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licht unter dem auto erlaubt?

Themenstarteram 17. Juli 2003 um 15:24

einige von euch kennen doch bestimmt den/die film/e

fast and the furious und 2 fast 2 furious ?!

die ganzen kisten besitzen am unterboden leuchtstäbe oder

led´s, aber ist das in deutschland erlaubt?

überall wo ich gefragt hab, kam es ist net erlaubt aber auch net verboten hm?!

dann kam noch ne antwort wie:

das licht darf net über die maße der karosserie hinausscheinen!

aber ist es verboten oder net?

würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt

mfg d4rk

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29 Antworten
am 23. Juli 2003 um 19:34

Lieber Herr FallenSilence

Haben die Unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen wie gesagt man muss sich nur an gewisse Einbaurichtlinien halten!

Auserdem überleg mal im Stand kann dein Auto allen scheiss dran haben sobald du dann los fährst musst du es ab machen.

So ist das auch bei der Unterbodenbeleuchtung nur das du sie net abmontieren brauchst sondern sie muss nur Automatich beim Starten des Motores ausgehen ganz einfach!

Glaubts mir oder nicht haben es eingetragenbekommen fertig!

am 23. Juli 2003 um 21:09

nur zum Nachdenken

 

du weisst aber auch, dass vieles eingetragen wurde, aber dennoch nicht rechts ist?

jo, hängt halt auch vom prüfer ab... und den kann man halt nich mit nem relais ausschalten ^^

und man zieht noch ein Kabel mit Schalter parallel am Relais vorbei mit Schalter unterm Sitz........;-)

 

Ich bau mir sowas im Motorraum ( Beleuchtung bei Reparaturen und Kofferraum ( Sicherung v. Endstufe wechseln ) ein ( leuchtet durch die Luftunsschlitze an der Heckscheibe )

MFG

Zitat:

Original geschrieben von timbaland-99

Ja toll siehts aus, aber das ist es mir nicht wert! Versicherungsschutz geht flöten!

Hi!

Hab sowas auch unter meinem Puma.

Das mit dem Versicherungsschutz ist nicht ganz korrekt. Der erlischt nur, wenn die UNTERBODENBELEUCHTUNG Schuld an dem Unfall bzw. der Unfallfolge ist.

Ich wage es ernsthaft zu bezweifeln, dass die Dinger so stak leuchten dass einer geblendet wird in deshalb in den Graben fährt. Außerdem wer sich davon irritieren lässt und nicht auf die Straße guckt, ist selber Schuld- ich sag nur Sorgfaltspflicht!!!

Gruß

Puma_KIng

das mir dem versicherungsschutz wage ich zu bezweifeln, denn versicherungen suchen immer gern nach gründen, um nich zahlen zu müssen und n nicht verkehrstaugliches fahrzeug (ob das nun konkret was mitm unfall zu tun hatte oder nicht) wäre so n grund.

Zitat:

Das mit dem Versicherungsschutz ist nicht ganz korrekt. Der erlischt nur, wenn die UNTERBODENBELEUCHTUNG Schuld an dem Unfall bzw. der Unfallfolge ist.

Dann warte mal ab, bis Du den ersten Kontakt mit einer Versicherung hast. Die werden Dir was husten.

Zitat:

Ich wage es ernsthaft zu bezweifeln, dass die Dinger so stak leuchten dass einer geblendet wird in deshalb in den Graben fährt.

Und wie ist es bei Regen? Oder, wenn Du über Pfützen fährst? Oder über eine Bergkuppe?

Zitat:

Außerdem wer sich davon irritieren lässt und nicht auf die Straße guckt, ist selber Schuld- ich sag nur Sorgfaltspflicht!!!

Hä, wieso Sorgfalt? Also wenn mir jemand entgegenkommt, und unter seinem Auto leuchtet was, dann halte ich sofort an, stelle ein Warndreieck auf und rufe die Feuerwehr! Das für mich Sorgfalt.

Mal ehrlich, solcher Spielkram lenkt einfach vom Verkehr ab. Es mag sein, dass die Gefahr im normalen Berufsverkehr gering ist. Es gibt aber auch Situationen, in denen Du eine Verkehrssituation in SEKUNDENBRUCHTEILEN beurteilen musst, z.B. für die Entscheidung, in welche Richtung Du einer Gefahr ausweichst. Stell Dir mal vor, jemand hat noch nie zuvor eine Unterbodenbeleuchtung gesehen (sowas soll's ja geben, nicht wahr?) - meinst Du nicht, dass ihn das ganz schön verwirrt?

Ich habe kein Problem damit, wenn Du damit vor einer Discothek nach verlorenen Münzen suchst oder der Polizei damit hilfst, bei Dunkelheit die Echtheit Deines Kats zu überprüfen, aber auf öffentlichen Straßen sollten solche Sachen doch eher ausgeschaltet bleiben. Schliesslich wollen wir die meisten von uns in erster Linie sicher von A nach B kommen.

Viele Grüße

Uli

am 24. Juli 2003 um 17:19

@Beethofen

 

Sehr vernünftig so lobe ich mir das, dein Zitat mit der Polizei und Auspuff prüfen finde ich klasse ;)

@Beethoven

Ich wills nicht darauf anlegen (es soll ja nix - auch keinem Anderen -) was passieren, aber wie will sich ne Versicherung rausreden wenn mir (wenn ich z.B. an der Ampel stehe) einer hinten drauf fährt?

Da kann sich KEINE Versicherung rausreden! Das habe ich angesprochen!!!

Des weiteren habe ich weder 20 Neonröhren noch 1000 Watt-Birnen drunter- wen soll ich über ner Pfütze damit bitte blenden??? *nix für ungut*

"Sorgfaltspflicht" bedeutet dass die Augen da bleiben wo sie hingehören, auf die Straße. Nur weil ich was interessantes sehe (es soll ja Leute geben die jedem Minirock hinterhergucken) *g*, hab ich meine Augen nicht von der Farbahn zu nehmen und mich umzudrehen.

 

Sich aufs wesentliche konzentrieren -sein eigenes sicheres Fahren und sich nicht irritieren lassen- dass meinte ich mit Sorgfaltsplicht!

 

PS: Ich hab 3 kleine 40cm Röhren drunter, mehr nicht!

am 24. Juli 2003 um 20:02

Man mag es ja alles hin- und herargumentieren wie man will, es gibt bestimmt auch wieder Gegenargumente zu den Gegenargumenten. Aber als Laie vermag ich nicht abzuschätzen, welche juristischen Fallstricke die Änwälte der Versicherer im Zweifelsfalle zutage fördern, schließlich beschäftigen die nicht aus Spaß einen ganze Menge von den Leuten (echte Spezialisten). Ob der Kram vorher vom TÜV abgenommen wurde oder nicht, ist in dem Moment egal: DU mußt erstmal gegenan streiten und dazu gehört in jedem Fall eine gute Rechtsschutzversicherung, eine Engelsgeduld und sehr gute Nerven. Ohne die kannst Du das abhaken. Nach 1,5-2,5 Jahren hast Du's dann überstanden. Im Bekanntenkreis gabs einen ähnlichen Fall mit Auto"beleuchtung" und der hatte ein unglaubliches Schwein, das er mit einem blauen Auge davongekommen war, hat ihm glaube ich nur 1800-2000 EURO gekostet (so genau hatte ich es über die lange Zeit nicht verfolgt, er spricht ungern drüber. Hat irgendwie einen Knacks in seinem Selbstwertgefühl und Rechtsverständnis gegeben: "Ich war mir doch bis zum Schluß so sicher!"). Der Streitwert betrug ein vielfaches. Im übrigen erledigt sich so etwas im Laufe der Jahre selbst: spätestens wenn man aus dem Alter der Auto-Pubertät heraus ist, werden andere Sachen interessanter und man lacht über sich selbst, was für'n Mist man mal mit seinen Autos gemacht hat, nur um ein bißchen zu protzen und zu..., ach was, ihr kennt das schon selbst...

(Aber schön war's doch...)

Ciao!

@Gnubbel

1. Brauch keine Rechtsschutz, arbeite schon beim Anwalt

2. Bitte nicht ganz so "Oberlehrerhaft", ein kleines Kind bin ich auch nicht mehr. ;-)))

Was hatte dein Freund verändert???

PS: Überlege mir TROTZ ALLEM, die scheiße ausßubauen...

 

Jetz bitte ruhe, an alle die nur rummosern. *ggg* Nicht mehr auf mich einkloppen.............. ;-)

am 25. Juli 2003 um 20:36

Ich wollte nicht auf Dich einkloppen...

Letzlich soll jeder das machen was er für richtig hält, solange es nicht auf dem Rücken anderer passiert. Spaß macht sowas ja auch, wenn man sein Auto vorzeigen kann, warum nicht?? Ich fahre ja schon länger Auto (seit 1978, man das sind schon 25 Jahre - Oh Gott) und deshalb sind die Spielereien meiner Freunde auch etwas länger her. Der genannte Fall ist glaub' ich ca. 12-13 Jahre her und es war auch eine Unterboden-Beleuchtung (war alles schon mal da, war aber glaub ich selbst gebaut, weil gabs nicht zu kaufen...). Sah urig aus, beim Unfall hatten sie ihn wegen unerlaubter Fahrzeugveränderung und Betriebserlaubnis erloschen und so'n Mist am A....

Genau hab ichs nicht mitverfolgt, weil mich solche Spielereien für meine Kisten nie besonders interessierten (habe aber gern beobachtet), aber für die Zahlung des Schadens war das mit der Betriebserlaubnis ausschlaggebend. Es wurde weniger durch die Mitschuld des anderen, viel mehr weiß ich im Moment nicht über den Fall (wenn er seine damalige Tel.-Nr. noch hat, kann ich mal versuchen obs ihn noch gibt). Der Betrag war damals natürlich DM, ich hab in in ca.-Euro umgerechnet.

Vielleicht sieht die Rechtsprechung sowas heute nicht mehr so eng, und es ist ja auch sehr individuell von den Umständen abhängig unter denen was passiert, aber wenn man viel Pech hat kanns glaube ich doch noch teuer werden.

Bau die Funzeln aber nicht aus Angst ab, ich wollt Dir keinen Schreck einjagen, vielleicht sieht man das heut lockerer oder die Anwälte sind besser geworden.

Zum Oberlehrerhaft: alte Knacker neigen dann und wann dazu (44 Lenze). ;-))

Trotzdem noch "so much fun with your car"!

Ciao!

am 28. Juli 2003 um 8:07

btt?

das es unterm fahrennicht erlaubt ist, ist wohl klar.

wer ne unterbopdenbeleuchtung eingetragen bekommen hat soll doch bitte mal den tüv prüfbericht oder ne kopie vom fahrzeugschein online stellen oder mri zukommen lassen..

ich bin nachwievor überzeugt das man so etwas haben darf, wenn man sämtliche auflagen einhält. schließlich gibt es eine unterbodenbeleuchtung von herstellern wie vw, mercedes, brabus, und von hella zum nächrüsten.

@Puma_King

Nein, auf Dich einkloppen wollte ich auch nicht. Ich hoffe, Du hast das nicht so aufgefasst.

Zugegeben, ich habe keine Ahnung, wie stark Deine Beleuchtung strahlt. Vielleicht ist sie ja wirklich nur ganz schwach und kann gar nicht blenden. Wenn Du uns ein Bild postest, kann man das sicher besser beurteilen.

Zitat:

"Sorgfaltspflicht" bedeutet dass die Augen da bleiben wo sie hingehören, auf die Straße. Nur weilich was interessantes sehe (es soll ja Leute geben die jedem Minirock hinterhergucken) *g*, hab ich meine Augen nicht von der Farbahn zu nehmen und mich umzudrehen.

Das ist schon richtig, aber viele Dinge im Straßenverkehr passieren reflexartig, nicht absichtlich. Damit ein Mensch überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug mit über 100km/h halbwegs sicher zu steuern, werden seine REFLEXE programmiert, denn sein VERSTAND ist viel zu langsam dafür. Es mag sein, dass der VERSTAND einen Autofahrer davon abbringen würde, Deinem Auto hinterherzuschauen, mit seinen REFLEXEN aber achtet er automatisch auf Lichtzeichen. Darin sehe ich eine Gefahr.

Der Hinweis auf die Versicherung war rein juristisch. Eine Versicherung wird IMMER versuchen, aus unerlaubten Veränderungen an Fahrzeugen Vorteile zu ziehen. Sich "rausreden" musst dann DU, nicht die Versicherung.

Viele Grüße

Uli

P.S.: Hab mir Dein Auto mal angesehen, sieht doch nett aus! Da lenken so komische Lampen doch viel zu sehr ab.

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