Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend

hallo :-)

am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.

eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.

polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.

eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.

vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.

nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.

nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?

mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.

ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.

Beste Antwort im Thema

Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.

Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.

Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.

Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt"  als Topempfehlung zu lesen.

Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.  Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.

Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.

Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.

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Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Dann musst du aber als Gegenpartei dieses beweisen das es vorsätzlich und mit voller Absicht geschehen ist. Das aber wirst du nicht können, da die Gegenpartei immer behaupten kann: "es war mein Eindruck das es so und so geschehen ist!" und wer will da dann das Gegenteil beweisen!?!

Wenn das nämlich alles so einfach wäre, würden hunderte, tausende Anwälte sich genau darauf stürzen und ihren Lebensunterhalt mit dem Widerlegen von Aussagen und daraus resultierendem Prozessbetrug nach §263 StGB verdienen.

Gruß Peter

Wo Du hier ein Geschäftsmodell für Anwälte siehst, verstehe ich nicht. Wie auch immer: Der Vorsatz wird nur im Einzellfall nachweisbar sein, wenn sich die Ereignisse offensichtlich völlig anders als dargestellt zugetragen haben. Dieser Nachweis könnte beispielsweise durch einen Unfallrekorder - wie weiter oben im Thread erwähnt - geführt werden. Wenn der Gegner mit seiner Aussage recht vage bleibt "...ich glaube der andere hat noch Gas gegeben... der war ohnehin schon zu schnell..." ist das ohnehin unglaubwürdig. In der Regel wird eine bewusste Falschaussage aber mit vielen erfundenen Details angereichert werden.

Wenn eine Straftat im Raum steht, muß die andere Partei aber grundsätzlich gar nichts mehr beweisen, sie liefert nur noch eine Zeugenaussage ab.

Noch mal: Du wirst es auch im Einzelfall ohne echte beweise nicht widerlegen können was die Gegenseite vorträgt und somit liegt auch kein Prozessbetrug oder gar eine Straftat vor. Oder glaubst Du ernsthaft das sich ein Staatsanwalt um jeden Verkehrsunfall kümmert in dem jede der Parteien etwas anderes sagt. Ergo bist du als Partei in der Beweislast.

Mal angenommen wir Beide wären in einen Verkehrsunfall wie dieser hier verwickelt. Du auf der vorfahrtberechtigen Spur und ich will nach links abbiegen. Ich habe ein UDS System an Bord, behaupte aber das Du bereits rot hattest und dazu noch zu schnell warst. Später erwähne ich noch ergänzend das Du mich sogar durch gewunken hattest. Mein UDS bestätigt allerdings Deine Aussage! Und glaubst Du ich würde dieses Beweismittel, weil es an allen anderen Zeugen etc. mangelt, dem Gericht zur Verfügung stellen!?!

Jetzt sitzen wir vor Gericht: Ich weiß das ich lüge, Du weißt das ich lüge, Mein Anwalt muss mir glauben, Dein Anwalt muss Dir glauben und der Richter ahnt irgendwas dazwischen und will sich mittels einer Unfallrekonstruktion absichern. Für Dich kommt aber noch erschwerend hinzu das Du bereits vor einiger Zeit einen Unfall hattest wo Du schuld warst, ich hingegen bin ein unbeschriebenes Blatt.

Jetzt bekommst Du als Kläger die Rechnung, bzw. die Aufforderung einen Vorschuss an den SV in Höhe x zu leisten. Du hast keine Rechtsschutz die diesen Part übernimmt und schon ist aus der eh schon 1:2 Situation (auf Grund Deines anderen Unfall´s) Deine Position im Verfahren noch schlechter.

Letztendlich wirst Du auch nicht beweisen können das ich gelogen habe und sollte doch wieder erwarten noch ein Zeuge auftauchen, der zu Deinen Gunsten aussagt... Frag mal einen guten Anwalt wie schnell der umkippt.

Und genau da ist die Verdienstmöglichkeit für Anwälte. Wenn jeder Prozess so geführt würde das eine Seite Prozessbetrug unterstellt, werden eine Vielzahl an Strafverteidigern gebraucht und wenn das mit dem Beweisen so einfach wäre, würde genau jeder Verkehrsunfall so enden. Oder denkst Du das Anwälte auf Bäumen schlafen!?!

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


... behaupte aber das Du bereits rot hattest und dazu noch zu schnell warst. Später erwähne ich noch ergänzend das Du mich sogar durch gewunken hattest.

An Deinem arg konstruierten Beispiel sieht man schon, wie schwierig es ist ein in sich schlüssiges Lügengebilde zu konstruieren. Dein Unfallgegner ist zu schnell, hat rot und winkt Dich durch. Bemerkst Du den Widerspruch? Warum wartest Du nicht, wenn der Gegner erkennbar zu schnell fährt?

Wie willst Du sicherstellen, daß nicht Beweise auftauchen, die Deine Schilderung widerlegen? Willst Du Deinen Versicherungsschutz und ein Strafverfahren durch Falschaussagen risikieren? Der Gegner risikiert lediglich Verfahrenskosten.

Und ich sagte ja schon: Es wird (nur) im Einzelfall gelingen, einen Prozessbetrug nachzuweisen. Du kannst nciht gegen diese Aussage argumentieren, indem Du einen Fall konstruierst in dem genau dieser Einzelfall eben nicht gegeben ist. Deine Argumentation wirkt insgesamt recht unschlüssig.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Es ist ein Irrtum, man dürfe als Partei im Zivilprozess ungestraft nach Belieben und ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt Aussagen zur Stärkung der eigenen Position abliefern.....

so ist es. Und ich sagte in meinem Beitrag auch ganz deutlich: "

wenn die Zeugen glaubwürdig sind....

". und "

lasse von Deinem Anwalt prüfen

". Denn ich bin kein Strafrechtler. Was ich hier schreibe entspricht meiner unmassgeblichen Meinung, meiner Lebenserfahrung und meinen lückenhaften Kenntnissen des deutschen Rechtssystems. 😉

Gut. Letztlich hören wir von Miss Felina, dass die Gegenseite sie nunmehr (entgegen den Einlassungen am Unfallort) mit einem Autobumser gleichstellt - dass also der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Und da pokert die Gegenseite meiner Meinung nach jemand verdammt hoch.

Ansonsten würde ich meinem Anwalt zunächst darauf hinweisen, auf §263 StGB und §164 StGB abzustellen, das dürften die relevanten Teile des StGB sein, Winkt er hier schon alternativlos (!) ab, ist wohl in Sachen Strafrecht nichts bei der Gegenseite zu holen. Möglicherweise lahmt der Anwalt hier aber auch wegen den Tücken der entsprechenden Gebührenordnung - im Zweifelsfall muss Miss Felina also etwas mehr Geld in die Hand nehmen. Briefe schreiben kostet Geld.

Nicht zu vergessen ist aber, dass es jetzt im Vorfeld des Prozesses zunächst darum geht, die Artillerie zu postieren und auch schon den einen oder anderen gezielten Schuss abzugeben. Die Gegenseite hat das ja bereits gemacht - und zwar mit einem mächtigen Knall. Nun liegt es an Miss Felina, ob sie dieses Spiel in Sachen Druck im Vorfeld des Prozesses aufbauen mitmacht und eben die Karte "Strafrecht" spielt. Selbstverständlich steht und fällt alles mit dem "Vorsatz" und der "Täuschung" - allein aber die Aussicht auf ein entsprechendes Strafverfahren würde mir persönlich überhaupt nicht schmecken - egal wie es ausgeht.

Ich bin gespannt wie es weitergeht. Unsere Gerichtsreporterin Miss Felina berichtet hier ja hoffentlich immer tagesaktuell in eigener Sache😎

Chefdackel

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Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


@MissFelina,

Hafi unterstellt Dir nicht das Du lügst, er zeigt nur auf was sein könnte wenn Deine Unfallgegnerin aus ihrer Sicht hier schreiben würde. Nicht mehr, nicht weniger.

@Chefdackel,

wieso geht das in den Bereich einer Straftat über wenn die gegnerische Partei etwas in den Raum stellt!?! Behaupten kann man immer viel, nur wenn es zuletzt bewiesen werden muss wird es anfangen zu klemmen, sofern es sich so zu getragen hat. Sollte es durch die Gegenseite einem Richter plausibel vorgetragen werden, wird dieser eine Unfallrekonstruktion in Auftrag geben die von Seiten der Kläger zu tragen ist. Und spätestens da fangen viele ohne Rechtsschutzversicherung an umzukippen wenn die Forderung für einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.500- 2.000 Euro, sowiel wird in der Regel verlangt, in der Post liegt. Wenn jetzt die Klägerin, in diesem Fall MissFelina, diesen Betrag nicht entbehren kann hat die Beklagte mit ihrer Behauptung ihr Ziel erreicht. So einfach sieht das deutsche Rechtssystem aus.

Gruß Peter

wenn die unfallverursacherin das hier vortragen würde, würde es logischerweise anders aussehen, weil sie lügt, so einfach ist das.

und ganz genau "plausibel" vortragen. wie will sie das aber tun, wenn alles dagegen spricht?

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic



Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


gelassenheit ist in solchen situationen, auch wenn ich in so einer wie jetzt noch nie war, nicht gerade meine stärke. aber ich versuchs mal 😉

ja der corsa hat abs (bin mir jedenfalls ziemlich sicher), aber kein esp. warum?

Weil dann sehr wahrscheinlich keine Bremsspuren vorhanden waren. 😁

Aber Vorsatz deinerseits müßte Sie erst einmal beweisen.
Und da dürfte sie ganz schlechte Karten haben. 😉

Gruß
vom konsul

hm, soweit ich weiß, entstehen auch bei fahrzeugen mit abs bremsspuren?

auf jeden fall hat einer der polizisten gemessen, also wird er auch was gefunden haben.

Bei einem Fahrzeug mit ABS gibt es eigentlich keine "Bremsspur" 

Es gibt hier eine Regelspur.

Das ist eine unterbrochene Bremsspur. 

Und da es die Bremsspur eingentlich nicht gibt, nennen wir die mal ab sofort Blockierspur 😁

Gruß

Delle

ps. für alle die jetzt bei Wiki gucken, auch da steht nicht immer alles richtig geschrieben

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und da es die Bremsspur eingentlich nicht gibt

Wie, du als Sachverständiger kennst keine Bremsspur?!? 😕

Dann kleine Fortbildung, das ist eine Bremsspur:
http://www.kubieziel.de/pics//skidbriefsafe.jpg

😁 😁

du Sau...........

😁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und da es die Bremsspur eingentlich nicht gibt
Wie, du als Sachverständiger kennst keine Bremsspur?!? 😕

Dann kleine Fortbildung, das ist eine Bremsspur:
www.kubieziel.de/pics//skidbriefsafe.jpg

😁 😁

Oh weh, wenn das Schreddi sieht. 😰

😁 😁 😁

@TE:

ich komm nicht mehr so richtig nach. Der Unfallgegner hat Ansprüche gegen Dich gestellt. Hast du dich denn jetzt schon mit Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung abgestimmt wegen der Abwehr der - aus Deiner Sicht - unberechtigten Ansprüche?

Schönen Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


es gibt neuigkeiten. meine versicherung hat mir mitgeteilt, dass der anwalt der unfallverursacherin so argumentiert hat, dass ich extra beschleunigt hätte um den unfall zu provozieren 😠
ich hab mich fast verschluckt als ich das gelesen hab.

Nur mal so am Rande:

Ich finde es schon richtig, dass ein Versicherungsnehmer oder dessen Anwalt der EIGENEN Versicherung Hinweise gibt, sollte es bei einem Unfall "nicht mit rechten Dingen" zugegangen sein soll. Der Versicherer weiss dann schon, was zu tun ist. So selten ist es leider nicht, dass auf diese Tour versucht wird, Geld zu verdienen.

Ein Anwalt sollte dann aber schon wissen, dass es wenig Aussicht auf Erfolg bietet, mit dieser Argumentation Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung anzumelden. Lässt sich der Vorwurf nicht beweisen, wird es kein Geld für seinen Mandanten geben und lässt sich der Vorwurf beweisen, wird es (ebenfalls) kein Geld geben.

Ein provozierter Verkehrsunfall gilt als Vorsatztat und bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Das weiss ein Anwalt oder sollte ein Anwalt zumindest wissen. Aber dann kann ein Anwalt natürlich kein Geld verdienen. Durch das angenommene Mandat und die erhobenen Ansprüche hat er aber einen Anspruch auf seine Gebühren. Wenn der Haftpflichtversicherer nicht zahlt, dann eben sein Mandant oder dessen Rechtsschutzversicherer.

@TE
Wenn der Unfall von dir nicht provoziert wurde - und davon gehen wohl die meisten Leser hier auch von aus - hast du nichts zu befürchten. Es ist halt nur ärgerlich, dass die eigene Schadenregulierung dadurch hinausgezögert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ärgere dich da mal nicht so sehr darüber (obwohl man dir hier schon strafrechtliches Verhalten unterstellt)
ich halte das Verhalten der Gegenseite (!) schon für strafrechtlich relevant.

Und welcher Straftatbestand ist deiner Meinung nach erfüllt bzw. könnte erfüllt sein?

Zitat:

Wenn die Zeugen wirklich zuverlässig sind,

Zeugen = zuverlässig? Und dann eventuell noch die "Knallzeugen"?

Von ws träumst du nachts?!?

Der beste Beweis ist der Sachbeweis, Zeugen sind das schlechteste Beweismittel was es im Verfahren geben kann (die werden IMMER von äußeren Eindrücken... und eigenen früheren Erfahrungen beeinflusst)

Zitat:

sollte dann mal die Artillerie rausgeholt werden und die Gegenseite mit Strafanzeigen eingedeckt werden - und läuft dann erst einmal das strafrechtliche Verfahren gegen die Unfallgegnerin, kann sie es auch nicht mehr durch ein "ich habe mich geirrt" stoppen. Strafe muss sein, die muss jetzt mal fürs Leben lernen dass der Versuch mit Lug und Betrug durchzukommen böse Konsequenzen haben kann. ...

Chefdackel

Wieso Lug und Trug?

Die Gegenseite stellt eine Behauptung auf (und muss sie im Verfahren beweisen).

Und ja sie kommt mit der Aussage "Sorry, hab mich geirrt" aus der Sache raus (außer sie hat gegen besserem Wissen diese Behauptung aufgestellt).

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


@TE:

ich komm nicht mehr so richtig nach. Der Unfallgegner hat Ansprüche gegen Dich gestellt. Hast du dich denn jetzt schon mit Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung abgestimmt wegen der Abwehr der - aus Deiner Sicht - unberechtigten Ansprüche?

Schönen Gruß vom Sause

also bis jetzt hat meine versicherung mir nur mitgeteilt, dass der anwalt der gegenseite halt dieses besagte schreiben geschickt hat, dass ich beschleunigt hätte und sie wollten nun eine kopie des unfallberichts von der polizei und haben noch einen fragebogen geschickt.

hab alles meinem anwalt gegeben und seitdem gibt es leider noch nichts neues.

ich hoffe ja immer noch, dass sich alles ohne prozess klären läßt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zeugen = zuverlässig? Und dann eventuell noch die "Knallzeugen"?
Von ws träumst du nachts?!?
Der beste Beweis ist der Sachbeweis, Zeugen sind das schlechteste Beweismittel was es im Verfahren geben kann (die werden IMMER von äußeren Eindrücken... und eigenen früheren Erfahrungen beeinflusst)

was meinst du mit "knallzeugen"?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Wieso Lug und Trug?
Die Gegenseite stellt eine Behauptung auf (und muss sie im Verfahren beweisen).
Und ja sie kommt mit der Aussage "Sorry, hab mich geirrt" aus der Sache raus (außer sie hat gegen besserem Wissen diese Behauptung aufgestellt).

aber es ist doch eine lüge! kann man wirklich einfach so etwas behaupten? das ist ja schon verleumdung.

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