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LEDs statt Halogen Birnen

Themenstarteram 23. August 2019 um 16:13

Hi,

wollte mal wissen, ob es möglich ist LEDs statt den Halogen Birnen einzubauen. Damit meine ich NICHT das Abblendlicht, sondern Blinker, Rücklicht, Bremslicht, Nebelschlussleuchte und eventuell falls das geht eben die Nachtbeleuchtung hinten.

Ich fahr einen VW Fox und würde den bischen "aufpeppeln" :D

 

Achso: Gibt es LEDs überhaupt mit den ganzen Steckverbindungen für Autos mit eben Halogen?

Beste Antwort im Thema

Da werden sich Deine Hintermänner/Frauen und Diverse aber freuen, wenn das Brems- und Abblendlicht mit womöglich viel zu grellen LEDs leuchtet. Vielleicht reicht aber schon die Erkenntnis, dass man es nicht machen darf?

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DIESE immer wieder hochkommenden Argumentationen, sind doch mittlerweile schon recht „abgedroschen“, so sehr sie auch im Zweifel zur Anwendung kommen können.

Es ist müßig immer wieder „ das überfahrende Kind , den Rentner usw. als mögliches Drohszenario heranzuziehen.

Ich denke es ist eine Selbstverständlichkeit das jeder für sein Handeln oder Nichthandeln Verantwortung übernimmt,

da werden die hier immer wiederkehrenden Hinweise mit „ dann ist es aber zu spät“ nichts , aber auch gar nichts, dran ändern.

Wer in Teilen gegen die Vorschriften verstößt (verstoßen möchte) wird ggf. für die Folgen geradestehen müssen.

Aber die Entscheidung ob er das Risiko eingeht, wird man hier in einem anonymen Forum, wohl eher nicht beeinflussen. Umsetzungsanleitungen für verbotene Dinge sollen die MODS sanktionieren, ansonsten reicht wohl ein kurzer Hinweis dahin. Dann werden viele Threads nicht so unübersichtlich und ohne ellenlange OT Beiträge.

Man aber eben erklären was passieren kann...und was dann die Folgen wären...ob Dir das nun gefällt oder nicht...

Und selbst wenn es nur einer ist, den ich durch einen solchen Beitrag zum Nachdenken (und es vllt. doch lieber lassen!) bringe, dann war es den Beitrag wert!

Den Umstand ob amn damit etwas verhindert hat kann man ja leider nicht prüfen...

Naja, bei LED im Auto überwiegen die Vorteile klar. Sie sind halt nicht zugelassen, thats all, und da ist der Gesetzgeber in

der Pflicht das schnellstmöglich zu ändern, zum Wohle und zur Sicherheit alller.

"Der aktuelle ADAC Lichttest hat gezeigt, dass 51 Prozent der Autofahrer mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs sind. Gerade in der Dunkelheit ist die Wahrscheinlichkeit zu verunglücken wesentlich höher als am Tag. Austauschbare Leuchtmittel mit LED in Scheinwerfern oder Bremslichtern steigern die Sicherheit deutlich.

Wie eine aktuelle Untersuchung sogenannter LED-Retrofits (Leuchtmittel, die in Fassungen von herkömmlichen Glühlampen verwendet werden) zeigt, sind LEDs in Scheinwerfern nicht nur langlebiger. Sie leuchten auch weiter und sorgen durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Auch beim Bremslicht zeigt sich ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Lampen: Die Bremsleuchte reagiert im Fall eines Bremsvorgangs schneller, der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs kann somit früher reagieren."

Warum man also da keine Zulassung macht, ist schlicht eine Versäumniss des Gesetzgebers. Absolut unverständlich.

Themenstarteram 27. August 2019 um 11:12

Fahrzeuge kann man mit LED Technik kaufen. Wäre ja ein Verlustgeschäft, wenn sich plötzlich jeder für paar Euronen LEDs nachrüsten kann.

So denke ich es. Wurde aber glaube ich oben schon mal geschrieben ;)

Das zeigte mir mein Astra K den ich (Gott sei Dank) wieder verkauft habe. Das Halogenlicht war so DERMASSEN schlecht, dass ich nachts echt teilweise die Hosen voll hatte. Gerade bei Regen abartig. Hirnschmalz floss eben in die Matrix Technik. So zu sagen: Halogen ist bei uns sch***se, kaufen Sie Matrix LED. Natürlich saftiger Aufpreis.

Zitat:

@GTITyp schrieb am 27. August 2019 um 00:43:14 Uhr:

Und was Johnes noch anspricht, Regress bei einem Unfall, da kann ich ihm auch nur recht geben. Er meint auch hier sicher nicht bei einem kleineren Bagatell Schaden, sondern stell Dir mal einen Unfall mit einem Todesopfer vor, egal wie es passierte und wer erst mal Schuld war. Die Gutachter werden demjenigen der was nicht zulässiges verbaut hat schon sagen wo`s lang geht und dann wie auch Johnes schreibt, ist das Geschrei gross und gerade von denen die jetzt hier großspurig das verharmlosen sicherlich am größten.

Nur wenn das nicht zugelassene Teil den Unfall ausgelöst oder begünstigt hat. Beispiel, nicht zugelassener Auspuff = erloschene BE. Ich fahre jemandem hinten drauf, die Versicherung zahlt brav und ich bekomme maximal ne Strafe wegen der erloschenen BE. Manipulierte Rückleuchten und mir fährt einer hinten drauf = schlechte Karten.

Zitat:

@GTITyp schrieb am 27. August 2019 um 00:50:38 Uhr:

Und das zweite Beispiel hatte an meinem 4er GTI eine Unterboden Beleuchtung, die war also während der Fahrt nie an, störte also weder den Verkehr noch andere Verkehrsteilnehmer. Beim ersten TÜV nach der Montage musste die Werkstatt wo ich zum TÜV war die Kabel durch petzen, auch wenn wir sie nach der Abnahme wieder neu zusammen gelötet haben.

Dann hatte ich 1 mal TÜV und es gab gar keine Beanstandung oder Problem und dann beim nächsten TÜV wurde dem Prüfer auch angeboten die Kabel durch zu schneiden, aber der bestand darauf dass die komplette

Beleuchtung entfernt wird.

M.W.n. kann eine Unterbodenbeleuchtung, natürlich entsprechend geschaltet, als Einstiegsbeleuchtung legal eingetragen werden.

Und zur Frage des TE, LED Leuchtmittel in Verbindung mit Scheinwerfern die für Halogen Leuchtmittel ausgelegt sind, sind ohne neues Lichttechnisches Gutachten nicht zulassungsfähig, da das Abstrahlverhalten überprüft werden muss. Bestehen die Scheinwerfer dieses kann man das auch eintragen lassen.

Mal aktuelles Anschauungsmaterial zum LED umrüsten (was es nicht alles zu kaufen gibt).

https://youtu.be/8KldDbzMUE0?t=204

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. August 2019 um 21:56:21 Uhr:

Mal aktuelles Anschauungsmaterial zum LED umrüsten (was es nicht alles zu kaufen gibt).

https://youtu.be/8KldDbzMUE0?t=204

Gruß Metalhead

Diese Christbaumbeleuchtung habe ich mir heute früh auch schon angesehen. ;)

Ja, die Maiskolbenlampen hatte ich früher mal mit E27-Fassung. Ganz billiges Zeug als Flurbeleuchtung. Wurden nach und nach schwarz die LEDs. Daß man sowas für's Auto kaufen kann war mir jetzt aber neu.

Gruß Metalhead

Zitat:

@UTrulez schrieb am 23. August 2019 um 18:26:47 Uhr:

So sieht's aus - es sei denn es gäbe inzwischen zugelassene Retrofit-Leuchtmittel. Was man legal machen kann, ist komplette Leuchten aus dem Zubehör einzubauen. Ob es die für genau dieses Auto gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Es gibt zugelassene Retrofit-LED-Leuchtmittel, leider nicht zugelassen innerhalb der EU. Damit also natürlich auch nicht legal innerhalb der StVO. Gibt z.B. von Philips die Xtreme Ultinon Serie.

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 27. August 2019 um 17:12:14 Uhr:

Nur wenn das nicht zugelassene Teil den Unfall ausgelöst oder begünstigt hat. Beispiel, nicht zugelassener Auspuff = erloschene BE.

Na ja die BE verliert man nicht einfach so. Ein nicht zugelassener Auspuff ist in jedem Fall ein Mangel, führt aber nicht automatisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Dafür gibt es eine Mängelkarte und gut ist. Es könnte ja z.B. auch einfach die Plakette abgefallen oder die Stanzung weggerostet sein. Bei LED Leuchtmitteln ist es natürlich offensichtlich, das die da nicht rein gehören. Wobei man da bei neueren Autos Glück haben könnte das es nicht auffällt, z.B. wenn es sie ausstattungsabhängig auch mit LED gibt.

Zitat:

@draine schrieb am 4. September 2019 um 20:21:48 Uhr:

Es gibt zugelassene Retrofit-LED-Leuchtmittel, leider nicht zugelassen innerhalb der EU. Damit also natürlich auch nicht legal innerhalb der StVO. Gibt z.B. von Philips die Xtreme Ultinon Serie.

Wenn wir hier von 'nicht zugelassen' reden...was denkst Du denn, wovon wir dann reden?

...nicht zugelassen im Kongo oder was?

Zitat:

@draine schrieb am 4. September 2019 um 20:21:48 Uhr:

Na ja die BE verliert man nicht einfach so. Ein nicht zugelassener Auspuff ist in jedem Fall ein Mangel, führt aber nicht automatisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

Oder doch? Lies selber:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Quelle: §19(3) StVZO

Die BE erlischt wenn die Änderung willentlich bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde und/oder eine Gefährdung für andere unmittelbar wahrscheinlich ist (dann muss die Kiste sofort stehen bleiben). Wenn du einen anderen Auspuff dran hast, dann gibt es einen auf den Finger und du darfst nach Hause fahren und bekommst Zeit das Ding zu wechseln.

Zitat:

@draine schrieb am 5. September 2019 um 08:41:31 Uhr:

Die BE erlischt

Wann die BE erlischt steht in meinem Post, genau so und nicht anders.

Ob du noch nach Hause fahren darfst hat erstmal wenig mit dem Erlöschen der BE zu tun. Mit zu lautem Auspuff wirst du noch nach Hause dürfen, die BE ist trotzdem erloschen. Geräuschverhalten verschlechtert -> BE weg.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 23. August 2019 um 21:40:53 Uhr:

Zitat:

@Johnes schrieb am 23. August 2019 um 19:31:34 Uhr:

 

Wenn er sich an die gesetzliche Regelung hält, musst du entweder umbauen, oder darfst dich gleich wieder hinten anstellen.

Egal, ob besser oder nicht, nicht erlaubt, bleibt nicht erlaubt. BE erlischt! Er hat keinen Spielraum. Er MUSS die Plakette verweigern! Er darf nicht mal mit dem Hinweis weiter machen, du musst das zurück bauen.

MfG

Na jetz' übertreib's mal nicht ! Wird alles nicht soo heiß gegessen ;-)

Die LED-Standlichtbirnchen vorne sind auch schon 2x durch TÜV gekommen, und das obwohl der TÜV-Azubi das 1. mal lauthals "LED LED !" gerufen hatte, der verantwortliche ältere Prüfer hat aber nur mit einem "na und ?" abgewunken :p

Versicherungsschutz ist auch nur in Gefahr, wenn's wirklich was mit dem Unfall zu tun hat oder den gar verursacht hat. Soo oft fahr ich jetzt auch nicht nachts rückwärts um's Eck und blende jemanden damit ;-) Und sooo garstig hell sind die nu auch wieder nicht. Aber eben doch merklich heller als die original-BMW-Lichter, sehr angenehm + komfortabel. Heutzutage sind ja schon manche Kennzeichenbeleuchtungen heller ;-)

Ja, sind (wie oben geschrieben) die Rückfahrlichter (Rückfahrscheinwerfer).

Ich probier's jetzt einfach mal aus, was passiert. Wären ja auch ruck-zuck noch vor Ort beim TÜV getauscht, wenn's wirklich beanstandet wird.

Werde berichten :)

Ansonsten bau ich die dann eben nach dem TÜV wieder ein, ich will ja schließlich was sehen nachts rückwärts. Manche LKW oder Auflieger (der muß 15m weiter hinten nachts was sehen !) haben sogar Nebelscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer (55 Watt), hat der TÜV auch nie was gesagt (ok, mit Glühbirne).

So, diesmal war's nix mit LED, weder vorn noch hinten. Hab ich beides noch vor Ort beim TÜV umgebaut/zurückgerüstet. Aber eigentlich hat er's nur bemerkt, weil die eine grad etwas schlechten Kontakt hatte . . . und daraufhin hat er mal näher hingeguggt . . .

Ok, die vorn waren eh nur Spielerei, aber die Rückfahrlichter werd ich doch wieder als LED machen, man sieht nachts einfach mehr beim Rückwärtsfahren.

Gefährdung von Verkehrsteilnehmern könnte durch zu starke Rückfahrscheinwerfer möglich sein. Die halten das dann für ein entgegen kommendes Auto und reagieren entsprechend falsch.

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