ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. leuchtende Blinker

leuchtende Blinker

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 10:43

Hallo.

In Filmen aus den USA sieht man oft, dass bei den Autos auch die Blinker leuchten, wenn das Licht an ist. dazu habe ich zwei fragen:

1. Wie kann man das so anschließen, dass die Blinker mit dem Standlicht angehen, aber trotzdem noch beim abbiegen blinken können?

2. Eigentlich ist das ja nicht erlaubt, aber ich habe gelesen, dass hellgelbe Nebelscheinwerfer erlaubt sind, wenn die nur zusammen mit der normalen Beleuchtung angehen und nicht höher als das Abblenmdlicht sind. Wenn man also einen netten Tüv-Prüfer hat, der die leuchtenden Blinker als hellgelbe Nebelscheinwerfer einträgt müsste das doch erlaubt sein, oder?

Ähnliche Themen
47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Threadbare

Eigentlich ist das ja nicht erlaubt,

richtig!

Zitat:

Original geschrieben von Threadbare

Wenn man also einen netten Tüv-Prüfer hat, der die leuchtenden Blinker als hellgelbe Nebelscheinwerfer einträgt müsste das doch erlaubt sein, oder?

*loooool*

die masche "ich kenn nen prüfer beim tüv" zieht schon lange nicht mehr!

ein blinker hat eine zulassung als blinker und nicht als nebelscheinwerfer!

das geld für die eintragung kannste dir also sparen! die eintragung kann dir jeder polizei-schüler durch den schredder jagen......

Wenn es optisch schicker aussehen soll, kauf doch Blinkleuchten die eine Umriss Beleuchtung haben. Sieht IMO gut aus und ist legal. Oder eben gelbe Nebel kaufen.

Nachrüsten geht schwer und geht auch nicht einzutragen. Es gibt diverse Auto und LKWs wo das aber so verbaut ist. Da ist der Seitenblinker so lang gezogen das er als vorderste Seitenmarkierungsleuchte mitbenutzt wird. Und die ist ja auch Gelb. Wenn dann eine 2 Faden Glühlampe drinn ist ist das kein Problem das das Licht mit dem Standlicht Leuchtet und mit dem Blinker mit Blinkt. Ich meine BMW hat es auch so in den Neuen Scheinwerfern, nur mit LEDs

Es fahren ja auch bei uns genug Autos rum, bei denen die BLINKER leuchten, beispielsweise an den Privatfahrzeugen der Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland (Kennzeichen HK und AD). Egal ob das deutsche Fabrikate sind oder nicht.

Allerdings habe ich auch schon deutsche Autos gesehen, die das so haben. Entweder haben die das dann so eingetragen bekommen oder bauen das vor der HU immer wieder aus!?

Die Positionsleuchten beim 5er BMW sind NICHT gleichzeitig der Blinker!

Hellgelbe Nebelscheinwerfer: Es gibt ja zumindest Glühlampen, die ein gelbliches Licht erzeugen, ohne dass die Streuscheibe des Scheinwerfers eingefärbt ist.

In Frankreich hatten ja die Autos früher (fast?) alle gelbe Scheinwerfer, aber das ist mit EU-Richtlinien glaube ich nicht mehr vereinbar ...

Wegen der Eintragung: Wenn einem das eine dafür zuständige Behörde (bzw. Organisation (TÜV etc.)) in die Papiere einträgt, ist das doch ok, oder? Kann der Fahrer ja dann nix dafür, wenn die Polizei das beanstandet ...

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Es fahren ja auch bei uns genug Autos rum, bei denen die BLINKER leuchten, beispielsweise an den Privatfahrzeugen der Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland (Kennzeichen HK und AD). Egal ob das deutsche Fabrikate sind oder nicht.

Diese Fahrzeuge unterliegen aber dem US-Zulassungsrecht und nicht der StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Wegen der Eintragung: Wenn einem das eine dafür zuständige Behörde (bzw. Organisation (TÜV etc.)) in die Papiere einträgt, ist das doch ok, oder? Kann der Fahrer ja dann nix dafür, wenn die Polizei das beanstandet ...

DAS ist ein großer irrtum!

auch der tüv macht fehler (bzw. diese "ich kenn nen prüfer beim tüv"-eintragungen)......und wenn diese fehler im konflikt mit der stvzo bzw. deren anhangsvorschriften stehen, ist die eintragung nunmal ungültig.......zu dem "Kann der Fahrer ja dann nix dafür" das ist leider auch falsch! in der stvo ist klar definiert, wer für den regelkonformen zustand seines fahrzeuges zuständig ist......polizei, tüv und das kba werdne jedenfalls nicht genannt....

am 15. Oktober 2007 um 21:42

Richtig.

Im Übrigen ist das auch nicht der vielzitierte "Vorbesitzer"

("Den habe ich so gekauft")

Mag sein, trotzdem Pech.

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Hellgelbe Nebelscheinwerfer: Es gibt ja zumindest Glühlampen, die ein gelbliches Licht erzeugen, ohne dass die Streuscheibe des Scheinwerfers eingefärbt ist.

In Frankreich hatten ja die Autos früher (fast?) alle gelbe Scheinwerfer, aber das ist mit EU-Richtlinien glaube ich nicht mehr vereinbar ...

Für die HAUPTscheinwerfer ist das wohl richtig.

Bei NEBELscheinwerfern allerdings nicht.

Mein früherer Renault 9 (dt. Zulassung) hatte auch ab Werk gelbe NSW.

Ist im übrigen immer noch zulässig.

StVZO

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden...............

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ..........

Edit:

Ich habe mir auch noch mal den StVZO "§51a Seitliche Kenntlichmachung" angesehen.

Diese müssen ja orange sein und dürfen ja auch selbstleuchtens sein und müssen "nach der Seite wirken". Es steht jetzt aber nichts da, das die auf gar keinen fall nach vorne wirken dürfen. Deshalb könnte man das natürlich so auslegen, das wenn man einen bauartgeprüften Blinker hat, welcher auch zur Seite wirkt (also nicht nur nach vorne gerichtet ist) das dieser mit einer Zweifadenlampe auch als Seitenmarkierungsleuchte angesehen werden könnte.

Oder gibt es einen belegbaren Grund washalb man das nicht so sehen könnte?

Ganz illegal ist es nicht, den blinker auf standlicht umzubauen. nur müssen hierzu ganz strenge vorschriften eingehalten werden. und die besagen u.a. dass standlicht in D-Land weiss sein muss. (gibt aber wohl einige ausnahmen wo es solche umrüstkits bereits mit EG-Nummer zu kaufen gibt!)

 

Aber selbst wenn es wie vom TE erwähnt als NSW eingetragen werden soll: ich darf nicht mit eingeschalteten NSW rumfahren solange keine schlechte sicht herrscht, also wäre diese eintragung so oder so für die katz´!

 

Gelbe NSW sind nach wie vor erlaubt, gelbe Hauptscheinwerfer nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Edit:

Ich habe mir auch noch mal den StVZO "§51a Seitliche Kenntlichmachung" angesehen.

Diese müssen ja orange sein und dürfen ja auch selbstleuchtens sein und müssen "nach der Seite wirken". Es steht jetzt aber nichts da, das die auf gar keinen fall nach vorne wirken dürfen. Deshalb könnte man das natürlich so auslegen, das wenn man einen bauartgeprüften Blinker hat, welcher auch zur Seite wirkt (also nicht nur nach vorne gerichtet ist) das dieser mit einer Zweifadenlampe auch als Seitenmarkierungsleuchte angesehen werden könnte.

Oder gibt es einen belegbaren Grund washalb man das nicht so sehen könnte?

 

Ein in deutschland zugelassenes auto darf nach vorn nur WEIß, nach hinten ROT (ausnahme rückfahrscheinwerfer) und zu den seiten ORANGE leuchten alles andere ist unzulässig.

Eine standlicht-blinker kombination wird man nicht eingetragen bekommen, es sei denn die ganze sache leuchtet nach vorn weiß und seitlich orange dann ist es OK.

Bei den BMW,s ist das auch nichts anderes, die leuchten auch nach vorn weiß und seitlich orange, viele deuten das aber anderes :rolleyes:.

Beim golf 5 weiß ich das der "umbau" auf die leuchtenden blinker binnen minuten per laptop und entsprechender software möglich ist, aber leider auch verboten.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

Ein in deutschland zugelassenes auto darf nach vorn nur WEIß, nach hinten ROT (ausnahme rückfahrscheinwerfer) und zu den seiten ORANGE leuchten alles andere ist unzulässig.

Hmm, schon richtig, nur muss man auf die sprachliche Feinabstimmung achten.

Du hast beschrieben in welche Richtung die Leuchten wirken müssen.

Trotzdem darf die Lampe auch in andere Richtungen Licht aussenden.

Wenn du z.B. so eine SML auf den Kotflügel schraubst, was OK wäre, dann wirkt die zur Seite, von vorne und hinten schimmert sie aber immer noch Orange.

Sollte jetzt z.B. Hella eine Blinkleuchte bauen, die vom Aufbau der Schemazeichnung meiner Anlage entspricht, so wäre das eine kombinierte Blink-Seitenmarkierungs-Leuchte.

Das die auch in der Seitenmarkierleuchtenfunktion nach vorne leuchtet (nicht wirkt!) wäre sicher OK.

Sowas sollte möglich sein dafür eine E-Nummer zu bekommen und dann sollte auch die Nachrüstung möglich sein.

Ein vorderes Standlicht wäre natürlich ZUSÄTZLICH nötig.

Eine "Bastellösung" scheidet natürlich mangels E-Nummer aus.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Edit:

Ich habe mir auch noch mal den StVZO "§51a Seitliche Kenntlichmachung" angesehen.

Diese müssen ja orange sein und dürfen ja auch selbstleuchtens sein und müssen "nach der Seite wirken". Es steht jetzt aber nichts da, das die auf gar keinen fall nach vorne wirken dürfen. Deshalb könnte man das natürlich so auslegen, das wenn man einen bauartgeprüften Blinker hat, welcher auch zur Seite wirkt (also nicht nur nach vorne gerichtet ist) das dieser mit einer Zweifadenlampe auch als Seitenmarkierungsleuchte angesehen werden könnte.

Oder gibt es einen belegbaren Grund washalb man das nicht so sehen könnte?

Ein bisschen wurde das ja auch schon von den zwei Vorpostern angedeutet, aber nochmal zur Ergänzung: es muss unterschieden werden zwischen Seitenblinker und Frontblinker...denn auch da gibt es Vorgaben, bis zu welchem Winkel die zu leuchten haben bzw. wie weit die leuchten dürfen...und deshalb gibt es da auch Probleme... de facto ist mMn die Kombination aus normalem Frontblinker, Seitenblinker und SML die beste (und wohl auch legalste) Variante...

@gasmatrix: Schau dir mal die schon erwähnten Winkelvorgaben für SMLs an, das "Schimmern" mag ja ok sein, aber das "Wirken", was faktisch mit dem Abstrahlen gleichzusetzen ist in diesem Zusammenhang, ist eben entscheidend...

Gruß Tecci

am 20. Oktober 2007 um 12:07

Zitat:

Beim golf 5 weiß ich das der "umbau" auf die leuchtenden blinker binnen minuten per laptop und entsprechender software möglich ist,

Oder man baut beim Standlicht einfach die W5W Glassockellampe für den Seitenblinker ein.;)

jeglichen am blinker rumbasteln ist verboten

lampen haben ne klare zulassung und verändert man die fährt man ohne be rum

 

wozu gibts legale blinker mit standlicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen