Linksabbiegen vor roter Ampel
Hallo zusammen,
dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?
122 Antworten
Zitat:
@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 23:55:39 Uhr:
und die Fläche für den von links einfahrenden Verkehr aus der Nebenstrasse.....
Du liest nicht richtig.
Zitat:
wo ist die zweite Haltlinie ?!
Die zweite Haltlinie betrifft die Nebendiskussion zu einer der Fußgänger-LZA vorgelagerten Einmündung, an der man rechts abbiegt.
ein Fallbeispiel:
Mein neuer Arbeitskollege fährt wie ich auch Motorrad, wir haben uns verabredet, ich soll zu ihm nach Bielefeld kommen und wie wollen gemeinsam eine kleine Tour fahren. Er wohnt auf der Arndtstraße und er hat mir an die Hand geben, wenn ich über die Elsa-Brandström-Straße anfahre, geht die Arndtsraße links ab, denn ich kenne mich in Bielefeld nicht aus.
Nun bin ich auf der Elsa-Brandström-Straße unterwegs, bin bereits auf den linken Fahrstreifen gewechselt, da ich ja irgendwann links abbiegen muss und komme an besagte Kreuzung. Die Ampel zeigt Rotlicht und ich bleibe vor der Haltelinie stehen. Nun sehe ich, dass die Arndtstraße links abgeht, setze den Blinker und erkenne, dass die Regelung an dieser Kreuzung irgendwie blöd erscheint, aber außer der Haltelinie, der durchgezogenen Linie neben mir und der Ampel, gibt es keine weiteren Verkehrszeichen.
Wie könnte es im Fallbeispiel deiner Meinung nach nun StVO konform weitergehen?
Zitat:
@Demogantis schrieb am 3. September 2023 um 09:11:44 Uhr:
@U.Korsch,wenn ich über die Elsa-Brandström-Straße anfahre, geht die Arndtsraße links ab, denn ich kenne mich in Bielefeld nicht aus.
Man merkt, dass du dich nicht auskennst. 😉
Wenn du über die Elsa-Brandström-Straße anfährst, und auf die Arndtstraße willst, musst du an der Ampel entweder rechts abbiegen oder in die Linkskurve über die Ampel fahren. Die Elsa-Brandström-Straße wird hinter der Ampel zur Arndtstraße.
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Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Die rote Ampel registriere ich zu spät, ich fahre einen Meter über die Haltelinie, erkenne das Rotlicht und bleibe dann aber stehen. Das ist der Haltelinienverstoß, der mich einen 10er kosten kann.
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Ob ich nun an der Haltelinie anhalte oder sofort durchziehe spielt erstmal keine Rolle, ich missachte das Rotlicht und biege in die Arndtstraße ab. Ein einfacher Rotlichtverstoß, Kostenpunkt: 118,50 € + 1 Punkt.
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Ob ich nun an der Haltelinie anhalte oder sofort durchziehe spielt erstmal keine Rolle, ich missachte das Rotlicht und biege in die Arndtstraße ab, nur kollidiere ich fast mit einem Radfahrer, der vom Radweg der Arndtstraße, nach rechts auf den Radweg der Elsa-Brandström-Straße eingebogen ist und dabei die Arndtstraße quert und damit meinen Weg. Ein einfacher Rotlichtverstoß und andere dadurch gefährdet, Kostenpunkt; 228,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Gleiches Szenario wie bei der letzten Variante und nun kommt es zur Kollision mit dem Radfahrer.
Wie würde nun deine Argumentation vor Gericht aussehen?
Dass die Verkehrsbehörden eine solche Lichtzeichenanlage nicht einrichten, um Links- oder Rechtsabbiegen zeitweise und oft vollkommen zufällig (bei Anforderungsbetrieb) zu untersagen.
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 3. September 2023 um 10:40:30 Uhr:
Die Elsa-Brandström-Straße wird hinter der Ampel zur Arndtstraße.
Ich komme also über die Mindener Straße, ein Stück über die Arndtstraße, welche dann an besagter Kreuzung nach links geführt wird, während die Straße nach rechts als Elsa-Brandström-Straße fortgeführt wird. Davon abgesehen, dass es für das Fallbeispiel irrelevant ist, gibt es Bielefeld doch überhaupt nicht!
Hier die Kreuzung mal aus der Vogelperspektive. Da gibt es eigentlich genug Platz um vor der Ampel links abzubiegen.
Der Platz für den Linksabbieger ist ja auch nicht das Problem....
die von links kommenden Fahrzeuge, die nach links einbiegen wollen brauchen den Platz auf der Kreuzung, um sich vor den Haltenden einzusortieren
Zitat:
@Demogantis schrieb am 3. September 2023 um 10:52:59 Uhr:
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Die rote Ampel registriere ich zu spät, ich fahre einen Meter über die Haltelinie, erkenne das Rotlicht und bleibe dann aber stehen. Das ist der Haltelinienverstoß, der mich einen 10er kosten kann.
Korrekt. Und es bleibt auch dann ein Haltlinienverstoß, wenn du auf dem linken Fahrstreifen bis an die Furtmarkierung heranfährst und dort anhälst. Erst wenn du die Furt überfährst, wird ein Rotlichtverstoß daraus, denn die Furt ist dort der geschützte Bereich.
Zitat:
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Ob ich nun an der Haltelinie anhalte oder sofort durchziehe spielt erstmal keine Rolle, ich missachte das Rotlicht und biege in die Arndtstraße ab. Ein einfacher Rotlichtverstoß, Kostenpunkt: 118,50 € + 1 Punkt.
Nein, weil du beim Abbiegen nicht in den geschützten Bereich (Furt) einfährst. Es bleibt ein Haltlinienverstoß - auch dann, wenn man nach links abbiegend weiter fährt.
Zitat:
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Ob ich nun an der Haltelinie anhalte oder sofort durchziehe spielt erstmal keine Rolle, ich missachte das Rotlicht und biege in die Arndtstraße ab, nur kollidiere ich fast mit einem Radfahrer, der vom Radweg der Arndtstraße, nach rechts auf den Radweg der Elsa-Brandström-Straße eingebogen ist und dabei die Arndtstraße quert und damit meinen Weg. Ein einfacher Rotlichtverstoß und andere dadurch gefährdet, Kostenpunkt; 228,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Du meinst den entgegenkommenden Radfahrer aus der Arndtstraße? Nein, weil die LZA diese Fahrbeziehung nicht schützt, sondern nur die Furt.
Zitat:
Gleiches Szenario wie bei der letzten Variante und nun kommt es zur Kollision mit dem Radfahrer.
Wie würde nun deine Argumentation vor Gericht aussehen?
Das kommt drauf an, was man mir vorwirft. Einen Rotlichverstoß sehe ich nicht.
Wir haben aber offensichtlich sehr verschiedene Auffassungen darüber, ob und wie weit Lichtzeichenanlagen in den davor liegenden Verkehrsbereich wirken. Diesen Dissens werden wir nicht lösen.
Für den gepflegten Austausch, für die interessante Diskussion bedanke ich mich, so soll es sein!
Wie wir feststellen durften, ist der Grat zwischen einem Haltelinienverstoß und einem Rotlichtverstoß schmal und letztlich wird unser Verhalten im Zweifelsfall nicht von uns selbst bewerten, dafür gibt es dann die Polizei und Gerichte.
Mein Fallbeispiel hat sogar einen realen Hintergrund, denn ich habe tatsächlich einen Kollegen der vorgibt in Bielefeld zu wohnen und wir werden ins sicherlich mal für eine Tour treffen, wenn ich denn Bielefeld auf der Karte finde! 😁
Dann nehme ich mir mal die Zeit und schau mir live an, wie die Verkehrsteilnehmer sich an der Kreuzung verhalten, wie viele Linksabbieger bei Rot stehen bleiben und wie viele bei Rot abbiegen. Solche Konstellationen finde ich einfach interessant. Selbst würde ich dort bei roter Ampel warten und wenn jener hinter mir anderer Meinung ist, kann er ja vorbei ziehen. Wie uns Dr.Shiwago ja gezeigt hat, ist dort genug Platz. Bis dahin ...😉
In der Praxis wird kaum jemand auf die Idee kommen überhaupt an der Stelle links abzubiegen. Zeigt die Ampel rot, könnte man nur abbiegen, wenn man an vorderster Position stünde und man müsste die Haltelinie überfahren. Zeigt die Ampel grün, müsste man auf der linken Spur anhalten oder mindestens stark verzögern um den Gegenverkehr durchzulassen. Das hätte gleich ein Hupkonzert von hinten zur Folge. Man würde für die Hinterherfahrenden Spurwechsel provozieren oder es würde eventuell sogar zu Auffahrunfällen führen, weil niemand damit rechnet, dass jemand vor einer grünen Ampel stehen bleibt. Der Platz zwischen Haltelinie und Radweg wird dazu dienen, dass zumindest ein Auto von links kommend, bei roter Ampel, Richtung Elsa-Brändström-Str. einscheren kann - wie es Yaeger schon geschrieben hat.
Interessant ist, dass der Themenstarter seine Meinung noch gar nicht kundgetan hat. 😉
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 3. September 2023 um 13:23:20 Uhr:
Korrekt. Und es bleibt auch dann ein Haltlinienverstoß, wenn du auf dem linken Fahrstreifen bis an die Furtmarkierung heranfährst und dort anhälst. Erst wenn du die Furt überfährst, wird ein Rotlichtverstoß daraus, denn die Furt ist dort der geschützte Bereich.Zitat:
@Demogantis schrieb am 3. September 2023 um 10:52:59 Uhr:
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Die rote Ampel registriere ich zu spät, ich fahre einen Meter über die Haltelinie, erkenne das Rotlicht und bleibe dann aber stehen. Das ist der Haltelinienverstoß, der mich einen 10er kosten kann.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 3. September 2023 um 13:23:20 Uhr:
Nein, weil du beim Abbiegen nicht in den geschützten Bereich (Furt) einfährst. Es bleibt ein Haltlinienverstoß - auch dann, wenn man nach links abbiegend weiter fährt.Zitat:
Ich suche die Arndtstraße und fahre auf die Haltlinie zu. Ob ich nun an der Haltelinie anhalte oder sofort durchziehe spielt erstmal keine Rolle, ich missachte das Rotlicht und biege in die Arndtstraße ab. Ein einfacher Rotlichtverstoß, Kostenpunkt: 118,50 € + 1 Punkt.
Nein !
erstens verstehe ich nicht was Du immer mit "Furt" meinst, denn das ist eine Flachstelle (Untiefe) in einem Bach- oder Flusslauf,
zweitens verstehe ich nicht, warum erst ab der "Furt" der geschützte Bereich beginnen soll (wer legt das fest?!), das wäre schon hinter der Kreuzung, denn
drittens beginnt der Kreuzungsbereich, in den man bei rot nicht einfahren darf, eben in diesem Fall schon direkt nach der Haltlinie, weil die Arndtstrasse hier bereits von links einmündet; der später auch noch vorhandene Rad- und Fussgängerüberweg (die "Furt"😉 befindet sich dann schon hinter diesem Kreuzungsbereich und es ist damit auch ein Rotlichtverstoß, weil man in den Kreuzungsbereich beim Abbiegen eingefahren ist;
für wen sollten denn sonst auch auf der gegenüberliegenden Strassenecke gleich zwei Ampeln montiert sein, wenn es gar keine Bedeutung hat, weil man diese Ampel als Linksabbieger ja nicht beachten muss, weil ein Rotlichtverstoß als Linksabbieger angeblich gar nicht möglich ist ?!
das ist nicht stimmig - Links abbiegen bei Rot ist in jedem Fall ein Rotlichtverstoss der mit Einfahren in die Kreuzung/Fläche hinter der Haltlinie vollzogen ist;
der später auch noch vorhandene Rad- und Fussgängerüberweg befindet sich schon hinter der Kreuzung und ist nicht der Anfang des geschützten Bereichs....
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 3. September 2023 um 13:57:37 Uhr:
In der Praxis wird kaum jemand auf die Idee kommen überhaupt an der Stelle links abzubiegen. Zeigt die Ampel rot, könnte man nur abbiegen, wenn man an vorderster Position stünde und man müsste die Haltelinie überfahren. Zeigt die Ampel grün, müsste man auf der linken Spur anhalten oder mindestens stark verzögern um den Gegenverkehr durchzulassen. Das hätte gleich ein Hupkonzert von hinten zur Folge. Man würde für die Hinterherfahrenden Spurwechsel provozieren oder es würde eventuell sogar zu Auffahrunfällen führen, weil niemand damit rechnet, dass jemand vor einer grünen Ampel stehen bleibt......
auf dem angehängten Bild biegt ein Taxis scheinbar gleich nach links ab und die Nachfolgenden haben sich deshalb gleich alle rechts einsortiert - das gibt es also.....
Lass es bitte gut sein! Es geht nicht mehr darum, was richtig oder falsch ist, denn manche legen sich auf eine Sichtweise fest und kommen dann nicht mehr da raus. In der Argumentation drehen wir uns eh im Kreis! Dann ist es besser das Thema ruhen zu lassen.😉