Legale Veränderungen / Modifikationen ohne TÜV?
Hallo Leute,
welche Modifikationen sind im legalen Rahmen an einem Auto zulässig, ohne dass man danach zum TÜV muss?
Ich weiß, dass man im Innenraum sogut wie alles machen darf, aber alles andere?
Vielen Dank!
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Astra-f-anatic
Dann schon lieber nen 3 Liter Senator.😁Zitat:
Original geschrieben von BiZaRRe1984
wobei ich mich frage ob man bei der geschichte überhaupt sprit sparen kann!??!?!?ob der wagen 8liter verbraucht oder 7,9liter ist doch im grunde überhaupt garkein aufwand wert!
wenn du spritsparen möchtest kauf dir nen 3liter lupo....
mfg
:-) wäre mir persönlich auch lieber ;-)
solange die freigänigkeit der räder gegeben ist, dürfte es nur noch das problem der sicherheit beim unfall und der möglichkeit des entfernens zum reifen wechsel da sein.
dann zum tüv und einzelabnahme da kein material oder teile gutachten vorliegt, genausowenig wie eine zulassungsnummer.
wenn man dann den aufwand und den co2 ausstoß der umbauarbeiten mit der lebensdauer deines astras berechnet machst du umwelttechnisch eine riesen verschmutzung.
die kosten ersparnis beim spritt müßte dann so hoch sein das sie die ganzen ausgaben für tüv, einbau , material, gutachten von ca: 500€ und mehr rechnen
Moin
Interessantes Thema🙂
Was ist eigentlich wenn ich alle Sitze ausser dem Fahrersitz ausbaue damit sich mein Hund im Wagen wohler fühlt?🙂
Das Leergeicht wird geringer, Fahrzeugpapiere stimmen schonmal nicht mehr(Anzahl der Sitze/Leergewicht),die Härte(Federrate) des Fahrwerks auch nicht mehr, die Lastverteilung li+re genauso.
Es gibt ja Federn zb. beim Omega die li+re verschieden sind, es gibt Federn für "ohne Klima"/"mit Klima"..usw....usw..
Baut man die Klima aus was dann? Müssen dann andere Federn, also die "ohne Klima" gekauft werden?
Jedes Bauteil ist exakt abgestimmt, daher auch der Wust an Teilenummern...😁
Aber was man nun nachträglich ändern darf oder nicht ist doch wie ein Schwamm, oder?
Was ist wenn ich eine Zweitbatterie in den Kofferaum stelle, als Reserve im Winter, per Spanngurt gesichert aber nicht ans Bordnetz angeschlossen, soweit ok, die ist dann "Ladung".🙂
Nun hole ich etwas dickes Kabel ud verbinde diese Batterie mit dem Bordnetz, was nun?
Ladung?, Bauteil des Fahrzeugs? Tüv?, ABE??😁😁
Andere Sache:
Kleinlkw, Dachträger:
Ich baue mir einen Rahmen fürs Dach mit Rollen dran für Leitern, schweisse ein paar Halter und verschraube alles am Wagendach.
Das gibt Ärger!!!!😁😁
Nehme ich aber Original-Dachträger als Basis und schraube meinen Rahmen dadrauf gilt dieser dann als "Ladung" und die Sache stimmt wieder...
Etwas konfus das alles!!😕
die geschichte mit den sitzen stimmt... sobald sitze entfernt und nicht mehr vorhanten sind, müssen die papiere berichtigt werden... sonst könntest du ja ohne sitze, personen befördern blablabla...
ein hund ist übrigens auch "ladung" und muss gesichert werden... da is nix mit wohlfühlen 😉
theoretisch könnteste den ja auch aufm dach verzurren solange die dachlast nicht überschritten wird, ich kenn ja deinen hund nicht. mit sonem handtaschen-vieh wärs ja kein problem...
aber dann kommt man glaube mim tierschutz in konflikt solange der noch lebt
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Nein ein Tier ist keine Sache mehr, das wurde vor einigen Jahren berichtigt. Aber ja Tiere gehören gesichert in den Innenraum, würde man sie wie beschrieben auf den Dach festschnallen, wäre das eine Tierrechtsverletzung.
Was darfste dir ohne Tüv ranbauen, qausi nichts, ausser einen Duftbaum. Die meisten Dinge unterliegen halt irgendwelchen Richtlinien und Gesetzen. Ist auch gut so, sieht man ja wo das teilweise in Ländern endet die sowas nicht haben.
Moin
Man könnte den Köter in einen Käfig sperren, die Grösse dessen ist nicht weiter vorgeschrieben.
Nun, dann wird der Käfig eben selbergebaut und zwar exakt so gross das er haargenau in den Laderaum des oder eines Caravans reinpasst.
Jetzt stellt sich die Frage ob der Köter in dem (zu) grossen Käfig irgendwie gesichert werden muss, denn sonst könnte ich den Käfig genausogut weglassen..😁 oder nicht??
Da haben wirs wieder😁😁😁
Ich meine es unter der Voraussetzung das der Köter keinen Zugang(BISS) auf den Fahrer hat!!!😁😁
Trennetze...
Zu diesem Thema gibts noch was womit ich nicht so klarkomme:
Auspuff:
Tüv und Dekra sagen er muss fest, stabil und dicht sein.
JA, man darf ihn mit Blechen und Schweissgerät reparieren so viel man möchte und Lust hat.
Man darf Schalldämpfer komplett neu ummanteln, Rohre ersetzen, Halter neu herstellen und anbraten, an Biegungen Verstärkungen anbraten, ALLES ERLAUBT🙂🙂🙂
ABER WEHE man hat einen neuen (Sport) Schalldämpfer dessen eingestanzte Nummer nicht zum Fz zugeodnet werden kann, dann drehen die Prüfer durch!😕
Gruss Willy
dein eigenbaukäfig ist transportgut und muss gesichert sein... ob der hund darin aufgrund deiner fahrweise permanent an den seitenwänden oder der käfigdecke klebt interessiert niemanden... hauptsache der hund (als sache, und meiner meinung nach transportgut) verletzt dich bei nem unfall nicht (in form von umherfliegende SACHEN, hunde, katzen, was auch immer)
was ist eigentlich wenn der hund tot ist? darf man den dann aufm dach befördern? der tierschutz greift ja dann nicht mehr
...ich habe gerade das gefühl dass ich mich bei den hundefreunden nicht sonderlich beliebt mache. also themawechsel: darf man katzen passend zur wagenfarbe umfärben?
ps: auch bei serienauspuffanlagen muss die nummer erkennbar sein