lichtaustrittkante!

VW Golf 1 (17, 155)

Mal ne frage zum thema lichtaustritskante
also! die is ja bekanntlich mind. 500mm (ja, ich weis je nach baujahr auch verscheiden)
Und wurde hier schon oft discutiert!

meine frage nun, wenn der TÜV mir meine tieferlegung einträgt (und das hat er) dann kann ich datrauf doch eigentlich scheißen oder???

ich mein wenn der Tüv mir nen Wurstblinker wie bei Werner *LOL* einträgt, dann is es nunmal so! un da kann die rennleitung doch auch nichts gegen sagen????

Wenn der TÜV nicht gemeckert hat wegen lichtaustrittskante?! was haben dann die Schnittlauch-leute dran zu meckern?

oder muss ich mir nun wirklich noch nen präparierten Zollstock in´s auto legen, auf dem 3-4cm fehlen *gg*

62 Antworten

mhh
bei mir steht nur Tieferlegung um ca 60mm
müsste da eigentlich die höhe vom fzg stehen ?

Zitat:

Original geschrieben von vxr


Wie den?

Aber jetzt sag bloss nicht Federteller, die bringen ja vielleicht einen Millimeter.

Dann kannst du mit nem geiegneten Messgerät nicht umgehen!

Wenn die Tieferlegungsfederteller 10 mm flacher sind als die originalen, dann wird eine Tieferlegung wohl wie viele mm bringen?

Ob es erkennbar ist, ist die andere Sache! Aber solche Dinge kann man messen!

Ausserdem gibts noch genug Mittel und Wege ohne Federteller oder Domlager was zu machen!

Aber das gehört hier nicth hin!

Da müssten die Nummern von den Federn im Schein stehen.

Beim Gewinde ist das bischen anderst, da kann man ja im Nachhinein noch was verstellen.

Bei einem normalen Fahrwerk nicht.

welche hoehe sollen die 135 sein?

die lichtkante muss ueber 500mm liegen und der abstand radnabe - kotfluegelkante muesste je nach tieferlegung und bereifung so. 300 - 370mm liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Wenn die Tieferlegungsfederteller 10 mm flacher sind als die originalen, dann wird eine Tieferlegung wohl wie viele mm bringen?

Du meinst doch nicht wirklich das Federteller 10mm bringen? Um 1cm zu sehen brauch ich auch keine Messgeräte. Federteller die bei einem tiefergelegten Auto 10mm bringen will ich sehen. Bei einem originalen Fahrwerk haut es hin. Aber wenn ein Auto schon mind. 60mm tiefer ist nicht.

So sind auf jeden Fall meine Erfahrungen.

Zitat:

Original geschrieben von vxr


Du meinst doch nicht wirklich das Federteller 10mm bringen? Um 1cm zu sehen brauch ich auch keine Messgeräte. Federteller die bei einem tiefergelegten Auto 10mm bringen will ich sehen. Bei einem originalen Fahrwerk haut es hin. Aber wenn ein Auto schon mind. 60mm tiefer ist nicht.

So sind auf jeden Fall meine Erfahrungen.

Dann schau dir mal welche an, ist zwar jetzt nicht das Thema aber Wend die originalen Teller 1,5 cm dick sind, die "Tieferlegungsteller" dann nur 0,5 cm dann ist eine effektive Tieferlegung um 1 cm erfolgt, ob du das jetzt glaubst, dir vorstellen kannst oder es siehst steht nicht zur Debatte! Es ist messbar.

Allerdings sind solche Tieferlegungstricks jetzt nicht gemeint und stehen auch nicht zur Diskussion. 🙄

Theorie ist nicht die Praxis !

Egal, ich habs getestet und das nicht nur mit einem Satz Federteller, sondern mit mehreren. Wenn man tiefer gehen will dann mit Federn und mit gekürzten Dämpfer und nicht mit Federteller.

Zitat:

Original geschrieben von vxr


Theorie ist nicht die Praxis !

Und es ist messbar! 🙄

Aber wie gesagt, mir ists eigentlich sowas von egal, ob du es glaubst oder dir vorstellen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Und es ist messbar! 🙄

Schön, dann will ich mal dein Gesicht sehen wenn du es misst.

Back to Topic!

mit den entsprechenden Federtellern sind nochmal rund 1,5 cm = 15mm (!) drinnen - das ist nicht wenig!!!

Zum Thema:
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit Einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

Nachzulesen: STVZO §50

Wir hatten vor einiger Zeit (April 2005) eine Anfrage bei der Polizei NRW gestellt in der es um die Rechtmässigkeit von Stillegungen im Raum Köln ging und erhielten folgende Antwort:

Zitat:

Bezirksregierung Köln
Autobahnpolizei
26.6.2-157-E-135/05
Köln, den 01.04.2005

Sehr geehrter Herr K,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von Ihnen angeführten Fälle durch die Autobahnpolizei (AP) Köln nicht bewertet werden können.

Zurzeit werden "getunte Fahrzeuge" verstärkt kontrolliert, weil gerade im Frühjahr ( hier besonders am Karfreitag und in der Nacht vom 30.04 auf den 01.05.2005) auf den öffentlichen Straßen gefährliche illegale Rennen stattfinden. Oftmals sind Besitzer "getunter Fahrzeuge", bei denen die Veränderungen nicht den Vorschriften entsprechen, Veranstalter und Teilnehmer dieser Rennen.

Die Polizei stellt bei ihren durchgeführten Kontrollen in Einzelfällen fest, dass die an Fahrzeugen vorgenommenen technischen Änderungen wie z.B. An- und Umbauten nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Regelmäßig werden bei getunten Fahrzeugen z.B. auch Anbauteile festgestellt, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Erteilung und Wirksamkeit Betriebserlaubnis regelt sich nach § 19 ff der STVZO. Nach § 19 Abs. 2 STVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas-oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Soweit die Tieferlegung eines Fahrzeuges vo einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (z.B. TÜV, DEKRA) als zulässig begutachtet wurde und, soweit erforderlich, die Eintragung im Fahrzeugbrief erfolgt ist, ist dieser Umbau nicht zu beanstanden.

Eine Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei kann z.B. erfolgen, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher oder die Betriebserlaubnis erloschen ist. Soweit die Polizei geringfügige Mängel bei der Geräuschentwicklung feststellt und diese nicht auf eine technische Veränderung basiert, erhält der Fahrzeughalter einen Mängelbericht. Eine Durchschrift leitet die Polizei an das zuständige Straßenverkehrsamt. In diesen Fällen hat der Fahrzeughalter die Mängel umseitig zu beheben und als Nachweis der Mängelbeseitigung den abgestempelten Mängelbericht (Polizei, Werkstatt, TÜV)
dem STVA zu übersenden.

Als Mitglied der Interessengemeinschaft rund um die "alten" VW Golf Cabrio Modelle sehen Sie sicherlich den gefahrlosen Betrieb Ihrer Fahrzeuge im Vordergrund. Dies zeigt auch Ihr an die Polizei gerichtetes Schreiben. Aufgrund der vielfältigen gesetzlich zulässigen Möglich-
keiten, ein Fahrzeug zu verändern, empfehlen wir Ihnen, alle beabsichtigten Veränderungen mit einem autorisierten Sachverständigen für den Kraffahrzeugverkehr zu besprechen.

Sicherlich wird man seitens einer technischen Überwachungsorganisation auch bereit sein, Ihren Verein beratend zu unterstützen, soweit Ihrerseits Interesse besteht.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Gemeinschaft einen schönen Sommer und stets eine unfallfreie Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.
G L
Polizeihauptkommissar

Interessant - aber auch nicht wirklich hilfreich! 😉

Das Thema kommt immer wieder, da war mal einer der was von der Toleranz sprach. Spacefroggy wollte dem mal nach gehen, da er afiak ein paar Papiere hierzu bekam. Interessieren würde es mich auch, aber bisher so scheint es kam noch nichts raus. Oder ich bin einfach vergesslich.. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Wenn du nachträglich nix dran änderst, dann wird dir da auch kein Polizist nachträglich ans Bein pullern wollen! 😉

Und wenn einem das Fahrwerk nach dem Einbau, Eintragung, etc noch etwas absackt?

Kann man ja selber dann nciht wirklich was zu..

Dann natürlich auch nicht. Das Fahrwerk sackt sich auch keine 2cm, von 50cm Lichtaustrittskante auf 48cm z.B.

Natürlich kommts immer auf die Polizei drauf an.

ah doch es gibt da so billige holländische produktionen die machen das ohne probleme ;o)

mit 135 ist die höhe meines autos in cm gemeint 😉

und in dem TÜV zettel bei mir steht auch nur "tieferlegung um ca 60mm"

also, ich denk ich brauch mir da kein kop zu machen!!
ich lass alles so wie ich das hab eintragen lassen, un wenn di erennleitung was meckert, solln di ehalt mit dem tüv mann reden!

Deine Antwort