Lieferzeit T5.2 Neuwagen ?
Hallo zusammen,
ich beabsichtige einen T5.2 Multivan Highline ab Werk neu zu bestellen, weil ich das Fahrzeug zum Transport meines E-Rollies brauche.
Lieferzeit ?
Kann mir hier jemand sagen, wie lang aktuell die Lieferzeit für einen T5 mit großer Maschine und DSG ist? Von den Händlern höre ich : zwischen 12 Wochen (angeblich maximal und wenn dann höchstens eine Woche später = Auskunft vor Kaufvertragsabschluss) und anderen Händlern, die aufgrund der großen Maschine in Verbindung mit einem DSG von April / Mai nächsten Jahres ausgehen.
Erlöschen der Garantie wegen der Umrüstung
Eine telefonische Anfrage bei VWN ergab heute zusätzlich die Auskunft, dass die Werksgarantie erlischt, wenn ich den T5 von einem Umrüster nachher mit einer Rollstuhlverlademöglichkeit nachrüsten lasse. Das selbst dann, wenn es sich um einen von VWN zertifizierten Umrüster handelt. Nachdem ich mit großen Schwierigkeiten meinen Caddy gewandelt habe (Klage mit späterem Vergleich) bin ich ein gebranntes Kind, was die Neuwagen-Garantie angeht. Schon da hatte VWN die klageabweisung beantragt vor dem Hintergrund, dass sich das Fahrzeug wegen der Umrüstung nicht mehr im Stand der Serie befindet. Aber ich kann doch nicht einen Neuwagen kaufen und dann gleich auf alle Garantien verzichten! Wenn es dann später wider Erwarten doch nochmal hart auf hart mit VWN kommt, dann wird VWN immer behaupten, dass der Umrüster schuld ist. Die Beweislast liegt ja zunächst bei mir und sowas kann man heutzutage kaum noch beweisen.
Würdet ihr unter solchen Bedingungen einen Neuwagen kaufen, der ja auch ne ganz schöne Stange Geld kostet? So ganz ohne Garantien?
LG JoJoMS
10 Antworten
Hallo
Zur Lieferzeit kann ich leider nichts sagen.
Aber das die komplette Garantie auf Grund des Behindertenumbaus erlischt wäre mir neu.
Das gilt sicher für die Bauteile die umgebaut werden aber andere Sachen wie Motor + Getriebe sind davon ja nicht betroffen somit sollte da auch die Garantie weiterlaufen.
MFG
Hi AudiJunge,
Danke für Deine Antwort. Ich habe schon öfter von Dir gelesen und Du bist allen hier sehr hilfreich. Was die Fragestellung eines Garantieentfalls nach Umrüstung angeht, so würde ich das gerne so sehen wollen wie Du. Das wäre auch fair.
Nur schau mal : ich habe gerade eine Klage gegen VWN hinter mir. Da ging es um meinen Caddy, der mit einem Rollstuhlkran nachgerüstet wurde. Dieser war mit einem einfachen Kabel direkt an die Fahrzeugbatterie angebunden und nicht in den CanBus integriert. Der Caddy machte dann so (un-)lustige Sachen, wie das selbsttätige Öffnen der vorderen Fensterheber des nächtigens oder das ebenfalls selbsttätige Starten der WWZHzg. Später ging der Caddy nach ca. 100 km Fahrstrecke plötzlich mit Totalsausfall der Fahrzeugelektronik während der Fahrt aus und jedes Mal wurde festgestellt, dass die Batterie leer war. Der Kran war aber direkt nach Gebrauch stets wieder vom Bordnetz per Netztrennschalter getrennt (also kein standby-Stromverbrauch). Die Werksspezialisten aus Poznan haben dann den Caddy und den Kran untersucht. Der Kran wurde von ihnen als Verursacher der Elektronikrobleme freigesprochen, was mit Messprotokollen protokolliert wurde. Diese Messprotokolle verschwanden dann aber auf dubiose Weise bei VW im Werk in Poznan. Der prozessbevollmächtigte Anwalt vón VW trug trotzdem immer wieder vor, dass der Kran Verursacher der grundlegenden Elektronikprobleme des Caddys sei. Meine klage wäre dann abgewiesen worden, wenn VWN tatsächlich hätte beweisen können, dass der Manel am Caddy nicht von VWN zu vertreten gewesen wäre.
Worum es dabei geht ist nun, dass bei einem ähnlichen Elektronikmangel an einem neuen Mutlivan ebenso wie beim Caddy von VWN wieder vorgetragen werden kann, dass der nachgerüstete Unterflurkassettenlifter K90 (der solls werden) schuld an den Mängeln ist. VWN hat mir gegenüber jedenfalls heute telefonisch erklärt, dass grundsätzlich bei einer Umrüstung die Neuwagen-Garantie entfällt. Im Bereich der gesetzlichen Sachmängelhaftung müßte ich beweisen welche Mängel der Multivan hat und dass diese bereits im Zeitpunkt der Übergabe (also logischerweise schon vor Einbau des Kassettenlifters) bestanden haben. Um genau diese Beweislast geht es. Aus der Nummer kommt man wohl nicht raus.
Grundsätzlich habe ich schon Vertrauen in VWN, dass die Sache mit dem Caddy ein einmaliger Vorfall war der sich bei einem anderen Fahrzeug wohl nicht wiederholt. Die Wahrschenlichkeit, dass es mich ein zweites Mal trifft, ist dann eher gering. Mir geht es aber jetzt darum, dass bereits vor Abschluss des Kaufvertrages alles getan wird um künftigen Problemen aus dem Weg zu gehen. So werde ich wenn dann eine Umrüstung nur von einem zertifizierten Umrüster vornehmen lassen.
Wenn VWN jetzt aber wirklich schriftlich bestätigt, dass die Neuwagen-Garantie entfällt, wenn das Fahrzeug umgerüstet wird, dann werde ich keinen VW kaufen (können) - so prima der T5 auch ist.
LG JoJoMS
Wechsel den Händler/ die Werkstatt!!!
Hast du mal beim Umbauer nachgefragt was der da für Erfahrungen mit hat ?
Habe ich ! Der Umbauer sagt, dass die Werksgarantie nocht erlischt und von daher sieht er keine Veranlassung etwas zu unternehmen. ich warte jetzt noch auf die schriftliche Auskunft von Volkswagen, dass die Garantie erlischt, wenn der Umrütser zu Werke war. Also erstmal Fakten sammeln. Von mir gibt es keine Unterschrift unter einen Kaufvertrag solange keine schriftliche Erkärung von VWN vorliegt, dass die Werksgarantie nicht erlöscht wenn das Fahrzeug von einem Dritten umgerüstet wird. Es sieht aber eher danach aus, dass VWN die Haftung ablehnen wird, weil die Werksgarantie nach den VW-Bedingungen dann abläuft. Alles sehr ärgerlich - so kann ich keinen Multivan kaufen obwohl er mir ganz gut gefällt.
LG JoJoMS
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Gibt es nicht die Möglichkeit den Umbau "ab Werk" zu bekommen? Würde mich wundern, wenn es solche Umbaumöglichkeiten bei Nutzfahrzeugen nicht gibt.
Dann hättets du alles aus einer Hand und dadurch dann wohl auch mit Garantie.
Gruß
pesbod
Hi pesbod,
das ist je genau das Problem : VWN baut den Unterflurkassettenlifter nicht selber ein, sondern verweist Kunden wie mich an die Fahrzeugumrüster - wie hier in meinem Fall amf-bruns in apen. Die sind sogar Hersteller des Lifters und von VWN als Premiumpartner geschult und zertifiziert. Auch für den Unterflurkassettenlifter gibt es von VWN eine Zertifizierung. Trotzdem teilte mit VWN mit, dass im Falle einer solchen Umrüstung die Werksgarantie erlischt. ich hätte zwar noch die gesetzliche Sachmängelgewährleistung, aber da hätte ich die Beweislast für den Mangel und den Verursachen. Der Punkt ist, dass ich gerade in gleicher Sache einen 1-jährigen Rechtsstreit geführt habe und einen Caddy gewandelt habe. VWN hat dann während der laufenden Klage einen Vergleich angeboten nachdem VWN zuvor zwei Vergleichsangebote des Gerichts abgelehnt hatte. Der endgültige Vergleich ist finanziell sogar noch wesentlich günstiger als die vom Gericht vorgeschlagenen Vergleiche.
Ich möchte jetzt vor allem Vorsorge betreiben und Klarheit schaffen, damit ich nie wieder in die Situation komme gegen VWN klagen zu müssen. Das hat mir doch sehr zugesetzt und war serh belastend für mich. Zudem müßte ich sehr lange ohne ein behindertengerechtes Fahrzeug auskommen, weil der umgerüstet Caddy immer wieder in der Werkstatt stand.
VWN hat auch den dort eingebauten Rollstuhlkran von eigenen Werksspezialisten eingehend untersuchen lassen und die dort erhobenen Messprotokolle und Untersuchungen haben gezeigt, dass der Rollstuhlkran nicht als Verursacher der erheblichen Elektronikprobleme in Frage kommt. Diese Messprotokolle hat VWN aber nie rausgerückt und somit konnte ich wieder nichts beweisen. Bis heute behauptet VWN, dass der Rollstuhlkran die Elektronikprobleme verursacht hat sogar wider besseres Wissens. VWN traut nicht mal den eigenen Experten. Daher bin ich ja auch sehr "geimpft" und "sensibilisiert" wenn jetzt herauskommt, dass ein künftiger Neuwagen von VWN dann keine Werksgarantie hat. Das würde im Erstnfall zur Folge haben, dass ich ab dem ersten Tag nach der Umrüstung jeden Schaden am neuen VW aus eigener Tasche bezahlen muss weil VWN für das Fahrzeug dann keine Werksgarantie mehr gewähren will. Das kann ich mir in keinem Fall leisten.
Ich warte jetzt die offizielle schriftliche Stellungnahme von VWN ab. Mal sehen, wie die ausfällt. Vielleicht formuleirt VWN da etwas vorsichtiger, denn wenn die Presse davon Wind bekommt wird sich jeder Schwerbehinderte überlegen, ob er noch einen VW kauft. Jedenfalls dann nicht, wenn VWN weiterhin aufgrund einer erfolgten Umrüstung durch eine Dritten keine Werksgarantie mehr gibt.
Das sind ganz dunkle Aussichten. Leider !
LG JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Hallo zusammen,ich beabsichtige einen T5.2 Multivan Highline ab Werk neu zu bestellen, weil ich das Fahrzeug zum Transport meines E-Rollies brauche.
Lieferzeit ?
Kann mir hier jemand sagen, wie lang aktuell die Lieferzeit für einen T5 mit großer Maschine und DSG ist? Von den Händlern höre ich : zwischen 12 Wochen (angeblich maximal und wenn dann höchstens eine Woche später = Auskunft vor Kaufvertragsabschluss) und anderen Händlern, die aufgrund der großen Maschine in Verbindung mit einem DSG von April / Mai nächsten Jahres ausgehen.
LG JoJoMS
Ich hab einen bestellt, zwar nicht die große Maschine, sondern die 180PS Variante auch mit DSG, aber Lieferzeit mit 12 Wochen kommt hin. Vll 2 Wochen mehr, aber April glaub ich nicht😉.
Gruß Borstel
Danke Borstel,
mit der großen Maschine meinte ich auch den 180 PS Diesel oder gast Du Dich vertan und den 130 PS-Diesel geordert? DSG hast Du auch bestellt! Das ist ja interessant. Ich muss mit der Bestellung noch abwarten, ob VWN bereit ist schriftlich auf einen "Garantieverlust" im Falle der behindertengerechten Umrüstung zu verzichten. Sonst kann es kein Volkswagen werden. Bei Mercedes habe ich schon angefragt, wie die es mit der Garantie halten, wenn ein Fahrzeug nach Übergabe von einer Drittfirma nachgerüstet wird. Erstmal klang es so, als kenne man bei Mercedes das Problem des Garantieverlustes im Falle der Umrüstung gar nicht. Da habe ich aber auch gesagt, dass ich das schriftlich brauche. Es wird dort jetzt geprüft.
LG+Dank JoJoMS
Nene, ich meine den 180PS Diesel, es gibt ja noch den 2.0TSFI mit über 200 Zossen😉.
Zum Umbau gibt es zu sagen, daß gerade hier im Norden, letzten Monat, so ziemlich genau nach der Rehacare😉, eine Firma die VW Händler und die Rehatechnikbetriebe abgeklappert hat, um seine Multivanumbauten anzupreisen🙂.
Aus welcher Gegend kommst du denn??
Gruß Borstel
Aha - richtig - ich hatte nur die Dieselfahrzeuge im Kopf. Ich könne aus Münster und der von VW geschulte und zertifizierte Umrüster ist die Fa. AMF-Bruns in Apen. Dort würde er umgerüstet. Nur erklärt VWN eben, dass die Werksgarantie trotz Zertifizierung erlischt. Und AMF-Bruns will als Garant für die Werksgarantie nicht eintreten. Teilproblem ist eben auch, dass VWN grundsätzlich keine Werksgarantie anbieten will, wenn nachher ein Umbau durch einen Dritten erfolgt und der Umrüster will die Garantieleistung, die seitens des Hersteller ausfallen, auch nicht übernehmen. Im Streitfall stände ich wieder dumm da . Ich will ja jetzt soweit Vorsorge treffen, damit es nachher nicht wieder zum Streit kommt. Die letzte Klage gegen VWN in gleicher Sache war extrem nervenraubend.
LG JoJoMS