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Light Flow Beleuchtung am Kofferraum Legal oder Illegal

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 13:57

Hey

Bevor ich Geld ausgebe möchte ich mich vorab informieren. Immer wieder stoße ich über anzeigen oder Videos auf die so genannte Light Flow Beleuchtung, bis ich neulich auch schon das erste Auto damit gesehen haben. Das Sieht meiner Meinung nach gut aus und trägt noch für die Sicherheit im Straßenverkehr bei. Der einbau soll nicht das Problem sein, mir ist viel wichtiger das es Legal ist. da ich bisschen ab vom Schuss wohne hatte ich gedacht ich frag mal hier nach vlt. hat sich schon einer mit dem Thema befast.

Hier mal ein Video von youtube.

https://www.youtube.com/watch?v=eDk6cXioAfY

Und hier noch paar Bilder.

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Hoffe jemand kann helfen vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 07. Juli 2018 um 21:2:35 Uhr:

StVO Quatsch bzw. den Rechtsstaat im allgemeinen erstmal als eine Art Empfehlung oder Orientierung sehen (...)

 

da würde ich mich bei einem Einbau nicht abhalten lassen. Den Sicherheitsaspekt kann ich auch nachvollziehen, mehr Licht hilft mehr.

Von mir also: Go for it.

Blöd nur, wenn man diese Einstellung dann der Rennleitung gegenüber äußert. Da reicht dann der Wille das auszubauen und die Mängelkarte nicht mehr. Da wird vor Ort die Kiste stillgelegt. Soko:Autoposer greift da durch! Das Ding landet auf dem Schlepper!

 

Und bei Typen wie dir, ist das auch angebracht! Bisschen zu Fuss laufen und dann noch ordentlich löhnen wirkt da oft Wunder!

 

MfG

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Dafür gibt es keine Bauartzulassung (E-Prüfnummer).

Folglich im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig.

Leider wird darauf in der Verkaufsanzeige nicht hingewiesen.

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 14:04

Hey Danke das ging mal schnell.

Daumen hoch ist geklickt

Die Gewerbsmässigen Straßenräuber und der Düff wird sicher meckern

Blaue Beleuchtung an einem Privatfahrzeug wirkt auf jeden Fall wie ein Magnet auf die Rennleitung...

Ist das nicht eher eine Kirmesbeleuchtung?

An einem Autoscooter kommt das sicher recht gut...

Man mag ja zu den strikten Vorschriften hierzulande bezüglich KFZ-Beleuchtung stehen, wie man will. Aber in diesem Falle bin ich heilfroh, dass so ein Schwachsinn in D nicht erlaubt ist. Für Kirmesbuden und Kinderzimmer o. k., aber im Strassenverkehr hat so ein Müll nichts zu suchen. Absolut nichts.

Ich finde schon diese behämmerten Lauflichtblinker bei Audi und Ford grenzwertig.

Gruß

electroman

Zitat:

Ich finde schon diese behämmerten Lauflichtblinker bei Audi und Ford grenzwertig.

Ich finde es auch schon übertrieben, das die Tagfahrlichter mehr und mehr zu designerischen Spielereien missbraucht werden. Das irritiert schon mitunter bei leichtem Dämmerlicht.

Genauso, wenn sie unten am Stoßfänger fast mittig angebracht werden. Da geht jeder Bezug verloren, wie breit das entgegenkommende Fahrzeug ist. Mit Rück- und Bremslichtern isses ja auch nicht mehr viel besser.

Lieber Lauflichtblinker als den Müll den VW mal verbaut hatte, die Blinker in der Mitte der Rücklichter und wenn de Fahrer Bremst sieht man keinen Blinker mehr.

Nebeneffekt, einige Audifahrer haben mit diesen Blinkern wieder begonnen Sie zu benutzen, sehe ich als positive Eigenschaft.

Und was die Kirmisbeleuchtung angeht, wenn man Filme aus Ländern wo das Legal ist anschaut sieht man das Blinker und Bremslichter darin untergehen, vor allem Nachts bei Regen.

am 7. Juli 2018 um 19:02

Hallo,

ich würde den ganzen StVO Quatsch bzw. den Rechtsstaat im allgemeinen erstmal als eine Art Empfehlung oder Orientierung sehen und vor allem das ganze nicht wortwörtlich nehmen oder auf die Goldwaage legen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass so eine Beleuchtung manchen Menschen geschmacklich sehr zusagt und gefällt - da würde ich mich bei einem Einbau nicht abhalten lassen. Den Sicherheitsaspekt kann ich auch nachvollziehen, mehr Licht hilft mehr.

Von mir also: Go for it.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 7. Juli 2018 um 21:02:35 Uhr:

...ich würde den ganzen StVO Quatsch...

Welchen StVO-Quatsch? :confused:

Die StVO ist doch hier gar nicht involviert.

Die Anforderungen werden allesamt in der StVZO geregelt.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 07. Juli 2018 um 21:2:35 Uhr:

StVO Quatsch bzw. den Rechtsstaat im allgemeinen erstmal als eine Art Empfehlung oder Orientierung sehen (...)

 

da würde ich mich bei einem Einbau nicht abhalten lassen. Den Sicherheitsaspekt kann ich auch nachvollziehen, mehr Licht hilft mehr.

Von mir also: Go for it.

Blöd nur, wenn man diese Einstellung dann der Rennleitung gegenüber äußert. Da reicht dann der Wille das auszubauen und die Mängelkarte nicht mehr. Da wird vor Ort die Kiste stillgelegt. Soko:Autoposer greift da durch! Das Ding landet auf dem Schlepper!

 

Und bei Typen wie dir, ist das auch angebracht! Bisschen zu Fuss laufen und dann noch ordentlich löhnen wirkt da oft Wunder!

 

MfG

am 7. Juli 2018 um 19:36

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. Juli 2018 um 21:20:03 Uhr:

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 7. Juli 2018 um 21:02:35 Uhr:

...ich würde den ganzen StVO Quatsch...

Welchen StVO-Quatsch? :confused:

Die StVO ist doch hier gar nicht involviert.

Die Anforderungen werden allesamt in der StVZO geregelt.

Ja, stimmt, hab' aber ja auch explizit den Rechtsstaat im Allgemeinen erwähnt; da ist die StVZO auch mit drin.

Wenn dir der Rechtsstaat nicht gefällt, wandere doch aus! Gibt genug Regime, wo du sicher glücklich wirst...

 

MfG

am 7. Juli 2018 um 20:22

Zitat:

@Johnes schrieb am 7. Juli 2018 um 22:10:42 Uhr:

Wenn dir der Rechtsstaat nicht gefällt, wandere doch aus! Gibt genug Regime, wo du sicher glücklich wirst...

MfG

Ne, der Rechtsstaat ist super - aber nur als Orientierung oder Empfehlung. :p

Wenn man die ganzen Regulierungen zu wortwörtlich nimmt, ist man in der Gesellschaft stark benachteiligt.

Leute, die das ganze etwas lockerer auslegen, haben deutlich mehr Spaß, signifikante finanzielle Vorteile und kommen einfacher durch's Leben.

Muss jetzt jeder selber wissen, wie er es gerne hätte.

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