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Linksabbieger auf Landstraße überholen

Themenstarteram 1. September 2015 um 18:04

Hallo zusammen,

folgender Fall. Ich befahre eine schnurgerade normale Landstraße mit Tempo 100. Vor mir bemerkte ich ein auf der rechten Seite langsam fahrendes Fahrzeug. Die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt, den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt. Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver nach links gelang es mir, trotz Streifens des Abbiegers, einen schweren Unfall zu verhindern. Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.

Beste Antwort im Thema

Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.

@ TE

Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?

So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.

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Überholen im Kreuzungsbereich nennt man das, da hast Du richtig Mist gebaut

Zitat:

@volker1165 schrieb am 1. September 2015 um 20:10:32 Uhr:

Überholen im Kreuzungsbereich nennt man das, da hast Du richtig Mist gebaut

Das war ein Feldweg,das gilt nicht wirklich als Kreuzung, die meisten Feldwege nimmt man als Autofahrer überhaupt nicht wahr.

Den größten Mist hat der vom Feldweg auf die Landstraße Auffahrende gebaut, aber egal ob nun Landstraße oder auch innerorts, als Auffahrender auf eine übergeordnete Straße hat man auch auf den eventuell gerade überholenden Verkehr zu achten.

Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.

@ TE

Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?

So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 1. September 2015 um 20:29:34 Uhr:

Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.

@ TE

Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?

So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.

Nein, er hatte Probleme mit einem auf die Hauptstraße nach links Auffahrenden im Gegenverkehr, als er gerade überholen wollte.

Zitat:

den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt

..das bezieht sich auf sein Fahrzeug.

@Diedicke1300

wo steht das was Du von Dir gibst, drei mal gelesen und bin immer noch der Meinung das alle drei in eine Richtung fuhren, das ganze ist eh etwas verworren, fährt mit hundert und setzt die Geschwindigkeit zum Überholen auf 70 herunter, als nächstes verstehe ich nicht wann er zum Überholen ansetzt, aber vermutlich verstehe ich das ganze nicht, bitte um Aufklärung

Gruß

Wenn jemand abbiegt, bremst er vorher normalerweise ab. Und für wen es auf einem Feldweg weiter geht, wird vermutlich noch stärker abbremsen und langsamer abbiegen, als normalerweise.

Ich kann mir also beim besten Willen nicht vorstellen, dass die beiden vor dir 70 km/h gefahren sind, sondern deutlich langer wurden. Und dann überholst du trotzdem, ohne darüber nachzudenken, warum sie langsamer werden?

Zitat:

@Günter schrieb am 1. September 2015 um 20:51:18 Uhr:

@Diedicke1300

wo steht das was Du von Dir gibst, drei mal gelesen und bin immer noch der Meinung das alle drei in eine Richtung fuhren, das ganze ist eh etwas verworren, fährt mit hundert und setzt die Geschwindigkeit zum Überholen auf 70 herunter, als nächstes verstehe ich nicht wann er zum Überholen ansetzt, aber vermutlich verstehe ich das ganze nicht, bitte um Aufklärung

Gruß

Ja sorry, der Verständnisfehler lag auf meiner Seite. Asche auch mein Haupt.

Zitat:

Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2015 um 20:18:38 Uhr:

 

Den größten Mist hat der vom Feldweg auf die Landstraße Auffahrende gebaut, aber egal ob nun Landstraße oder auch innerorts, als Auffahrender auf eine übergeordnete Straße hat man auch auf den eventuell gerade überholenden Verkehr zu achten.

"Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen."

Ich denke auch, das alle drei Fahrzeuge auf der LS in dieselbe Richtung fuhren u. wie heute allgemein üblich, ordnet sich ein LINKS Abbieger zum RECHTEN Fahrbahnrand hin ein...vollkommen logisch (gut manchmal geht es nicht anders z.B. wenn die Strasse spitzwinkelig Einmündet)!

Überholen bei unklarer Verkehrslage! Sei froh das es relativ glimpflich abgegangen ist!

MfG Günter

Sehe gerade, ich bin zu langsam gewesen :) !

Zitat:

@gmc180 schrieb am 1. September 2015 um 20:04:54 Uhr:

Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.

Wie bereits gesagt wurde: überholen bei unklarer Verkehrslage.

Was noch nicht gesagt wurde: Schuld zu 100% bei dir.

Was am wichtigsten ist: Zum Glück ist alles gut ausgegangen :)

Vermutlich musste der erste ganz nach rechts fahren, um eine genügend großen Bogen zu haben fürs Linksabbiegen in den Feldweg. Dann kann das mit dem Verdecken plausibel sein.

Links blinken und gleichzeitig rechts einordnen könnte ein Ansatz für eine Mitschuld sein. Irgendwo weiter hinten in MT wurde mal diskutiert, wie das ist, wenn man auf einer Straße in einem Zug wenden will und mit gesetztem linken Blinker erst mal weit nach rechts ausholt. Wenn's dann mit einem Überholer kracht, so war die Aussaage, ist der Überholer durchaus nicht automatisch der Schuldige. Ausweg war hier, zuerst rechts zu blinken, ganz an den rechten Rand zu fahren, anzuhalten und in beiden Richtungen eine genügend große Lücke abzuwarten, um mit gesetztem linkem Blinker zu wenden.

Falls es die Straße hergibt, könnte das auch ein Ansatz für obiges Problem sein, aber es hängt natürlich von der Verkehrsdichte ab: Erst mal rechts ranfahren, alle vorbeilassen, dann von dort in Ruhe links abbiegen.

Themenstarteram 1. September 2015 um 23:28

Also, alle Fahrzeuge in einer Richtung. Der Überholende konnte nur ein Fahrzeug sehen, erkannte aber beim Annähern, dass es sehr langsam fuhr, deshalb herunter von 100 auf ca. 70 km/h. Es gab keinen Gegenverkehr und es war keine Kreuzung sondern die Zufahrt zu einem Feldweg der als solches erst zu erkennen war, als man eben ca. 50 Meter davor war. Es gab auch keine Hinweis oder Verkehrsschilder. Das in den Feldweg abbiegende Fahrzeug fuhr noch oder stand schon rechts mit eingeschaltetem Blinker links. Das Fahrzeug dahinter verdeckte dieses komplett. Erst als ich zum Überholen ansetzte und auf der linken Spur ca. 30-50 Meter an dem letzten Fahrzeug war, konnte ich das blinkende Fahrzeug sehen. Für mich sah das bis zuletzt wie ein Fahrzeug aus, so dicht waren die zusammen. Ja, und dann setzte es zum Abbiegen an. Ich denke mal, wenn ich auf einer Landstraße in einen Feldweg links abbiegen will, ordne ich auch zumindest aber in der Mitte bis annähernd zur Mittellinie ein und schaue in den Rückspiegel. Bei einer Straßenbreite von 6 Metern sollte das möglich sein. So kenne ich es jedenfalls. Also eine klassische Standardsituation wie sie ständig vorkommt. Ich fahre beruflich im Jahr ca. 100.000 Km Punktefrei mit dem Pkw zu 2/3 auf BAB, der Rest Landstraße. Also mangelnde Erfahrung kann es wohl nicht sein. Es war eben eine sehr blöde Situation. Das alles nochmal zur Ergänzung und zum besseren Verständnis. Danke.

am 2. September 2015 um 3:10

Zitat:

@marcu90 schrieb am 1. September 2015 um 22:00:33 Uhr:

Zitat:

@gmc180 schrieb am 1. September 2015 um 20:04:54 Uhr:

Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.

Wie bereits gesagt wurde: überholen bei unklarer Verkehrslage.

Was noch nicht gesagt wurde: Schuld zu 100% bei dir.

Was am wichtigsten ist: Zum Glück ist alles gut ausgegangen :)

Sorry, das ist Unsinn! Aehnliche Faelle wurde vor Gericht schon ganz anders geurteilt. Im Bekanntenkreis wurde einer beim Links abbiegen von einem anderen PKW abgeraeumt. Hinter meinem Bekannten fuhren 4 PKW die alle merkten das der erste abbiegt. Nur der 5. nicht, der Ueberholte alle. 3 Schwer verletzte gab es. Die Hauptschuld bekam der Bekannte da er laut Gericht nicht genuegend den Rueckwaertigen Verkehr beachtete.

Es kommt extrem auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Jede Form der Haftungsverteilung ist im Grundsatz denkbar. Oft haben beide eine Teilschuld. Bei Unaufklärbarkeit des Hergangs des Unfalls wird die Haftung nach der Betriebsgefahr verteilt. Zwischen Pkw und Pkw sind es dann 50% zu 50%. Zwischen Lkw und Pkw oder Krad und Pkw etc. überwiegt meist die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, von dem die größere Gefahr aufgrund seiner Eigenarten (Größe, Anbauteile etc.) ausgeht.

Im Fall des TE hat er in unklarer Situation überholt. Der Abbieger hat ihn aber auch übersehen und damit was falsch gemacht (doppelte Rückschaupflicht, verhindern der Gefährdung nachfolgenden Verkehrs). Tendenziell also 50% zu 50%.

am 2. September 2015 um 5:12

Hier nochmal eine bessere Erklaerung http://www.schadenfixblog.de/.../

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