LED-Tagesfahrlicht statt Fog Lights
Hallo Fachleute,
ich habe für meinen Suzuki Swift für die
Vorhandene Nebelsscheinwerfer,
im Internet LED`s besorgt.
Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights
rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,
...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-
schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)
an und aus gehen.
Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern
oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert
einbauen kann?
Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar
PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den
H4`s serienmäßig.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Unsinn.
NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.
Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.
Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt 🙄
NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.
Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?
Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Dort sind u.A. auch die Nebelscheinwerfer mit abgenommen worden.
Das kann durchaus so sein, hat aber keinen Einfluss auf das STRAFFREIE Ausbauen der Nebelscheinwerfer. Denn sie KÖNNEN am Auto sein MÜSSEN aber NICHT!
Du kannst aus deinem Auto auch den Beifahrersitz ausbauen und kassierst keine Strafe, obwohl er bei der Zulassung des Autos mit geprüft wurde. Gilt auch für die Aufnahme des Reserverades, des Innenspiegels ...
Zitat:
Nachgerüstete Leuchten haben eine eigene Typzulassung bzw. wenn sie keine haben, sind sie für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Fertig.
Auch das ist richtig, ändern aber nicht an der TATSACHE das man Nebelscheinwerfer an seinem Auto abbauen darf!
Kannst mit ruhig glauben, ich war mit dem Zwitwagen bei der HU und bin durchgekommen. Einen Nebler hat mal nen Fuchs mit in den Wald genommen, der zweite wurde vor der HU abgebaut. Hätte nur Ärger gegeben wäre der zweite allein drann geblieben.
Zitat:
Du kannst aus deinem Auto auch den Beifahrersitz ausbauen und kassierst keine Strafe, obwohl er bei der Zulassung des Autos mit geprüft wurde.
sofern kein Airbag im Sitz ist, denn dann muss der Airbag ausgetragen werden.
lichttechnische Einrichtungen müssen weder eingetragen noch ausgetragen werden da E-Prüfzeichen.
Ich kann Scheinwerfer aus einer MB S-Klasse in einen Opel Corsa einbauen, sofern E-Zeichen ist das alles kein Problem. Für Nebler ist das noch einfacher. Nebler sind nicht Pflicht auf deutschen Strassen, also darfst du diese bedenkenlos ausbauen.
Für TFL gilt jedoch, das Leuchtmittel muss eine Zulassung für den Scheinwerfer haben. Ich kann schließlich keine Xenon-Leuchtmittel in ein Hallogenscheinwerfer einbauen. Daher mach Dich schlau, ob die Nebler überhaupt dafür zugelassen sind ( Wenn ja, an den Vorwiederstand denken!)
Dann müssen natürlich die Einbaumaße stimmen, findest du überall im Netz
Das TFL muss so verschalten sein, dass es immer dann an ist, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet ist. Beim Einschalten des Abblendlichts muss das TFL aus sein oder auf eine reduzierte Lichtstärke (Standlicht) gedimmt sein.
Grundsätzlich kann man sagen, dass unsere Gesetzeshüter bei TFL sehr tollerant sind. Denn selbst wenn nicht alle Vorschriften eingehalten wurden, so dienen diese doch der Sicherheit. Gerade in der Stadt übersieht man im Gewirr gern mal einen Wagen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die lichttechnischen Einrichtungen unterliegen wie die anderen Dinge auch der StVZO, zu der auch Typprüfung und Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE) gehören. Dort sind u.A. auch die Nebelscheinwerfer mit abgenommen worden.Nachgerüstete Leuchten haben eine eigene Typzulassung bzw. wenn sie keine haben, sind sie für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Fertig.
Und was hat dies jetzt mit der Zulässigkeit zu tun die NSW nachträglich auszubauen ?
NSW sind in der StVZO nicht vorgeschrieben, Vorhandensein der NSW ist zugelassen aber es ist keine Pflicht diese zu verbauen.
Und es erlischt auch keine BE des Fahrzeuges wenn die NSW abmontiert werden oder durch TFL ersetzt werden solange sich an die Vorgaben der lichttechnischen Einrichtungen gehalten wird.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man besser nichts sagen, oder wenn etwas richtig gestellt wird nicht auch noch dauernd etwas gegenteiliges behaupten, oder urplötzlich auf andere Sachen ausweichen.
Es ging darum ob NSW ausgebaut werden dürfen, und ja das dürfen die, da wie schon mehrmals erwähnt keine Pflicht von NSW besteht.
Und klar müssen NSW oder TFL oder sonstige lichttechnischen Einrichtungen wenn verbaut den Richtlinien entsprechen, das steht doch außer Frage.
Deswegen habe ich dir extra den Anhang der "lichttechnischen Einrichtungen" gepostet, dort steht alles drin welche Anbauvorschriften gelten, und welche Prüfzeichen auf Leuchten vorhanden sein müssen um im Bereich der StVZO am Kfz betrieben werden zu dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das hat alles nichts damit zu tun, daß man in der Stadt bei Sonnenschein das Licht grundsätzlich nicht eigeschaltet haben sollte.
Das ist ebenfalls ein anderes Thema und steht in keinen Bezug zu diesem Thema, die einzige welche dieses Thema hier einbezog bist Du.
Fachleute sehen dies zudem anders, aber dazu kannst du dich ja in den anderen Threads bzg. LaT etc. der Lächerlichkeit wie du es bisher getan hast weiter preisgeben.
TFL wird ab nächstes Jahr für neuzugelassene Fahrzeuge sogar Pflicht, dann darf man diese im Gegensatz zu NSW welche keine Pflicht sind, nicht mehr nachträglich ausbauen.
So, ich gehe mal davon aus,
das TFL-Lampen mit "zertifikat"in "Nebellampen statt
h4 -Nebellampen getauscht werden dürfen.
Aber wie verschalte ich nun Daß das Abblendlicht aus
geht und die TFL-Lampen angehen,..und die TFL ausgehen,
bzw. weniger 2Leuchtkraft habenwenn Das Ablendlicht eigeschaltet wird.
.. und das ganze Vom Tüv abesegnet wird .
Ist das ein Hexenwerk?
Bemerkung das auto hat schon eine Taglichtfunktion.
Wer kann das in Nordeutschkand einbauer und verschalten
oder gibt mir Tipps
🙄
richtige tagfahrleuchten mit prüfzeichen R87 (manche begrenzungsleuchten werden auch als tagfahrlicht verhökert, sind aber keine) haben ein steuergerät, was beim einschalten des fahrlichtes die TFL deaktiviert (oder bei R 7 mittels PWM auf begrenzungslichtniveau dimmt)
also mach dir keine gedanken, du brauchst meist nur ne plus-leitung, masse und ein kabel zum standlicht , ganz simpel 😉
das mit den neblern und BE ist bullshit, wurde ja schon nachhaltig erklärt
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
richtige tagfahrleuchten mit prüfzeichen R87 (manche begrenzungsleuchten werden auch als tagfahrlicht verhökert, sind aber keine) haben ein steuergerät, was beim einschalten des fahrlichtes die TFL deaktiviert (oder bei R 7 mittels PWM auf begrenzungslichtniveau dimmt)also mach dir keine gedanken, du brauchst meist nur ne plus-leitung, masse und ein kabel zum standlicht , ganz simpel 😉
das mit den neblern und BE ist bullshit, wurde ja schon nachhaltig erklärt
Hallo ihr alle,
Vielen Dank ich versuche nun die TFL´gegen die Nebeleuchten zu
tauschen.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Sitrone
So, ich gehe mal davon aus,
das TFL-Lampen mit "zertifikat"in "Nebellampen statt
h4 -Nebellampen getauscht werden dürfen.
Nein, dürfen sie so nicht. Du musst jeweils die komplette Einheit wechseln, nicht einfach die neuen "Birnchen" in vorhandene Gehäuse der NSW einsetzen.
Wenn ich mir so die Vorstellungen vom TE so durchlese, wäre doch der beste Rat, er würde das durch eine Fachwerkstatt machen lassen. Nach dem, was er so geschrieben hat, habe ich nicht den Eindruck, dass er sich mit der Materie "Basteln am Auto" ausreichend gut auskennt.
DanachZitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Wenn ich mir so die Vorstellungen vom TE so durchlese, wäre doch der beste Rat, er würde das durch eine Fachwerkstatt machen lassen.
hat er doch auch in mehreren Beiträgen gefragt!
Nur hat ihm darauf noch keiner geantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nein, dürfen sie so nicht. Du musst jeweils die komplette Einheit wechseln, nicht einfach die neuen "Birnchen" in vorhandene Gehäuse der NSW einsetzen.Zitat:
Original geschrieben von Sitrone
So, ich gehe mal davon aus,
das TFL-Lampen mit "zertifikat"in "Nebellampen statt
h4 -Nebellampen getauscht werden dürfen.
ich wüßte nicht, dass es TFL mit R (8)7 als reine 'birnchen' gibt😉
er schreibt auch zuletzt
Zitat:
Hallo ihr alle,
Vielen Dank ich versuche nun die TFL´
gegen die Nebeleuchten zu
tauschen.
Danke
und das, denke ich mal, sollte er hinbekommen😉
mal am rande gefragt: wie viele von den ratgebern (besonders die BE-erloschen-fraktion), hat je einen echten TFL-nachrüstscheinwerfer in der hand gehabt?
@TE
Zitat:
oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert
einbauen kann?
wenn du aus dem südlichen norddeutschland kommst und dir die ecke BI-MI bekannt ist, wäre das kein ding
fürn dickes eis oder so... 😉
Generell wärs mal interessant zu wissen, welche Teile der TE verbauen möchte und was das dazugehörige Gutachten sagt...
In der Regel muss ja ne Anleitung dabei sein, die auch noch erklärt wie das ganze zu machen ist.
Gruß,
Marc
Zitat:
Original geschrieben von Racmar
Generell wärs mal interessant zu wissen, welche Teile der TE verbauen möchte und was das dazugehörige Gutachten sagt...
Es gibt bei lichttechnischen Einrichtung kein Gutachten, entweder es sind die entsprechenden Genehmigungszeichen auf den Leuchten vorhanden oder es sind keine vorhanden, bei letzteren sind diese Leuchten halt nicht zugelassen.
Einzig was dabei sein kann ist die ABG.
Das die Leuchten entsprechend den Bestimmungen angebracht werden ist die Pflicht des Käufers, bei TFL gelten im Anhang aufgeführten Bestimmungen.
Zitat:
In der Regel muss ja ne Anleitung dabei sein, die auch noch erklärt wie das ganze zu machen ist.
Diese sollte bei TFL zumindest bei Kauf von Neuware von Markenfabrikanten dabei sein.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Und die TFL sind eh sinnlos, wenn Du nur in der Stadt fährst, denn da hat sie jeder auch nur halbwegs verantwortungsbewußte Autofahrer abgeschaltet.
😕
Die sind bei neuen Autos doch meist serienmäßig.
Sind die denn nicht auch serienmäßig eingeschaltet?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es gibt bei lichttechnischen Einrichtung kein Gutachten, entweder es sind die entsprechenden Genehmigungszeichen auf den Leuchten vorhanden oder es sind keine vorhanden, bei letzteren sind diese Leuchten halt nicht zugelassen.
Einzig was dabei sein kann ist die ABG
...
Nur so als Randbemerkung...
Bevor ein Prüf- oder von mir aus auch Genehmigungszeichen (E- im Kringel mit der Ländernummer und dem Bestimmungscode) für LT-Einr. vergeben wird erfolgt ein Gutachten (oder eine Prüfung, je nachdem wie mans eben formuliert), welches protokolliert wird. Dieses Protokoll ist letztendlich die ABG.
Wenn diese ABG nicht beiliegt kann man sie auf jeden Fall anfordern.