leuchtende Blinker
Hallo.
In Filmen aus den USA sieht man oft, dass bei den Autos auch die Blinker leuchten, wenn das Licht an ist. dazu habe ich zwei fragen:
1. Wie kann man das so anschließen, dass die Blinker mit dem Standlicht angehen, aber trotzdem noch beim abbiegen blinken können?
2. Eigentlich ist das ja nicht erlaubt, aber ich habe gelesen, dass hellgelbe Nebelscheinwerfer erlaubt sind, wenn die nur zusammen mit der normalen Beleuchtung angehen und nicht höher als das Abblenmdlicht sind. Wenn man also einen netten Tüv-Prüfer hat, der die leuchtenden Blinker als hellgelbe Nebelscheinwerfer einträgt müsste das doch erlaubt sein, oder?
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von norske
Warum wollt ihr eigentlich Autos fahren, die beleuchtet sind wie Weihnachtsbäume
Hast du mal auf den Kalender geschaut?
In weniger als 3 Wochen ist der 1. Advent, da muss man sich doch langsam man um die weihnachtliche Fahrzeugbeleuchtung bemühen 😛
@high end
Also wenn mich jetzt nicht alles teuscht bräuchtest du nur die original US-Blinker.
Bei denen war dann eine andere Lampenfassung eingebaut. Dort passen dann 2-Faden-Glühbirnen hinein, also diese die man auch gelegentlich hinten drinn hat wenn Schluss- und Bremslich in einer Lampe kombiniert sind.
Bei denen kannst du dann den schwächeren Faden (5W) über einen Schalter 😉 schalten, sodas du den bei Ausstellungen, zu showzwecken, einschalten kannst, selbstverständlich nicht im Strassenverkehr 😁
Der stärkere Faden ist dann für die Blinker zuständig und entspricht auch von der Leistung (21W) der Blinklichtbirne.
@ GasMatrix
Sehr cool, Danke! Mit der Info kann ich schon mehr anfangen!
An die US-Teile dürfte erfahrungsgemäß schwer ranzukommen sein, aber der Winter ist noch lang und bis ich mein Baby im Frühjahr wieder auspacke, bin ich meinem Ziel hoffentlich schon ein paar Schritte näher gekommen.
Gruß,
high_end
Zitat:
Original geschrieben von high_end
An die US-Teile dürfte erfahrungsgemäß schwer ranzukommen sein.....
Schon möglich, aber wer suchet der findet 😉
Das hier sind zwar keine US-Blinkeraber es durfte dich trotzdem zufrieden stellen. Scheint ja sogar irgendwie Zulässig und Eintragungsfähig zu sein, auch wenn ich da noch Skeptisch wäre.
Aber nachfragen kostet ja vermutlich nix.
Gruss und viel Spas beim Basteln
GM
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
…
Scheint ja sogar irgendwie Zulässig und Eintragungsfähig zu sein
…
Wie interpretierst Du den diesen Satz?
Zitat:
Da die Eintragung nicht garantiert werden kann, handelt es sich um einen Tuning / Show / Motorsportartikel ohne
Zulassung und darf im Bereich der StVO nicht verwendet werden.
Konkret steht da: Wenn Du einen Prüfer findest, der Dir das per Einzelabnahme einträgt, dann hast Du Glück gehabt, auch wenn diese "Gefälligkeitseintragungen" nicht gültig, da nicht STVZO konform sind.
Wenn diese Dinger also zulässig wären, könnten sie auch eingetragen werden und der in meinen Augen unseriöse Anbieter könnte sich den letzten Satz sparen.
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Zitat:
Original geschrieben von norske
Du hast ja völlig recht, aber informieren kann er sich ja einmal.
Sollte es in der StVZO dorch irgendwo einen Punkt geben (Der Händler führt ja welche an) der einen entsprechenden Ermessensspielraum lässt, dann wäre es schon Möglich.
Wie auch immer, da >high end< es ja sowiso machen möchte, egal ob mit so etwas oder mit US-Blinkern (welche ja an einen D Fahrzeug auch nicht zulässig wären) habe ich mir den Hinweis darauf erlaubt.
Jeder muss sich halt selber überlegen was er Verändert und ob man damit ein Risiko eingeht.
Da es sich hier ja auch wirklich ehr um eine Spielerei handelt und nicht um etwas, was andere gefährden könnte, denke ich das es schon OK ist auch bei so etwas mal zu helfen.
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Du hast ja völlig recht, aber informieren kann er sich ja einmal.
Sollte es in der StVZO dorch irgendwo einen Punkt geben (Der Händler führt ja welche an) der einen entsprechenden Ermessensspielraum lässt, dann wäre es schon Möglich.
Wie auch immer, da >high end< es ja sowiso machen möchte, egal ob mit so etwas oder mit US-Blinkern (welche ja an einen D Fahrzeug auch nicht zulässig wären) habe ich mir den Hinweis darauf erlaubt.
Jeder muss sich halt selber überlegen was er Verändert und ob man damit ein Risiko eingeht.
Da es sich hier ja auch wirklich ehr um eine Spielerei handelt und nicht um etwas, was andere gefährden könnte, denke ich das es schon OK ist auch bei so etwas mal zu helfen.
War ja auch nicht böse gemeint von mir.
Meiner Meinung nach weiß der ebay-Anbieter aber ganz genau, dass diese Dinger nicht wirklich Eintragungsfähig sind.
Im Übrigen hatte ich auch nachgeschaut, ob es US-Blinker bei ebay.COM gibt.
Ich bin dabei auf
diesegestossen, die aber, obwohl sie angeblich auch für den e28 sein sollen, wohl nicht an das Auto von high end passen.
Naja für den Ebay-Anbieter gilt natürlich in erster Linie "Cash is King"! Außerdem gibt er ja keine Garantie auf die Eintragung, was wiederrum legitim ist. Is halt ne klare Bauernfängerei, aber versuchen kann man es ja.
Die Blinker die Du da erwähnt hast, passen schon für den E28, allerdings nur für die US Version. Die mit der grauenhaften Stoßstange:
http://hometown.aol.de/trueschoff/images/rechtsvorn.jpg
bzw. http://www.realoem.com/bmw/partgrp.do?...
Damals hat man sich wohl die Mühe/Entwicklungsarbeit gespart und für E28 und E30 gleiche Stoßstangenelemente für die Amis produziert.
Zitat:
Original geschrieben von high_end
Naja für den Ebay-Anbieter gilt natürlich in erster Linie "Cash is King"! Außerdem gibt er ja keine Garantie auf die Eintragung, was wiederrum legitim ist. Is halt ne klare Bauernfängerei, aber versuchen kann man es ja.Die Blinker die Du da erwähnt hast, passen schon für den E28, allerdings nur für die US Version. Die mit der grauenhaften Stoßstange:
http://hometown.aol.de/trueschoff/images/rechtsvorn.jpg
bzw. http://www.realoem.com/bmw/partgrp.do?...
Damals hat man sich wohl die Mühe/Entwicklungsarbeit gespart und für E28 und E30 gleiche Stoßstangenelemente für die Amis produziert.
So, jetzt gibt´s Ärger:
Dank Deinem ersten Link bin ich nun erblindet! Wegen der Regressansprüche braucht mein Anwalt nun Deine Adresse, schliesslich bist Du Schuld. 😉
Aber ernsthaft, hast Du mal in Betracht gezogen, Dir einen US-Blinker-Sockel zu besorgen und diesen mit einer entsprechenden Zweifadenbirne in Deine Blinker einzusetzen? Den Strom für den zweiten Glühfaden greifst Du vom Standlicht ab, und vor dem nächsten TÜV-Termin tauscht Du wieder zurück.
Zitat:
Original geschrieben von norske
So, jetzt gibt´s Ärger:
Dank Deinem ersten Link bin ich nun erblindet! Wegen der Regressansprüche braucht mein Anwalt nun Deine Adresse, schliesslich bist Du Schuld. 😉Aber ernsthaft, hast Du mal in Betracht gezogen, Dir einen US-Blinker-Sockel zu besorgen und diesen mit einer entsprechenden Zweifadenbirne in Deine Blinker einzusetzen? Den Strom für den zweiten Glühfaden greifst Du vom Standlicht ab, und vor dem nächsten TÜV-Termin tauscht Du wieder zurück.
Tut mir leid norske, Deinen Anwalt musst Du wohl nach Washington schicken 😉 Vielleicht sitzen da noch ein paar Altgediente, denen der Blödsinn damals eingefallen ist. Tja die Amis sind manchmal schon schräg drauf: Motorradfahren ohne Helm, einen 3 Tonnen schweren Dodge Ram zum 16. Geburtstag, aber an jeder Ecke ein Lichtlein oder ein Rückstrahlerchen. Und dazu noch riesige "Caution! Airbag!"- Aufkleber auf dem Amaturenbrett.
Das mit den US-Blinkern ist mir ein bisschen zu tricky. Anschaffung, etc. Es ist zwar eher pfui als hui, aber wahrscheinlich werd ich mich an der Fassung selber versuchen. Hab noch ein Spenderfahrzeug zuhause stehen, vielleicht nehm ich die Blinker und probier das Ganze mal prototypisch aus...
Wobei ich schon beim nächsten Thema bin - Der TÜV!
@ norske und andere Zulassungsexperten!
TÜV! Mein Auto steht zurzeit ungenutzt, aber angemeldet in der Garage. Ich weiß ich glänze jetzt wieder durch Gesetzeslosigkeit, aber ich bin bis Ende Oktober damit rumgefahren, obwohl mein TÜV schon im Juni diesen Jahres abgelaufen ist. Das Ganze hab ich deshalb gemacht, weil
a) der TÜV, wenn ich ihn jetzt machen lasse, ohnehin auf Juni rückdatiert werden würde und
b) das Auto, wenn ich es im Winter eh nicht nutze, bis im Frühjahr, d.h. 10 Monate mit frischen TÜV rumstehen würde und
c) die meisten Reparaturen aufwendige Winterarbeiten sind, wo der Wagen ohnehin mehrere Tage nicht bewegt werden kann!
1. Frage: Wenn ich mir jetzt ein 04/10 Saisonkennzeichen hole, muss ich dann eine gültige Plakette vorzeigen können, obwohl ich den Wagen im Moment nicht nutze?
2. Frage: Wie kann ich mir mein Wunschkennzeichen erhalten? Muss ich das Auto abmelden oder stilllegen?
Vielen Dank im Voraus!
h_e
@high end:
für jegliche art von Kennzeichen (ausnahme überführungskennzeichen) brauchst du eine gültige Plakette.
reservierung des wunsch-AKZ geht über verschiedene wege:
hast du es jetzt schon dran und willst es abmelden? dann kannste es direkt bei der abmeldung wieder für dich reservieren lassen. länge der reservierung ist abhängig von der behörde.
hast du das AKZ jetzt noch nicht und willst es gerne haben, dann geh mal auf www.wunschkennzeichen.de, da kannst du es elektronisch reservieren lassen. ist deine Zulassungsstelle nicht an das elektronische system gebunden, dann musst du dort direkt vor ort vorbeischauen.
zum thema standlichtblinker:
von einer weihnachtsbaumbeleuchtung meilenweit entfernt, finde es ist ein schönes "zubehör", insbeosndere bei deinem alten BMW kommt das in der stoßstange sehr gut an.
Weihanchtsbaumbeleuchtung wäre ne UBB (Unterbodenbeleuchtung) oder blaue standlicht-LED´s.
Und wer glaubt, dass man wegen "falschen" blinkern zur MPU muss, zieht wohl auch die hosen mit der kneifzange an... 😉
Das gibt 10€ wegen falscher leuchtmittel und gut ist.
(Ja ja....ich weiss, es könnte anders kommen, aber sind wir doch mal ehrlich... und bleiben in der realität...) 😉
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und wer glaubt, dass man wegen "falschen" blinkern zur MPU muss, zieht wohl auch die hosen mit der kneifzange an... 😉 Das gibt 10€ wegen falscher leuchtmittel und gut ist.
Es sei denn, man ist bereits als Gewohnheitstäter überführt...😁
@ MartinSHL
Recht herzlichen Dank für Deine Ratschläge! Ich sehe, wir teilen die gleichen Ansichten!
Also mein Wunschkennzeichen hab ich ja schon, ich werd das dann einfach mal mit der Zulassungstelle abklären und dann weitersehen.
Ich hab zwar schon wegen Geschwindigkeit ein paar Punkte kassiert, aber das macht mich ja höchstens zum Gewohnheitstäter in Sachen Geschwindigkeitsübertretung. Oder ist man dann generell als krimineller Verkehrsteilnehmer eingestuft!?
10 Euro Bußgeld wären nämlich ein kalkulierbares Risiko, das könnt ich mit meinem Gewissen schon irgendwie vereinbaren 😉 Außerdem lassen die Polizisten ja auch mit sich reden, solange man denen nicht blöd kommt und sie gleich mit dem richtigen Dienstgrad ansprechen kann 😁
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Weihanchtsbaumbeleuchtung wäre ne UBB (Unterbodenbeleuchtung) oder blaue standlicht-LED´s.
Gruß Martin
Leute die mit sowas rumfahren liebe ich ja UBB das ist schon der letzte Schrott ganz abgesehen von blauen birnen in den Standlichtern (Um die Kinder beim Mäkis zu beeindrucken). Ich muss der Polizei erklären (1 Stunde lang !!)warum beim Golf 4 TFL nur die Abblendlichter funktionieren.
Aber seit mindestens 4 Monaten fahren schon diverse Spinner mit blauen Standlichtern bei uns rum und keiner tut was.
Mal ganz abgesehen von diesen illegalen Xenon in den Halogen Scheinwerfern.
Meine güte das muss doch der Polizei auffallen wenn einem ein Auto entgegen kommt wo das Licht so hell ist und vor allem blendet.
Naja egal zum Thema
Und diese blöden leuchtenden Blinker ich sage es ganz ehrlich sind auch eine Idee die gleich mit der Stilllegung des Autos geahndet werden sollte.
Vor 2 Wochen erst bin ich so einem fast reingefahren weil beide Blinker geleuchtet haben. Das Problem war bloß seine Biligidee hat nicht funktiniert und die Blinker haben nicht mehr geblinkt. Obwohl er das wohl wollte.
Ich habe nix gegen Umbauten die einwandfrei erkennen lassen das es sich nicht um Blinker handelt sondern um Leuchten. Nur leider gibt es davon noch keine (oder ich habe sie noch nicht gesehen)
Sprich die Blinker haben damit nix zu tun.
Das andere wird sein Bei uns sagt der TÜV: Guten Tag was möchten sie? Ich möchte meine Leuchten eintragen und dann kommt es: Der TÜV Prüfer sagt: Tschüss.
Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Vor 2 Wochen erst bin ich so einem fast reingefahren weil beide Blinker geleuchtet haben. Das Problem war bloß seine Biligidee hat nicht funktiniert und die Blinker haben nicht mehr geblinkt. Obwohl er das wohl wollte.
Ich habe nix gegen Umbauten die einwandfrei erkennen lassen das es sich nicht um Blinker handelt sondern um Leuchten. Nur leider gibt es davon noch keine (oder ich habe sie noch nicht gesehen)
Ein Auto wegen Standlichtblinker lahm zu legen, halte ich etwas für übertrieben.
Jedoch korrekt, dass es nicht OK sein darf, wenn aus dem Blinker ein reines Dauerbrennlicht wird, da stimme ich dir zu.
Die zulässigen und auch wirklich funktionstüchtigen Standlicht+Blinker in einem gibt es aber definitiv und ist insbesondere recht häufig für z.b. mein Modell (E36) vorhanden. (aber logisch, auch hier gibts natürlich schwarze schafe)
we r hier jammer das stillegung wegen nicht zu gelassener blinker oder falschen birnen übertrieben ist sollte mal sich mit den gesetzen ausseinander setzen. dendiese sachen führen zum betriebserlaubnis erlösche. und das wird mit stilllegung geahndet und das rechtens auch wenns nur led birnen sind