leuchtende Blinker

Hallo.
In Filmen aus den USA sieht man oft, dass bei den Autos auch die Blinker leuchten, wenn das Licht an ist. dazu habe ich zwei fragen:
1. Wie kann man das so anschließen, dass die Blinker mit dem Standlicht angehen, aber trotzdem noch beim abbiegen blinken können?
2. Eigentlich ist das ja nicht erlaubt, aber ich habe gelesen, dass hellgelbe Nebelscheinwerfer erlaubt sind, wenn die nur zusammen mit der normalen Beleuchtung angehen und nicht höher als das Abblenmdlicht sind. Wenn man also einen netten Tüv-Prüfer hat, der die leuchtenden Blinker als hellgelbe Nebelscheinwerfer einträgt müsste das doch erlaubt sein, oder?

47 Antworten

Nix basteln. Man tauscht einfach die weiße W5W-Glassockellampe (Standlicht, Kennzeichenbeleuchtung, Innenraumbeleuchtung usw) gegen eine bernsteingelbe W5W-Glassockellampe (Seitenblinker).

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Ein in deutschland zugelassenes auto darf nach vorn nur WEIß, nach hinten ROT (ausnahme rückfahrscheinwerfer) und zu den seiten ORANGE leuchten alles andere ist unzulässig.

Das war zumindest mal so...

Mittlerweile wurde dieser Passus in der StVZO jedoch geändert. Aus dem Satz:

"Alles nach vorn abgestrahlte Licht muss Weiß sein..."

wurde jetzt in der aktuellen Fassung

"Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden..."

Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn mit dem Standlicht oder dem Blinker wird keine Fahrbahn ausgeleuchtet. 😉
Die Änderung der StVZO hat angeblich mehrere Gründe. Unter anderem wäre der aktuelle 5er BMW anders nicht zulassungskonform gewesen (s. Bild) Da wird eindeutig gelbes Licht nach vorn abgegeben. Beim aktuellen E60-Facellift sogar noch deutlicher.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Eine standlicht-blinker kombination wird man nicht eingetragen bekommen, es sei denn die ganze sache leuchtet nach vorn weiß und seitlich orange dann ist es OK.

Einen Standlichtblinker bekommt man mittlerweile recht einfach eingetragen. Nicht zuletzt, weil nach dem Wegfall des HK-Kennzeichens die US-Behördenfahrzeuge, die nicht dem diplomatischen Chors angehören, der StVZO uneterliegen und dennoch keine technischen Änderungen zur US-Serie aufweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Bei den BMW,s ist das auch nichts anderes, die leuchten auch nach vorn weiß und seitlich orange, viele deuten das aber anderes 🙄.

Bild unten anschauen...

Leute, die Gesetzeslage ändert sich hin und wieder. Da sollte man auf dem laufenden bleiben.
Ich schätze mal, diejenigen, die immer behaupten, die US-Beleuchtung sei noch immer in D regelwidrig, biegen auch an jeder noch so kleinen Kreuzung noch umeinander herum ab...
Beobachte ich ständig.

Ach noch watt: Die EU (Vorreiter ist hierbei D / Fr. Merkel hat ja bei ihrem Besuch bei Geogie wohl gleich ein Expertenteam vor Ort gelassen) verhandelt gerade mit den US-Verkehrsbehörden über eine künftig einheitliche Linie bei technischen Fahrzeug-Standards. Es soll in Zukunft keine technischen Unterschiede mehr an Fahrzeugen zwischen der EU und den USA geben. Schwerpunkte sind Abgas-Systeme, Fahrwerke, Anbauteile, Fahrzeugbeleuchtung sowie die Größe der Mulden für Kennzeichen.

Gruß
Flo

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2


Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn mit dem Standlicht oder dem Blinker wird keine Fahrbahn ausgeleuchtet. 😉

in der aktuellen fassung der stvzo steht ziemlich eindeutig:

"...Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein...."

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2


Bild unten anschauen...

was ist dort zu sehen?

stand bzw. begrenzungslicht ist weiß und die blinker sind orange und entsprechen in ihrer bauweise auch der stvzo....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


in der aktuellen fassung der stvzo steht ziemlich eindeutig:

"...Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein...."

Ja, deswegen darf man auch keine normalen weißen Standlichtbirnchen gegen bernsteinfarbene austauschen.

Werden jedoch zusätzlich zum herkömmlichen Begrenzungslicht Standlichtbinker (US-Version) verbaut, dann geht das in Ordnung.

Zitat:

was ist dort zu sehen?
stand bzw. begrenzungslicht ist weiß und die blinker sind orange und entsprechen in ihrer bauweise auch der stvzo....

Der Blinker ist im Bild ohne Funktion. Was man sieht, sind LED-Eyelids, welche sich oberhalb des Ablendlichts befinden und von der seitlichen Positionslampe zur Front führen. Der Wagen strahlt eindeutig gelbes Licht nach vorn aus - und das ist auch kein zufälliger Effekt wie beim ungemopften Volvo S60. 😉

Diese Version ist genehmigt, da nebenher auch noch gewöhnliche Begrenzungsleuchten existieren (die sog. "Angel-Eyes" / Standlichtringe)

Sag mir jetzt nicht, dir ist des nächtens noch kein E60 entgegengekommen? 😉

Gruß
Flo

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deine us lampen sind abe rnet legal. jede fahrzeug was us lampen muss auf euopaische umgerüstet werden sofern es welche gibt udn das hat sich net geändert. der us kram hat völlig andere richtlinien udn selbs tus importe müssen umgerüstet werden

lirum larum.

wenn man erwischt wird, was zahlt man da? 10, 15 Euro??? Außerdem kennt sich doch bei der zusammenlegung und anpassung von eu-richtlinien zurzeit eh weder polizist noch verkehrsrichter aus. Stichwort "NSW als legitime Zusatzbeleuchtung bei jeder Witterung"

Ich fahre einen BMW E28. Mich würde interessieren, wie das ganze von der Elektronik-Seite her funktioniert. Brauch ich ein US-Blinkrelais, muss ich was dazwischen schalten, wie geht das?

Zitat:

Original geschrieben von high_end


lAußerdem kennt sich doch bei der zusammenlegung und anpassung von eu-richtlinien zurzeit eh weder polizist noch verkehrsrichter aus.

Diese "urban legends" scheinen nie auszusterben...🙄

Zitat:

Original geschrieben von high_end


Stichwort "NSW als legitime Zusatzbeleuchtung bei jeder Witterung"

lt. stvo verboten! (außer bei sichtbehinderung durch .....)

und da diese momentan für uns gillt, verstehe ich da deine fragestellung nicht....

Zitat:

Original geschrieben von high_end


wenn man erwischt wird, was zahlt man da?

Was man zahlt, ist da unwichtig. Du mußt dann auf jeden Fall zurückrüsten und den Wagen vorführen. Mach das ein paar mal, und du bist bei der Rennleitung einschlägig bekannt, was dann eine Garantie dafür ist, daß sie ein verstärktes Augenmaß auf dich richten.

Ich bin kein Jurist und les auch keine StVZO.

Meine Fragen sind:

1. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man mit solchen umgebauten Blinkern erwischt und zur Verantwortung gezogen wird?

2. Wie kann ich den Umbau umsetzten? Anleitung, Ersatzteile, Hilfsmittel?

Zur Systematik meiner Fragestellung:
Wenn ich weiß, wie hoch das Bußgeld ist, fällt es mir leichter, Kosten mit Nutzen zu vergleichen. Dann sehe ich, ob ich mit dem Umbau meinen sog. Nettonutzen maximiere, sprich, ob ich mich unterm Strich besser fühle.

Ich weiß, dass das eine höchst diletantische Vorgehensweise ist, aber die Polizisten hierzulande haben wirklich besseres zu tun, als mich wegen der Lapalie ans Kreuz zu nageln. Außerdem sind das keine Unmenschen, zumindest nicht in München.

Apropos: Hier in München laufen viele BMWs, frisch vom Band in US-Version, also auch mit permantent Blinkern. Die werden als Abteilungsfahrzeuge oder als Dienstwägen genutzt. Das heißt, die sind auf die BMW AG zugelassen und haben ein ganz normales Münchner Kennzeichen. Da hat es noch nie Probleme gegeben!

Das hab ich vorhin nicht gelesen, sorry!

Dass ich da dann wieder beim TÜV vorfahren muss, ist natürlich ein Problem! Dann muss ich wieder den vollen HU Preis zahlen, oder wie?

Das wäre natürlich schlecht, da muss es noch was anderes geben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mach das ein paar mal, und du bist bei der Rennleitung einschlägig bekannt, was dann eine Garantie dafür ist, daß sie ein verstärktes Augenmaß auf dich richten.

ferner kann man ihm damit uneinsichtigkeit unterstellen....

und es soll ja schon beamte gegeben haben, die der führerscheinstelle diese unverbesserlichen gemeldet ahben, woraufhin die führerscheinstelle einen idiotentest anordnete, um die geistige eignung zum führen eines fahrzeuges zu testen.. 😁

es gibt zugelassene blinker mit standlicht, das standlicht muss aber weiß leuchten wie normales standlicht, oranges standlicht is glaub ich nicht legal außer es ist ein import. gelbe nebelscheinwerfer ist wieder was ganz anderes, die sind gelb (=hellgelb) und blinker orange (=gelb), ich denke kein mensch wird dir blinker als nebelscheinwerfer eintragen, orange nebelscheinwerfer sind sicherlich auch nicht erlaubt genauso wenig wie (hell)gelbe blinker

@ Threadbare und high_end:
Warum wollt ihr eigentlich Autos fahren, die beleuchtet sind wie Weihnachtsbäume und dabei noch den Verlust der Betriebserlaubnis riskieren?
Kann mir dafür jemand einen einleuchtenden Grund nennen?
Danke.

@ norske und gleichgesinnte

Du hast schon recht. Die Betriebserlaubnis für vier gelbe Lichtlein zu riskieren ist moralisch schon irgendwie verwerflich, ja gar hirnrissig!

Aber mir gefallen die US-Versionen halt. Die vorderen Blinker sitzen beim E28 ziemlich weit unten, in der Frontschürze. An meinem 5er ist alles original und zeitgenössisch. Gut die 17 BBS Kreuzspeiche kamen ein wenig später, aber sie sind keineswegs ein Stilbruch. Auch der Lack ist neu, ist jedoch original 186 royalblau mettalic, wie es auch damals für die schwereren, 535i aufwärts, verwendet wurde. Ansonsten leg ich sehr viel wert auf Authentizität und Ursprünglichkeit.

Da es damals noch keine weißen Blinker gab, freund ich mich ganz einfach mit den gelben/orangen an. Wenn ich die jetzt noch ein wenig zum Leuchten bringen könnte, würde dies das Gesamtbild vom L.A. Cruisin' Youngtimer noch akzentuiren, ohne dadurch die Stringenz des Designs zu zerstören.

Das wäre wirklich o.k. und keinesfalls zu prollig oder zu dick aufgetragen. Es würde schön auf Understatement machen, wenn ich damit in der Dämmerung die Leopoldstraße entlang flaniere...

Es muss irgendwie klappen...

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