lichtaustrittkante!

VW Golf 1 (17, 155)

Mal ne frage zum thema lichtaustritskante
also! die is ja bekanntlich mind. 500mm (ja, ich weis je nach baujahr auch verscheiden)
Und wurde hier schon oft discutiert!

meine frage nun, wenn der TÜV mir meine tieferlegung einträgt (und das hat er) dann kann ich datrauf doch eigentlich scheißen oder???

ich mein wenn der Tüv mir nen Wurstblinker wie bei Werner *LOL* einträgt, dann is es nunmal so! un da kann die rennleitung doch auch nichts gegen sagen????

Wenn der TÜV nicht gemeckert hat wegen lichtaustrittskante?! was haben dann die Schnittlauch-leute dran zu meckern?

oder muss ich mir nun wirklich noch nen präparierten Zollstock in´s auto legen, auf dem 3-4cm fehlen *gg*

62 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE


nja nur dafür ist der tüv ja da das der kontrolliert das alles den vorschriften entspricht ... eigentlich ...

nja drauf verlassen tut sich ehh keiner und die grünen schicken einen sooft zu tüv bis die einen prüfer nach ihrem geschmack finden ..

ok, das mit dem tüv stimmt schon, aber du als halter bist dafür verantwortlich, dass alles korrekt ist.

darüber jetzt zu diskutieren wer für was zuständig/haftbar ist wäre aber sinnlos, denn fakt ist, dass unwissenheit bei einer nicht rechtmäßigen eintragung nicht hilft.

was ich bisher mitbekommen habe von wegen zwangsvorführung endete meist gegen den dahrzeughalter, d.h. prüfer sind bei so etwas höchstgenau. ist ja auch verständlich, denn wenn die polizei zweifel an einer eintragung hat bzw sogar weiß, dass es rechtlich nicht ok ist wäre es sehr unvorteilhaft, wenn der prüfer schlampig arbeitet...

ich finde in dem fall sollte ein tüv prüfer aber auch dafür haften .. weil wenn man sich was anbaut und der prüfer gibt seinen segen dazu das es den geltenden rechten entspricht dann muss er auch dafür haftbar sein...
sonst wär die tüv vorführung ja eigentlich überflüssig wenn jeder dafür selbst verantwortlich ist was er anbaut ..

ich leg mir einfach mal nen selbstgebastelten bzw. preparierten zollstock ins auto *gg*

Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE


ich finde in dem fall sollte ein tüv prüfer aber auch dafür haften .. weil wenn man sich was anbaut und der prüfer gibt seinen segen dazu das es den geltenden rechten entspricht dann muss er auch dafür haftbar sein...
sonst wär die tüv vorführung ja eigentlich überflüssig wenn jeder dafür selbst verantwortlich ist was er anbaut ..

das ist schon korrekt.

nur wenn man den prüfer dafür haftbar gemacht werden soll, dann muss bei der abnahme auch sichergestellt werden, dass da keiner mehr nachträglich etwas dran macht wie federn pressen etc. ...

bißchen entferntes bsp, aber paßt dazu:
wenn die bremsen beim tüv ok sind und somit das fahrzeug die hu plakette bekommt kann man sich bei einem unfall nicht darauf berufen, dass der tüv sein ok gegeben hat.

es ist klar, dass sich es bei den bremsen um ein verschleißteil handelt, aber ich wollte damit nur klarstelle was ich meine: man muss wissen, dass sein fahrzeug voll funktionstüchtig, alles korrekt eingestellt und eingebaut und alles rechtskonform ist.

Zitat:

Original geschrieben von Volkswagen1987


ich leg mir einfach mal nen selbstgebastelten bzw. preparierten zollstock ins auto *gg*

das ist ne idee. 🙂

einfach metall-klammer ab und differenz zu den 50cm absägen und anschließend wieder die klammer dran. 😁

*g* mach ich mir echt mal:-D
ne, aber mal was andres! sooooooo arg genau kann man das doch garnich messen, wegen der GL-Stoßstange vorne!

naja ich geh auf nummer sicher und hab dann imma stehts mein eigenes "precisions-messgerät" dabei
:-D

Dann fängt das Teil aber erst bei 5 cm an... 😉

neeeee

wenn dann mach ich das schon professionel
wie bereits erwähnt, immer in den knickgelenken en stück raussegen

ach warum so ne aktionen

wenns vom tüv abgesegnet ist können sie nix machen . nur anzweifeln dann gibts n mängler .
dann geht man zu seinem lieblingsprüfer😁 und alles ist gut

Nun dreht sich der Thread im Kreis...

DASS ist DEUTSCHLAND!!!

Wir sind alle stolz auf unser wohldurchdachtes System und erfreuen uns mit unserer Möhre nicht "Narrenfrei" heru****ln zu dürfen..

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Weil ab 01.01.1988 die Regelung mit den 50cm Lichtaustrittsunterkante gilt.

Ältere Fahrzeuge fallen nicht unter diese Regelung und genießen Bestandsschutz! 😉

Was ist hierbei Ausschlaggebend? Der Tag der Herstellung oder der Tag der Erstzulassung?

Wie bekomme ich das Hestellungsdatum überhaubt herraus??

Zitat:

Original geschrieben von ThoMue_1


Was ist hierbei Ausschlaggebend? Der Tag der Herstellung oder der Tag der Erstzulassung?

Wie bekomme ich das Hestellungsdatum überhaubt herraus??

Hier gilt Tag der Erstzulassung! Herstellungsdatum ist dafür absolut irrelevant!

StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Ich muss auch mal was sagen. Die StVO sollten wir ja alle kennen (vom Führerschein her). Aber die StVZO kennt eigentlich kein normaler Mensch auswendig, jedenfalls kein normaler Autofahrer. Das Problem ist finde ich nur das die Bullerei die auch net kennt. So jedenfall die meisten. Ein bekannter von mir ist mehrmals mit seinem Käfer angehalten worden. Dieser war Vorne um 6 cm Tiefergelegt, Eingetragen war aber das er vorne 11 cm machen darf, denn er ist damals mit komplett runtergedrehter Vorderachse zu Tüv gefahren. Alles ok. Nun wurde er von der Bullerei angehalten, und sage und schreibe 3 mal hatten die was zu bemängeln obwohl wirklich jeder scheiss an dem Wagen eingetragen war, sei es Lenkrad, Nabe, Achse, Tieferlegung, Scheinwerfer, Bremse u.s.w. Alles da, aber die Polizisten meinten das er zu Tief wäre. also 2 mal Mängelkarte, und beim letzten mal Stilllegung. Mit der begründung das die Scheinwerferkante deutlich unter 50 cm lag..... das mag auch richtig sein nur der Käfer Bj. 1982 hat es eingeragen und ist 2 mal so durch den Tüv gekommen. Nun war er aber beim letzten mal schlauer hat sich die Namen von den 2 Polizisten geben lassen und hat sich beschwert. Mit erfolg die haben schwer einen auf den Sack bekommen da sie nichtmal nachgemessen haben (er hatte Zeugen). Die Polizisten haben sich dann bei ihm noch Telefonisch entschuldigt. Angehalten wurde er in dem Bereich auch nciht mehr nur als er dann einmal nach Köln fuhr war abends nach der Disse die gleiche scheisse. Zum Glück konnte er es dieses mal mit einem Auszug aus der StVZO beweissen und wurde weiter fahren gelassen. Also ich finde normal ist das nicht. Und denke das es mit euren Golfs nicht anders ist als bei den Luftis.

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