legale weiss-bläuliche Standlichter
Hab mir jetzt die weissen Standlicher bei Xenonwhite.de gekauft. Und das beste daran: sie sind legal !!
Und sie halten was sie versprechen! Sind zwar nicht ganz so hell wie normale Lampen, aber das brauchen die Standlichter ja auch net unbedingt sein 😉
Hier ein bisschen nach unten scrollen:
*klick to admire the first legal extreme-white parking-lights*
kann sein dass es bissel dauert zum laden
54 Antworten
@t00i
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen? Warum haben die denn keine Zulassung, wenn doch die "normalen" H7 Super White eine Zulassung haben. Irgendwie ist das doch unlogisch.
Und kann man Sie denn eigentlich nicht eintragen lassen, als Sonderabnahme oder so???
ihr werft da was durcheinander.
die standlichter sind nicht von mtec, daher kann man auch keinen vergleich ziehen, warum die zugelassen sind und andere nicht.
und die firma cec, welche die standlichter herstellt, hat lediglich klare standlichter pruefen lassen, daher haben die von uns vertriebenen aus blauglas kein gueltiges pruefzeichen.
warum die nicht eigenstaendig geprueft wurden, kann viele gruende haben. - kostenersparnis, keine anforderung am heimatmarkt, anforderungen nicht erfuellt. ich kann es nicht sagen.
eine einzelabnahme wuerde ein teures lichttechnisches gutachten erfordern, also nicht sinnvoll.
gruss,
tom
Ich habe die xenonwhite standlichter (also die ohne tüv) neben den mtec super white drin (verwechsle da auch nichts ... das eine standlicht das andere abblendlicht 😉).
die standlichter sind einfach viel zu blau lasiert, da kommt kaum noch licht durch. ok, das licht ist weiß aber halt viel zu dunkel. deshalb wohl auch keine zulassung.
die phillips blue vision sind viel heller lasiert, folglich aber eben gelber. das sieht sehr bescheiden neben den MTEC aus. entweder illegal fahren oder richtiges xenonlicht oder eben ganz lassen. muss jeder für sich und seinen geldbeutel entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von webfriendz
Ich habe die xenonwhite standlichter (also die ohne tüv) neben den mtec super white drin (verwechsle da auch nichts ... das eine standlicht das andere abblendlicht 😉).
die standlichter sind einfach viel zu blau lasiert, da kommt kaum noch licht durch. ok, das licht ist weiß aber halt viel zu dunkel. deshalb wohl auch keine zulassung.
die phillips blue vision sind viel heller lasiert, folglich aber eben gelber. das sieht sehr bescheiden neben den MTEC aus. entweder illegal fahren oder richtiges xenonlicht oder eben ganz lassen. muss jeder für sich und seinen geldbeutel entscheiden.
Und was verbaut VW mit orginalen Xenonscheinwerfern für Standlichtbirnen ?? So wie ich informiert bin,die Philips Blue Vision.
Zumindestens beim Touareg und beim Phaeton . Korregiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.
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Zitat:
Original geschrieben von Opel Neuling
Und was verbaut VW mit orginalen Xenonscheinwerfern für Standlichtbirnen ?? So wie ich informiert bin,die Philips Blue Vision.
Zumindestens beim Touareg und beim Phaeton . Korregiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.
Kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nur dass die Phillips neben den MTEC Super White sehr bescheiden aussehen. Hab dir hier liegen und getestet ... war wirklich nicht toll. Wie das im Vergleich zum richtigen Xenon-Abblend aussieht ... keine Ahnung.
@webfriendz
Also ich habe schon einige Passat 3C mit orginal Xenonscheinwerfern gesehen. Alle haben wohl ein "normales" Standlicht. Wesentlich gelblicher wie das Xenon. Aber noch lange nicht so gelb, wie das normale Standlicht. Ob es nun die Phlips Blue Vison sind, kann ich nicht sagen.
Natürlich sind die Philips wesentlich gelber als die Standlichter von Xenon White. Dafür aber auch legal, und mit Versicherungsschutz.
Da sich über Geschmack bekanntlich streiten lässt, ist eine Beurteilung sehr schwierig. Ich jedenfalls möchte ein Erlöschen der Betriebserlaubniss nicht eingehen. Das ist mir die Sache nicht wert.
Und da die Standlichter bei dem orginalen Xenonscheinwerfern etwas gelblicher sind,würde mir ein Unterschied Super White-Philis Blue Vison auch nicht so viel ausmachen.
PS.
Hätten die Standtlichtbirnen Super White die Zulassung, müßten wir hier nicht darüber diskutieren ;-)
So schauts aus @Opel Neuling. Muss eh jeder für sich entscheiden.
Nur mal in Richtung des Internethändlers: Sieht das nicht ein Blinder mit dem Krückstock dass die nie und nimmer eine Zulassung haben können? So dunkel wie die sind leuchten hätte man schon mal nachhacken können. Und dann eben als legal verkaufen... mh ohne Worte am Besten.
Grüße
Vielleicht ist es aber auch etwas Modellabhängig.
Der Passat 3b, hat die Standlichter wohl innen. Der 3C hingegen, hat die Standlichter ganz außen. Da wo teilweise bei anderen Autos die Blinker sitzen.(Da er ja im Vergleich zum orginal Xenon Scheinwerfer,zwei Birnen hat. H7 Für Abblendlicht und H7 für Fernlicht) Selbst bei einigen Daimler die ich gesehen habe, sitzt das Standlicht in der Mitte. Vielleicht sieht es bei dieser Sorte von Autos, doch etwas anders aus.
Wie sieht es eigentlich mit der OSRAM Cool Blue aus?? Sicherlich wird auch diese Birne nicht an die Super White herankommen. Ist aber ein Unterschied zu der Philips erkennbar??
Zitat:
Original geschrieben von webfriendz
Sieht das nicht ein Blinder mit dem Krückstock dass die nie und nimmer eine Zulassung haben können?
du machst dir das arg einfach.
sie haben ja ein e-zeichen, wir haben ein gutachten dafuer und der hersteller hat uns die legalitaet versichert.
wer wuerde da noch weiter nachdenken?
als zweifel aufkamen, haben wir reagiert und alles getan, was moeglich war.
im uebrigen sind die standlichter nicht so dunkel, wie du glauben machen willst.
@opel neuling:
die osram cool blue sind aehnlich wie die philips/narva anzusiedeln.
einigen erfahrungen zufolge sogar noch einen hauch gelblicher.
gruss,
tom
@ t00i
Danke schön. Dann haben wir es ja richtig gemacht.
PS.
Versucht Ihr für die W5W Super White eine Zulassung zu bekommen, oder seht Ihr diese Möglichkeit nicht?? Eine ähnliche Lampe wie die Super White scheint es ja nicht zu geben.
Zitat:
Original geschrieben von t00i
du machst dir das arg einfach.
sie haben ja ein e-zeichen, wir haben ein gutachten dafuer und der hersteller hat uns die legalitaet versichert.
wer wuerde da noch weiter nachdenken?
als zweifel aufkamen, haben wir reagiert und alles getan, was moeglich war.
Ich denke mal dass es bei euch nicht nur um 10 Euro warenwert ging. Da würd ich schon mal genauer drüber nachdenken. Wie heißt es so schön .... vertrauen ist gut, kontrolle besser. OK.... jedem seins! Das ihr später das Geld erstattet ist ja so weit ok, nur muss man denken dass es für den einen oder anderen Kunden schon zu spät hätte sein können. Ich sag nur erlöschen der BE.
Zitat:
Original geschrieben von t00i
im uebrigen sind die standlichter nicht so dunkel, wie du glauben machen willst.
lass ich mal so stehen....das führt ja zu nix.
mit dem legalen zeug wünsch ich euch trotzdem viel erfolg 🙂
Zitat:
Original geschrieben von webfriendz
Ich sag nur erlöschen der BE.
1. ist nahezu ausgeschlossen, dass polizei/tuev die nichtzulaessigkeit erkennen koennen.
2. im falle einer strafe ist es wahrscheinlicher, dass da 20 euro ohne punkte auf einen zukommen.
natuerlichmacht es das nicht legaler. hinterher ist man aber immer schlauer.
will das thema "haette waere wenn" aber nicht weiter vertiefen.
@opel neuling:
um selbst etwas zu zertifizieren, fehlt uns das kapital. sowas ist leider nicht ganz billig.
gruss,
tom
Zitat:
Original geschrieben von t00i
1. ist nahezu ausgeschlossen, dass polizei/tuev die nichtzulaessigkeit erkennen koennen.
Ja, das stimmt wahrscheinlich. polizei hats da schwer...
@t00i
Das mit den 20€ ist so ne Sache. Verlassen würde ich mich darauf nich ;-)
Hier mal ein Paar Texte dazu:
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte Fahrverbot
in
Monate Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
Lichttechnische Einrichtungen
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15 €
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 €
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 €
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 €
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 €
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 €
----------
Änderungsbegründung:
Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004.
Zu Buchstabe v (Nrn. 221, 221.1, 221.2 BKat)
Bei den Fahrzeuguntersuchungen ist festgestellt worden, dass an 32 % der Nutzfahrzeuge unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht worden sind. Dieser Mangel wird künftig als erheblicher Mangel eingestuft. Dem trägt das bisherige geringe Verwarnungsgeld nicht mehr Rechnung. Es erfolgt deshalb eine Anhebung. Für die weniger bedeutsamen Zuwiderhandlungen gegen allgemeine lichttechnische Vorschriften bleibt es hingegen bei der bisherigen Regelung.
Dann noch etwas:
Es gibt ein BGH Urteil aus Mitte der 60er Jahre und ein dazu genauer definierendes OLG-Urteil aus Celle von 1966: Bei unzulässiger Veränderung des "lichttechnischen Erscheinungsbildes" ist immer von einer Gefährdung auszugehen und somit greift StVZO §19.2 mit dem Erlöschen der BE bei Gefährdung.
Also alles in allem ein schwieriges Feld. Sicherlich auch eine Frage, die die Polizei vor Ort klären wird. Aber in wie weit der Versicherungsschutz davon betroffen, ist ist eine andere Frage.