LED Kennzeichenbeleuchtung
Hallo liebe Gemeinde,
Bei ebaY, fällt mir in letzter Zeit immer dieses Gebot auf.
Nun wollte ich von euch wissen, was ihr von dieser Kennzeichenbeleuchtung findet, ob es das Geld wert ist oder ob man lieber die Finger davon lassen sollte. Das was klar ist, ist dass die Kennzeichenbeleuchtung eh keine Zulassung hat, darum geht es mit hierbei nur um die Optik und Qualität der Kennzeichenbeleuchtung, denn ich habe vor mir diesen Artikel zu kaufen, sofern es das Geld wert ist.
GameShark
Beste Antwort im Thema
Eine gute Beleuchtung ist ohne Frage toll, aber warum sollte man das Kennzeichen stärker beleuchten ?
Ich bin froh wenn man es nicht so gut lesen kann 😁 😁 😁 😁
Wünsche Allen ein schönes Pfingstwochenende 🙂
243 Antworten
Selbst diese sind nicht erlaubt!!
Siehe
Zitat
1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.
Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig. Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von parnishka [/
Warum sich Gedanken machen ob wegen sowas TüV nicht bestanden wird, wenn es legale mit E Prüfzeichen gibt für ca. 30 € ????
Zitat:
Original geschrieben von 4-Ringe-TDI
Selbst diese sind nicht erlaubt!!Siehe
Zitat
1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.
Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig. Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.
Gemeint habe ich auch keine LED-Soffitte sondern
DAS HIERUnd selbst mit den LED-Lösungen in Form von Leuchteneinheiten mit passendem E-Kennzeichen als Ersatz für die vorhandenen Kennzeichenleuchten gibt es immer noch zwei Lichtkegel, die das Kennzeichen nicht gleichmäßig ausleuchten können.
Da ist mir mein Erulux mit 20 LEDs deutlich lieber, das sowohl eine nationale ABG wie auch eine E-Kennzeichnung besitzt.
Gruß
Alpha Lyrae
Oh, dann entschuldige ich mich
Ok alles klar 🙂🙂
Zitat:
Original geschrieben von parnishka
Gemeint habe ich auch keine LED-Soffitte sondern DAS HIERZitat:
Original geschrieben von 4-Ringe-TDI
Selbst diese sind nicht erlaubt!!Siehe
Zitat
1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.
Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig. Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.