Licht verbessern möglich?
Hallo,
ich fahre eine Ninja 300 Baujahr 2014 und ich mag das vordere Licht (Abblendlicht, Tagfahrlicht..? Etwas davon) nicht. Es leuchtet viel zu schwach. Besonders jetzt im Winter, mit dem Licht kann ich bestenfalls 2 Autolängen weiter vor mir noch sehen... Außer ich hab Fernlicht an, was aber nicht immer möglich ist bei viel Gegenverkehr und in der Stadt.
Gibt es eine Möglichkeit, das Licht zu verbessern? Aber so, dass es noch TÜV bekommt 😁
Ich hab im Internet etwas recherchiert und durch neue Gesetze kann man bis 2500 Lumen Xenon ohne eine gewisse Anlage einbauen, sodass es also auch beim Motorrad möglich ist. Natürlich hätte ich das gerne, nur woher weiß ich, ob mein Scheinwerfer "Gehäuse" Xenon-erlaubt ist und was genau für Xenon Lampen können da rein, so dass das alles noch TÜV hat? Für ein Baujahr 2014 sollte man ja schon Xenon erwarten können, also sollte es auch machbar sein.
Und wenn Xenon nicht geht... Gibt es sonst nichts? Ich habe was von Halogen H3/H7 gelesen... H7 soll stärker leuchten, ich denke aber, H7 ist bereits verbaut...
Wenn ich immerhin die Lichtstärke eines 20 Jahre alten Autos hätte, wäre ich schon zufrieden. Aber so ist es aktuell einfach ein blindes Fahren, ohne wirklich was sehen zu können, weshalb ich dann nur bei mir bekannten Straßen nachts unterwegs bin.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei diesem Problem weiterhelfen 🙂
19 Antworten
Der Scheinwerfer muss mit dem leuchtmuttel geprüft sein. Das prüfzeichen für xenon kannst du dir im netz raussuchen. Aber dein Scheinwerfer wird es nicht haben. Also bleibt nur ein standartleuchtmittel. Was du nun drin hast, solltest du wissen. Dazu kannst du zu 90% Tests im netz finden, was am besten ist.
Bedenken, ein +130% hält 250std, ein +60% 800std. Du tauscht also immer was ein...
Was ist denn bei dir verbaut? Licht weit genug eingestellt?
Mahlzeit.
Geht mal in das Z forum. Da ist gerade ein thread über ne neue LED. Soll wohl wesentlich heller sein.
Mfg Mirko
Ich weiß gar nicht, was da verbaut ist und kann man überhaupt das Licht beim Motorrad einstellen wie beim Auto?
Ich habe das Motorrad mit etwa 5800km von einer Sonntagsfahrerin gekauft, die sich sehr gut um das Motorrad gekümmert hat und die Inspektion war noch neu gemacht. Seit der Inspektion fuhr sie es nicht mehr, daher ging ich bisher davon aus "passt schon alles", sonst wäre es ja geändert worden bezüglich des Lichts 😁
Wie kann ich denn nachschauen, was ich da drin habe?
Hier mal der link.
www.z1000-forum.de/.../page-5#entry1618133#entry1618133
Ähnliche Themen
Soviel Mist hab ich selten gelesen.
Es fing noch halbwegs gut an, dann kam aber schon das illegale LED-Zeug aus China, gepaart mit einem Doppellichtmodul... Schon 2 Sachen die allein schon nicht betrieben werden dürfen... Und das soll dem/der TE helfen und dem Vorwand: "legal"?
Selbstverständlich kannst du das Licht einstellen. Das wie auch der Lampentyp ist in deinem Handbuch beschrieben. Notfalls rufst du kurz bei deiner Werkstatt an... Das Licht kann man in dieser Jahreszeit im dunklen auf einer ebenen Strasse einstellen. Aber immer kontrollieren und sich auf die Maschine draufsetzen. Da kommt ggf. das Licht noch höher.
Laut Internet müssten da H7 verbaut sein.
https://www.motorradonline.de/.../lampentest-h7-lampen.814148.html
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ampen-test-3475569.html?...
Mal abgesehen von dem dlm solltest du schon alles davon lesen, dann hättest du festgestellt das diese LED zugelassen sind. Geb ja nur das wieder was ich gelesen habe. Lasertom der das vertreibt ist forums Sponsor. Ich glaube der vertreibt keine illegale Sachen. Darf er auch nicht anbieten. Und das DLM vertreibt er ja nicht. Und nehmen muß der TE ja nix.
Mfg Mirko
Mfg Mirko
Man findet sogar hier bei MT ganz tolle Sachen!
Zitat:
@Alpha Lyrae schrieb am 14. Dezember 2013 um 16:58:09 Uhr:
Hallo zusammen,die Erwähnung der E-Kennzeichnung ist wahrhaftig Bauernfängerei. Da wird E13 geschrieben, was zunächst nur bedeutet, dass in Luxemburg eine Genehmigung gemäß einer ECE-Regelung erteilt wurde. Um welche dieser vielen Regelungen es sich handelt, wird verschwiegen. Man könnte es dem Genehmigungszeichen entnehmen, aber auch das wird nicht erwähnt oder im Bild gezeigt.
Wofür die Genehmigung erteilt wurde, erkennt man aus der Formulierung E13 EMV / EMC Zertifikat. Das betrifft lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit (electro-magnetic compatibility). Es wäre somit eine Genehmigung nach ECE-Regelung 10, mit der die Störungsfreiheit gegenüber anderen elektrischen oder elektronischen Geräten bescheinigt wird, nicht jedoch die Eignung als Leuchtmittel gemäß ECE-Regelung 37. Da sich letztere Regelung nur auf Glühlampen bezieht und deren Bezeichnungen auch festlegt, darf z.B. H7 gar nicht als Bezeichnung bei LED-Leuchtmitteln verwendet werden.
Ganz nebenbei: eine CE-Kennzeichnung ist kaum vertrauenswürdig, da es sich die Hersteller selbst verleihen können. Technische Eignung kann daraus nicht entnommen werden.
Auch das eBay-Angebot enthält ganz unten das Kleingedruckte:
Zitat:
@Alpha Lyrae schrieb am 14. Dezember 2013 um 16:58:09 Uhr:
Zitat:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit LED-Licht erteilt wird. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen.
.Gruß
Alpha Lyrae
@te darf man fragen, wo du herkommst?
Leider ist Inspektion und TÜV nicht zuverlässig. Nen Freund ist auch mit einer Kawasaki herumgefahren mit sehr sehr niedrigen Licht. Und die Maschine wurde vom Händler gekauft...
Naja, an einer glatten weißen Wand eingestellt und beim lichtest kontrollieren lassen, und er ist sehr zufrieden.
Einstellungen sind sehr wichtig. Ich hatte mit meiner Emme, 6v und 45w keine Probleme alles zu sehen.
Der Reflektor macht auch viel aus.
Zu niedrig ist ja kein problem. Und einstellen geht nur mit fahrer drauf. Deshalb kann der Prüfer oder die werkstatt da nichts einstellen oder bemängeln...
Und das sind keine Personen? Die können es sehr wohl. Nur wollen sie sich die Zeit nicht für nehmen.
Und sonst dürfte nie eine andere Person fahren...
Daher, die Werkstatt kann es schon einstellen, wenn sie wollen, und wenn sie clever sind, dann machen die das kurz mit dem Kunden zusammen.
Ist daher keine Ausrede ;-)
Dein mechaniker mit seiner latzhose wiegt soviel wie du in kompletter Montur? Meiner nicht!
Wenn der linde das nicht verlangt, macht das auch keiner...!
Dann bleibt es dabei, schlechte werkstatt. Mein TÜV prüft übrigens mit mir drauf. Aber gibt halt auch andere.
Fakt ist, wenn der Mechaniker es will kann er es auch. Gewicht kann man sich ja zurecht suchen. Macht man ja schließlich nicht nur bei einer Maschine...
Alles andere ist Faulheit
Helleres Licht kostet 20,- Euro.
Nimm die Osram H7 Nightbreaker Unlimited 110% oder die Nightbreaker H7 Laser 130%. Als Standlicht noch die Philips 12V 5W White Vision. Habe die Lampen im Mopped und Auto und sind sehr gut. Halten halt nicht so lang wie die Standardfunzeln, sind aber wesentlich heller, haben eine E-Zulassung und kann man selber einfach einbauen.
Eine Umrüstung auf Xenon kann man schlicht vergessen. Was der online - Handel da z.T. anbietet ist großer Mist, illegal und außerdem untauglich (flackern).
Für so kleine Motorrädle wie diese 300er sind keine Xenon - Leuchten vorgesehen, das wäre viel zu teuer. Die findet man dann eher in Premium Bikes, z.B. serienmäßig in meiner BMW K 1300 GT. Die kostete neu aber auch das Vierfache einer 300er Ninja.
Die Nightbreaker bringen ein bisle was, das weiß ich, weil ich zwei in meiner auf Doppellicht umgebauten Honda Africa Twin habe. Das Standlicht ist pillepalle, weil es nichts ausleuchtet.