Letzte Inspektion erst 7200 km her...
... und die war am 18.04.2011.
Als nächste Termin steht 04/2012 im Heft. Muss ich da zwangläufig wirklich jetzt schon gehen?
Der TÜV im März war ohne Beanstandungen.
In dem Serviceheft gibt es noch nicht die Möglichkeit, die Rostkontrolle dokumentieren zu lassen. Wie sind da die Intervalle? Genau wie bei der normalen Inspektion?
Verliert man die Rostgarantie, wenn man Bremsflüssigkeit bzw. Klimaanlage bei einer freien Werkstatt durchführen lässt?
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Kostet max. 25€ und da läuft ein Mechi 2-3 Minuten um das Auto... Dann schmiert er auf einem Zettel rum, tippt das im System ein und dann kommt ein Stempel in dein Heft!MfG
Aber in meinem Heft ist das Stempeln von der Rostkontrolle noch nicht vorgesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Deal2202
Aber in meinem Heft ist das Stempeln von der Rostkontrolle noch nicht vorgesehen.Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Kostet max. 25€ und da läuft ein Mechi 2-3 Minuten um das Auto... Dann schmiert er auf einem Zettel rum, tippt das im System ein und dann kommt ein Stempel in dein Heft!MfG
dann heb den Beleg/Auftrag auf, sollte ja draufstehn " Rostvorsorgeuntersuchung"
Zitat:
Original geschrieben von Reaven145
ich habe meinen letzten Termin der Rostvorsorge auch verschlammt.😠 Das gute dabei kein Rost sichtbar, kontrolliere die Karrosserie bei jedem Werkstattbesuch und wenns dann mal sein müsste habe ich einen sehr guten Bekannten der Lackierer ist. Hat schon so manche Sache preiswert lackiert.
Fazit: Rostkontrolle bei Ford 1x im Jahr vorgeschrieben, aber auch ohne Inspektion möglich
Vorhin hieß es doch aber, dass bei meinem (Bj. 04/2002) die Rostkontrolle noch nicht erforderlich war.
Der Erstbesitzer hat die Inspektionswartungen wiefolgt durchführenlassen
1. 05.12.03 bei 19650 km
2. 07.04.05 bei 32574 km
3. 04.05.06 bei 43486 km
4. 01.11.07 bei 63108 km
5. 11.11.08 bei 71818 km
6. 18.04.11 bei 89260 km
7. 20.07.11 bei 93361 km
Wenn es bei meinem Auto also noch nicht pflicht war, wieso muss man dann aber jedes Jahr gehen?
Meiner Meinung nach könnte ich z. b. 10 Jahre nicht gehen, so lange er keinen Rost hat. Und ab dem 11 Jahr beginnen und die letzten beiden jahre zur Kontrolle gehen. Es dürfe keine Ablehnung bei der Inanspruchnahme geben?! War ja bis Mitte 2002 keine pflicht!!!!
dann war es wohl doch pflicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
dann war es wohl doch pflicht.
Das sind doch die normalen Inspektionswartungen gewesen.
ach was weiß ich wenn ihr immer so durcheinander sabbelt
Bei mir steht zum FordEuroservice:
Der Euroservice haftet nicht bei ua. nuklearen und anderen explosionen 😁
Die Rostschutzkontrollen wurden im Februar 2002 eingeführt. Die davor brauchen das nicht und müssen auch nicht regelmäßig kontrolliert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontrolle im Serviceheft vorgesehen und muß regelmäßig abgestempelt sein. Das Jahr der Garantie verlängert sich ab Stempeldatum wieder um ein Jahr. Es ist also kein Problem, wenn das Auto länger als ein Jahr beim Händler gestanden hat und dann mit aktuellem Stempel versehen verkauft wird.
me3
Zitat:
Original geschrieben von me3
Die Rostschutzkontrollen wurden im Februar 2002 eingeführt. Die davor brauchen das nicht und müssen auch nicht regelmäßig kontrolliert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontrolle im Serviceheft vorgesehen und muß regelmäßig abgestempelt sein. Das Jahr der Garantie verlängert sich ab Stempeldatum wieder um ein Jahr. Es ist also kein Problem, wenn das Auto länger als ein Jahr beim Händler gestanden hat und dann mit aktuellem Stempel versehen verkauft wird.michl
Danke dir Michl. Wenn ich mir nämlich die Inspektionsdaten anschaue, war der Vorbesitzer nicht jedes Jahr zur Inspektion, aber regelmäßig. Ich werde dieser Tage mit dem Auto mal zu Ford fahren und lass die Rostkontrolle durchführen, für die Statistik.
Ich habe noch mal in meinen Brief geschaut, meiner ist 12/2000 Baujahr
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
na siehst du Bj 2000 das erklärt alles.
also rostgarantie?
bin immer von der ez. ausgegangen, ist aber ein langer zeitraum zwischen BJ und EZ
Ist kein Problem! Du kannst eine Kontrolle zusätzlich machen lassen. Pflicht ist sie nicht!
Durch die Inspektionen die die Jahre über bei FORD gemacht haben, kommen sie nicht daran vorbei, mit der Aussage: Das Fahrzeug stand 1-2 Jahre beim Händler!! Keine Garantie!
Du hast volle Rostgarantie und musst eigentlich nicht zur Kontrolle. (Mit Kontrolle, kommen sie aber noch weniger davon!)
MfG
Jup,die Rostschutzkontrolle gab es erst ab Mitte 2002!
Wenn Ford dir das Entrosten bei einem Mondeo <06/02 nicht macht,heißt es druck machen und zum Anwalt gehen!
Das es da Rostet ist ja nicht dein Probelm,das Problem liegt an den Bördelkanten und der falschen Dichtmasse!
Zu meinem wagen kann ich nur sagen: ZU SPÄT 😁😁
Ansonsten die schweller mit hohlraumversiegelung konservieren. Unterboden mit Unterbodenschutz versehen. Türen von innen mit Hohlraumversiegelung versehen. Heckklappe natürlich auch
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Zu meinem wagen kann ich nur sagen: ZU SPÄT 😁😁Ansonsten die schweller mit hohlraumversiegelung konservieren. Unterboden mit Unterbodenschutz versehen. Türen von innen mit Hohlraumversiegelung versehen. Heckklappe natürlich auch
Kann man sowas selber machen? bzw, was würde das kosten, wenn das eine Fachfirma machen würde