Leihwagen gekauft?!
Guten Tag,
da ich mit meinem 2,5 Monate altem Gebrauchten extrem viele Probleme habe (siehe https://www.motor-talk.de/.../...gen-wasser-im-kofferaum-t6688609.html) durfte ich heute mal wieder mein Fahrzeug bei der Werkstatt abgeben. Da für die Reparatur eine Woche Werkstattaufenthalt geplant war habe ich einen Leihwagen des Autohauses bekommen. Bin mit diesem dann nach Hause gefahren und beim Abstellen und Betrachten des Autos kam mir irgendetwas bekannt vor: Das KENNZEICHEN.
Ein ähnliches, nur die letzten beiden Ziffern verschieden, stand bei meinem Fahrzeug im Schein beim Vorbesitzer, welches im Übrigen auch das Autohaus war. Zum Beispiel, das Vorkennzeichen meines Wagens: ABC-DE-520, das des Leihwagens jezt ABC-DE-560
So langsam kann ich mir erklären woher die vielen Defekte meines Wagen stammen könnten.
Doch nun zur eigentlichen Frage: Muss beim Verkauf angegeben werde, ob es sich beim Fahrzeug um ein Leih/Miet-Wagen gehandelt hat? Ich meine bei Taxis muss(?!) das ja getan werden, um schlussendlich ist ein Leih/Miet-Wagen nichts anderes, nur dass das Auto sogar noch von mehreren Personen gefahren wird.
Grüße
22 Antworten
Na ja, nen Motor - und besonders den Rest wie Kupplung, Getriebe, Gelenkwellen, Spurstangen usw. die kriegt man bei entsprechender Fahrweise auch bei nur 10.000 Km kaputt.
Zudem habe ich mal in die Zulassung vom derzeitigen Leihwagen geschaut. Selbe Adresse wie die in meinem Fahrzeugschein. Dazu ist auf dem Fahrzeugschein noch ein Strichcode aufgeklebt. Dann habe ich noch einen Merkzettel in den Fahrzeugunterlagen gefunden, auf dem das "Mercedes Benz Rent" Logo aufgedruckt ist und Handschriftlich das alte Kennzeichen und ein paar andere, nicht zuweisbare, Nummern.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 12. September 2019 um 12:03:42 Uhr:
Neufahrzeuge brauchen erst nach 3 Jahren zur HU.
Achso okay das wusste ich nicht
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Zitat:
@k0KAN schrieb am 12. September 2019 um 12:02:01 Uhr:
Hab jetzt nochmal etwas herausgefunden. Als ich den Wagen kaufte hatte er noch TüV bis 11/20. Finde ich bei einer Erstzulassung 11/15 komisch, wenn das Intervall alle 2 Jahre ist. Jetzt würde das Argument Mietwagen wieder passen, die bekommen ja nur 1 Jahr TüV. Sprich von 11/15 bis 11/16 bis 11/17 bis 11/18. Dann wurde das Fahrzeug zum Verkauf freigegeben und da der TüV eh fällig war, das Fahrzeug aber kein Mietwagen mehr ist, gabs 2 Jahre TüV bis 11/20. Klingt doch plausibel oder?
Hinweis: Denkfehler! Neuwagen haben den ersten TÜV erst nach 3 jahren fällig!
Dann paßt es. zulassung: 11/15, 1. TÜV 11/2018, nächster Termin 11/20
Zitat:
@freibergerfreund schrieb am 12. September 2019 um 12:05:10 Uhr:
Na ja, nen Motor - und besonders den Rest wie Kupplung, Getriebe, Gelenkwellen, Spurstangen usw. die kriegt man bei entsprechender Fahrweise auch bei nur 10.000 Km kaputt.
das sieht man dem Auto dann aber auch an...So eine fahrweise bleibt nicht verborgen.
Moin,
Für die Zwecke Probefahrt und Werkstattwagen ist der Wagen nach 6-12 Monaten uninteressant. Zuviele Veränderungen und die Nitzungsspuren. Das wäre kontraproduktiv 😉
LG Kester
Bei Neuwagen ist (ausser Mietfahrzeuge) eine TÜV-Vorführung erst nach 3 Jahren nötig. Die 5 Jahre passen also.