lichtaustrittkante!
Mal ne frage zum thema lichtaustritskante
also! die is ja bekanntlich mind. 500mm (ja, ich weis je nach baujahr auch verscheiden)
Und wurde hier schon oft discutiert!
meine frage nun, wenn der TÜV mir meine tieferlegung einträgt (und das hat er) dann kann ich datrauf doch eigentlich scheißen oder???
ich mein wenn der Tüv mir nen Wurstblinker wie bei Werner *LOL* einträgt, dann is es nunmal so! un da kann die rennleitung doch auch nichts gegen sagen????
Wenn der TÜV nicht gemeckert hat wegen lichtaustrittskante?! was haben dann die Schnittlauch-leute dran zu meckern?
oder muss ich mir nun wirklich noch nen präparierten Zollstock in´s auto legen, auf dem 3-4cm fehlen *gg*
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Volkswagen1987
mit 135 ist die höhe meines autos in cm gemeint 😉
und in dem TÜV zettel bei mir steht auch nur "tieferlegung um ca 60mm"
also, ich denk ich brauch mir da kein kop zu machen!!
ich lass alles so wie ich das hab eintragen lassen, un wenn di erennleitung was meckert, solln di ehalt mit dem tüv mann reden!
wer hier mit wem über was redet wirst du gesagt bekommen. 😉
was du nach der abnahme mit deinem fahrwerk machst ist doch deine sache. daher kann der prüfer einfach sagen, dass das nicht so bei der abnahme war...
wenn eine eintraguns nicht nach geltenden richtlinien erfolgt ist, dann ist es eben nicht rechtmäßig. da kann man probieren zu drehen und zu wenden, aber das ändert nichts daran, dass diese eintragung nicht hätte erfolgen dürfen.
bsp.:
wenn du keinen wbk hast und dennoch eine waffe in einem waffengeschäft verkaufst bekommst, dann berechtigt das noch lange nicht zum besitz...
aber du hast schon recht, dass du dich nicht verrückt machst, denn ich habe mal 47cm über 2 jahre mit einem '89er gefahren und da wurde nach geschaut. selbst als mir jemand die vorfahrt genommen hat und ich das auto rammte schaute keiner nach dem abstand...
das soll jetzt keine aufforderung sein, die 50cm grenze zu unterlaufen! ich wollte damit nur zeigen, dass es nicht schief gehen muss - natürlich kann es auch gleich schief gehen.
da steckt man eben nicht drin. wäre bei einer kontrolle nur vorsichtig wegen diskutieren. 😉
wie sieht das eigentlich aus?
mit den 500mm ist di eunterkante scheinwerfer? oder die unterste lichtaustrittskannte gemeint?
lichtaustrittkante= unterste scheinwerferkante????
wenn nicht wo genau ist die lichtaustritskante?
Zitat:
Original geschrieben von Volkswagen1987
wie sieht das eigentlich aus?
mit den 500mm ist di eunterkante scheinwerfer? oder die unterste lichtaustrittskannte gemeint?lichtaustrittkante= unterste scheinwerferkante????
wenn nicht wo genau ist die lichtaustritskante?
die untere lichtaustrittkante ist maßgebend, d.h. da wo der lichtkegel aus dem reflektor kommt.
leg' einfach mal (wenn es dunkel ist) ein blatt papier auf den eingeschalteten scheinwerfer. dann siehtst du ganz deutlich wo die untere lichtaustrittskante ist.
folglich:
untere lichtaustrittskante != untere scheinwerfer(glas)kante!
LOL, dass kann nicht sein.
Dass wären ja dann bei meinen Scheinwerfern ziehmlich weit oben am Ende der Linse.
Zitat:
Original geschrieben von M4dness
LOL, dass kann nicht sein.
Dass wären ja dann bei meinen Scheinwerfern ziehmlich weit oben am Ende der Linse.
verstehe nicht was du meinst.
was kann nicht sein?
Na auf dem Bild ist eine Rallyfront mit Xenon.
Und Ja genau dort ist es, durch diese Kombination gewinnst du sicherlich 6~8cm im Vergleich zum Serienscheinwerfer... allein die Jettascheinwerfer bringen ~ 2 cm
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
zumal die das alleine ohne prüfer eh net machen dürfen. die können die karre einziehen aber net mehr!
p.s. im fahrzeugbrief wird ein höhenmaß eingetragen. meist boden bis dach. dieses maß ist für jeden polizisten sehr leicht zu kontrollieren. liegst du unter dem eingetragenen maß geht die bullerei davon aus das du nachträgliche änderungen vorgenommen hast.
bei mir wurde nihts im fahrzeugbrief, wegen der höhe geändert
was mir mal eingefallen ist!
wieso muss ich den überhaupt als ottonormal verbraucher wissen woe hoch oder tief, kur oder lang mein auto sein darf????
wenn die renn leitung komm
dann stell ich mich dumm un sag!
"entschuldigen sie herr OBERwachtmeister (kommt immer gut 😉 ) aber ich weis das nicht! hab den umbau in ner werkstatt machen lassen und bin dann direkt zum tüv, da wurde ich auf dinge wie lichtaustrittskante nicht drauf hingewiesen"
lol... vor allem der OBERwachtmeister bringt Dir sicher die Sympatie der uniformierten Bewegungsmelder... 😁
also ich habe bis jetzt mit 3 prüfern gesprochen
alle 3 hatten unterschiedliche auffassungen was die 500mm marke betrifft,
also eintragen lassen und mal gepflegt drauf ka..en
was solls
im schlimmsten fall kriegst du n mängler abstempeln lassen und gut ist.
abgesehen davon ich sag nur e36 um 20mm tiefer😁
Meine Tieferlegung war 4 mal unter Begutachtung:
1.Mal - Federn
2.Mal - 15 Zoll und Federn
3. Mal - 15 Zoll, Federn, 30er Lenkrad
4. Mal - 15 Zoll, Federn, 28er Lenkrad
Und nicht einmal hat jemand die Lichtaustrittskante gemessen. Im Schein ist die neue Farzeughöhe eingetrage und die Nummer/Farbe der Federn sowie Rad/Reifen Maße/Nummern und "Verw. Sonderlenkrad".
Wenn jetzt nen Dummbulle kommt und mißt, wird er wohl zum gleichen Ergebniss kommen wie ich am Wochenende (48cm) und gibt mir nen Mängelschein auf dem genau das steht. Dann fahr ich zum TüV/Dekra, die messen nach und sagen, "das kann so nicht bleiben".
Fazit: 3 Punkte, nen Haufen Kohle, neue Federn neue Dämpfer - obwohl alles 4 Mal abgenommen wurde und nachträglich nicht verändert
Das ist doch ein verf**** Scheiß System!
nene, wenn das wirklich hart auf hart kommt, dann bau ich auf jettafront um
aber ich wills nicht hoffen!
Da ich zudem noch probezeit hab!!!!!
wenn mir dann wirklich einer ans bein pissen mag, dann kriegt er mich richtig dran
Zitat:
Original geschrieben von Volkswagen1987
nene, wenn das wirklich hart auf hart kommt, dann bau ich auf jettafront um
aber ich wills nicht hoffen!
Da ich zudem noch probezeit hab!!!!!wenn mir dann wirklich einer ans bein pissen mag, dann kriegt er mich richtig dran
in der probezeit kann so etwas schon zu größeren problemen führen. 😁
Zitat:
was mir mal eingefallen ist!
wieso muss ich den überhaupt als ottonormal verbraucher wissen woe hoch oder tief, kur oder lang mein auto sein darf????
unwissenheit schützt vor strafe nicht.
wer etwas verändert, der muss auch wissen wie was gemacht werden muss, damit es rechtlich ok ist. 😉
nja nur dafür ist der tüv ja da das der kontrolliert das alles den vorschriften entspricht ... eigentlich ...
nja drauf verlassen tut sich ehh keiner und die grünen schicken einen sooft zu tüv bis die einen prüfer nach ihrem geschmack finden ..