Linksabbieger auf Landstraße überholen
Hallo zusammen,
folgender Fall. Ich befahre eine schnurgerade normale Landstraße mit Tempo 100. Vor mir bemerkte ich ein auf der rechten Seite langsam fahrendes Fahrzeug. Die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt, den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt. Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver nach links gelang es mir, trotz Streifens des Abbiegers, einen schweren Unfall zu verhindern. Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.
Beste Antwort im Thema
Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.
@ TE
Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?
So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.
83 Antworten
Daher auch meine Einschätzung, daß es zu einer Schuldverteilung kommt, denn je nach dem wie der Richter das bewertet wiegt eins mehr (oder weniger) oder beides wiegt gleich schwer...
Toll finden tue ich diese Regelung auch nicht, aber hey was ist schon perfekt???
HTC
Zitat:
@mattalf schrieb am 2. September 2015 um 05:10:23 Uhr:
Sorry, das ist Unsinn! Aehnliche Faelle wurde vor Gericht schon ganz anders geurteilt. Im Bekanntenkreis wurde einer beim Links abbiegen von einem anderen PKW abgeraeumt. Hinter meinem Bekannten fuhren 4 PKW die alle merkten das der erste abbiegt. Nur der 5. nicht, der Ueberholte alle. 3 Schwer verletzte gab es. Die Hauptschuld bekam der Bekannte da er laut Gericht nicht genuegend den Rueckwaertigen Verkehr beachtete.Zitat:
@marcu90 schrieb am 1. September 2015 um 22:00:33 Uhr:
Wie bereits gesagt wurde: überholen bei unklarer Verkehrslage.
Was noch nicht gesagt wurde: Schuld zu 100% bei dir.Was am wichtigsten ist: Zum Glück ist alles gut ausgegangen 🙂
Das Überholen bei unklarer Verkehrslage wurde gerichtlich "nur" mit der Teilschuld sanktioniert? 🙁
Da fahr ich doch künftig nur noch geradeaus ... könnte ja sein, dass der 150zigste in der Schlange hinter mir in meine Seite kachelt während ich abbiege ...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 2. September 2015 um 14:56:52 Uhr:
Das Überholen bei unklarer Verkehrslage wurde gerichtlich "nur" mit der Teilschuld sanktioniert? 🙁Zitat:
@mattalf schrieb am 2. September 2015 um 05:10:23 Uhr:
Sorry, das ist Unsinn! Aehnliche Faelle wurde vor Gericht schon ganz anders geurteilt. Im Bekanntenkreis wurde einer beim Links abbiegen von einem anderen PKW abgeraeumt. Hinter meinem Bekannten fuhren 4 PKW die alle merkten das der erste abbiegt. Nur der 5. nicht, der Ueberholte alle. 3 Schwer verletzte gab es. Die Hauptschuld bekam der Bekannte da er laut Gericht nicht genuegend den Rueckwaertigen Verkehr beachtete.
Da fahr ich doch künftig nur noch geradeaus ... könnte ja sein, dass der 150zigste in der Schlange hinter mir in meine Seite kachelt während ich abbiege ...
wenn da eine Schlange von 150 Fahrzeugen hinter dir ist, solltest du womöglich einfach rechts ran fahren und auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen 😉
Quatsch, sind alles RASER!!!!
🙂
HTC
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Also ich sehe weiter die Hauptschuld bei dem, der bei unklarer Verkehrslage überholt.
Er kann die Verkehrssituation offensichtlich nicht adäquat einschätzen (hat er unter Beweis gestellt) und überholt trotzdem. Das ist der Hauptpunkt für mich.
Ansonsten ist ein Linksabbieger, der links blinkt und abbiegen will, schlicht und einfach in einer solchen Situation nicht links zu überholen, auch wenn man schneller links auf der Gegenfahrbahn ist, als dieser.
Warum sollte also der TE dazu dieses Recht haben?
Davon abgesehen, wenn wir hier über eine normale Landstraße reden, dann gibt es kein "Einordnen". Das gibt es nur bei Mehrspurigkeit in einer Richtung, aber nicht innerhalb einer Spur.
weil der Linksabbieger eine Behinderung nachfolgenden Verkehrs ausschließen muss. Einigermaßen erkennbar Einordnen kann man sich auch innerhalb der eigenen Spur.
Nachfolgender Verkehr bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge auf Fahrspuren in der gleichen Richtung.
Min im gleichen Maß muss ein Überholer auf der Gegenfahrspur jegliche Gefährdung ausschließen und kann nicht einfach jemand überholen, der links abbiegen will bzw. eine Kolonne überholen, bei der die Verkehrslage unklar ist.
Wir wollen natuerlich alle Recht haben mit unserer Meinung. Nur leider, oder zum Glueck werden das nicht wir entscheiden.
Wenn man diesen Fall 2 Richtern uebergibt, dann sind die Chancen gut 2 unterschiedliche Urteile zu bekommen 😉
Hei Leute, echt jetzt?
Am Anfang hat der TE so wirr geschrieben das man selbst nach hundertmaligen Lesen und anfertigen einer Zeichnung nicht versteht was er meint.
Aber etwas ganz wichtiges kann ich rauslesen, ihr etwa nicht????
Er wollte ein Fahrzeug überholen, das nach links geblinkt hat.
Und mit Blinker meine ich nicht den letzten Wagen den er nicht gesehen hat. Zum Verständnis: Er hat links geblinkt damit er überholen kann, fuhr deswegen auch nur 70km/h
Er hat also allen ernstes gesehen das der Wagen vor ihm blinkt und etwas überholen will und dann will er das überholende Fahrzeug auch gleich noch überholen?
Sorry, aber da gehört der Ausweis schlichtweg entzogen. Wenn jemand nach links blinkt, sei es zum abbiegen oder zum überholen, dann hat man dahinter zu warten oder wie gesagt wurde rechts fahren. Aber sicher nicht meinen man sei der Hirsch auf der Strasse und könne dieses Fahrzeug auch noch schnell überholen.
Bitte bitte bitte bitte, lest doch jeweils was geschrieben wird und dichtet nichts von euch dazu. Motorradfahrer, defekter Blinker und dergleichen, davon steht doch gar nirgends was.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 2. September 2015 um 21:53:32 Uhr:
Hei Leute, echt jetzt?
Er wollte ein Fahrzeug überholen, das nach links geblinkt hat.
Und mit Blinker meine ich nicht den letzten Wagen den er nicht gesehen hat. Zum Verständnis: Er hat links geblinkt damit er überholen kann, fuhr deswegen auch nur 70km/h
Nein, das links blinkende Fahrzeug wurde von einem größeren Verdeckt. Das erste Fahrzeug in der Schlange wollte links abbiegen und hat geblinkt, wurde vom TE aber zu spät gesehen. Das Auto in der Mitte wollte wohl geradeaus weiter, zumindest schreibt der TE nichts weiter zu dem.
Bitte in Zukunft genau lesen und nichts dazudichten 😉
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 2. September 2015 um 21:53:32 Uhr:
Hei Leute, echt jetzt?Er wollte ein Fahrzeug überholen, das nach links geblinkt hat.
Und mit Blinker meine ich nicht den letzten Wagen den er nicht gesehen hat.
Er hat also allen ernstes gesehen das der Wagen vor ihm blinkt und etwas überholen will und dann will er das überholende Fahrzeug auch gleich noch überholen?Bitte bitte bitte bitte, lest doch jeweils was geschrieben wird und dichtet nichts von euch dazu.
Den Ratschlag können wir gerne zurückgeben.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 2. September 2015 um 20:25:34 Uhr:
Nachfolgender Verkehr bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge auf Fahrspuren in der gleichen Richtung.
Min im gleichen Maß muss ein Überholer auf der Gegenfahrspur jegliche Gefährdung ausschließen und kann nicht einfach jemand überholen, der links abbiegen will bzw. eine Kolonne überholen, bei der die Verkehrslage unklar ist.
der Überholer fährt ja in gleicher Richtung und die Pflicht zur Verhinderung der Gefährdung rückwärtigen Verkehrs ist nicht auf die gleiche Fahrspur beschränkt und ja, deshalb geht das ja oft 50% zu 50% aus, weil meist halt beide eine Mitschuld tragen und sich nicht alles bis ins letzte Detail beweisen bzw. nachvollziehen lässt. Kollonen zu überholen ist einfach kreuzgefährlich und zeitlich bringt es oft nun auch nicht gerade viel.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 2. September 2015 um 21:53:32 Uhr:
Sorry, aber da gehört der Ausweis schlichtweg entzogen.
Und der Reisepass sowie die Geburtsurkunde 😉
Les dir alles nochmal durch. Langsam in ruhe mit nem Kaffee. Vorallem wenn du dann das geschreibe vom TE verstanden hast, dann lies deins durch. Solltest das geschreibe vom TE nicht verstehen, dann Antworte nicht oder Frage wenigstens das nach was dir unklar ist.
Fassen wir zusammen:
Weitere Beiträge sind so sinnvoll wie die Börsenkurse in Asien
Die Thematik wird hier nie zu 100% geklärt werden können weil es Ermessenssache ist
Die Regelung zum Überholen von Kolonen ist fürn Arsch
Autofahren ist gefährlich und ein Miteinander ist zwingend notwendig um da heil durchzukommen.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 3. September 2015 um 07:43:05 Uhr:
Autofahren ist gefährlich und ein Miteinander ist zwingend notwendig um da heil durchzukommen.HTC
Autofahren ist nicht gefährlich !
Aber zuweilen der Fahrer, welcher da am Steuer hantiert.