Leihwagen gekauft?!

Guten Tag,

da ich mit meinem 2,5 Monate altem Gebrauchten extrem viele Probleme habe (siehe https://www.motor-talk.de/.../...gen-wasser-im-kofferaum-t6688609.html) durfte ich heute mal wieder mein Fahrzeug bei der Werkstatt abgeben. Da für die Reparatur eine Woche Werkstattaufenthalt geplant war habe ich einen Leihwagen des Autohauses bekommen. Bin mit diesem dann nach Hause gefahren und beim Abstellen und Betrachten des Autos kam mir irgendetwas bekannt vor: Das KENNZEICHEN.

Ein ähnliches, nur die letzten beiden Ziffern verschieden, stand bei meinem Fahrzeug im Schein beim Vorbesitzer, welches im Übrigen auch das Autohaus war. Zum Beispiel, das Vorkennzeichen meines Wagens: ABC-DE-520, das des Leihwagens jezt ABC-DE-560

So langsam kann ich mir erklären woher die vielen Defekte meines Wagen stammen könnten.

Doch nun zur eigentlichen Frage: Muss beim Verkauf angegeben werde, ob es sich beim Fahrzeug um ein Leih/Miet-Wagen gehandelt hat? Ich meine bei Taxis muss(?!) das ja getan werden, um schlussendlich ist ein Leih/Miet-Wagen nichts anderes, nur dass das Auto sogar noch von mehreren Personen gefahren wird.

Grüße

22 Antworten

Denke mal es wird eher sowas wie ein Vorführwagen sein und kein Selbstfahrervermietfahrzeug .

Was hast du gedacht wie das Fahrzeug genutzt wurde wenn der Vorbesitzer das Autohaus war ?
Ist dir die Zulassung auf das Autohaus verschwiegen worden ?

Die Fahrzeuge werden doch immer Kunden mitgegeben oder für Probefahrten von Interessenten genutzt
Auch die Fahrzeuge der Verkäufer dienen für Probefahrten

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. September 2019 um 21:21:09 Uhr:


Denke mal es wird eher sowas wie ein Vorführwagen sein und kein Selbstfahrervermietfahrzeug .

Bei 3 Jahren und 80.000km?

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 11. September 2019 um 21:26:07 Uhr:


Was hast du gedacht wie das Fahrzeug genutzt wurde wenn der Vorbesitzer das Autohaus war ?

Die Fahrzeuge werden doch immer Kunden mitgegeben oder für Probefahrten von Interessenten genutzt
Auch die Fahrzeuge der Verkäufer dienen für Probefahrten

Das wusste ich aber bis zu dem Zeitpunkt als der Brief bei mir an kam aber nicht, und um ehrlich zu sein habe ich da auch nicht genau rauf geschaut.

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War aus deinem startbeitrag nicht ersichtlich.
Dann ist es eben die Betriebsschlampe auf der jeder rumreiten darf.

Wenn das so ist,gewerbliche Vornutzung muss angegeben werden

Ich bin von einem paar Monate alten ausgegangen

Da hilft nur den Verkäufer darauf anzusprechen

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 11. September 2019 um 21:36:09 Uhr:


Wenn das so ist,gewerbliche Vornutzung muss angegeben werden
...

Sicher?

Ich denke schon...
Verkäufer unseres 1er hat darauf hingewiesen,Ich meine das muss angegeben werden.

Verkäufer ansprechen und schauen was er sagt

EDIT: Ganz sicher auch nicht mehr 🙄

Moin,

Nein. Es kommt drauf an, was mit dem Auto genau gemacht wurde und ob dies einen Werteffekt auf den Wagen hat.

Wurde das Fahrzeug z.B. vom Verkäufer als Dienstwagen gefahren - kein Problem, da nicht wertmindernd. Eine gelegentliche Nebennutzung als Vorführer oder Werkstattwagen ist auch nicht nennenswert. Und dafür spricht ja - sofern ich dich richtig verstehe - die 3 Jahre Haltedauer. Vorführer werden typischerweise als solche vermarktet. Fahrzeuge die vermietet werden - auch als Ersatzfahrzeuge - müssen kenntlich gemacht werden. Typisch für diese Fahrzeuge ist aber - dass sie selten länger als 6-12 Monate gehalten werden.

Daher glaube ich aus dem Bauch heraus nicht, dass dein Auto als Leihwagen genutzt wurde.

LG Kester

"Einen Unfall schließt er zu 100% aus, da es ein Leasing-Fahrzeug war das von seinem Autohaus betreut wurde. Er bot eine Kostenfreie Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an, doch für diese soll der Wagen eine GANZE Woche bei Ihm bleiben."

"Ich bin mir relativ sicher dass es sich hier um einen Unfallwagen handelt, was meint Ihr?"

Von Dir wurde im angehängten Beitrag bereits Leasing-FZ und Unfallwagen erwähnt, jetzt kommt auch noch Leihwagen dazu. Bald blickt man nicht mehr durch.....
Auf Grund der Daten 3 Jahre/80tkm wäre Leasingfahrzeug das naheliegende.

Egal ob Leasing oder Kauf: Entscheident ist die Nutzung des Fahrzeuges. Werkstattleihwagen können genauso geleast sein wie gekauft. Leasing ist eigentlich nicht wertmindernt. Eher im Gegenteil: Leasingfahrzeuge werden regelmäßig gewartet und in der Regel gut in Schuß gehalten.

Versuch mal heraus zu bekommen wer das Auto in den 3 Jahren wie genutzt hat. bei 80.000 km in 3 jahren vermute ich da eher den Mitarbeiter der damit täglich zur Arbeit gefahren ist und tagsüber sind ab und zu Kunden damit Probe gefahren.

Und die dauer des Werkstattaufenthaltes sagt nix über einen Unfallwagen aus. manche Unfallschäden sind in ein paar stunden repariert und andere "Kleinigkeiten" brauchen eine Woche und länger.

und selbst wenn es ein Leiheagen war wie der kleine Fiesta meiner Tochter. Den hat die mit ca 10.000 km ca 1 Jahr alt - übernommen und das Ding hat jetzt nach 7 Jahren über 88.000 Km runter und macht, für was es gebaut wurde, einfach funktionieren. Besser wie ne Möhre, die von den 3 Jahren 2 Jahre unbenutzt in der Ecke vor sich hin gammelt.

bei 10.000 km und 1 jahr Alter kannst Du auch nicht viel falsch machen. da ist die nutzung eigentlich egal. Aber wenn das Auto schon 80.000 km runter hat und das in 3 jahren ist das was ganz anderes.

Hab jetzt nochmal etwas herausgefunden. Als ich den Wagen kaufte hatte er noch TüV bis 11/20. Finde ich bei einer Erstzulassung 11/15 komisch, wenn das Intervall alle 2 Jahre ist. Jetzt würde das Argument Mietwagen wieder passen, die bekommen ja nur 1 Jahr TüV. Sprich von 11/15 bis 11/16 bis 11/17 bis 11/18. Dann wurde das Fahrzeug zum Verkauf freigegeben und da der TüV eh fällig war, das Fahrzeug aber kein Mietwagen mehr ist, gabs 2 Jahre TüV bis 11/20. Klingt doch plausibel oder?

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