LKW abschleppen - Führerscheinfrage.
Hallo,
Auch wenn im Titel LKW steht, für Euch Kapitäne der Straße ist es wohl ehr ein Minilaster.
Eine Bekannte will Ihren Unimog 404s verkaufen, das Fahrzeug ist aber nicht fahrbereit und muss ca 20 km geschleppt werden.
Darf ich das mit der alten umgeschriebenen Klasse 3 (B, C1 (171), BE, C1E, CE (79), L, T/S) Zugfahrzeug wäre mein Unimog 406. Schleppen natürlich nur mit Stange.
Ein paar Daten zu den Fahrzeugen.
Zugfahrzeug U 406:
Leermasse 3,5 to
Gesamtmasse 5,8 to
Anhängelast 22,8 to
Zu ziehendes Fahrzeug U 404:
Leermasse 3,7 to
Gesamtmasse 4,8 to
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MancombShepgood
Kein Problem. Der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht nur den passenden Führerschein für sein Fahrzeug, im gezogenen Fahrzeug muss man nicht mal einen Führerschein haben, sondern nur mit der "Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein", wie es im Amtsdeutsch so schön heisst.
Aber nur beim Abschleppen eines im Verkehr liegengebliebenen Fz. bis zur nächsten Werkstatt, wobei die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden muss.
Beim Schleppen muss man selbst wenn ein PKW einen anderen PKW im Schlepp hat vorne die Klasse 2 oder C1E. und Schleppen ist wie schon geschrieben genehmigungspflichtig.
15 Antworten
Warscheinlich ist der fall schon längst gelaufen.