Linksabbieger auf Landstraße überholen

Hallo zusammen,

folgender Fall. Ich befahre eine schnurgerade normale Landstraße mit Tempo 100. Vor mir bemerkte ich ein auf der rechten Seite langsam fahrendes Fahrzeug. Die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt, den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt. Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver nach links gelang es mir, trotz Streifens des Abbiegers, einen schweren Unfall zu verhindern. Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.

Beste Antwort im Thema

Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.

@ TE
Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?

So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.

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Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 2. September 2015 um 15:02:15 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 2. September 2015 um 14:56:52 Uhr:


Das Überholen bei unklarer Verkehrslage wurde gerichtlich "nur" mit der Teilschuld sanktioniert? 🙁

Da fahr ich doch künftig nur noch geradeaus ... könnte ja sein, dass der 150zigste in der Schlange hinter mir in meine Seite kachelt während ich abbiege ...

wenn da eine Schlange von 150 Fahrzeugen hinter dir ist, solltest du womöglich einfach rechts ran fahren und auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen 😉

Doofi ... du weißt genau, wie ich das meinte 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. September 2015 um 23:24:37 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. September 2015 um 20:25:34 Uhr:


Nachfolgender Verkehr bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge auf Fahrspuren in der gleichen Richtung.
Min im gleichen Maß muss ein Überholer auf der Gegenfahrspur jegliche Gefährdung ausschließen und kann nicht einfach jemand überholen, der links abbiegen will bzw. eine Kolonne überholen, bei der die Verkehrslage unklar ist.
der Überholer fährt ja in gleicher Richtung und die Pflicht zur Verhinderung der Gefährdung rückwärtigen Verkehrs ist nicht auf die gleiche Fahrspur beschränkt und ja, deshalb geht das ja oft 50% zu 50% aus, weil meist halt beide eine Mitschuld tragen und sich nicht alles bis ins letzte Detail beweisen bzw. nachvollziehen lässt. Kollonen zu überholen ist einfach kreuzgefährlich und zeitlich bringt es oft nun auch nicht gerade viel.

Und

das

ist was, was ich nicht immer nachvollziehen kann.

[Ironie]
Als Abbiegender muss ich also damit rechnen, dass irgendein Vollpfosten an der Kolonne vorbei und mir in die Seite dengelt. Wozu dann noch abbiegen?
[/ironie]

Man unterstellt dem Überholer und dem Linksabbieger grundsätzlich mal eben keine Suizidabsicht, d.h. wenn der Eine den Anderen hinreichend wahrgenommen hätte, dann hätten beide sich anders verhalten und der Unfall wäre nicht passiert.

Dem Abbieger unterstellt man in aller Regel, dass er seiner doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist, weil er - angeblich - sonst den Überholer gesehen hätte und jedenfalls nicht abgebogen wäre (stoppen, geradeaus weiterfahren ... ). Dass der Abbieger dann aber permanent und gleichzeitig nach hinten in den Spiegel, über die Schulter nach links hinten und nach weniger schräg links in die Zielstraße bei zusätzlich simultanem Geradeausblick für den Gegenverkehr schauen müsste - was schlicht und ergreifend unmöglich ist - das ignoriert die Rechtsprechung einfach. Man soll sogar verpflichtet sein, diesen "unmöglichen Unfug" nicht nur bis zum Beginn des Abbiegens zu machen, sondern ggf. auch noch während des Abbiegens bis zum vollständigen Einfahren in die Zielstraße. Gerade bei Letzterem stellt sich die Frage, was man im Abbiegevorgang selbst eigentlich noch anderes tun kann, als Gas zu geben. Aber die Rechtsprechung gefällt sich da im Aufstellen solcher Thesen, die nur den Schluss zulassen, dass das Fahren grundsätzlich zu unterlassen ist, damit die Regeln eingehalten werden können.

Dem Überholer unterstellt man meist, dass er in unübersichtlicher Situation überholt hat, weil er offensichtlich die Strecke für den Abschluss des Überholvorgangs nicht richtig einschätzen konnte. Das Abbiegen hat er ja - und das ist schwer zu leugnen - zu spät bemerkt. Und man muss ja immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen.

Das ist ein Teufelskreis. So hat so gut wie niemals einer allein Schuld. Ganz oft lässt es sich einfach nicht exakt genug aufklären. Mit etwas Pech hat dann einer eine überwiegende Schuld an der Backe oder es geht wegen Unaufklärbarkeit nach der Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge.

Vom Gericht gibt's ein Urteil. Mit materieller Gerechtigkeit muss das nicht unbedingt im Einklang stehen.

Grüße

Also, der Link von mattalf trifft es auf den Punkt. Lest Euch das mal durch und vergleicht es mit meiner letzten Beschreibung des Vorfalls. Damit ist alles gesagt. Wie ein Richter in einem anderen Bundesland entscheidet, weiß man eben nicht. Und wenn ich die volle Schuld bekommen sollte, dann ist das eben so. Aber wo die Rechtsprechung hingeht, ist klar. Es gibt auch noch andere Urteile (Google) die das gleiche aussagen.
Vielen Dank mattalf. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich für meinen Teil habe jetzt genug sinnvolles und unsinniges gelesen und bedanke mich für die rege Diskussion und beende für mich dieses Thema.

Euer gmc180

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@gmc180: es wäre nett, wenn Du eine Info über den Ausgang der Sache posten würdest. 🙂

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. September 2015 um 12:26:19 Uhr:



Dem Abbieger unterstellt man in aller Regel, dass er seiner doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist, weil er - angeblich - sonst den Überholer gesehen hätte

Folgt man der Argumentation des TE, dann kann der Abbieger den TE im Umkehrschluss genauso wenig gesehen haben, wie der TE den Abbieger (der dazwischen ist ja nicht in einer Richtung durchsichtig), bzw. er kann den TE genauso erst zu spät gesehen haben. 😉

In dem Fall bleibt für mich immer noch der Hauptpunkt der unklaren Verkehrssituation.

Schliessen wir Wetten ab? Ich sag das die Hauptschuld der Linksabbieger bekommt. Hoffe der TE bringt irgendwann die Aufloesung

😉

Auflösung wäre auf alle Fälle klasse 😉.

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. September 2015 um 17:05:56 Uhr:


Schliessen wir Wetten ab? Ich sag das die Hauptschuld der Linksabbieger bekommt.
😉

Wenn der Linksabbieger allein gewesen wäre, vielleicht. So aber hat der Überholer nichtmal das zweite Fahrzeug gesehen. Erst, als es zu spät war. Da er nicht den gesamten Raum überblicken konnte, darf man hier von einer unklaren Verkehrssituation ausgehen. Womit die überwiegende Verantwortung beim Überholer liegt. Wenigstens 60/40, wenn nicht sogar 70/30.

Jetzt aber wirklich zum letzten Mal. Es waren insgesamt 2 Pkw. Der erste wollte links abbiegen, ordnete sich aber ganz rechts ein und wurde durch das nachfolgende dicht dahinter mittig fahrende (langsam) Fahrzeug verdeckt. Das war keine Überholen einer Kolonne noch sonst was, sondern ein ganz normales Überholmanöver eines langsam fahrenden Pke auf einer Landstraße mit verringerter Geschwindigkeit von 100 auf 70 des Überholers.
Die ganzen blöden Kommentare von Menschen die nicht lesen können und sich räumlich nichts vorstellen können mit ihren unsachlichen Äußerungen ko..... mich an. Trotzdem Dank an alle sachlichen Kommentare und Meinungen. Ich werde Euch, egal wie es ausgeht, informieren.

Zitat:

@gmc180 schrieb am 3. September 2015 um 18:05:23 Uhr:


Jetzt aber wirklich zum letzten Mal. Es waren insgesamt 2 Pkw.,...
sondern ein ganz normales Überholmanöver eines langsam fahrenden Pke auf einer Landstraße mit verringerter Geschwindigkeit von 100 auf 70 des Überholers.
Die ganzen blöden Kommentare von Menschen die nicht lesen können und sich räumlich nichts vorstellen

Du bist dir offenbar selbst nicht ganz sicher, wieviele es nun waren:-)

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 18:09:43 Uhr:



Zitat:

@gmc180 schrieb am 3. September 2015 um 18:05:23 Uhr:


Jetzt aber wirklich zum letzten Mal. Es waren insgesamt 2 Pkw.,...
sondern ein ganz normales Überholmanöver eines langsam fahrenden Pke auf einer Landstraße mit verringerter Geschwindigkeit von 100 auf 70 des Überholers.
Die ganzen blöden Kommentare von Menschen die nicht lesen können und sich räumlich nichts vorstellen
Du bist dir offenbar selbst nicht ganz sicher, wieviele es nun waren:-)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Zitat:

@marcu90 schrieb am 2. September 2015 um 22:06:05 Uhr:


Nein, das links blinkende Fahrzeug wurde von einem größeren Verdeckt. Das erste Fahrzeug in der Schlange wollte links abbiegen und hat geblinkt, wurde vom TE aber zu spät gesehen.

So sehe ich das auch, also auf zum SUV-Bashing 😁 oder halt mal abwarten ob der TE uns den Ausgang mitteilt.

Gruß Metalhead

als unwissender, wie breit ist denn die Fahrspur in eine Richtung.
Gruß

Es käme darauf an, wie die Straße insgesamt beschaffen ist.
- ist sie einspurig, also ohne MIttellinie?;
- ist sie 2-spurig, aber ohne separate Abbiegespur?;
- oder hat sie bspw. auch eine separate Linksabbiegerspur?

Das Problem sollte hier eindeutig beim Überholenden liegen; immerhin wird es ja wohl seinen Grund haben, wenn ein vor einem selber fahrendes Fahrzeug, das selbst nicht abbiegen mag, langsamer wird.

Kein Linksabbieger muß zwingend damit rechnen, daß justamente hier ein Fahrzeug zum Überholen ansetzt, das aus seiner eigenen Richtung ankommt; ein Linksabbieger hat ersteinmal den Gegenverkehr zu beachten, dessen Fahrbahn er zum Linksabbiegen quert.
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Hatte solch eine Situation letztens ja selber, nur das ich bereits mit meinem 2-Rad links und links blinkend in meiner Fahrspur vor dem Abbiegen entlangfuhr.

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