LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???
Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...
Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...
Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!
Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?
Bitte mit harten Fakten belegen.
Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...
Sonst alles klar bei dir? 😕 😠
ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.
da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.
hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...🙄
77 Antworten
hehe
mh Untergrundbeleuchtung hab ich irgendwie noch nie gesehen, wir Berliner machen net son mist ;D
zur Laufschrift: man kann ja noch auf Fahrzeugbeschriftung zurückgreifen wenn es denn sein muss. Fänd ich genial, ein netter MG und dann "Kiss my Arse" hinten an die stoßstange ;D
Ist evtl. eine blöde Frage, aber gilt der Quatsch dann auch für tagsüber?
Oder darf man nur Nachts nichts außer der vorschriftsmäßige Beleuchtung einschalten?
Zitat:
Original geschrieben von Nightreaper
Ist evtl. eine blöde Frage, aber gilt der Quatsch dann auch für tagsüber?
Oder darf man nur Nachts nichts außer der vorschriftsmäßige Beleuchtung einschalten?
Die StVZO und die StVO sind nicht uhrzeitabhängig. Außer es steht in den jeweiligen §§ drin, dass dies bei Tag oder bei Nacht gilt (wie beispielsweise bei der Kennzeichnung überstehender Ladung).
Demnach gilt das mit der Leuchtschrift zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Legale Möglichkeit: LCD-Schrift statt LED-Schrift
Ich erinnere mich an ein Konzept-E-Auto.
Ein Fahrwerk aus Hightech-Kunststoff, Karosserie auch bzw. Kohlefaser.
Hinten auf der Heckscheibe ist vollflächig eine selbstleuchtende digitale Anzeige integriert.
Z.B. mit einem Balken für die Bremskraft (das wird auch bei normalen AUtos überlegt), Geschwindigkeit usw..
Man kann wohl von innen nach außen sehen, trotzdem leuchtet die Anzeige nach hintewn.
Ich fände so einen Schriftzug z.B. besonders interessant um dem nah auffahrenden und lichthupenden Hintermann (wenn Jemand die Begrenzung einhält, oder sogar etwas schneller ist) zu signalisieren dass gerade gefilmt wird.
Geht es den Leuten hier die das negativ sehen wirklich um die STVO und das (ich habe es nicht geprüft) Verbot weiterer nach außen gerichteter Beleuchtung (gleich welcher Intensität?)?
Ich hätte da ein Schlupfloch.
LCD statt LED!
Es leuchtet nicht selbst, aber es wäre sichtbar.
So wie eine LCD-Uhr, die per Knopfdruck beleuchtet wird (Wetterstationen...).
Man müsste nur so eine LCD-Anzeige mit einem hellen Hintergrund versehen.
Z.B. weißes Papier.
Eine solche Anzeige wäre ähnlich "digitalem Papier". Nicht selbst leuchtend, aber mit Text zu versehen der auch Blinken oder als Laufschrift bewegen kann.
Und es ist mir noch nicht verboten hinten Ausdrucke reinzukleben.
Z.B. dies hinter der Heckscheibe:
Zitat:
"Die Polizei, Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle.
(Dr. Brosa, Amöneburg)
Ist Reflektionsmaterial wie auf Warnwesten oder Katzenaugen verboten?
Das hinter dem LCD wäre noch ein Zwischending.
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Selten so einen Schwachsinn gelesen. Ich würde sagen, sowohl der Verfasser des Postings als auch der Verfasser dieser komischen Homepage sollten mal den Stoff wechseln den sie sich reinziehen oder weniger davon nehmen...
solange diese laufschrift nicht an das bordnetz angeschlossen ist und fest mit der karosse verschraubt, handelt es sich rechtlich um ladung
da kann dir keiner was😁
das sind die juristischen winkelzüge 😉
sobald das ding seinen saft vom bordnetz bekommt, ist es eine nichtgenehmigte lichtzeichenanlage. spektrum von 15€ bis fahren ohne BE und '3 points for driver', je nachdem was für einen grad der 'gefährdung' man dir unterstellt
ich kann mich da an einen lustigen fall erinnern, wo bei einem plüschtiger beim bremsen die augen aufleuchteten- 3points....
was derartige basteleien für einen sinn machen sei dahingestellt
ich habs nur einmal bei einem GT2 gesehen.....hier verabschieden sich 400irgendwas PS...bloß aus dem verabschieden wurde dann leider doch nix 😛
an dem porsche habe ich eigentlich noch das schild hauptschulabschluß 19xx vermißt 🙄
😁 ... die Rennleitung würde (zumindest kurzzeitig) sicher recht blöde gucken, wenn auf deren Leuchschrift-Aufforderung: "BITTE FOLGEN!" die leuchtene Antwort: NEE, HEUTE KEINE LUST!" kommt.
🙄 Aber sicher wird denen dann etwas einfallen, den Blödsinn zügig zu unterbinden und rechtlich abgesichert zu ahnden.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
da kann dir keiner was😁
FALSCH!
wenn durch diese ladung eine gefährdung für andere verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, kann man einem da sehrwohl etwas!
Ich fänd eine Kameraatrappe in der Heckscheibe hin und wieder ganz hilfreich. 😉 Und oft genug auch eine echte!
Wäre das im Fall der Fälle eigentlich als Beweismittel zugelassen? Wenn man bedrängelt oder genötigt wird und dies mit dem Handy oder ähnlichem aufnimmt? Kann ja z.B. der Beifahrer machen, wenn gerade dabei.
Ansonsten kann ich ein solches "Mitteilungsbedürfnisses" nicht nachvollziehen, außer andere Verkehrsteilnehmer "ärgern" zu wollen. Noch mehr Gegeneinander als Miteinander ... dem Männchen, dass auf Pumpendruck die Hose herunter lies folgten damals auch einige Verfahren ...
Diesen ganzen Beleuchtungs-Schnick-Schnack darf man im Auto fest montieren und auch an das Bordnetz anschließen. Man darf diese Sachen auch im Stillstand betreiben zu Show-Zwecken.
Allerdigs mit einer Einschränkung: Diese Sachen müssen so geschaltet sein, das sie nur bei ausgeschalteter Zündung funktionieren.
Will heißen im Umkehrschluß: Wenn ich die Zündung einschalte, um dann den Motor zu starten, muss der Spuk ausgehen.
Wer´s braucht, bitte!! Solche Leute muss es auch geben.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Diesen ganzen Beleuchtungs-Schnick-Schnack darf man im Auto fest montieren und auch an das Bordnetz anschließen.
nein, darf man nicht!
es wurde bereits ausreichend unter zuhilfenahme div. stellungnahmen von kba/tüv/dekra diskutiert, das alles was nicht vorgeschrieben bzw. für zulässig erklärt ist nicht angebaut sein darf auch wenn es funktionsUNfähig ist! das beste beispiel dafür ist die ubb!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
vorgeschrieben bzw. für zulässig erklärt ist nicht angebaut sein darf auch wenn es funktionsUNfähig ist! das beste beispiel dafür ist die ubb!
Hallo Magirus,
hierzu hat dir bereits vor einiger zeit (um genau zu sein im jahre 2007) der user daniel.krueger (als auch ich selber in diesem jahr) bereits das gegenteil bewiesen. Grundlage hierfür ist die ECE-Richtlinie Nr. 48, wonach nicht betriebsbereite Anbauten als NICHT VORHANDEN gelten! Leider macht sich kaum ein Prüfer damit vertraut.
Und ECE-Richtlinien stehen über der deutschen StVZO.
Gibt es überhaupt legale Alternative wie ich sie nannte?
Genau so große LCD-Displays/Laufschrift wie ndiese LED-Teile.
Wenn die LED-Teile verboten sind, wäre das doch DAS Geschäft, indem der oder die Händler damit werben dass die ANgebote der Konkurrenz nicht im Auto verwendet werden dürfen.
Evtl. noch ein paar Abmahnungen gegen diese LED-Verkäufer (nur die die es extra für KFZ verkaufen, bzw. nicht auf das Verbot hinweisen) wegen unlauterem Wettbewerb, weil die etwas extra für das KFZ bewerben was dort gar nicht verwendet werden darf.