Linksabbieger auf Landstraße überholen
Hallo zusammen,
folgender Fall. Ich befahre eine schnurgerade normale Landstraße mit Tempo 100. Vor mir bemerkte ich ein auf der rechten Seite langsam fahrendes Fahrzeug. Die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt, den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt. Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver nach links gelang es mir, trotz Streifens des Abbiegers, einen schweren Unfall zu verhindern. Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.
Beste Antwort im Thema
Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.
@ TE
Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?
So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.
83 Antworten
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 4. September 2015 um 08:06:23 Uhr:
Kein Linksabbieger muß zwingend damit rechnen, daß justamente hier ein Fahrzeug zum Überholen ansetzt, das aus seiner eigenen Richtung ankommt; ein Linksabbieger hat ersteinmal den Gegenverkehr zu beachten, dessen Fahrbahn er zum Linksabbiegen quert.
Genau das sehen manche Richter aber eben anders. Und man bekommt in D ganz sicher ein Urteil, aber nicht unbedingt Recht.
Ansonsten wird das eine gewöhnliche Landstraße gewesen sein. Keine Abbiegerspur, sonst wäre der Abzubiegende nicht so weit rechts gefahren.
Ich finde, der Vollidiot, der sich zum Linksabbiegen rechts eingeordnet hatte, trägt die Hauptschuld. Leider ist dämliches, unnachvollziehbares Verhalten im Straßenverkehr immer noch nicht strafbar.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 4. September 2015 um 09:01:33 Uhr:
Ich finde, der Vollidiot, der sich zum Linksabbiegen rechts eingeordnet hatte, trägt die Hauptschuld. Leider ist dämliches, unnachvollziehbares Verhalten im Straßenverkehr immer noch nicht strafbar.
wie bitte kann man sich auf einer einspurigen Fahrbahn, hier Landstrasse, zum linksabbiegen rechts einordnen, im übrigen Disqualifiziert man sich selber mit solchen Behauptungen wie Vollidiot oder dämliches Verhalten, wer das behaupten kann müßte dann dabei gewesen sein und selbst dann sind solche äußerungen überflüssig.
Um nicht alles lesen zu müssen, ist eigentlich die Polizei vor Ort gewesen.
Gruß
Ich denke mal, das angebliche,,rechts einordnen,, war wohl eher ein kleines Ausholen, weil der Feldweg , in welchen man einbiegen wollte, sehr schmal ausgefallen ist. Man möchte also nicht in der Kurve auf den eher unbefestigten Waldboden/Randstreifen(sofern vorhanden) geraten.
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Zitat:
@Günter schrieb am 4. September 2015 um 10:06:53 Uhr:
wie bitte kann man sich auf einer einspurigen Fahrbahn, hier Landstrasse, zum linksabbiegen rechts einordnen,.......
Oh doch, wenn ein Wendemanöver vorgesehen ist.
Nur signaleisiere ich dann meinem hinter mir wartenden erst mal durch den Blinker rechts, dass er an mir vorbei fahren soll.
Erst wenn für mich die Verkehrssituation ein gfefahrloses Wendemanöver zuläßt setze ich mein Vorhaben in die Tat um.
Ansonsten hab ich mich zum Linksabbiegen möglichst links zu halten.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. September 2015 um 10:50:02 Uhr:
Ich denke mal, das angebliche,,rechts einordnen,, war wohl eher ein kleines Ausholen...
Denke ich auch. Oder der Abbieger fährt immer sehr weit rechts und das Fahrzeug hinter ihm immer in der Mitte, da kann es auch so wirken, als hätte sich der Abbieger erst nach rechts orientiert.
Falls ich in Zukunft mal in so einen Feldweg abbiegen werde, werde ich auf jeden Fall in die Straßenmitte fahren und dann erst Abbiegen. Da kann man wenigstens nicht von hinten abgeschossen werden 🙄
Mal ehrlich, das ist doch alles Bullshit.
Wenn der Abbieger kein 40-Tonner war: Ausholen blödsinnig.
Dauerhaft versetzt fahren: Blödsinnig.
Sich rechts zum Linksabbiegen einordnen: Blödsinnig.
Zitat:
@marcu90 schrieb am 4. September 2015 um 11:06:16 Uhr:
Falls ich in Zukunft mal in so einen Feldweg abbiegen werde, werde ich auf jeden Fall in die Straßenmitte fahren und dann erst Abbiegen. Da kann man wenigstens nicht von hinten abgeschossen werden 🙄
Musst aber damit rechnen, im unbefestigten Randbereich des Feldweges einzusacken/steckenzubleiben.
Und wenn man da mit dem Heck noch auf die Landstraße ragt- Gute Nacht.
Man hat vielleicht vieles richtig gemacht, ist aber trotzdem der Dumme. Der Richter wird dir dann erzählen, dass man bereits in der Fahrschule lernt, dass man bei unbefestigten Rändern an Straßen sehr vorsichtig oder eben gar nicht fahren soll.
Wie man dann Abbiegen soll ohne Auszuholen, wird natürlich nicht verraten.
Ich stell mir die Situation gerade mal vor, als wenn ich selber wie der TE in diese Verkehrssituation geraten würde: Wenn vor mir einer deutlich langsam macht (so war es wohl in dem vom TE beschieibenem Fall) und ich erst mal nicht erkennen kann woran das liegt, mache ich auch erst mal langsam bis klar wird was Sache ist.
Selbst wenn Der TE die Geschwindigkeit auf 70km/h reduziert hatte war das in dem Moment immer noch viel zu schnell. Dann in einer unklaren Situation überholt.
Sicher hat der Linksabbieger ebenfalls eine erhöhte Sorgfallspflicht aber der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Abbieger und Überhohler ist einfach zu krass.
Nun frage ich mich, ob man als Abbieger wirklich mit allem, auch mit der Ungeduld eines unvorsichtigem Verkehrsteilnehmer der von hinten, nicht sehr vorausschauend angerauscht kommt, rechnen muss.
Ich weiss, Richter werden das anders sehen aber mein Menschenverstand sagt mir: In dieser Situation überholt man nicht! Auch wenn es nervt.
Überholen auf der Landstrasse ist und bleibt einer der heikelsten Angelegenheiten im Verkehr!
Bei uns ist eine Landstrasse auf der sich "Feldweglinksabbieger" und "Schnellfahrer" regelmäßig in die Quere kommen. Hab dabei schon sehr sehenswerte Situationen beobachten dürfen.
Zitat:
@Cooperle schrieb am 4. September 2015 um 13:30:00 Uhr:
Ich weiss, Richter werden das anders sehen aber mein Menschenverstand sagt mir: In dieser Situation überholt man nicht! Auch wenn es nervt.
Überholen auf der Landstrasse ist und bleibt einer der heikelsten Angelegenheiten im Verkehr!
Der Menschenverstand funktioniert im Allgemeinen logisch. Gesetze sind aber nicht immer logisch. Daher fällt es auch schwer, in gewissen Fällen die Urteile nachzuvollziehen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. September 2015 um 11:30:45 Uhr:
Musst aber damit rechnen, im unbefestigten Randbereich des Feldweges einzusacken/steckenzubleiben.Wie man dann Abbiegen soll ohne Auszuholen, wird natürlich nicht verraten.
Guter Einwand. Kommt auf den Winkel vom Feldweg an. Vieles kann man mit langsamer fahren, früherem und stärkerem Lenkeinschlag kompensieren. Dadurch wird aber das Aufhalten des rückwärtigen Verkehrs größer...
Zitat:
@gmc180 schrieb am 3. September 2015 um 18:05:23 Uhr:
Jetzt aber wirklich zum letzten Mal. Es waren insgesamt 2 Pkw. Der erste wollte links abbiegen, ordnete sich aber ganz rechts ein ...
Wenn es eine Landstraße mit einer Spur pro Fahrtrichtung war, dann kann man nicht mehr von Einordnen sprechen. Es wurde keine Spur gewechselt.
Es ging nicht schnell genug und es wurde überholt, obwohl die Lage unübersichtlich war.
Zitat:
@marcu90 schrieb am 2. September 2015 um 22:06:05 Uhr:
Nein, das links blinkende Fahrzeug wurde von einem größeren Verdeckt. Das erste Fahrzeug in der Schlange wollte links abbiegen und hat geblinkt, wurde vom TE aber zu spät gesehen. Das Auto in der Mitte wollte wohl geradeaus weiter, zumindest schreibt der TE nichts weiter zu dem.Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 2. September 2015 um 21:53:32 Uhr:
Hei Leute, echt jetzt?
Er wollte ein Fahrzeug überholen, das nach links geblinkt hat.
Und mit Blinker meine ich nicht den letzten Wagen den er nicht gesehen hat. Zum Verständnis: Er hat links geblinkt damit er überholen kann, fuhr deswegen auch nur 70km/h
Bitte in Zukunft genau lesen und nichts dazudichten 😉
Wieso sagen solche Sprüche immer die Leute, die selber nicht lesen können??
Ich zittiere den Text mal für dich:
Zitat:
@gmc180 schrieb am 1. September 2015 um 20:04:54 Uhr:
Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend,
Na, jetzt gelesen? Erstes Auto will links überholen (was da klar und deutlich steht) und das verdeckt das kleinere Auto dahinter das auch links will. Also zwei Autos die links wollen und er überholt auch noch links.
Nun, jetzt verstanden?
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. September 2015 um 06:37:50 Uhr:
Und der Reisepass sowie die Geburtsurkunde 😉Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 2. September 2015 um 21:53:32 Uhr:
Sorry, aber da gehört der Ausweis schlichtweg entzogen.
Les dir alles nochmal durch. Langsam in ruhe mit nem Kaffee. Vorallem wenn du dann das geschreibe vom TE verstanden hast, dann lies deins durch. Solltest das geschreibe vom TE nicht verstehen, dann Antworte nicht oder Frage wenigstens das nach was dir unklar ist.
Gleichfalls, lies nochmals durch und wenn du verstanden hast was er geschrieben hat, dann hätte ich gerne ein Entschuldigung oder sowas ähnliches.
Ansonsten an alle TEs, bitte in Zukuft so schreiben das man es beim ersten mal Lesen auch klar und deutlich versteht.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 4. September 2015 um 17:18:21 Uhr:
[...] Ansonsten an alle TEs, bitte in Zukuft so schreiben das man es beim ersten mal Lesen auch klar und deutlich versteht.
Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Niemandem außer Dir ist der eklatante Unterschied zwischen dem "Überholenden" und dem "
zuÜberholenden"(wie es richtig heißen müßte) aufgefallen. Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Und der TE muß deshalb auch nicht pampig werden, von wegen nicht lesen können und so...
Grüße von Mischko....