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Light Flow Beleuchtung am Kofferraum Legal oder Illegal

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 13:57

Hey

Bevor ich Geld ausgebe möchte ich mich vorab informieren. Immer wieder stoße ich über anzeigen oder Videos auf die so genannte Light Flow Beleuchtung, bis ich neulich auch schon das erste Auto damit gesehen haben. Das Sieht meiner Meinung nach gut aus und trägt noch für die Sicherheit im Straßenverkehr bei. Der einbau soll nicht das Problem sein, mir ist viel wichtiger das es Legal ist. da ich bisschen ab vom Schuss wohne hatte ich gedacht ich frag mal hier nach vlt. hat sich schon einer mit dem Thema befast.

Hier mal ein Video von youtube.

https://www.youtube.com/watch?v=eDk6cXioAfY

Und hier noch paar Bilder.

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Hoffe jemand kann helfen vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 07. Juli 2018 um 21:2:35 Uhr:

StVO Quatsch bzw. den Rechtsstaat im allgemeinen erstmal als eine Art Empfehlung oder Orientierung sehen (...)

 

da würde ich mich bei einem Einbau nicht abhalten lassen. Den Sicherheitsaspekt kann ich auch nachvollziehen, mehr Licht hilft mehr.

Von mir also: Go for it.

Blöd nur, wenn man diese Einstellung dann der Rennleitung gegenüber äußert. Da reicht dann der Wille das auszubauen und die Mängelkarte nicht mehr. Da wird vor Ort die Kiste stillgelegt. Soko:Autoposer greift da durch! Das Ding landet auf dem Schlepper!

 

Und bei Typen wie dir, ist das auch angebracht! Bisschen zu Fuss laufen und dann noch ordentlich löhnen wirkt da oft Wunder!

 

MfG

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Also erst mal, bin auch für so Licherkram und mir würde es auch gefallen. Klar es ist nicht erlaubt und irgendwo denke ich auch gut so, denn wenn jeder seine Lichter montieren könnte die er gerne hätte dann wäre das grosse Chaos und keiner würde mehr sehen sind es Blinker, sind es Rücklichter oder was auch immer.

Ist schon krass wie hell manche LED oder Xenon Scheinwerfer leuchten und einem blenden, gehört auch verboten, aber dazu sind wir nicht da, können nur unsere Meinung sagen nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn ich dann hier so einen Schwachsinn lese daß die STVO nicht interessiert und man machen soll was einem gefällt, dann muss ich dem anderen Thread Teilnehmer beipflichten, so Typen gehören von der Strasse und das Auto still gelegt. Zum Glück komme diese nicht weit mit ihren Anbauten/Einbauten und zahlen dann und das ist auch gut so, irgendwo muss man sich an die Gesetze halten und kann nicht machen was man will. Was man Zuhause macht stört niemand, aber auf öffentlichen Straßen und wenn man dann vielleicht noch in einen krassen Unfall unverschuldet verwickelt wird, interessiert es sehr viele, den Richter und besonders die Versicherung welche demjenigen dann zumindest eine Teilschuld unterschiebt und das kann teuer kommen.

Also wenn manchen auch manche Dinge gut gefallen ( anderen nicht das ist das normalste der Welt ) sollte man sich doch an die Gesetze halten und fährt damit sicher besser, wenn auch weniger auffällig.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. Juli 2018 um 21:20:03 Uhr:

Die StVO ist doch hier gar nicht involviert. Die Anforderungen werden allesamt in der StVZO geregelt.

Aber da die StVO verlangt, das alle Fahrzeuge der StVZO entsprechen müssen, wenn sie am Verkehr teilnehmen wollen, ist die StVZO ein Bestandteil der StVO.

Sozusagen, die StaßenverkehrsZusatzOrdnung. :D

Also , klare Sache ....so etwas gehört nicht in den Straßenverkehr.

Man stelle sich das mal im Berufsverkehr vor wenn’s bei jedem Fahrzeug, LKW , Bus so ein Lichttheater gäbe.

Ich mag gar nicht dran denken.

Also ein wenig nachdenken über die Wirkung im Straßenverkehr von so einem Zeugs erübrigt eigentlich jede weitere Frage dazu.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 8. Juli 2018 um 12:28:46 Uhr:

...Also ein wenig nachdenken...

Ein wenig was?? :D:D

Darin liegen doch oft die meisten Probleme, das man das halt nicht macht.

Zitat:

Man stelle sich das mal im Berufsverkehr vor wenn’s bei jedem Fahrzeug, LKW , Bus so ein Lichttheater gäbe.

Oder am Tesla mit Segen des deutschen Tüv sogar.

Es gibt schon Module womit man damit noch durch die Stadt fahren kann.

https://www.youtube.com/watch?v=LGOkP462rcg&spfreload=10

 

Im Stand ggf. ja! Während der Fahrt ist es nicht erlaubt und "Module" die das ermöglichen sind garantiert auch nicht für "D".

 

TÜV-Segen gibt es dafür sicher nicht! Im Stand auf Privatgelände benötigt man keinen Segen.

 

Toll, wenn bei 200 km/h durch einen "Tippfehler" die Tür auf geht und abreißt oder zumindest stark beschädigt wird. (Selbst in der Stadt bei geringer Geschwindigkeit kann die Tür abgefahren werden oder wo gegen ballern!)

 

MfG

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 10. Juli 2018 um 22:28:13 Uhr:

Zitat:

Man stelle sich das mal im Berufsverkehr vor wenn’s bei jedem Fahrzeug, LKW , Bus so ein Lichttheater gäbe.

Oder am Tesla mit Segen des deutschen Tüv sogar.

Es gibt schon Module womit man damit noch durch die Stadt fahren kann.

https://www.youtube.com/watch?v=LGOkP462rcg&spfreload=10

Das Video zeigt doch, wozu dieser Krimskram da ist.

Das "Idioten", die es sich leisten können, andere "Idioten", die sich das nicht leisten können, neidisch machen. ;)

am 25. Juli 2018 um 20:58

Im Kindergarten hatten wir auch so eine Leuchtenkette in verschiedenen Farben. So sieht es vielleicht im 1001-Nacht-Land aus. In der Jugenddisco haben die sogar geblinkt und geflackert. Wirklich geil, ich bin leider schon lange zu alt dazu.

Was ein Erwachsener mit einer solchen Beleuchtung am Auto anstellen will, bleibt mir schleierhaft. Der Wagen läuft genau gleich.

Bald tauchen in der Fernsehwerbung wieder die bunten Weihnachtsbeleuchtungen auf. Kauf dir doch so eine und stell sie auf den Balkon, ins Wohnzimmer. Die Nachbarn werden sich freuen, und mit den grünen Männchen

hast du auch keinen unnötigen Zoff.

Uebrigens kannst Du im Kofferrauminnern allerlei Leuchtinstallationen transportieren, es darf einfach niemals ! sichtbar sein gegen aussen, auch nicht durch die diie Front- und Heckscheibe. Auf öffentlichen Strassen genügen meiner Meinung nach die vorhandenen Leuchten. Viele Trottel vergessen sogar, bei schlechter Witterung das Abblendlicht einzuschalten. Eigentlich sollte man auch den Richtungsblinker einstellen, wenn man links oder rechts ausschert.

Tief im Südosten gibt es wohl sogar beleuchtete Sterne für die Kühlerhauben aus Stuttgart.

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