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lichtaustrittkante!

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 0:28

Mal ne frage zum thema lichtaustritskante

also! die is ja bekanntlich mind. 500mm (ja, ich weis je nach baujahr auch verscheiden)

Und wurde hier schon oft discutiert!

meine frage nun, wenn der TÜV mir meine tieferlegung einträgt (und das hat er) dann kann ich datrauf doch eigentlich scheißen oder???

ich mein wenn der Tüv mir nen Wurstblinker wie bei Werner *LOL* einträgt, dann is es nunmal so! un da kann die rennleitung doch auch nichts gegen sagen????

Wenn der TÜV nicht gemeckert hat wegen lichtaustrittskante?! was haben dann die Schnittlauch-leute dran zu meckern?

oder muss ich mir nun wirklich noch nen präparierten Zollstock in´s auto legen, auf dem 3-4cm fehlen *gg*

62 Antworten
am 5. Juni 2005 um 1:04

och wenndie polizei der meinung ist das das so nicht korrekt ist dann schicken die dich nochmal zum tüv .. und wenn der prüfer dann meint das ist nicht ok .. dann haste die arschkarte

am 5. Juni 2005 um 1:13

Die brauchen dich gar nicht zum Tüv schicken,.. jedenfalls bei uns...

wenn die meinen,.. dass sind keine 50cm.. dann legen sie dir das auto still,.. da du die verkehrsicherheit etc gefährdest...

 

z.b: .. du hast noch 3monate tüv aber der auto fällt fast vom rost überfallen auseinander.. sieht das nen bulle .. kann er die verkehrstauglichkeit ebenfalls anzweifeln und du hast pech.

 

 

und mehr muss man zu dem thema nicht sagen.. machs richtig und du fährst legal.. machs anders.. und .. bla!.. jedem das sein.

gn8.

am 5. Juni 2005 um 1:30

nja wegen sowas dürfen die die karre wohl nicht stillegen .. dafür brauchen die nen gravierenden grund ..

zumal die das alleine ohne prüfer eh net machen dürfen. die können die karre einziehen aber net mehr!

p.s. im fahrzeugbrief wird ein höhenmaß eingetragen. meist boden bis dach. dieses maß ist für jeden polizisten sehr leicht zu kontrollieren. liegst du unter dem eingetragenen maß geht die bullerei davon aus das du nachträgliche änderungen vorgenommen hast.

am 5. Juni 2005 um 7:01

Und nochmal: Nur weil EIN Prüfer das ganze eingetragen hat, heißt das nicht ,dass ein anderer Prüfer das ganze wieder austragen kann ...

Stichwort: Gefälligkeitseintragung oder Bestechung! ;)

am 5. Juni 2005 um 7:42

Richtig!! Vom GC-Forum wurden schon mehrere Autos von der Rennleitung stillgelegt - oftmals hat sich herausgestellt das die Gewindefahrwerke nach der Eintragung noch tiefer geschraubt wurden - als neues Steckenpferd sind die Beamten nun hinter der Lichtaustrittskante hinterher...

Und so ne Stillegung ist weder angenehm noch billig - denn, sollte nachgewiesen werden ob die Kiste zu tief liegt und ihr im Unrecht seit habt ihr nicht nur die Anzeige an der Backe (Abschlepp- und Gutachtenkosten, etc).

Vergewissert Euch 100% das Fahrwerk und Anbauteile zulässig sind - zur Not fragt den TÜV oder direkt bei der Rennleitung in Eurer Nähe bevor Ihr Veränderungen vornehmt - eine Auskunft werdet Ihr sicher bekommen!

In dem Zusammenhang:

Ich hab hier schon gehört, daß man die alten 2er tiefer legen darf als die neueren 2er. Warum? Sind die nicht alle komplett baugleich?

Also warum darf ein alter 2er tiefer sein als ein neuer?

 

cu

am 5. Juni 2005 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo3

In dem Zusammenhang:

Ich hab hier schon gehört, daß man die alten 2er tiefer legen darf als die neueren 2er. Warum? Sind die nicht alle komplett baugleich?

Also warum darf ein alter 2er tiefer sein als ein neuer?

 

cu

Weil ab 01.01.1988 die Regelung mit den 50cm Lichtaustrittsunterkante gilt.

Ältere Fahrzeuge fallen nicht unter diese Regelung und genießen Bestandsschutz! ;)

am 5. Juni 2005 um 8:52

ich hab nen baujahr 1983 1er GTI, wie tief darf da die lichtaustrittskante max. sein? weiss das zufällig wer?

ist ein ösi-auto.. weiss nicht ob das bei uns anders geregelt wird ;)

am 5. Juni 2005 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von weisi

ich hab nen baujahr 1983 1er GTI, wie tief darf da die lichtaustrittskante max. sein? weiss das zufällig wer?

ist ein ösi-auto.. weiss nicht ob das bei uns anders geregelt wird ;)

Frag das doch beim österreichsichen Tüv nach! :rolleyes:

habe auch nen 1er gti, bj 82.

mit meinen 14" felgen komm ich auf ca 415mm lichtaustrittskante... 8D

ne nebelschlussleuchte brauch ich bj bedingt auch nicht; aber nem gewissen alter braucht man nichma nen rueckfahrscheinwerfer (siehe kaefer).

thema fzg abmessungen aendern, mein golf muesste jetzt hinten so 197cm breit sein, die hoehe is auch 8-10cm weniger als serie; geaendert wurde da nichts....

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 10:20

Also, ich hab kein Gewindefahrwerk!

Ich KANN also nachträglich garnichts dran verändern! Federn, haben ja extra erkennungsnummern! und das könnte man ja auch nachweisen wenn ich da andre verbau!

N bisschen doof find ich das ja schon!!

wieso kann den ein billiger polizeibeamter die meinung von nem Diplom Ing. vom TÜV anzweifeln.

Mein auto bleibt genau so, wie es beim TÜV war, und gut ist !ich will da ja auch garnix illegales mehr dran verändern!

Ich hab mein Auto tiefergelegt und der TÜV hats eingetragen! FERTIG

P.S messung der höhe hat beim TÜV 135 ergeben! das fand der prüfer OK

am 5. Juni 2005 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Volkswagen1987

Also, ich hab kein Gewindefahrwerk!

Ich KANN also nachträglich garnichts dran verändern! Federn, haben ja extra erkennungsnummern! und das könnte man ja auch nachweisen wenn ich da andre verbau!

N bisschen doof find ich das ja schon!!

wieso kann den ein billiger polizeibeamter die meinung von nem Diplom Ing. vom TÜV anzweifeln.

Mein auto bleibt genau so, wie es beim TÜV war, und gut ist !ich will da ja auch garnix illegales mehr dran verändern!

Ich hab mein Auto tiefergelegt und der TÜV hats eingetragen! FERTIG

P.S messung der höhe hat beim TÜV 135 ergeben! das fand der prüfer OK

Also wenn du nicht weißt, wie man da nachträglich noch was dran ändern kann, dann bist du entweder sehr naiv oder musst noch ein wenig lernen! ;)

Und wieso der "billige" Polizeibeamte das bezweifeln kann?

Weil es sein Job ist. Punkt.

Wenn du nachträglich nix dran änderst, dann wird dir da auch kein Polizist nachträglich ans Bein pullern wollen! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Reality

Also wenn du nicht weißt, wie man da nachträglich noch was dran ändern kann, dann bist du entweder sehr naiv oder musst noch ein wenig lernen! ;)

Wie den?

Aber jetzt sag bloss nicht Federteller, die bringen ja vielleicht einen Millimeter.

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