Linksabbiegen vor roter Ampel

Hallo zusammen,

dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?

https://goo.gl/maps/rUE7S27x5DXea1AGA

122 Antworten

Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 21:27:54 Uhr:


Die Aussage auf der ADAC Seite ist auch auf der Seite dieses Rechtsanwalts zu finden.

Aber nicht der Fall, um den es hier geht, ein Rechts- oder Linksabbiegen noch vor der Ampel. Warum findet man wohl diesen Fall auf der Seite des Rechtsanwaltes nicht?

Gruß

Uwe

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:37:31 Uhr:



Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:35:05 Uhr:


der Linksabbieger aus der Arndtstrasse hat nur auf diese Art den "Fuss in der Tür" - und deshalb ist diese Fläche m.E. so gestaltet
Und du meinst, wenn die Fußgänger durch sind oder niemand queren will, darf der Linksabbieger aus der Arndtraße bei Rot weiter fahren?

Ja, weil er mit der roten Ampel nichts zu tun hat - er fährt ja hinter der Haltlinie in die Kreuzung ein wie bei jeder rechtwinkeligen Kreuzung auch; er hat in seiner Fahrtrichtung keinerlei Ampel;

der Linksabbieger aus der Arndtraße sieht also die stehenden Autos an der Haltlinie rechts gegenüber und links von sich, kann die Hauptstrasse queren und muss nur den Radlern/Fußgängern Vorrang lassen;

wäre die Haltlinie weiter hinten am Überweg, müsste der Linksabbieger aus der Arndtraße auch davor halten - er fährt aber erst nach der Haltelinie ein, die ist für Ihn also nicht relevant

das einzig Doofe ist, dass der Linksabbieger aus der Arndtraße nicht genau weiß, wann die Ampel der anderen auf grün springt - aber er wartet wohl sowieso für die Dauer einer Ampelphase und sieht die Situation, evtl. sogar die hängende rote Ampel links von sich

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:53:14 Uhr:


Ja, weil er mit der roten Ampel nichts zu tun hat - er fährt ja hinter der Haltlinie in die Kreuzung ein wie bei jeder rechtwinkeligen Kreuzung auch; er hat in seiner Fahrtrichtung keinerlei Ampel

Puh, das ist hart. Also auf dem Google-Link sehe ich einen Extra-Signalgeber.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 21:24:47 Uhr:


Wenn eine Regelung für die Linksabbieger aus der Arndtstrasse getroffen werden wollte, so hätte man die gesamte Kreuzung in die Ampelreglung mit einbezogen damit mehrere Fahrzeuge einbiegen können und nicht nur ein Fahrzeug, welches dann auch noch, wenn die Ampel wieder grün wird, dem Gegenverkehr im Wege rumsteht.

Gruß

Uwe

Das wäre tatsächlich viel besser..... theoretisch müsste der Linksabbieger aus der Arndtraße aber wenigstens die tiefere Ampel auf seiner Seite auch sehen können, um zu wissen, wann auf der Hauptstrasse angehalten wird

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 21:47:51 Uhr:


Aber nicht der Fall, um den es hier geht, ein Rechts- oder Linksabbiegen noch vor der Ampel. Warum findet man wohl diesen Fall auf der Seite des Rechtsanwaltes nicht?

Ampel hinter der Einmündung

Das unter dem Link geführte Beispiel behandelt eine Situation, bei der eine Einmündung nach rechts vor der Ampel abgeht. Dies lässt sich aber auf eine Einmündung nach links übertragen:

Zitat:

Hinter einer Einmündung sichert eine Ampel eine Fußgängerfurt ab. Bei „rot“ ergeben sich folgende Verhaltensvorschriften:
-
-
Der Rechtsabbieger fährt aber gar nicht in den durch die Ampel geschützten Bereich. Für ihn kommt es darauf an, ob und welche Fahrbahnmarkierung sich vor der Einmündung befindet:

- eine durchgezogene Haltlinie (Zeichen 294 StVO) stellt jedoch ein Vorschriftzeichen dar, das unabhängig vom Sinn der Regelung befolgt werden muß. Der Rechtsabbieger muß also dort warten.

Das Thema, dass der Linksabbieger Haltelinie und Ampel beachten muss, sollte nun durch sein!

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:58:06 Uhr:



Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:53:14 Uhr:


Ja, weil er mit der roten Ampel nichts zu tun hat - er fährt ja hinter der Haltlinie in die Kreuzung ein wie bei jeder rechtwinkeligen Kreuzung auch; er hat in seiner Fahrtrichtung keinerlei Ampel
Puh, das ist hart. Also auf dem Google-Link sehe ich einen Extra-Signalgeber.

unten die Sicht des Linksabbiegers aus der Arndtraße .....

Linksabbieger

Wer mit seinem Fahrzeug aus der Arndtstraße nach links in die Elsa-Brändström-Straße abbiegt, muss eine eigene Ampel beachten!

ok - der Linksabbieger aus der Arndtraße sollte nach dem Abbiegen auch nicht die Ampel der Hauptstrasse bei rot überfahren - auch wenn er keine Haltlinie dort hat;

die kann er wohl auch gut sehen

ändert aber nichts an der Frage des Rotlichtverstosses der Autos auf der Hauptstrasse bei Überfahren der Haltlinie - der ist definitiv gegeben....

Schau mal genau hin, sie ist auf der anderen Straßenseite neben der Fußgängerampel und hat zwei Farben. Daneben ist eine Halteverbotsschild befestigt und das blaue Schild für Rad- und Fußgängerweg. Das ist nicht die Ampel für den Verkehr auf der Elsa-Brändström-Straße, diese hat drei Farben! Über Street View kann man das Bild vergrößern!

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 22:12:16 Uhr:


Da ist aber keine - siehe obiges Foto....

Also ich sehe da einen Signalgeber der Rot zeigt.

ok - habe es gerade auch erkennen können und oben editiert - der Linksabbieger aus der Arndtraße hat sogar eine eigene Ampel; damit ist dann auch klar, warum die Haltelinie für die anderen so ist und nicht anders

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Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 22:08:46 Uhr:


Hinter einer Einmündung sichert eine Ampel eine Fußgängerfurt ab. Bei „rot“ ergeben sich folgende Verhaltensvorschriften:
-
-
Der Rechtsabbieger fährt aber gar nicht in den durch die Ampel geschützten Bereich. Für ihn kommt es darauf an, ob und welche Fahrbahnmarkierung sich vor der Einmündung befindet:

- eine durchgezogene Haltlinie (Zeichen 294 StVO) stellt jedoch ein Vorschriftzeichen dar, das unabhängig vom Sinn der Regelung befolgt werden muß. Der Rechtsabbieger muß also dort warten.

Das Thema, dass der Linksabbieger Haltelinie und Ampel beachten muss, sollte nun durch sein!

Dein Zitat widerspricht aber deiner Aufassung, denn hier wird m.E. der Haltlinienverstoß thematisiert. Natürlich muss der Rechtsabbieger dort halten - weil die Haltlinie das fordert. Er begeht dann aber einen Haltlinienverstoß und keinen Rotlichtverstoß.

Als nochmal eine kurze Zusammenfassung;

Zitat:

Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, wird häufig vor der Einmündung auf der Hauptstraße eine Haltelinie aufgebracht. Wer diese Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß.

Nun ersetzte rechts gegen links und es passt!

Ein Haltelinienverstoß ist nur dann gegeben, wenn du nicht vorher an der Haltelinie angehalten hast. Diese ist nur gegeben, wenn man aus der Fahrtbewegung über die Haltelinie fährt und dann stoppt!

Und nun bist du dran, deine These entsprechend zu untermauern! Wünschenswert sind Zitate aus Rechtsvorschriften oder Links zu Seiten auf denen deine These angeführt wird.

Muss ich nicht, denn ich muss nicht eine fragwürdige Rechtsprechung teilen, die auf verschiedenen Portalen unreflektiert wiedergegeben wird. Das ist verkehrsrechtlicher Mainstream, der aber nicht richtig sein muss.

Wir reden hier von reinen Fußgänger- (ggf. auch Radfahrer) Querungsanlagen. Deren Bestimmung ist, Fußgänger sicher über die Fahrbahn zu führen. Der signaltechnisch relevante Konfliktbereich ist die Kreuzung zwischen Fahrbahn und Furt. Auf dieser Konstellation baut die ganze Bemessung der Signalzeiten auf. Diese werden in sog. verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) zusammengefasst, welche wiederum die verkehrsrechtliche Grundlage zum Betrieb der Lichtzeichenanlage bilden. Die Verkehrsbehörde ordnet den Betrieb der LZA auf dieser Grundlage an und vollzieht damit die ihr obliegende Verkehrsregelungspflicht.

Jetzt steht so eine Lichtzeichenanlage hinter einer Einmündung (Beispiel in deinem Link, oder hier im Thread). Es bleibt dabei, dass die Anlage einzig die Furt schützen soll. Als positiver Nebeneffekt ermöglicht sie auch das Ausfahren aus Seitenstraßen, wenn zufällig ein Fußgänger anfordert (oder als Festzeitprogramm, gibt es auch).

Damit die lieben Verkehrsteilnehmer die Einmündung bei Rot nicht zustellen, wird eine zweite Haltlinie markiert. Das damit auch das Rechtsabbiegen unzulässig wird, nimmt man in Kauf. Tatsächlich soll das Rechtsabbiegen aber gar nicht untersagt werden - warum auch? Wenn stundenlang kein Fußgänger quert, hat der Verkehr, der aus der Seitenstraße kommt ggf. ein Problem (es sei denn er steigt aus und drückt auf den Anforderungstaster der LZA).

Und wenn jetzt irgendwann doch ein Fußgänger die Fahrbahn quert, darf man auf einmal nicht mehr rechts abbiegen? Warum?

Diese Begründung kann die Verkehrsbehörde unter Wahrung des gern ignorierten §45 Abs. 9 StVO schlichtweg nicht liefern. Sie richtet eine solche Lichtzeichenanlage nicht ein, um Links- oder Rechtsabbiegen zeitweise und oft vollkommen zufällig (bei Anforderungsbetrieb) zu untersagen. Wenn sie das beabsichtigt, müsste sie den ganzen Knoten vollständig signalisieren. Und weil der Rechtsabbieger dann weiterhin nicht stört, bekommt er an so einer Stelle einen grünen Blechpfeil. ;-)

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 23:03:14 Uhr:


.....

Jetzt steht so eine Lichtzeichenanlage hinter einer Einmündung (Beispiel in deinem Link, oder hier im Thread). Es bleibt dabei, dass die Anlage einzig die Furt schützen soll.
...

und die Fläche für den von links einfahrenden Verkehr aus der Nebenstrasse.....

Zitat:

Damit die lieben Verkehrsteilnehmer die Einmündung bei Rot nicht zustellen, wird eine zweite Haltlinie markiert.
.....

wo ist die zweite Haltlinie ?!

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