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LED Scheinwerfer Ausleuchtung

VW Passat B8
Themenstarteram 17. Februar 2015 um 8:39

Hallo

Bei meinem Passat sind die LED Scheinwerfer aus der Highline Serie eingebaut.

Ich bin aber mit der Ausleuchtung etwas unzufrieden. Der Lichtkegel erreicht auf der Fahrerseite einen Bereich von ca 8 Metern. Meine Vertragswerkstatt sagte mir- die Einstellung wäre o.k.

Aber für mich ist dieses nicht in Ordnung, obwohl die Helligkeit an und für sich top ist.

Wer hat hier ähnliche Erfahrungen machen dürfen?

Ich habe den leisen Verdacht, dass mein Händler wohl etwas mit dieser Technik überfordert ist.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Ich habe heute in Wolfsburg beim VW Autohaus angerufen und habe gefragt, ob die mir mal schnell die Lichter einstellen können. Die Unterhaltung spielte sich in etwa wie folgt ab:

Dame am Telefon: "Xenonlicht oder Halogen?"

Ich: "LED."

Dame am Telefon: "Moment, muss ich kurz fragen... Meinen Sie das Tagfahrlicht?"

Ich: "Nein, das sind Voll-LED-Scheinwerfer."

"Ok, kommen Sie einfach bis 19 Uhr vorbei und wir stellen die Lichter dann ein."

Ich also hingefahren, die komplette Geschichte noch mal erzählt und folgende Antwort bekommen:

Dame an der Info-Theke: "Ich rufe kurz in der Werkstatt an und kläre das ab. Ja, hier steht ein Kunde mit LED-Lichtern und die sind zu niedrig eingestellt...Moment ich frage kurz nach, hallo ist das Xenon?

Ich: "Nein, Voll-LED."

Dame an der Info-Theke: "Nein, er sagt Voll-LED. Welches Auto war das noch?"

Ich: "Passat, B8. Das ist der neue."

Dame an der Info-Theke: "Der neue Passat. Was? Nein, kein Xenon. Ist wirklich kein Xenon, oder?"

Ich: "Nein, wirklich nicht."

Dame an der Info-Theke: "Äh, tut mir leid, aber da brauchen Sie doch nen Termin, weil das eine Garantieleistung ist. Sie möchten das ja sicherlich nicht bezahlen."

Ich: "Und das bedeutet die Lichter können heute Abend nicht mehr eingestellt werden?"

Dame an der Info-Theke: "Nein, weil dazu ja ein Auftrag geschrieben werden muss. Deswegen würde ich Sie jetzt bitten, die Dame an der Service-Theke nach einem Termin zu fragen und dann müssten Sie noch mal wiederkommen."

Ich: "Ok, ich spreche mal mit der Dame an der Service-Theke."

Dame an der Service-Theke: "Ich schreibe schnell einen Auftrag, kein Problem, dann geht das auch heute Abend noch...Ah ich sehe gerade, Sie sind Großkunde, ja da müssen rüber zur Großkunden-Theke."

Ich: "Ok, dann gehe ich mal rüber zur Großkunden-Theke."

Dame an der Großkunden-Theke: "Alles kein Problem, ich schreibe einen Auftrag und dann geht's gleich los. Ich rufe nur kurz in der Werkstatt an, Moment... (Kurze Zeit später)...ja, sorry, aber da ist niemand mehr da, deswegen können wir das jetzt nicht mehr machen. Da müssen Sie morgen früher wiederkommen, aber ich sehe gerade, ich habe erst Freitag wieder einen Termin."

Ich bin da dann wieder weg, und zwar ohne, dass die mir die Lichter eingestellt haben...geballte Kompetenz in der VW Stadt. Wissen nicht mal in der Werkstatt, dass es keine Xenonlichter mehr am Passat B8 gibt...traurig

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Kommt drauf an, wie hoch die Scheinwerfer verbaut sind.

Bei mir ist die Lichtaustrittsfläche bei ca 65cm. Das korrekte Einstellmaß für die Neigung beträgt (-)1%, d.h., eine ebene Fläche (keine Neigungsänderung derselben) vorausgesetzt müsste die Hell-Dunkelgrenze in 65m Abstand den Boden berühren...

Zitat:

@DrThan schrieb am 5. November 2017 um 14:28:26 Uhr:

Wie weit (in Meter) müssten die Scheinwerfer sofern korrekt eingestellt ungefähr leuchten?

65m.

Gruß, HUK

PS.: Die Regel der StVZO besagt lediglich in etwa, daß der Höhe der Mitte des Scheinwerfers in einem bestimmten Abstand die Leuchtstärke von einem Lux nicht überschritten werden darf, also die "Hell-Dunkel-Grenze" unterhalb bleiben muß. Genauere Formulierung bitte nachlesen!

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html

Wen es näher interessiert, die ECE R112 ( http://www.tuev-sued.de/.../ECE112.pdf) bzw. die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie (v.a. Anlage 2 und 3) (http://colornews.de/.../...014-HU-Scheinwerfer-Pr%C3%BCfrichtlinie.pdf) gäbe diesbezüglich mehr her als der §50 StVZO

Bei meinen High-LEDs gibt es kaum eine sichtbare Hell/Dunkel-Grenze (Ausnahme: Wagen voll besetzt, dann regelt der Wagen sehr weit runter, wie schon bekannt, so dass dann eine deutlich erkennbare Grenze entsteht). Bin mal gespannt, was beim TÜV in 2 Wochen passiert, hoffentlich müssen die nicht anders eingestellt werden... Bin bislang mit Abblendlicht nie angeblinkt worden, von daher scheint das so in Ordnung zu sein.

Zitat:

@ggg-gaudibursch schrieb am 5. November 2017 um 16:41:10 Uhr:

Wen es näher interessiert, die ECE R112 ( http://www.tuev-sued.de/.../ECE112.pdf) bzw. die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie (v.a. Anlage 2 und 3) (http://colornews.de/.../...014-HU-Scheinwerfer-Pr%C3%BCfrichtlinie.pdf) gäbe diesbezüglich mehr her als der §50 StVZO

Danke, auch da steht: auf 25m gemessen -25cm zur Scheinwerfermitte, also minus 1 Prozent, was bei einer Scheinwerferhöhe von 65cm eben den von mir oben angegeben 65m entspricht. Nur das das Dokument um vieles dämlicher zu lesen ist ...

Gruß, HUK

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