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Leon 4 beschnittene Funktionen freischalten

Seat Leon 4 (KL)

Hallo,

Seat nutzt ja bekanntermaßen den Baukasten von VW. Bestellt man z.B. die Voll-LED Scheinwerfer, dann erhält man genau die gleichen Lampen wie beim Golf 8 mit Matrix-LED Scheinwerfern. In Kombination mit der Frontkamera vom Spurhalteassistenten bzw. der Verkehrszeichenerkennung hätte man alle Komponenten zusammen, um die Matrix Funktion auch zu nutzen. Leider hat sich VW aber dazu entschieden, diese Option bei Seat per Software nicht zu unterstützen.

Ein weiteres Beispiel ist der Elektromotor beim Plug-in-Hybrid. Dieser ist sowohl beim Seat Leon e-Hybrid, Cupra Leon e-Hybrid, Golf 8 eHybrid und Golf 8 GTE identisch. Da die Verbrenner bei diesen Modellen auch gleich sind, resultiert die unterschiedliche Systemleistung einzig aufgrund von künstlicher Abriegelung per Software.

Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass sich die angesprochenen Punkte durch Codieren oder dem Einbau/Austausch von Steuergeräten nachträglich freischalten lassen?

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn du etwas vom Hersteller nachgerüstet bekommst, kannst du sicher sein dass die nötigen Zulassungsregularien eingehalten worden sind. Sobald jemand anderes z.B. Änderungen an der Lichtanlage durchführt ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wie das jemand "sieht" ist dem Gesetzgeber in diesem Falle völlig egal. Und doch, diesen Abgleich gibt es. Es ist hinterlegt, in welcher Konfiguration dein Auto das Werk verlassen hat.

Und das ist gut so! Bewiesen durch diesen Fred. Es macht durchaus Sinn, daß eben nicht jeder Laie auf Teufel komm raus an seinem Auto herumpfuscht. Immerhin werden zwischen 1,5 und 1,7 Tonnen Eisen-, Alu- und Kunststoffgemisch mit bis weit über 200km/h über leider relativ volle Straßen und Autobahnen bewegt. Da ist es schon hilfreich wenn alles bestimmungsgemäß funktioniert und nicht so wie gerade jemand "meint".

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Du musst deine unbestätigten und relativ unwahrscheinliche Wünsche nicht überall schreiben. Im Leon-Forum hast du doch die passenden Antworten bekommen.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 17. Oktober 2020 um 18:47:14 Uhr:

Du musst deine unbestätigten und relativ unwahrscheinliche Wünsche nicht überall schreiben. Im Leon-Forum hast du doch die passenden Antworten bekommen.

Wenn ich mich nicht täusche, dann ist es immer noch meine Angelegenheit, wo ich poste und wo nicht?! Nach deiner Logik müsste dieses Forum hier sofort geschlossen werden, weil ja bereits das unfehlbare Seat Leon Forum existiert?

Außerdem empfinde ich die generelle Atmosphäre im Leon Forum als ziemlich destruktiv und pessimistisch. Die Leute dort haben ebenfalls keine Beweise, die widerlegen, was ich vermute, aber scheinbar scheinen dort die Glaskugeln aller Mitglieder besser zu funktionieren, als meine..

Mal angenommen man könnte die "fehlenden" Features aktivieren - wie verhält sich das mit der Betriebserlaubnis des Autos? Diese Funktionen sind für das betreffende Modell nicht vorgesehen, dementsprechend sind sie wahrscheinlich auch nicht Teil der ABE. Ich meine, das sollte man zuerst mal abklären, ansonsten ist man im umgünstigsten Falle mit einem Auto ohne Zulassung unterwegs.

Die erlischt dann natürlich. Solche Änderungen sind so natürlich nicht zulässig.

Ich sehe das etwas anders, der Scheinwerfer wäre bzw. ist ja zugelassen, egal ob nun einfaches Licht oder Matrix-LED. Wenn ich nur etwas freischalte was eh schon vorhanden ist, erlischt da nix.

Audi beispielsweise will ja on demand Funktionen einführen, auch bei Scheinwerfern, da kann man dann entweder testen oder eben direkt freischalten lassen. Ich glaube kaum, dass der Tüv oder die Rennleitung irgendwo nen Abgleich macht mit welcher Ausführung beispielsweise ein Scheinwerfer ab Werk wurde.

Es ist zu 99.9% nicht vorhanden. Lichttechnische Änderungen sind nicht zugelassen.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 17. Oktober 2020 um 22:06:18 Uhr:

Lichttechnische Änderungen sind nicht zugelassen.

Deine Aussage ist so aber nicht richtig. Dann dürfte Audi sein Functions on demand beim E-Tron beispielsweise nicht durchführen, denn da kann ich das Matrix LED Licht nachträglich freischalten lassen.

https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/functions-on-demand.html

Wenn du etwas vom Hersteller nachgerüstet bekommst, kannst du sicher sein dass die nötigen Zulassungsregularien eingehalten worden sind. Sobald jemand anderes z.B. Änderungen an der Lichtanlage durchführt ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wie das jemand "sieht" ist dem Gesetzgeber in diesem Falle völlig egal. Und doch, diesen Abgleich gibt es. Es ist hinterlegt, in welcher Konfiguration dein Auto das Werk verlassen hat.

Und das ist gut so! Bewiesen durch diesen Fred. Es macht durchaus Sinn, daß eben nicht jeder Laie auf Teufel komm raus an seinem Auto herumpfuscht. Immerhin werden zwischen 1,5 und 1,7 Tonnen Eisen-, Alu- und Kunststoffgemisch mit bis weit über 200km/h über leider relativ volle Straßen und Autobahnen bewegt. Da ist es schon hilfreich wenn alles bestimmungsgemäß funktioniert und nicht so wie gerade jemand "meint".

Genau so sehe ich das auch. Deshalb halte ich diese Änderungen oben, für ausgeschlossen.

Zitat:

@griwer schrieb am 18. Oktober 2020 um 10:23:41 Uhr:

Wenn du etwas vom Hersteller nachgerüstet bekommst, kannst du sicher sein dass die nötigen Zulassungsregularien eingehalten worden sind. Sobald jemand anderes z.B. Änderungen an der Lichtanlage durchführt ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wie das jemand "sieht" ist dem Gesetzgeber in diesem Falle völlig egal. Und doch, diesen Abgleich gibt es. Es ist hinterlegt, in welcher Konfiguration dein Auto das Werk verlassen hat.

Und das ist gut so! Bewiesen durch diesen Fred. Es macht durchaus Sinn, daß eben nicht jeder Laie auf Teufel komm raus an seinem Auto herumpfuscht. Immerhin werden zwischen 1,5 und 1,7 Tonnen Eisen-, Alu- und Kunststoffgemisch mit bis weit über 200km/h über leider relativ volle Straßen und Autobahnen bewegt. Da ist es schon hilfreich wenn alles bestimmungsgemäß funktioniert und nicht so wie gerade jemand "meint".

Das ist leider so nicht richtig was du schreibst, Änderungen der Originalausstattung führen nicht zwingend zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis, nur weil es nicht durch den Hersteller durchgeführt wird.

Verkehrszeichenerkennung per Software nachrüsten bei verbauter Kamera ist völlig ok.

Jeder kann sich einen Satz Winterreifen von einem anderen Fahrzeugtyp aufstecken, solange die Reifengröße, Originalfelge vom Hersteller und Felgendimension passen, auch wenn es diesen Felgentyp nicht für diesen Fahrzeugtyp im Konfigurator gab. Nach dir würde jetzt die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen.

Solange originale Teile verbaut sind oder aus dem Zubehör und diese über eine ABE verfügen ist dies zulässig.

Ein Einbau einer AHK von Westfalia mit Änderung der Software für den Anhängerbetrieb führt nicht zum Erlösen der Betriebserlaubnis.

Ich kann noch viele Beispiele bringen!

Solange ein Originalscheinwerfer in den Eigenschaften per Software abgeändert wird oder auch nachgerüstet wird die den Originalfunktionen der verschiedenen Austattungsvarianten und die entsprechenden dazugehörigen Systeme ebenfalls eingebaut sind (z.B bei Xenon muss Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein) ist das völlig in Ordnung. Zudem müssen gegebenfalls auch Länderbeschränkungen beachtet werden (z.B. hier nicht erlaubt gelbes Standlicht).

Deine Aussage ist zu pauschal. Wenn es sich um sicherheitsrelevante und abgas/steuerlicherliche Änderungen handelt ist es richtig.

Ob es nun ok ist oder nicht muss letzten endes immer der TÜV-Prüfer klären. Daher empfehle ich immer solche Vorhaben vorab mit einem Prüfer abzuklären, der kann dann auch genau mitteilen wie er es haben möchte damit er es einträgt.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 17. Oktober 2020 um 18:47:14 Uhr:

Du musst deine unbestätigten und relativ unwahrscheinliche Wünsche nicht überall schreiben. Im Leon-Forum hast du doch die passenden Antworten bekommen.

Sich vorher in einem Forum mit anderen auszutauschen egal über welches Thema/Fahrzeugprojekt sollte auch immer möglich sein.

Gruß

@Danbo_1280 Nichts anderes habe ich geschrieben. Beim TE ging es nicht um das Nachrüsten von Teilen mit ABE. Beim TE ging es um das Umprogrammieren eventuell versteckter Funktionen in diversen Steuergeräten. Dort gibt es für eventuelle Änderungen keine ABE´s. Und du liegst falsch. Eine Betriebserlaubnis bezieht sich immer auf die Sache im geprüften Zustand. Egal ob KFZ oder etwas Anderes. Sobald du diesen geprüften Zustand änderst erlischt deine Betriebserlaubnis. Wieviel Sinn das macht steht auf einem anderen Blatt Papier. Zumindest bei "Verbesserungen".

Du liegst außerdem im Detail falsch: Bei Xenon ist nicht zwingend die Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. Das hängt wiederum von der Leistung der Xenonbrenner ab. Als pauschal habe ich meine Aussage nicht gesehen. Zumindest nicht wenn alles gelesen und verstanden wurde. Aber pauschal würde ich jedoch behaupten, dass die Lichtanlage durchaus als sicherheitsrelevant gelten könnte ;-)

Softwareänderungen sind nicht generell über die ABE abgedeckt. Es geht um den Sinn den die Software mit sich bringt. Eine Software die den Partikelfilter deakiviert ist sicher nicht erlaubt, sowie Änderungen durch Leistungssteigerungssoftware ohne Eintragung.

Updates vom Hersteller werden, wenn nicht vom KBA angeordnet nirgendwo im Schein oder Brief eingetragen, somit ist auch dies für einen Tüv-Prüfer nicht nachvollziebar.

Seien wir ehrlich eine Scheinwerferfunkion aus dem Golf 8 wird bei einem Seat Leon 4 den Straßenverkehr nicht gefährden ;-).

Die Leistungssteigerung des Hybridsystems könnte man mit Software und den entsprechenden Daten per Einzelabnahme sicher eintragen lassen.

Das das ganze Unterfangen sehr kostspielg und schwer werden kann, steht ausser Frage, aber ich denke man sollte die Leute auch tüfteln lassen. Wenn es am Ende alles sach- und fachgerecht ausgeführt ist und der TÜV auch sein ok gibt ist doch alles gut.

Ein Update einer Funktion ist ja etwas komplett anderes, als eine "neue Funktion" freizuschalten. Du hast mit Sicherheit Recht, daß eine Leistungssteigerung des e-Anteils des Hybriden eintragungsfähig ist. Das dürfte sogar einfacher sein als ein "Chiptuning" eines Verbrenners eingetragen zu bekommen.

Die Hintergründe liegen eher auf der rechtlichen Seite und haben mit einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs nicht unbedingt etwas zu tun. Dein Fzg ist so "abgenommen" wie du es vom Hersteller bekommst. Sobald Änderungen durchgeführt werden die nicht durch eine ABE ( Anhängerkupplung, Auspuffanlage, diverse Spoiler etc.) abgedeckt sind erlischt eben diese. Mit Vorsicht zu betrachten sind auch Dinge bei denen sich verschiedene ABE´s tangieren. Z.B. Downpipe und Axleback AGA. Du hast eine Downpipe mit ABE und eine AGA mit ABE. Das heisst aber noch lange nicht, daß du beides in Kombination betreiben darfst.Nur mal so als Beispiel.

Das Beispiel vom TE mit den Matrix LED´s ist ganz gut. Ich fahre jetzt seit über 30 Jahren Auto. Wäre sogar u.a. gelernter KFZ-Mechaniker. Allerdings habe ich in all den Jahren noch nie erlebt, daß jemand von einem Hersteller etwas geschenkt bekommen hätte. Ich will sagen, daß das Szenario in dem dir SEAT höchstoffiziell das Matrix-Licht freischaltet oder programmiert eher unwahrscheinlich ist.

Sehr wahrscheinlich werden teure Features nicht einfach freischaltbar/nachrüstbar sein. Beispiel ACC bis 210km/h. Da war ein anderes Steuergerät notwendig etc. pp.. Da hätte man es gleich mitbestellen können.

Auch die Hersteller wissen um die Möglichkeiten von VCDS & Co und werden kaum innovative und teure Funktionen so einfach aus der Hand geben.

Zudem werden oft kleine aber wichtige Unterschiede übersehen: Rumpfmotor etc. ist zwar gleich, aber z.B. ist ein zweiter LLK verbaut etc. pp..

Was die BE angeht: ich bin der Meinung, daß das Freischalten einer vorhandenen Funktion am selben Fahrzeugtyp (!) nicht zum Erlöschen der BE führt, da das Bauteil nicht technisch verändert wird.

Aber: Wenn die lichttechnischen Gutachten an die Teilenummern gebunden sind und die natürlich variieren, wird es mindestens eng ;). Damit würde die BE wohl erlöschen.

Zudem stimmen die Einbauhöhen der Scheinwerfer nicht überein (Golf zu Leon) und die Matrixfunktion müsste vermutlich per Software angepasst werden.

Damals war auch das legale nachrüsten von Xenons am selben Fahrzeugtyp schon ein Akt, da auch die Sensoren der automatischen Scheinwerfereinstellungen eingebaut werden mussten (Audi A4 Halogen auf Xenon z.B.)

Soll der TO die Matrixfunktion freischalten, dann wissen wir mehr ;).

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