LED Unterbodenbeleuchtung
Hallo,
wer von Euch hat schon Unterbodenbeleuchtung in VW Passat 3C Variant ?
ich weiss nicht ob Unterbodenbeleuchtung kaufen oder nicht kaufen.
Gruß Roman
Beste Antwort im Thema
Für was brauch man sowas?
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19 Antworten
UBB und Ausstiegsbeleuchtung sind dann aber nun mal zwei verschiedene Paar Schuhe - die eine wäre illegal, da auch während der Fahrt nutzbar und zu sehen, und die andere kommt dann eben nur zum tragen, wenn man steht und die Wagentür aufmacht! 😉
Sicherlich ist da bei letzterer bestimmt so einiges -legal- machbar, aber das Topic soll dann doch wohl eher die "nicht erlaubte Variante der Kfz-Illumination" ansprechen! 🙄 😉
Gruß, Dynator 🙂
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Wir brauchen uns über illegale Dinge gemäss Motor-Talk Nutzungsbedingungen eigentlich gar nicht austauschen.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Zitat:
Original geschrieben von DEKRA
Hinweis zur Unterboden- bzw. UnterflurbeleuchtungIn der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Fachgremien haben sich mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung beschäftigt und folgende Ergebnisse zusammengefasst:
* Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs.
* Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
* Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
* Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch auf Fahrzeuge bei ausgeschalteter Zündung zu.
Da hat die DEKRA sich ja mal wieedr ordentlich einen vom Ast gebrochen. Vor einigen jahren, war es noch: Weiß und als Ausstiegsbeleuchtug ist erlaubt. Nunja, dann isset nu schon wieder anders.
Die DEKRA brauchte sich da eigentlich keinen "vom Ast brechen", da das Ganze dann eben vom Gesetzgeber ausgeht und diese Gremien dann wohl aus Fachleuten aus Verkehrsrecht, der einzelnen Prüforganisationen, Technikern und/oder Ingenieuren des ->Lichttechnischen Instituts der Uni Karlsruhe und aus wem sonst noch zusammengesetzt sein dürften! 😉
Desweiteren hatte ich eben auch schon erwähnt, dass eine UBB noch nie erlaubt war, und dass eine Ausstiegsbeleuchtung eben nur bei stehendem Fahrzeug und dann auch nur mit geöffneten Türen in Funktion sein dürfte - rein praktisch und technisch gesehen und bedingt! 😉
Gruß, Dynator 🙂
Da der Sims eh nicht erlaubt ist, mache ich hier mal dicht.
***closed***
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