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LKW abschleppen - Führerscheinfrage.

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 13:34

Hallo,

Auch wenn im Titel LKW steht, für Euch Kapitäne der Straße ist es wohl ehr ein Minilaster.

Eine Bekannte will Ihren Unimog 404s verkaufen, das Fahrzeug ist aber nicht fahrbereit und muss ca 20 km geschleppt werden.

Darf ich das mit der alten umgeschriebenen Klasse 3 (B, C1 (171), BE, C1E, CE (79), L, T/S) Zugfahrzeug wäre mein Unimog 406. Schleppen natürlich nur mit Stange.

Ein paar Daten zu den Fahrzeugen.

Zugfahrzeug U 406:

Leermasse 3,5 to

Gesamtmasse 5,8 to

Anhängelast 22,8 to

Zu ziehendes Fahrzeug U 404:

Leermasse 3,7 to

Gesamtmasse 4,8 to

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Kein Problem. Der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht nur den passenden Führerschein für sein Fahrzeug, im gezogenen Fahrzeug muss man nicht mal einen Führerschein haben, sondern nur mit der "Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein", wie es im Amtsdeutsch so schön heisst.

Aber nur beim Abschleppen eines im Verkehr liegengebliebenen Fz. bis zur nächsten Werkstatt, wobei die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden muss.

Beim Schleppen muss man selbst wenn ein PKW einen anderen PKW im Schlepp hat vorne die Klasse 2 oder C1E. und Schleppen ist wie schon geschrieben genehmigungspflichtig.

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15 Antworten
am 28. Mai 2008 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Hallo,

Auch wenn im Titel LKW steht, für Euch Kapitäne der Straße ist es wohl ehr ein Minilaster.

Eine Bekannte will Ihren Unimog 404s verkaufen, das Fahrzeug ist aber nicht fahrbereit und muss ca 20 km geschleppt werden.

Darf ich das mit der alten umgeschriebenen Klasse 3 (B, C1 (171), BE, C1E, CE (79), L, T/S) Zugfahrzeug wäre mein Unimog 406. Schleppen natürlich nur mit Stange.

Ein paar Daten zu den Fahrzeugen.

Zugfahrzeug U 406:

Leermasse 3,5 to

Gesamtmasse 5,8 to

Anhängelast 22,8 to

moin

kannst du beruhigt machen da du unter der 11,8 to klasse liegst.

sollte ich mich jetzt irren dann bitte die anderen einfach dieses verbessern.

meines sachstandes aber gibt es keine probleme nur der im zu ziehenden kfz sollte auch den b schein besitzen

 

Zu ziehendes Fahrzeug U 404:

Leermasse 3,7 to

Gesamtmasse 4,8 to

Hmm, als aller erstes ist "schleppen" genehmingungspflichtig ;) Und Abschleppen geht aus einer Notsituation heraus. Fürs Schleppen wirds IMHO eng mit der Klasse 3 wg der zul. Gesamtgewichte (bin ich mir aber nicht 100% sicher) Beim Abschleppen würde es gehen sonst dürftest du ja keinen PKW mit nem PKW ziehen ;)

Jetzt musst du nur warten bis du ne Panne hast ;)

Grüße

Steini

Ist der Unimog von Deiner Bekannten angemeldet? Dann ist die Aktion kein Thema. Sie ist mit der Kiste ja liegen geblieben, und du schleppst ihren Unimog jetzt ja ab, um ihn zu reparieren, ne? ;)

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 14:06

Danke für die Antworten.

Ja, erst ist angemeldet nd liegen geblieben ist sie auch.

Reicht denn der FZ dafür, hab keine Lust für eine Gefälligkeit einen rein zubekommen wegen Fahren ohne FZ, falls man dazu doch die alte Klasse 2 braucht.

Kein Problem. Der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht nur den passenden Führerschein für sein Fahrzeug, im gezogenen Fahrzeug muss man nicht mal einen Führerschein haben, sondern nur mit der "Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein", wie es im Amtsdeutsch so schön heisst.

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Kein Problem. Der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht nur den passenden Führerschein für sein Fahrzeug, im gezogenen Fahrzeug muss man nicht mal einen Führerschein haben, sondern nur mit der "Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein", wie es im Amtsdeutsch so schön heisst.

Aber nur beim Abschleppen eines im Verkehr liegengebliebenen Fz. bis zur nächsten Werkstatt, wobei die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden muss.

Beim Schleppen muss man selbst wenn ein PKW einen anderen PKW im Schlepp hat vorne die Klasse 2 oder C1E. und Schleppen ist wie schon geschrieben genehmigungspflichtig.

Der Unimog von Taneas Bekannter ist ja wohl nicht fahrbereit. Dann ist das doch alles kein Problem. Tanea kann mit seinem alter 3er das Fzg. problemlos abschleppen, der andere Unimog muss dafür noch nicht mal angemeldet sein (war mir auch neu, aber man lernt ja nie aus ;) )

 

Zum Thema Schleppen: *klick*

 

Zuim Thema Abschleppen: *klick*

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Der Unimog von Taneas Bekannter ist ja wohl nicht fahrbereit. Dann ist das doch alles kein Problem. Tanea kann mit seinem alter 3er das Fzg. problemlos abschleppen...

Wie bereits weiter oben beschrieben, ist das Abschleppen eines nicht fahrbereiten und daher nicht angemeldeten Fahrzeuges nicht zulässig.

Klick doch mal auf meinen Link zum Thema Abschleppen. Dort steht, dass es sehr wohl geht, auch wenn das abgeschelppte Fahrzeug nicht angemeldet ist. 

in dem fall hier ist es aber schleppen und nicht abschleppen.

Hallo @Zoker,

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

in dem fall hier ist es aber schleppen und nicht abschleppen.

bisher war ich eigentlich der gleichen Meinung wie du...

aber:

in dem Link "Abschleppen" von @  MancombSheppard steht eindeutig:

      "Ziehen eines betriebsunfähigen Kfzs ... vom Abstellplatz ... zur Wohnung des Käufers" bis 50km.

Ergo:

obiger Fall von @Tanea fällt unter "Abschleppen", nicht unter "Schleppen" (auch ich musste umdenken):

     @Tanea schreibt nämlich: "verkaufen ... nicht fahrbereit ... 20km".

      Also: sie darf die Aktion starten.

 

Grüsse,

             motorina.

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 11:19

Vielen Dank für die vielen Antworten und die tollen links.

am 30. Mai 2008 um 12:39

Ihr macht ja fast eine Seminararbeit aus dem Thema. Ich wusste bisher garnicht, dass selbst so ein Blödsinn gesetztlich geregelt ist.

Naja im Zweifel muss man also immer von abschleppen und nie von schleppen reden, das habe ich daraus gelernt :)

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Ihr macht ja fast eine Seminararbeit aus dem Thema.

Naja im Zweifel muss man also immer von abschleppen und nie von schleppen reden, das habe ich daraus gelernt :)

Tja @FoxT, da siehste mal:

-  dass die "dummen, ungebildeten Lkw-Fahrer, die ja eh nichts gelernt haben," (=landläufige Meinung, die ich nicht dir unterstelle!) auch Akademisches vollbringen können;

oder:

-  dass sich unter dem fahrenden Personal vielleicht auch ein paar Akademiker verirrt haben.

Und noch was - aufpassen:

Ein "Schleppen" wird nicht durch Reden zum "Abschleppen"!!!

Grüsse,

            motorina.           

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