du die Karre von eurem Hof schleppen willst ist das kein abschleppen mehr sondern wie schon geschrieben ein Schleppen dafür brauchst eine Genehmigung.

Entweder du machst das so oder du beauftragst einen Abschlepper der das fahrzeug rückwärts schleppt Antriebsachse hoch dann entfällt das entfernen der Kardanwelle oder via Tieflader.

Hallo!

 

ist es vielleicht ein Volvo FLC,wegen 7,5 Tonnen?

Zitat-

1. Muss ich die Kardanwelle trennen ?

 

Nein,wenn ein 5 oder 6 Ganghandschaltgetriebe bleibt die Gelenkwelle dran!

bei einem Automatikgetriebe muß sie ab!

 

 

2. Der LKW springt nicht an und hat kein Luft mehr im Kessel. Beide anzeigen sind fast auf Null Bar.

Beide LKW´s haben aber Luftanschlüssse.

 

auf der Fahrerseite,hinter dem Batteriekasten befindet sich der Lufttrocker und vor dem Lufttrockner ist

an einem kleinen Luftkessel ein Prüfanschluß für solchr Zwecke,zum Luft auffüllen!

ohne Luft geht die Handbremse auf normalen Weg nicht auf,aber viel wichtiger-ohne Luft

hat man keine Fußbremse,da es eine Kombi-anlage ist!

ohne Luft kein Abschleppen!!!!!!!!!!!

am Zugfahrzeug muß der Luftschlauch an den roten Kupplungskopf!

 

 

Besteht die Mäglichkeit den Wagen selbst abzuschleppen, oder muss das ein Fachbetrieb erledigen?

 

das kann jeder halten,wie er möchte,um das Fahrzeug 10 Km von A nach B zu verbringen,das kann jeder!

bis jetzt kenne ich noch kein Gesetz,wo es ausdrücklich verboten ist!

es ist nur verboten,auf der BAB zu schleppen(ohne Schlepperlaubniß),nur bis zur nächsten Ausfaht und dann

weiter auf normalen Strassen!

wenn Du unbedingt ne Schlepperlaubniß benötigst,die gibt es fast immer für nen 10er beim Ordnungsamt!

 

mfg

 

Fussbremse braucht beim abschleppen auch kein Mensch

Für das Schleppen von deinem Betriebshof in die Werkstatt brauch man KEINE Schleppgenehmigung!

Eine solche braucht man nur wenn man z.B. von A nch B über die Autobahn fährt bzw. Abschleppdienste brauchen diese.

Aber rein theoretisch könntest Du das Fahrzeug 50 km über die Landstraße schleppen zur Werkstatt.

ALLERDINGS auf eines muss man achten das das Fahrzeug das gezogen wird Bremsentechnisch und Lenkungstechnisch i.O. ist!

, und der Fahrer im ziehenden Fahrzeug einen LKW Führerchein hat und der im gezogenen Fahrzeug die Führerscheinklasse für das gezogene Fahrzeug!!!!

Gruß

Chris

Des Nachts kann man sich ja auch entsprechend gemächlich von A nach B begeben.

Cool Runnings!

Sternengruß

am 24. Januar 2013 um 19:37

Der Fahrer des geschleppten Fahrzeugs bremst beide Fahzeuge ab, ohne funtionierende Fußbremse im geschleppten Fahrzeug ist es Glücksache, wenn das Gespann nicht einknickt oder von der Strasse schiebt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Der Fahrer des geschleppten Fahrzeugs bremst beide Fahzeuge ab, ohne funtionierende Fußbremse im geschleppten Fahrzeug ist es Glücksache, wenn das Gespann nicht einknickt oder von der Strasse schiebt.

Oder anders ausgedrückt : Wer nicht hören will ,muß fühlen . :D

Bremse baucht man für den Notfall, aber der hinten drinn Bremst nicht, eben nur im Notfall. Wenn du vorne einen entsprechenden LKW zum Ziehen hast merkst du nicht wirklich wenn der hinten Bremst,... Hinten drann ists eh viel besch... und ich hab da noch keine Bremse gebraucht, bei uns Bremst normal alles der Vordermann ab, ich seh nicht wenn eine Ampel Rot wird, oder die Verkehrslage vor dem Zugfahrzeug. Ich muss mich darauf verlassen das der vorne so fährt das ich hinten keine Probleme bekomm. Und Berg ab lässt man sich auflaufen, Bremsen kann man immer noch wenn man sieht den Vordermann schiebt es weg.

 

PS wenn beide eine Vollbremsung hinlegen müssen hats schon so manche Schleppstange auseinander gerissen,... und das ist uns nicht nur einmal passiert.

am 25. Januar 2013 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von CurryKing99

Sogesehen ist das Fahrzeug ja liegengeblieben und es ist noch angemeldet.

Das Fahrzeug steht im nicht öffentlichen Verkehrsraum und damit ist es kein Abschleppen. Du solltest also eine Schleppgenehmigung haben. Solch Sachen, wie z.B. zusätzliche Beleuchtung sind ein starkes Indis, dass es sich nicht um Abschleppen handelt.

Zitat:

Wie verbindet bzw. wo schliesst man die Verbindungsschläuche an ?

Schau mal in die Bedienungsanleitung

Zitat:

Muss die Kardanwelle ab ?

Ich würde sie sicherheitshalber abschrauben, um einen Getriebschaden vorzubeugen

am 25. Januar 2013 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Für das Schleppen von deinem Betriebshof in die Werkstatt brauch man KEINE Schleppgenehmigung!

Irrtum. Abschleppen ist das entfernene eines liegen gebliebenen Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum (auf der BAb bis zur nächsten Abfahrt! - Quelle -) bis zur nächstgelegenen Werkstatt.

Zitat:

Eine solche braucht man nur wenn man z.B. von A nch B über die Autobahn fährt bzw. Abschleppdienste brauchen diese.

Auch nicht richtig. Ein Schleppen über die Autobahn wird niemals genehmigt. Und Abschleppdienste brauchen diese für das entfernen von Pannen- oder Unfallfahrzeugen eben nicht.

Hierzu hat das Bundsverkehrsministerium zur den Regelungen der FZV ausgeführt:

Zitat:

Das Abschleppen von Fahrzeugen ist in § 15a Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Unter Abschleppen ist das Fortbewegen von betriebsunfähigen Fahrzeugen zur Räumung der Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit (Beseitigung eines Verkehrsnotstands) zu verstehen. Diese Fahrzeuge sind, da sie bis zur Betriebsunfähigkeit am Straßenverkehr teilgenommen haben, zugelassen. D.h. sie unterliegen der Zulassungspflicht nach § 18 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. § 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV).

Bau die Kardanwellen ab (es reicht die achsseitige Welle zu trennen und hochzubinden, gucke in die Nothilfeanleitung des Herstellers!!!!!!!), evtl. wird das Getriebe intern nicht geschmiert da antriebsseitige Ölpumpen nicht laufen. Das wird sonst sehr teuer!!!!

Versorgungsluft wie oben beschrieben.

Wenn deine Werkstatt einen gelben Kopf entspr. montiert (in Fußbremsleitung mit Druckminderer dazwischenbauen), kann das Schleppfahrzeug auch die Bremsen im geschleppten Lkw ansteuern.

Laß als Laie die Finger von solchen Basteleien wenn etwas unklar ist (ich habe mich vorher auch informiert und die Sache einem alten Meister vorgestellt).

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