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LED Kennzeichenbeleuchtung

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 14:32

Hallo liebe Gemeinde,

 

Bei ebaY, fällt mir in letzter Zeit immer dieses Gebot auf.

 

Nun wollte ich von euch wissen, was ihr von dieser Kennzeichenbeleuchtung findet, ob es das Geld wert ist oder ob man lieber die Finger davon lassen sollte. Das was klar ist, ist dass die Kennzeichenbeleuchtung eh keine Zulassung hat, darum geht es mit hierbei nur um die Optik und Qualität der Kennzeichenbeleuchtung, denn ich habe vor mir diesen Artikel zu kaufen, sofern es das Geld wert ist.

 

GameShark

Beste Antwort im Thema

Eine gute Beleuchtung ist ohne Frage toll, aber warum sollte man das Kennzeichen stärker beleuchten ?

Ich bin froh wenn man es nicht so gut lesen kann :D :D :D :D

Wünsche Allen ein schönes Pfingstwochenende :)

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am 26. September 2011 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von masterkw

Tatsache hier ist aber wohl, dass der Gegenstand selbst eine Zulassung hat (setze ich aufgrund der Beschreibung einfach voraus). Ohne Prüfzeichen wird erst wieder bei Einzelabnahme, Eintragung, etc., ein Schuh draus.

Ein Prüfzeichen ist keine Zulassung !

Die LED Kennzeichenbeleuchtung vom 5er BMW hat auch ein E-Prüfzeichen, damit darf man sie trotzdem nicht in einem W211 einbauen.

Man braucht für Beleuchtungseinrichtungen entweder eine Typgenehmigung oder eine ABE.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von iskandar

Hi,

 

Also ich find diese ganzen LED-Kennzeichenbeleuchtungen in verschiedenen Farben unnötig!

 

1. Sie nützen dir nichts.

2. Die sind fast nie an außer Abends & auch wenn du sie Tags an hast sieht man sie nicht.

3. Für diese paar stunden oder minuten Nachfahrten braucht man sie nicht würklich.

 

Grüße ins Forum

Super Beitrag :(

 

Wenn man natürlich nur am Tag fährt und nicht weiter als bis zur Stoßstange denkt, dann ist so ein Text klar.

 

Ich fahre z. B. von Mo. - Fr. jede Nacht acht Stunden und habe seit 2007 schon fünf mal die Kennzeichenbeleuchtung gewechselt. Für so Fahrer wie mich machen die LED Leuchten sehr wohl einen Sinn.

 

Es hat ja keiner gesagt das jetzt jeder umrüsten soll oder muss. Wenn es nach mir ginge, dann bräuchte ich garkeine Beleuchtung für das Kennzeichen. Da mein 211er die aber haben muss, soll sie auch immer funktionieren.

 

Alles klar?

 

Schönen Abend noch,

 

MiReu

Gem. §21a StVZO gibt's eh nur ein Prüfzeichen, wenn das Fahrzeugteil den Bestimmungen entspricht. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten, noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.

Hier gab's ein Prüfzeichen für eine LED-Kennzeichenbeleuchtung speziell für einen W211, nicht für einen Audi, BMW, o.ä.

Und ansonsten muss es doch nur mir gefallen. ;)

am 26. September 2011 um 18:25

Naja masterkw,

ich hatte das Thema mal im Audi-Bereich, da ging es um eine Sammelbestellung bei Dectane, Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen.

Trotz mehrfacher Nachfrage von Usern und meiner Wenigkeit wurden uns keine Unterlagen bezüglich des E-Prüfzeichens zur Verfügung gestellt und da ging es um einen Auftrag von ca. 80 Beleuchtungseinrichtungen.

Da ist dann eine gewisse Skepsis schon angebracht oder?

Gruss TAlFUN

p.s.

Hier ist der entsprechende Paragraph, billig ist die Sache nicht ;)

Zitat:

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein. Quelle

Zur Zulassung, meine Leuchten sind schon auf dem Weg zu mir. Morgen oder übermorgen haben wir dann die Nummern. Dann werde ich mal weitere Nachforschungen über die Zulassungspapiere anstellen.

 

Gruß

 

MiReu

am 26. September 2011 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von MiReu

Zur Zulassung, meine Leuchten sind schon auf dem Weg zu mir. Morgen oder übermorgen haben wir dann die Nummern. Dann werde ich mal weitere Nachforschungen über die Zulassungspapiere anstellen.

Gruß

MiReu

Danke :)

Gruss TAlFUN

Noch ein Hinweis:

Hintere Kennzeichenleuchten müssen der ECE-Regelung 4 entsprechen. Darin steht auch die Ausführung des Genehmigungszeichens.

Moin,

wenn ihr doch alles auf der sicheren Seite sein wollt, wieso kauft ihr nicht so was ??

http://www.yatego.com/.../...c618c0a3c5_0,led-kennzeichenhalter-erulux

Habe ich gestern in natura gesehen, an einem GL. Sah schon verdammt gut aus. Die Frage stellt sich nur, was ist mit den Serienleuchten, wegen Fehlermeldung ?

***edit***

http://www.ebay.de/sch/i.html?...

So die Lampen sind da,eingebaut sind die auch schon .

Hatte keine Kamera in der Garage sind aber nicht zu blau und nicht zu hell.

Imag0276
Imag0277
am 27. September 2011 um 16:43

Moin winsfalke,

die Ledkennzeichenbeleuchtung hat auch eine ABE ;)

Gruss TAlFUN

@Lupo: das sieht doch, im wahrsten Sinne des Wortes, gut aus! :) Ich hatte gehofft, meine wären heute auch schon eingetroffen. Na, dann halt morgen.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Moin winsfalke,

die Ledkennzeichenbeleuchtung hat auch eine ABE ;)

Gruss TAlFUN

Hallo Taifun

Why not ? steht doch da, ABE und ECE -4 Zulassung :confused:

So, meine sind auch angekommen und eingebaut.

 

Foto vom Karton siehe oben, Link zum Hersteller in Taiwan.

 

Wie wir an dem E4 sehen können, sind die Leuchten also in den Niederlanden zugelassen worden. Auch sonst entsprechen die Leuchten den Bestimmungen. Es ist ein L für Leuchte vorhanden, die Spannung und Leistung sind angegeben, so wie der Firmenname und die Zulassungsnummer 004305.

 

Ich sehe jetzt also keine Veranlassung weitere Nachforschungen über die Zulassung anzustellen.

 

Und dank einem Gutschein von PayPal habe ich "nur" 19,95 € bezahlt :D

 

Gruß

 

MiReu

Kannst du heute Abend noch Bilder bei Nacht machen u. ggf. Hochladen ? Wäre super von dir......

Wenn der Postmann zweimal klingelt...oder eine Einwurfbenachrichtigung hinterlässt. ;) :D

Sofern MiReu und ich die identische eBay-Artikelnummer gekauft haben, decken sich sowohl Prüfzeichen, als auch Zulassungsnummer. Nur mein Karton sah, im Gegensatz zu Lupos, etwas anders aus. Einbau war ein Kinderspiel, aber wem erzähle ich das. Funktioniert alles bestens.

@Quaschi: die Bilder sind oft nur ein Anhaltspunkt und geben nicht 100%ig das natürliche Erscheinungsbild wieder. Das sieht i.d.R. "harmonischer" aus, als es punktuell ausgeleuchtet rüber kommt.

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