LED-Kennzeichenbeleuchtung
Hallo hab mal ne frage ob jemand vielleicht LED-Kennzeichenleuchten in seinem Octi RS BJ 2010 hat? weil im Netz steht das es wohl Probleme mit dem BC kommt zwecks Fehlermeldung dann.... Ich würde mir sehr gerne LED´s zulegen weil es ja schon viel besser aussieht! Kann mir da jemand weiterhelfen bzw hat schon erfahrung damit gemacht?
Beste Antwort im Thema
Wegen einer illegalen Kennzeichenbeleuchtung den Versicherungsschutz verlieren,wie blöd muß man denn sein?
105 Antworten
Zitat:
dass ein Abgelaufener Verbandskasten mit was um die 10€ Verwarngeld geahndet werden kann und den neuen bei der Polizei vorgezeigt werden muss
wenn es um Geldeintreiben geht, da sind die Guten immer recht einfallsreich.
Scheint dann aber im "eigenen Ermessen" zu liegen.
Ich fand den Spruch des Beamten mindestens genau so einprägsam 😁
Woanders ließt man, gegen das Verwahngeld klagen zu können, da es halt nicht in der StVZO verankert ist.
Sie haben ja recht mit dem Verfalldatum, zumal diese Nachfüllpacks an jeder Tankstelle, Baumarkt, Autohaus etc. für´n 10er gerade mal mitgenommen werden könnten......
Zitat:
Original geschrieben von Maus123
Wer sagt denn das man mit der LED-Beleuchtung im Straßenverkehr teilnimt. Es gibt ja auch noch was anderes wie Veranstaltungen Treffen (Abseits vom Öffentlichen Straßenverkehr) und so weiter.
Es geht hier um LED-
Kennzeichenbeleuchtungen. Wozu braucht man auf Veranstaltungen, die
abseits des öffentlichen Straßenverkehrsstattfinden, eine Kennzeichenbeleuchtung?
😕
Hallo Drahkke
Showcars halt z.B. für Musikanlagen. Airbrush, vergoldete Motorenblöcke usw. Da kannste wohl kaum mit Standart-Ware daher kommen. Zumal wohl einige Leute auf dieses Licht bzw. dessen Farbe stehen,..oder keine Birnchen mehr wechseln wollen die nächsten 50'000 Std. So lange hält im Schnitt ein Halbleiter, je nach Einsatz...
Guten Abend,
das selbe würde mich auch interessieren. Habe einen Skoda Octavia RS Baujahr 2011.
Habe schon sämtliche Soffiten eingebaut aber immer erscheint der blöde Fehler am Bordcomputer.
Auch das Anschreiben der Anbieter bei denen ich die Soffitten gekauft habe blieb ohne Erfolg. Diese meinten, dass es solche Soffiten für dieses Modell ohne Fehlermeldung nicht gibt. Ist das etwas dran?
Kann ich mir nicht irgendwo doch solche Sofitten beschaffen.
Ich meine sieht ja einfach geiler aus solche weißen hellen zu haben als so blöde gelbe dunkle Leuchten. Danke für eure Hilfe.
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Zitat:
Original geschrieben von passat_87
Guten Abend,das selbe würde mich auch interessieren. Habe einen Skoda Octavia RS Baujahr 2011.
Habe schon sämtliche Soffiten eingebaut aber immer erscheint der blöde Fehler am Bordcomputer.
Auch das Anschreiben der Anbieter bei denen ich die Soffitten gekauft habe blieb ohne Erfolg. Diese meinten, dass es solche Soffiten für dieses Modell ohne Fehlermeldung nicht gibt. Ist das etwas dran?
Kann ich mir nicht irgendwo doch solche Sofitten beschaffen.
Ich meine sieht ja einfach geiler aus solche weißen hellen zu haben als so blöde gelbe dunkle Leuchten. Danke für eure Hilfe.
Also mit den originalen Leuchtmitteln gibt es keine fehlermeldung irgendwo.
Wenn also schon die Hersteller solchen Krempels sagen, dass sie dafür nix haben, musst dat dann bidde selbst bauen.
Wennsde datt dann hinbekommen hscht, mussste auch noch ein lichttechnisches Gutachten erstellen lasse.
Wenschte datt dann haben tun tust, dann kanschte dat Krempelkrams da neibaue.
Un ob de dat dann noch so "geil" findescht, darf wohl durchaus bezweifelt werden.
PS:
Nich allet, wat angeblich geil ausschaut funktioniert auch.
www.dectane.de da gibts ende mai welche für den 1Z VFL octavia und FL folgt dann noch. leider nicht ganz billig.
Es gibt eine LEGALE Möglichkeit der LED-Kennzeichenbeleuchtung - nämlich das SLN von 3M.
Fotos davon: Siehe unter "meine Fahrzeuge".
Und dabei ist dann widerum die Fragestellung nach einem fehlermeldungsfreien Betrieb auch aus Zulassungsseite valide.
Also:
Bei der Kaltprüfung versagen i.d.R. die sog. "CAN-BUS LED" (siehe Produktbeschreibung Fußnote von Hypercolor zu Audi, Skoda usw.), diese haben keinen rein Ohm'schen Lastwiderstand integriert, da dieser die ohnehin thermisch kritischen SMD-LED zusätzlich belasten würde, oder aber bauartbedingt als Alternative das Gehäuse zu groß würde.
Der elektronische Lastchip (CAN-BUS-CHIP integriert in das LED Leuchtmittel) kommt mit einem kleineren Kühlkörper aus.
Genau dieser Chip hat aber den Nachteil, dass er (vereinfacht ausgedrückt) zwar bei reguläter Betriebsspannung (also Licht ein) die richtige Last simuliert / vorgaukelt, jedoch eben nicht bei einer "Kaltmessung", die ja mit einem kurzen Impuls bei niedrigerer Spannung erfolgt auf die er nicht reagieren kann.
Analog dazu: Miss mal den Ohm'schen Widerstand einer Glühwendel-Sofitte und einer CAN-BUS LED mit einem Multimeter.
Die Werte sind deutlich unterschiedlich, da die CAN-BUS LED nicht ihre nötige Betriebsspannung bekommt, um Last zu schalten (zu simulieren).
Sodele - und nun zum selbstleuchtenden Nummerschild:
Hier leuchtet indirekt die ganze Fläche, aber eben auch per LED und mit zu geringer el. Leistung, und ohne den passenden Ohm'schen Widerstand so dass es einen Fehler in der Anzeige gäbe.
Hier wird parallel jeweils in Sofittenform und -größe ein passender Lastwiderstand el. parallel anstelle der alten Leuchtmittel eingesetzt.
Dieser verhält sich auch "kalt" d.h. ohne BETRIEBSSPANNUNG, aber an einer MESSSPANNUNG (eben diese Kaltmessung) so wie ein Glühwendel-Leuchtmittel (kleinere PTC/NTC Effekte sind hier vernachlässigbar).
Und somit: Keinerlei Fehlermeldung mehr - ALLERDINGS: Eben auch keine Überwachung des LED beleuchteten selbstleuchtenden Kennzeichens.
Aber eben in dieser Konstellation von 3M mit KBA Zulassung und "Schlangenzeichen"...
Die o.g. Lösung funktioniert natürlich auch übertragen auf LED-Sofitten mit parallel per Stromdieb angeklemmten Lastwiderständen. Allerdings dann mit dem Problem der Nicht-Zulassung und mit einem heißen Widerstand der irgendwo frei fliegend befestigt werden muss, anstelle in der dafür geeigneten Fassung zu sitzen.
Gruß
kappa9
Zitat:
Original geschrieben von Sep12
Veränderungen an der Beleuchtungsanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - und damit ist die Versicherung erst mal aus der Haftung raus.Zitat:
Original geschrieben von Maus123
was hat das mit Versicherungsschutz zu tun? Es könnten jegedlich die Blauen/Grünen was da gegen haben so wie der TÜV.
Veränderungen habe nicht immer mit Versicherung zu tun. Das Hätteste Dir sparen können.
So ein Unsinn!! mache mal eine andere H4 Birne rein und du verlierst den Versicherungsschutz?????
Wer solchen Blödsinn schreibt sollte kein Auto fahren!
Habe ALLE Autobirnen in LEd´S umgebaut, ausser den H4 und was sagt der TÜV- NICHTS!!!!
gruss floky
Zitat:
Original geschrieben von floky
So ein Unsinn!! mache mal eine andere H4 Birne rein und du verlierst den Versicherungsschutz?????Zitat:
Original geschrieben von Sep12
Veränderungen an der Beleuchtungsanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - und damit ist die Versicherung erst mal aus der Haftung raus.
Wer solchen Blödsinn schreibt sollte kein Auto fahren!
Habe ALLE Autobirnen in LEd´S umgebaut, ausser den H4 und was sagt der TÜV- NICHTS!!!!
gruss floky
Na super daß wenigstend Du dich auskennst! Und wenn Du die H4 auch in LED umgebastelt hast, kannst Du ja nochmal Bescheid sagen ... was hattest Du noch für ein Auto?
Zitat:
Original geschrieben von floky
So ein Unsinn!! mache mal eine andere H4 Birne rein und du verlierst den Versicherungsschutz?????Zitat:
Original geschrieben von Sep12
Veränderungen an der Beleuchtungsanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - und damit ist die Versicherung erst mal aus der Haftung raus.
Wer solchen Blödsinn schreibt sollte kein Auto fahren!
Habe ALLE Autobirnen in LEd´S umgebaut, ausser den H4 und was sagt der TÜV- NICHTS!!!!
gruss floky
Hallo, änderungen an der Beleuchtungsanlage führen NICHT zwangsläufig zur Betriebserlaubnislöschung, das ist Unsinn! Und bleibt Unsinn. Habe bei meinem Ford Focus baujahr 1998 die Originale Nebelleuchte von ihrem angestmmten Platz hinten links in etwa in der Mitte der Stosstange unterhalb dieser angebracht und mit einer selbstgebauten LEd versehen. Was sagte der Tüv dazu? NICHTS! hauptsache die Leuchte funktioniert! Habe anstatt der Nebelleuchte an deren Platz einen englischen Rückfahrscheinwerfer mit Halogenbestückung eingesetzt. Völlig normal und unbeanstandet. Was hat das alles mit der Betriebserlaubnis zu tun???? NICHTS!
Selbst Motoränderung habe ich ohne Beanstandung durch den TÜV bekommen, weil diese nicht relevant waren.
Wer sooo viel Angst vor Betriebserlaubnisverlusten hat, sollte sich mal schlau machen. Nur übertreiben geht nicht. Meine gesammte Innenraumbeleuchtung ist mit LED`s bestückt und es hat eine Erweiterung statt gefunden. Was soll der Tüv daran auszusetzen haben?
Natürlich weis ich, was für LED`s da hin sollen. Die ich gekauft habe sind schon alle mit den dafür Ervorderlichen Zusätzen ausgerüstet.
Ich will mich dabei nicht in technischen Vierlefanz verlieren. Bin selbst vom Fach und weis um was es geht....
Wer bescheid weis hat nichts zu verlieren.....und wenn jetzt von welcher Seite auch immer kritik und rechthaberei kommen sollte, behaltet es für euch, ich bin nicht daran interessiert. Ich fahre schon sehr lange mit dieser Ausrüstung Auto, bin mehrmals ohne jede Beanstandung durch den TÜV.Angst zu habe ist der falsche Weg.
gruss floky
Zitat:
Original geschrieben von floky
Hallo, änderungen an der Beleuchtungsanlage führen NICHT zwangsläufig zur Betriebserlaubnislöschung, das ist Unsinn! Und bleibt Unsinn. Habe bei meinem Ford Focus baujahr 1998 die Originale Nebelleuchte von ihrem angestmmten Platz hinten links in etwa in der Mitte der Stosstange unterhalb dieser angebracht und mit einer selbstgebauten LEd versehen. Was sagte der Tüv dazu? NICHTS! hauptsache die Leuchte funktioniert! Habe anstatt der Nebelleuchte an deren Platz einen englischen Rückfahrscheinwerfer mit Halogenbestückung eingesetzt. Völlig normal und unbeanstandet. Was hat das alles mit der Betriebserlaubnis zu tun???? NICHTS!Zitat:
Original geschrieben von floky
So ein Unsinn!! mache mal eine andere H4 Birne rein und du verlierst den Versicherungsschutz?????
Wer solchen Blödsinn schreibt sollte kein Auto fahren!
Habe ALLE Autobirnen in LEd´S umgebaut, ausser den H4 und was sagt der TÜV- NICHTS!!!!
gruss floky
Selbst Motoränderung habe ich ohne Beanstandung durch den TÜV bekommen, weil diese nicht relevant waren.
Wer sooo viel Angst vor Betriebserlaubnisverlusten hat, sollte sich mal schlau machen. Nur übertreiben geht nicht. Meine gesammte Innenraumbeleuchtung ist mit LED`s bestückt und es hat eine Erweiterung statt gefunden. Was soll der Tüv daran auszusetzen haben?
Natürlich weis ich, was für LED`s da hin sollen. Die ich gekauft habe sind schon alle mit den dafür Ervorderlichen Zusätzen ausgerüstet.
Ich will mich dabei nicht in technischen Vierlefanz verlieren. Bin selbst vom Fach und weis um was es geht....
Wer bescheid weis hat nichts zu verlieren.....und wenn jetzt von welcher Seite auch immer kritik und rechthaberei kommen sollte, behaltet es für euch, ich bin nicht daran interessiert. Ich fahre schon sehr lange mit dieser Ausrüstung Auto, bin mehrmals ohne jede Beanstandung durch den TÜV.Angst zu habe ist der falsche Weg.
gruss floky
Die auf LED umgerüsteten Leuten außen haben eine Zulassung für LED-Leuchtmittel erhalten ?
Wenn NICHT = erlöschen der Bauartgenehmigung / Betriebserlaubniss für diese Lampen = Erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Da i.A. die Lampen ihre Zulssung in Verbindung mit bestimmten Leuchtmitteln bekommen, erlischt die BE, wenn die zugelassenen Leuchtmittel gegen in diesen Lampen nicht zugelassene Leuchtmittel getauscht werden.
Hier wäre dann ein positiv beschiedenes lichttechnisches Gutachten mit den neuen Leuchtmitteln erstellen zu lassen, was wiederum dann Basis für eine Zulassung wäre.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Die auf LED umgerüsteten Leuten außen haben eine Zulassung für LED-Leuchtmittel erhalten ?Zitat:
Original geschrieben von floky
Hallo, änderungen an der Beleuchtungsanlage führen NICHT zwangsläufig zur Betriebserlaubnislöschung, das ist Unsinn! Und bleibt Unsinn. Habe bei meinem Ford Focus baujahr 1998 die Originale Nebelleuchte von ihrem angestmmten Platz hinten links in etwa in der Mitte der Stosstange unterhalb dieser angebracht und mit einer selbstgebauten LEd versehen. Was sagte der Tüv dazu? NICHTS! hauptsache die Leuchte funktioniert! Habe anstatt der Nebelleuchte an deren Platz einen englischen Rückfahrscheinwerfer mit Halogenbestückung eingesetzt. Völlig normal und unbeanstandet. Was hat das alles mit der Betriebserlaubnis zu tun???? NICHTS!
Selbst Motoränderung habe ich ohne Beanstandung durch den TÜV bekommen, weil diese nicht relevant waren.
Wer sooo viel Angst vor Betriebserlaubnisverlusten hat, sollte sich mal schlau machen. Nur übertreiben geht nicht. Meine gesammte Innenraumbeleuchtung ist mit LED`s bestückt und es hat eine Erweiterung statt gefunden. Was soll der Tüv daran auszusetzen haben?
Natürlich weis ich, was für LED`s da hin sollen. Die ich gekauft habe sind schon alle mit den dafür Ervorderlichen Zusätzen ausgerüstet.
Ich will mich dabei nicht in technischen Vierlefanz verlieren. Bin selbst vom Fach und weis um was es geht....
Wer bescheid weis hat nichts zu verlieren.....und wenn jetzt von welcher Seite auch immer kritik und rechthaberei kommen sollte, behaltet es für euch, ich bin nicht daran interessiert. Ich fahre schon sehr lange mit dieser Ausrüstung Auto, bin mehrmals ohne jede Beanstandung durch den TÜV.Angst zu habe ist der falsche Weg.
gruss floky
Wenn NICHT = erlöschen der Betriebserlaubniss für diese Lampen = Erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Da i.A. die Lampen ihre Zulssung in Verbindung mit bestimmten Leuchtmitteln bekommen, erlischt die BE, wenn die zugelassenen Leuchtmittel gegen in diesen Lampen nicht zugelassene Leuchtmittel getauscht werden.
Hier wäre dann ein positiv beschiedenes lichttechnisches Gutachten mit den neuen Leuchtmitteln erstellen zu lassen, was wiederum dann Basis für eine Zulassung wäre.
Selbst wenn das stimmen sollte, was ich bezweifle, würde der TÜV bestimmt eingreifen....er tut es aber nicht, deshalb ist dein Ziel andere zu belehren ins leere gelaufen
floky
Zitat:
Original geschrieben von floky
Selbst wenn das stimmen sollte, was ich bezweifle, würde der TÜV bestimmt eingreifen....er tut es aber nicht, deshalb ist dein Ziel andere zu belehren ins leere gelaufenZitat:
Original geschrieben von hurz100
Die auf LED umgerüsteten Leuten außen haben eine Zulassung für LED-Leuchtmittel erhalten ?
Wenn NICHT = erlöschen der Betriebserlaubniss für diese Lampen = Erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Da i.A. die Lampen ihre Zulssung in Verbindung mit bestimmten Leuchtmitteln bekommen, erlischt die BE, wenn die zugelassenen Leuchtmittel gegen in diesen Lampen nicht zugelassene Leuchtmittel getauscht werden.
Hier wäre dann ein positiv beschiedenes lichttechnisches Gutachten mit den neuen Leuchtmitteln erstellen zu lassen, was wiederum dann Basis für eine Zulassung wäre.
floky
Gegen den Unsinn, den mancher Mitmenschen verbreitet, ist kaum ein Kraut gewachsen.
Etwas lesenswertes zur Thematik
Zitat:
Original geschrieben von floky
Habe bei meinem Ford Focus baujahr 1998 die Originale Nebelleuchte von ihrem angestmmten Platz hinten links in etwa in der Mitte der Stosstange unterhalb dieser angebracht und mit einer selbstgebauten LEd versehen. Was sagte der Tüv dazu? NICHTS! hauptsache die Leuchte funktioniert!
Das zeugt doch nur entweder von Inkompetenz oder mangelhafter Arbeitseinstellung des Prüfers. Nicht mehr und nicht weniger. Hieraus einen Rechtsanspruch abzuleiten, ist absurd.
LED-Kennzeichenleuchten
Kaufen und glücklich sein. Hab ich auch drin, Baujahr 2012, keine Fehlermeldung.