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Lichthupe auf AB - Du darfst fahren oder bitte bleib rechts?

Themenstarteram 13. September 2016 um 21:44

Hallo!

War heute auf der Autobahn unterwegs, bin so geschätzt 130 auf der mittleren Spur gefahren und einem LKW aufgelaufen, der gerade überholt hat. Ungefähr 500 Meter hinter mir war ein weiteres Auto, welches kurz Lichthupte. Ich hab gesehen dass er schneller war, allerdings auch nicht unglaublich schnell. Also geschätzt maximal 170 km/h. Ich war mir kurz unsicher, wie ich die Lichthupe jetzt zu deuten habe, bin dann aber rübergezogen und hab (mit 130) überholt. Als ich mit dem Überholen fast fertig war, hab ich kurz den Warnblinker angemacht um mich zu bedanken, dass er mir mit Lichthupe signalisiert hat dass ich rausziehen kann. Als er nach dem Überholvorgang neben mir war hab ich rübergeschaut und nur gesehen wie er grimmig seinen Kopf geschüttelt hat. Anscheinend hatte er mit der Lichthupe doch signalisieren wollen, dass ich nicht rüberziehen soll weil er schneller ist als ich. So was ist mir auch schon mal mit einem Cayenne passiert, das ist aber 'ne andere Geschichte.

2 Fragen dazu:

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Viele Grüße,

Vincent

Beste Antwort im Thema

Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:

§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.

Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.

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Themenstarteram 14. September 2016 um 9:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. September 2016 um 10:23:03 Uhr:

 

[...]

Und @TE: Du weißt noch nicht einmal, auf welcher Spur der hinter dir Fahrende sich befindet? Hattest du denn Rollis im Wagen? Dann verstehe ich, warum du nicht beschleunigst, aber davon schreibst du nichts.

Jetzt im Nachhinein weiss ich nicht mehr, ob er direkt hinter mir oder auf der linken Spur war. Jedenfalls hab ich ihn im Innenspiegel gesehen. Und ja, ich hatte einen Rollstuhl drinnen (passt auch nur einer rein).

Zitat:

@wkienzl schrieb am 14. September 2016 um 08:38:08 Uhr:

Natürlich kann ich mein Tempo z.B. 130 beizubehalten.

Ich kann aber auch so es die Verkehrssituation zuläßt meinen Pferdchen kurz mal freien Lauf lassen.

Ja, das würde vermutlich ein Autofahrer, dem ein unkompliziertes und friedliches Miteinander auf der Bahn wichtig ist, damit am Ende alle heil nach Hause kommen so tun.

Andere haben halt ihre selbstkreierten Feindbilder fest im Kopf verankert und meinen, alles was schneller als man selber fährt, ist halt in der Wartepflicht. Denn man fährt ja hier selber gerade seinen Stiefel von dem man nicht abweicht, weil man ja so tiefenentspannt vor sich hinfährt.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 14. September 2016 um 10:07:05 Uhr:

 

Aber noch NIE ist einer von hinten an mich herangerauscht und hat seine Überholabsicht durch Schall- oder Leuchtzeichen kundgetan.

Das kann zwei Gründe haben:

Entweder hast du noch keinen getroffen, der dieses Kommunikationsmittel einsetzt oder du fährst so aufmerksam, dass du immer rechtzeitig Platz geschaffen hast.

Ich selber nutze die Lichthupe meist Nachts, wenn einer dauerhaft langsamer als ich links unterwegs ist. 9 von 10 Fahrern fahren dann rechts rüber und machen Platz. 2 von den 9 entschuldigen sich sogar durch Handzeichen.

Natürlich sollte man kein Blitzlichtgewitter zünden wenn man schon auf 100m dran ist, sondern aus der Ferne kurz den Hebel antippen.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 14. September 2016 um 11:04:47 Uhr:

Wenn einer von hinten zügig ankommt und Lichthupe gibt, käme ich im Leben nicht auf den Gedanken, dass er mich jetzt rauslassen will.

Manche haben echt seltsame Vorstellungen...

Ich würde aber auch keine Lichthupe geben, wenn einer nicht auf derselben Spur wie ich unterwegs ist.

Kurze Lichthupe oder doppelte Lichthupe = zieh ruhig raus

Lange Lichthupe oder Blinker links = bleib wo du bist

So handhabe ich es auch selber und es klappt prima. Wenn man auf der rechten Spur fährt und auf einen LKW aufläuft, auf der linken Spur jedoch ein schnelleres Fahrzeug gerade ankommt kann man kurz rechts blinken, ich persönlich blinke immer 2 - 3 Mal. Das bedeutet dann soviel wie "keine Sorge ich zieh nicht rüber, zieh vorbei". Oft ist dann zu sehen wie der Überholende das Gaspedal tritt und zügig vorbeizieht, während ich noch nichtmal auf die Bremse musste. Solche Situationen erfreuen mich immer.

Und zum Thema Bedanken mit Warnblinker: Ich glaube lediglich in Deutschland (und vorallem MT) wird sowas oft nicht verstanden bzw. darauf hingewiesen dass es nicht erlaubt ist, jeder LKW Fahrer und Vielfahrer wird der Erfahrung wegen in der dementsprechenden Situation verstehen wie es gemeint ist. Vorallem in Zeiten vom Komfortblinker bedanken sich die meisten mit Warnblinker, ich persönlich kann den Komfortblinker zwar meistens austricksen aber verwende ihn in der Stadt trotzdem weiterhin. Natürlich kann der Warnblinker auch als "Sorry" oder "Halte Abstand" dienen, aber das wird in den Situationen normalerweise sofort klar, dazu muss ja immer eine Vorgeschichte stattfinden. Übrigens können wir uns in der Hinsicht eine riesige Scheibe von unseren osteuropäischen Kollegen abschneiden, dort wird Kommunikation per Lichtzeichen noch groß geschrieben, ein Genuss vorzugsweise nachts mit denen die Straße zu teilen.

Lichthupe auf der linken Spur heißt eigentlich immer: "Jetzt komm ich und ich bin schnell(er), also bleib rechts!"

Lichthupe auf der rechten Spur vor einer Auffahrt deute zumindest ich immer als: "Gib Gas und fahr, ich lass dich rein!" (wird auch meiner Erfahrung nach von 90 % so gesehen)

Eigentlich ganz einfach und wenn der Hintermann einem auf Höhe des LKW schon im Kofferraum hängt, obwohl man 130 km/h fährt, dann war er tatsächlich entweder (viel) schneller oder (viel) näher dran. Einfach etwas früher in den Rückspiegel schauen, immerhin sieht man einen LKW auf 500 m, braucht also 50 Sekunden bis in den Sicherheitsabstand.

In diesen 50 Sekunden kann man sich lang genug überlegen, ob man den gleich überholt oder lieber vom Gas geht. Und dann bitte einfach rund 60 bis 100 m Abstand halten (damit man Schwung holen kann) und frühzeitig blinken, wenn man schlussendlich überholen will.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 14. September 2016 um 00:28:44 Uhr:

 

Nebenbei bemerkt: Ein kurzer Warnblinker kann auch als "Du blödes Arschloch!!" gedeutet werden - ein kurzes Winken mit der Hand ist hier ebenfalls unmissverständlicher. ;)

Es kommt hier sicher auch auf den Zusammenhang an. Wenn ich als Benutzer einer Seitenstraße irgendwo reingelassen werde, setze ich auch kurz als Danke den Blinker links/rechts/links. Und bisher kam noch keiner auf die Idee, mir das als Beleidigung vorzuwerfen. Und es gab bisher auch keine Missverständnisse.

Ganz anders die Geste Zeigefinger und Daumen zu einem Ring geformt. In anderen Staaten als -alles in Ordnung- gilt es in D in etwa soviel wie der berühmte Mittelfinger. Trotzdem gibts auch in D Situationen, wo man diese Geste anbringt. Diese beziehen sich aber allesamt nicht auf den Straßenverkehr.

Lichthupe auf der Autobahn werte ich grundsätzlich als -Ich habe es eilig-ich muss unbdingt vorbei-. Ich breche aber deswegen einen begonnenen Überholvorgang nicht ab, würde aber auch keinen beginnen, wenn ich einschätzen kann, dass ich den Eiligen damit zum Abbremsen zwinge. Meist genügt hier , nur den ,,Gasfuss,, zu lupfen.

 

Bei mir heißt Lichthupe auch immer, egal wie lang, lass mich durch ich will überholen.

Ausnahme, links/rechts von mir fährt ein LKW und ich lass den rein. Lange Lichthupe und der fährt rüber.

Auch konsequente Mittelspurschleicher blinke ich schon mal mit der Lichthupe an, die fahren aber in 75% der Fälle eh nicht rüber, aber manchmal klappt's trotzdem und man hat einen Träumer weniger.

Interessant.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch so viel Uneinigkeit bei der Interpretation der Lichthupe in der Situation gibt.

Ich hätte das so wie der TE aufgefasst, dass ich die Spur wechseln darf.

So kennt man doch den Einsatz der Lichthupe auch im Stadtverkehr oder nicht?

Ich fahre auf eine Rote ampel zu, kurz Lichthupe damit die Linksabbieger im Gegenverkehr wissen, dass Sie jetzt fahren können.

Jemand möchte aus der Parklücke raus, kurz Lichthupe heißt: Du darfst.

Auch auf der AB hatte ich schon ähnliche Situationen. Da bin ich letztens mit einem anderen, leicht stärker motorisierten, VT über die Bahn geflogen und fuhr auf die mittlere Spur, damit mich dieser überholen kann. Leider wechselte dann ein deutlich langsameres Fahrzeug von der rechten auf die Mittelspur so dass ich nun eigentlich hätte bremsen müssen (der andere VT hinter mir hatte schon weiter beschleunigt um mich zu überholen).

Der hat dann aber eben das Gas gelupft und mir kurz Lichtzeichen gegeben, dass ich wieder nach links darf.

Also kurz um: Einmal kurz die Lichthupe betätigt hab ich bislang immer als: "Ich hab dich gesehen, du darfst rein" interpretiert und da gab es nie Probleme.

Sowas passiert wenn jeder meint sich seine eigene StVO zurecht basteln zu müssen.

Anscheinend wäre es doch sinnvoll alle 2 Jahre einen verpflichtendes Infoseminar von 8 Stunden abzuhalten wo die neusten Änderungen und die gröbsten Fehlvehalten/Missverständnise aufgeklärt werden.

Da ist´s doch schön, wenn die Leute eindeutige Signale geben wie... Blitzlichtgewitter.

Das heißt dann nämlich weder "du darfst fahren", noch "lass mich durch", sondern wird in 99 % der Fälle verwendet, wenn sich einer zu Recht (oder auch häufig zu Unrecht) über einen langsameren aufregt.

So wie heute Morgen dieser Affe. Wenn ein LKW einer abfahrenden Spur nicht folgen möchte, sondern schon die ganze Zeit links blinkt, weil er der Autobahn folgen will, dann hält man eben nicht drauf, sondern ermöglicht dem LKW das Einordnen und kann dann ganz bequem rechts vorbei. Dafür muss man natürlich so weit denken können und auch kurz vom Gas gehen. Ansonsten gilt eben:

Ich blinke (schon die ganze Zeit), also fahr ich! (ein anderer Thread)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 16. September 2016 um 13:49:52 Uhr:

Sowas passiert wenn jeder meint sich seine eigene StVO zurecht basteln zu müssen.

Anscheinend wäre es doch sinnvoll alle 2 Jahre einen verpflichtendes Infoseminar von 8 Stunden abzuhalten wo die neusten Änderungen und die gröbsten Fehlvehalten/Missverständnise aufgeklärt werden.

Sozusagen ein Pflichtaccount auf MT und ein paar Pflichtstunden V&S. :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 16:20:05 Uhr:

Sozusagen ein Pflichtaccount auf MT und ein paar Pflichtstunden V&S. :D

Ähh..Nein? :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 16:20:05 Uhr:

Sozusagen ein Pflichtaccount auf MT und ein paar Pflichtstunden V&S. :D

wer glaubt, man könne in diesem Board korrektes Verhalten im Verkehr lernen, der glaubt auch, dass der berühmte Zitronenfalter - ach lassen wir das :D

Irgendwer muss die Falten ja reinmachen ... :) ... zumindest kann man die stets verschieden Sichtweisen nicht übersehen. :D

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