Linksspurschleicher (60km/h) nötigt durch bremsung zum Rechtsüberholen. Strafbar?
Hey Leute.
Heute erst erlebt:
Ein Linksspurschleicher blockiert erst (mit 60km/h) minutenlang die Autobahn, und nötigt dann durch plötzliches Bremsen zum Rechtsüberholen.
*kopfschüttel* Ist der Fahrer in der Situation eigentlich schuldig bzgl. des Rechtsüberholens? Immerhin ist es die Linksspurschleicherin die durch plötzliches Abbremsen das Rechtsüberholen entstehen lässt.
Habe es zufällig gefilmt, hier das Video: http://www.youtube.com/watch?v=l8olaRd2je8
Jetzt die Frage: Ist in diesem Falle der Rechtüberholer trotzdem des Rechtsüberholens zu belangen? Sprich: Hätte der Fahrer auch abbremsen müssen?
Julinchen
Beste Antwort im Thema
Eine "hundsgewöhnliche Verkehrssituation" wird hier zum krassen Fall hochgepusht. Wer von uns hat nicht schon so oder sehr ähnlich diese Situation erlebt und sich nichts dabei gedacht - und vor allem hier deswegen keinen fred aufgemacht.😁 Buchen wir den Thread unter "Gewissensnöte einer Nicht- oder Doch-Beifahrerin ab".😉
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Video sagt nichts, überhaupt nichts. Das rechte Auto kann auch beschleunigt haben (als es überholt wurde) bevor es nach rechts auf die Abfahrt gefahren ist.Juline2009 ist hier nicht wirklich ernst zu nehmen.
Das ist ausgeschlossen. Es wurde doch extra der Tacho mitgefilmt.
Bleibt doch einfach beim geschilderten Sachverhalt .... soviel Vertrauen müsst ihr mir entgegenbringen, dass es sich so ereignet hat.
Das war ja nur die Spitze vom Eisberg. Heute (700km Sylt->Heimat) haben wir bestimmt 20 solcher kurioser Fälle erlebt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Video sagt nichts, überhaupt nichts. Das rechte Auto kann auch beschleunigt haben (als es überholt wurde) bevor es nach rechts auf die Abfahrt gefahren ist.Juline2009 ist hier nicht wirklich ernst zu nehmen.
naja, am Tachometer erkenne ich ein Beschleunigen nicht, allerdings reicht für den links Fahrenden auch die Gaswegnahme aus.
Den Rest kann ich nicht beurteilen, kenne die TE nicht.
Edit: vermutlich ein für ein Schloss prädestinierter Thread.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
naja, am Tachometer erkenne ich ein Beschleunigen nicht, allerdings reicht für den links Fahrenden auch die Gaswegnahme aus.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Video sagt nichts, überhaupt nichts. Das rechte Auto kann auch beschleunigt haben (als es überholt wurde) bevor es nach rechts auf die Abfahrt gefahren ist.Juline2009 ist hier nicht wirklich ernst zu nehmen.
Den Rest kann ich nicht beurteilen, kenne die TE nicht.
Edit: vermutlich ein für ein Schloss prädestinierter Thread.
Naja, ok, den Tacho habe ich nicht beachtet, ich bin vielleicht ein wenig voreingenommen weil die TE in der Vergangenheit oft nur provozieren wollte.
Ich halte mich mal raus und werde beobachten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich halte mich mal raus und werde beobachten.
dto.... was mich angeht, ist die Frage beantwortet.
Schönes WE und Skol....😎
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Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Die StVO nicht, stimmt, aber einschl. Urteile und Verwaltungsvorschriften. Diese sprechen von VERKEHRSBEDINGTEM KOLONNENVERKEHR. Dann kann u.U. rechts schneller als links gefahren werden (i.d.R. <60 - 80 km/h). Dennoch darf nicht durch vorherigen Fahrstreifenwechel nach rechts überholt werden (Kolonnenspringer). Es bezieht sich vorzugsweise auf BAB.Zitat:
Original geschrieben von Mueller2011
Ich gehe davon aus, das ich zu dieser Aussage eine Quelle bekommen kann. Die STVO sagt zu den Geschwindigkeiten in diesem Fall nicht, sie spricht nur von Fahrzeugschlangen.......
langsam, es wurde geschrieben das rechts nur dann schneller gefahren werden darf wenn links maximal 60km/h gefahren wird.
Unabhängig davon das mir unklar ist, wie der "RECHTS" Fahrer das messen soll, steht davon nichts in der STVO.
Ob es jetzt Urteile gab die einen entsprechenden Sachverhalt anders gewertet haben, das Gesetz, eben die besagte STVO spricht an der Stelle nicht von Geschwindigkeiten/ Stunde...............
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Ein Überholen setzt z.B. ein mindestens einmal stattfindenden Fahrstreifenwechsel voraus (entweder hinter oder vor dem Überholten). Wie ich das hier erkenne, wolltest Du ohnehin nach rechts die Bundesstraße verlassen. Somit sehe ich weder die Notwendigkeit, abzubremsen, weil es der links fahrende Pkw macht noch die Erfüllung der Definition des Überholens. Außerdem meine ich auf dem Tachometer eine Fahrgeschwindigkeit von deutl. unter 80 km/h erkannt zu haben.
Das Bremsen des links fahrenden PKW stellt ebenso wenig eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, so lange hinter ihm kein dritter Pkw fuhr. Der Begriff "Nötigung" ist hier vollkommen fehl am Platz und wird vielfach in Unwissenheit der Begriffsbestimmung und -definition überstrapaziert.
Viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, in der Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen. - Quelle:
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.phpEs muss vorher also natürlich kein Fahrstreifenwechsel stattgefunden haben.
Überholen ist der
- tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens
- auf dem selben Straßenteil
- an einem anderen Verkehrsteilnehmer,
- der sich in der selben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet
- von hinten nach vorne.
Und rechts darf nur überholt werden:
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Und Kolonnenverkehr bzw. Stau oder Fahrzeugschlange kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.
Also rein rechtlich war es hier ein verbotenes Rechtsüberholen. Ich hätte es aber auch gemacht, zumal der TE wie schon erwähnt sowieso abfahren wollte.
Gruß Andreas
Zitat:
Das war ja nur die Spitze vom Eisberg. Heute (700km Sylt->Heimat) haben wir bestimmt 20 solcher kurioser Fälle erlebt.
Wenn man viel am fahren ist kann man das täglich beobachten. Ich bin vielmehr erstaunt wie man versucht Gesetze umbiegen.
Leider kann ich auf Grund meiner langsamen Leitung das Video nicht sehen, gehe aber davon aus, das man dieses Verhalten täglich überall in D sehen kann.
Zitat:
Und rechts darf nur überholt werden:
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Und Kolonnenverkehr bzw. Stau oder Fahrzeugschlange kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.
Noch einer mit diesem Magischen 60km/h.
Ich hätte dazu gerne eine Quelle aus der STVO, ich kann die Stelle nicht finden!
Zitat:
Original geschrieben von Mueller2011
Noch einer mit diesem Magischen 60km/h.Zitat:
Und rechts darf nur überholt werden:
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Und Kolonnenverkehr bzw. Stau oder Fahrzeugschlange kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.Ich hätte dazu gerne eine Quelle aus der STVO, ich kann die Stelle nicht finden!
Wenn du den Link benutzt siehst du, dass die Geschwindigkeiten aus der Rechtssprechung stammen und vermutl. auch nur ca. Angaben sind. Hab ich versehentlich nicht mit kopiert. Ich weiß dass man viel Mist im Internet findet, aber diese Seite scheint mir eigentlich relativ seriös.
Eine Stelle in der StVO kann ich dazu auch nicht finden. Da gebe ich dir recht.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wenn du den Link benutzt siehst du, dass die Geschwindigkeiten aus der Rechtssprechung stammen und vermutl. auch nur ca. Angaben sind. Hab ich versehentlich nicht mit kopiert. Ich weiß dass man viel Mist im Internet findet, aber diese Seite scheint mir eigentlich relativ seriös.Zitat:
Original geschrieben von Mueller2011
Noch einer mit diesem Magischen 60km/h.
Ich hätte dazu gerne eine Quelle aus der STVO, ich kann die Stelle nicht finden!
Eine Stelle in der StVO kann ich dazu auch nicht finden. Da gebe ich dir recht.Gruß Andreas
Eventuell findet man was zu den Geschwindigkeiten in den Kommentaren zum § 7 Abs 2 StVO. Komm ich aber über Google nicht dran.
Zitat:
Original geschrieben von Mueller2011
Noch einer mit diesem Magischen 60km/h.Zitat:
Und rechts darf nur überholt werden:
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Und Kolonnenverkehr bzw. Stau oder Fahrzeugschlange kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.Ich hätte dazu gerne eine Quelle aus der STVO, ich kann die Stelle nicht finden!
Vielleicht geht das aus dieser Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen01.php•Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO);
Als langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h anzusehen. Die Geschwindigkeit beim Rechtsüberholen sollte maximal 20 km/h höher liegen.
Zitat:
Wenn du den Link benutzt siehst du, dass die Geschwindigkeiten aus der Rechtssprechung stammen und vermutl. auch nur ca. Angaben sind. Hab ich versehentlich nicht mit kopiert. Ich weiß dass man viel Mist im Internet findet, aber diese Seite scheint mir eigentlich relativ seriös.
Eine Stelle in der StVO kann ich dazu auch nicht finden. Da gebe ich dir recht.
gg, diese Seite gibt auch keine Quelle an. Egal....................
Nach Autobahn sieht das übrigens nicht aus, eher nach Bundesstraße. War da vielleicht sogar Tempo 70 oder 80?
Zitat:
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO);
Als langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h anzusehen. Die Geschwindigkeit beim Rechtsüberholen sollte maximal 20 km/h höher liegen.
Nichts erfinden, die STVO schreibt wohl nicht ohne Grund extra keine Geschwindigkeit vor. Zumal ich DANN eine Möglichkeit finden müsste um die Geschwindigkeit der links fahrenden Fahrzeuge zu messen. Wie mach ich das?