Leichter Unfall, Schaden Schätzung Foto
Hi, heute hat mir eine nette alte Dame mit ihren Golf 5 Kombi
die Vorfahrt genommen und dieser Schaden ist entstanden (siehe Foto).
- Stoßstangen Sitz verbogen
- Stoßstange gerissen und zerkratzt
- 2 PDC Sensore gekratzt
- Kotflügel grosse scharfkantige Delle
- Motorhaube zerkratzt
- Scheinwerfer (Xenon) Scheibe zerkratzt
Der Golf 5 Kombi, hat Verdellten Kotflügel HL, zerkratzt und beschädigte Felge, und Achse verbogen 20 bis 30 Grad
Wie hoch schätzt ihr den Schaden?
Wie soll ich jetzt vorgen, zu BMW und Kostenvoranschlag anfordern oder ein Gutachter beauftragen?
Möchte am bessten das Geld kassieren und so weit es geht alles selber machen, da ich sowieso eine M Stoßstange haben möchte.
Beste Antwort im Thema
Du willst 150€ für das Gutachten selber zahlen? Hohl Dir doch einen Gutachter - der kostet Dich nichts und wird vom Gegner bezahlt.
41 Antworten
Aha okay, ich dachte bmw würde die Reparaturkosten in die höhe treiben, da Sie sich mit dem Fahrzeug am bessten auskennen und natürlich die genauen Preise der Teile kennen etc.
Woher weiß ich welcher Gutachter gut ist und wem ich mich anvertrauen sollte?
welcher gutachter? such dir einem im netz raus😉, oder frag bei deiner eigenen versicherung nach, welchen die immer zu rate ziehen.
Witzig....immer das absolute Maximum raus holen und beim bezahlen der Versicherungspolice meckern das die Beiträge so hoch sind.
Gutachter nimmt auch die BMW Preise. Die Werkstätten schützen sich mit den Selbstbehalt vor dem typischen "mach mal Gutachten und ich reparier woanders"....das ist für die nämlich und natürlich auch Arbeit die bezahlt werden muss.
Hi,
ich sprach von der Abtretung des Schadenersatzanspruchs duch den Geschädigten an die
reparierende Werkstatt. Das heißt die Werkstatt rechnet den Schaden direkt mit der haftenden
Versicherung ab.
Ich weiß nicht, was das mit einem "Selbstbehalt" zu tun hat.
Nun, belassen wir es dabei.
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Wie du vorgehen sollst sagt dir die Versicherung des Unfallverursachers. In der Regel möchte die Versicherung bei kleinen Schäden nur ein Kostenvoranschlag sehen. Bei größeren Schäden soll es ein Gutachter abwickeln. Die Versicherung möchte natürlich selbst einen schicken aber du darfst den ablehnen und einen eigenen Gutachter beauftragen. Der weiß schon was zu tun ist.
Warum hier zum Kostenvoranschlag bei Bmw geraten wird verstehe ich nicht. Man bleibt bei den Kosten selbst sitzen. Ein Gutachter dagegen ist kostenlos als Geschädigter.
Da bin ich wieder.
Hab ein privaten Gutachter beauftragt, dieser hat ein Gutachten von 4200 € brutto und 3600 netto fertig gemacht.
Dann habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen und gefragt in wie weit das bearbeitet wurde, und man sagte mir das, dass Gutachten und das Schadensformular von mir eingegangen ist, und zusätzlich ein schreiben vom Rechtsanwalt der netten alten Dame.
Also stellt sie sich als doch nicht so nett herraus!
Der Rechtsanwalt hat 1, 5 Seiten geschrieben und die Sachbearbeiterin muss sich das noch in ruhe durchlesen, sagte sie mir.
Am nächsten tag erhalte ich Post von meiner Versicherung und da stet das ein Schaden gemeldet wurde. Tolle Schei..e!
Dann hab ich ebenfalls eine Rechtsanwältin beauftragt mir zu helfen.
Bei ihr war ich gestern und sie sagte mir das bei solchen fälle meist eine Teilschuld ausgesprochen
Wird zb. 70 zu 30 %
Jedenfalls habe ich ihr jetzt alles übergeben und es sieht nach einer langen Geschichte aus!
Hallo Nico-87,
Du hast leider auf meine PN noch nicht geantwortet. Kein Bock ?
gruß
deKoch
hatte ich leider auch gerade durch. der typ war lehrer und der meinung das er beim nicht vorfahrtgewähren alles richtig gemacht hat🙄
solchen leuten kannst nur über einen anwalt kommen, die haben einfach mehr ahnung als wir😉
Wenn ich eines gelernt habe seit 1999: Verkehrsrechtschutz und umgehend Kontakt zum Anwalt.
Vertraue niemandem...
Schließlich möchte jeder seine "Prozente" retten.
Zitat:
Original geschrieben von SakisFFM
...
Schließlich möchte jeder seine "Prozente" retten.
bei mir war er halt nur der meinung, das ich zu schnell war🙄, dem ging es nicht um die prozente, die sich bei ner teilschuld ja auch erhöhen sollten. schließlich hat er sich
"korrekt"verhalten🙄 :
beschleunigungsstreifen nicht genutzt,
vorfahrt missachtet,
kein schulterblick...
nach dem unfall gleich fahrunfähig (wer weiß, wie es zum zeitpunkt des unfalles aussah).
hauptsache im golf sitzen und abwarten das die nicht gerufene polizei kommt.
man hätte echt anzeige erstatten müssen😠
Zitat:
Original geschrieben von hMx92
Dürfen die natürlich nicht,
die versicherung darf sehrwohl unter dem vorwand
'altes auto'bei fiktiver abrechnung die schadensumme kürzen!
'altes auto' wird dann dadurch definiert: mehr wie 100tsd. auffm tacho, älter als 5jahre und nicht durchgehend in der jeweiligen markenwerkstatt zur inspektion gewesen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und nicht durchgehend in der jeweiligen markenwerkstatt zur inspektion gewesen...Zitat:
Original geschrieben von hMx92
Dürfen die natürlich nicht,
gefährlich! Glaube kaum das die wegen Inspektion was abziehen wenn man sie nicht beim Hersteller gemacht hat. Zumal Hersteller JETZT weiterhin Garantie geben müssen wenn das AUto in einer Freien war.
Zitat:
Original geschrieben von yalee
gefährlich!
nö...
...aktuell gültige rechtssprechung!
Zitat:
Glaube kaum das die wegen Inspektion was abziehen wenn man sie nicht beim Hersteller gemacht hat.
warum sollte die versicherung wenn das fahrzeug keine inspektion bzw. diese nicht in der markenwerkstatt erhalten hat, die vollen stundensätze der markenwerkstatt zahlen?!
unter dem gesichtspunkt der schadensminderungspflicht sind hier die ortsüblichen stundensätze (freier werkstätten) völlig ausreichend!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...Zitat:
Original geschrieben von yalee
gefährlich!...aktuell gültige rechtssprechung!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
warum sollte die versicherung wenn das fahrzeug keine inspektion bzw. diese nicht in der markenwerkstatt erhalten hat, die vollen stundensätze der markenwerkstatt zahlen?!Zitat:
Glaube kaum das die wegen Inspektion was abziehen wenn man sie nicht beim Hersteller gemacht hat.
unter dem gesichtspunkt der schadensminderungspflicht sind hier die ortsüblichen stundensätze (freier werkstätten) völlig ausreichend!
Was hat eine Inspektion mit dem Wert eines Autos zutun?
...
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Was hat eine Inspektion mit dem Wert eines Autos zutun?
es geht hier nicht um den wert eines fahrzeuges...
...sondern darum das jemand der den hobel in ner freien werkstatt warten lässt, sich dann auch gefallen lassen muss, das er im falle der fiktiven abrechnung auf die stundensätze eben jener freien werkstatt verwiesen wird und kein recht auf die vergoldeten stundensätze vom marken-glaspalast hat! das ganze nennt man dann schadensminderungspflicht!