Leistungssteigerung G20

BMW 3er G20

Hallo,

Ich will eventuell Stage 1 auf meinen BMW G20 xdrive packen. Leider merke ich mit der Zeit, dass der 2.0 Liter Motor doch nicht genug Leistung bringt wie ich es mir wünsche. Hätte ich mal den 3 Liter geholt :D
Hat jemand sowas schon gemacht ? oder hat jemand Erfahrung? Will mir spätere Probleme sparen falls es nicht empfehlenswert ist.
es wären ca. 30-40 ps mehr. Hier frage ich mich auch ob man das überhaupt spürt.

10 Antworten

Würde mich auch interessieren.

Bis jetzt leider nur Absagen von Tunern bekommen, da das Steuergerät ausgebaut und weggeschickt werden müsste, bevor man was programmieren kann.

Steuergerät muss entsperrt werden wenn du nicht einen der frühsten BJ hast. Motor hält das schon aus, suche dir aber nicht den Günstigsten. bei Software sollte man nach Empfehlungen und Ruf entscheiden, weniger nach Preis und versprochener Mehrleistung.

Für Diesel zum Bsp DITUPA(auch bequem mit App) oder AS Performance.

Ja 30-40PS spürt man definitiv.

Je nach Baujahr muss das Steuergerät eingeschickt werden, das ist richtig.

Gibt aber auch einige Anbieter inkl. ac schnitzer, die ne box anbieten wie racechip. Damit spart man sich die tausenden Euros für den Unlock. Nach dem Unlock muss man auch vorsichtig mit Updates sein, da man ggf. das Steuergerät danach nochmal einschicken muss.

Mit Anbietern wie Ditupa oder AS-Perfornance wäre ich vorsichtig, großer Hype wegen YouTube und Co, aber mit Straßenzulassung wird nichts angeboten, sprich Betriebserlaubnis erloschen.

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Zitat:@derkev schrieb am 26. August 2025 um 17:19:47 Uhr:
Mit Anbietern wie Ditupa oder AS-Perfornance wäre ich vorsichtig, großer Hype wegen YouTube und Co, aber mit Straßenzulassung wird nichts angeboten, sprich Betriebserlaubnis erloschen.

die haben keine Gutachten und lassen deshalb streng genommen die Betriebserlaubnis erlöschen, das ist richtig.

Wer möchte kann immer selber ein Abgasgutachten erstellen und die Leistung eintragen lassen. In der Praxis wird eine solche Manipulation nicht auffallen, wenn nicht gerade durch Rasen ein erheblicher Personenschaden zustande kommt. Dann zahlt eventuell auch die Versicherung nicht.

Zitat:
@Chrys144 schrieb am 26. August 2025 um 18:04:43 Uhr:
Dann zahlt eventuell auch die Versicherung nicht.

Ist übrigens ein großer Irrglaube, die Haftpflicht muss immer zahlen. Das steht übrigens auch auf den Webseiten einiger Versicherer. Da ists völlig unerheblich ob du da 10 oder 1000ps mehr hast.

Die Vollkasko wird i.d.r. auch zahlen wenn selbstverschuldet, da jede halbwegs anständige Versicherung auch dinge wie grobe Fahrlässigkeit u.ä. mitversichert.

Das was die Versicherung da allerdings machen kann ist bis zu 5000€ Regress fordern.

Und dann muss auch erstmal nachgewiesen werden, dass das ganze ohne diese 20-30 extra PS das ganze nicht möglich gewesen wäre. Das ist alles nicht so einfach zu pauschalisiern. Es kann dir natürlich Probleme bereiten, aber nicht deartige Probleme.

Zitat:
@Errost schrieb am 26. August 2025 um 18:45:44 Uhr:
1. Die Vollkasko wird i.d.r. auch zahlen wenn selbstverschuldet, da jede halbwegs anständige Versicherung auch dinge wie grobe Fahrlässigkeit u.ä. mitversichert.
2. Es kann dir natürlich Probleme bereiten, aber nicht deartige Probleme.
  1. meine Kenntnis: hat man bewusst ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in den Verkehr gebracht - dann kann die Kasko die Zahlung verweigern.
  2. sondern noch ganz andere. Abseits der Versicherung sind die Ermittlungen und das Verfahren in einem Unfall mit Personenschaden nicht so wirklich witzig - ich hatte das schon. Nach Unfall mit Personenschaden Fahrzeug von der Unfallstelle sichergestellt, Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, Prozess der Angehörigen gegen mich. Wenn dann das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hatte - wer ist der Meinung das sei komplett unkritisch? Und je nach Vorgeschichte des Fahrers stehen dann auch noch Führerscheinrechtliche Dinge im Raum.

Aber das passiert ja nie jemandem 😉

Zitat:
@Chrys144 schrieb am 26. August 2025 um 18:04:43 Uhr:
1. Wer möchte kann immer selber ein Abgasgutachten erstellen und die Leistung eintragen lassen.
2. In der Praxis wird eine solche Manipulation nicht auffallen, wenn nicht gerade durch Rasen ein erheblicher Personenschaden zustande kommt.
  1. wäre das einfach und unkompliziert bzw lohnenswert möglich - würden das die Hersteller selbst schon machen.
  2. Personenschäden kommen nicht nur durch Rasen zustande. Es passieren eben einfach mal Unfälle, auch mit Personenschaden. Und wenn dann der Staatsanwalt vor Ort die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge anordnet - dann wird diese Manipulation sicher auffallen.

Das sollte man sicherlich bedenken, es wird aber etwas OT

Ist ja häufig schon schwierig genug, berechtigte Leistungen bei der Versicherung einzufordern. Ich bin auch davon überzeugt, dass bei Schadensfällen mit einem Fahrzeug, das keine Betriebserlaubnis (mehr) hat, da erhebliche Probleme auf einen zukommen können.

Ich hatte vor drei Jahren den Fall, dass ich beim Einparken ein anderes Fahrzeug gestreift und beschädigt habe. Ich selbst hab das nicht bemerkt, hab meine Geschäfte erledigt, und bin später nach Hause gefahren.

Jemand hatte das beobachtet, den Halter des anderen Fahrzeugs benachrichtigt usw. usw.

Dann hatte ich ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle am Hals, und wenn ich verurteilt worden wäre, hätte meine Versicherung nichts gezahlt.

Wobei 'nichts' in dem Falle natürlich heißt, der Gegner hätte seinen Schaden bezahlt bekommen, aber die Versicherung hätte sich das bei mir wieder zurückgeholt.

Die Vollkasko hätte aber nicht gezahlt (mein Auto war auch beschädigt).

Versicherungen nehmen immer gerne ihre Prämien, wenn sie zahlen sollen, haben sie das häufig nicht so gerne.

Mal so ganz blöd gesagt: Wenn ich den Vorfall bemerkt hätte, selbst die Polizei gerufen hätte, hätte die Vers. ja zahlen müssen, warum also nicht im anderen Fall?

Also bei einem Fz. ohne Betriebserlaubnis würde ich auch Schwierigkeiten erwarten, falls das denn auffallen sollte.

Zitat:
@CivicTourer schrieb am 27. August 2025 um 11:42:06 Uhr:
1. meine Kenntnis: hat man bewusst ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in den Verkehr gebracht - dann kann die Kasko die Zahlung verweigern.
2. sondern noch ganz andere. Abseits der Versicherung sind die Ermittlungen und das Verfahren in einem Unfall mit Personenschaden nicht so wirklich witzig - ich hatte das schon. Nach Unfall mit Personenschaden Fahrzeug von der Unfallstelle sichergestellt, Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, Prozess der Angehörigen gegen mich. Wenn dann das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hatte - wer ist der Meinung das sei komplett unkritisch? Und je nach Vorgeschichte des Fahrers stehen dann auch noch Führerscheinrechtliche Dinge im Raum.
Aber das passiert ja nie jemandem 😉

Joa, in einem solchen Falle muss dennoch nachgewiesen werden, dass diese 30-40 extra PS Schuld waren. Es ist eben nicht ganz so einfach, wie es gern dargestellt wird.

Die Fahrlässige Tötung wird ja häufiger bei einem Todesfall erstmal vorgeworfen und entsteht ja in den seltensten Fällen wegen 30-40 extra ps. Vorallem wenn man z.b. schon den 30i mit 250ps hat. Der fährt auch seine 250 und beschleunigt gut schnell. Grade als xdrive bei den unteren Geschwindigkeitsbereichen, da ists anzuzweifeln, dass 10-15% extraleistung in der Spitze wirklich den Brei fett machen.

Ich sage ja nicht, dass es komplett unkritisch ist, nur hier von einem absoluten über worst case szenario auszugehen ist ja auch schwierig.

Mir gings primär erstmal darum, dass die Haftpflicht immer zahlen muss, auch wenn du quatsch machst, weil es ein irrglaube ist.
Und das die Vollkasko auch oft mitzahlen(muss) weil es da mittlerweile auch etliche Klauseln für gibt. (Bitte zählt mir jetzt nicht noch irgendwelche weiteren möglichen Ausnahmen auf, das ist mir klar und sollte selbstverständlich sein)
Ja, Versicherung sind oft ein Krampf, das ist mir ebenso klar.

Am ende steht es aber immer auf einem anderen Blatt ob diese 30-40PS was damit zu tun haben mit dem Unfall. Das man am ende wegen der fehlenden Betriebserlaubnis strafe zahlen muss, ist, denke ich, ebenso allen Bewusst. Ich wollte hier keine "möglichen folgen Spirale" ziehen, die kann man bis ins unendliche ziehen.

Das selbe wäre ja wenn du jemanden drauf fährst wegen fahrlässigkeit und du ein LED statt Halogenrücklicht hast. Hier wäre im regelfall auch die Betriebserlaubnis erloschen (im beispielsfall selbst ausgetauscht, nicht vom Hersteller). Das dir deswegen alles verwehrt wird, weil du keine Betriebserlaubnis erloschen hast, ist hier auch nicht der Fall. In einem solchen Fall kann die Versicherung auch nicht viel machen, da das Rücklicht nicht der Grund war.

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