LED Heckleuchten vom Facelift Modell gefunden!
Schaut mal hier:
LED Leuchten
Günstiger als bei Audi.
Beste Antwort im Thema
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LED Leuchten
Günstiger als bei Audi.
35 Antworten
**zu g) Stimmen die Nummern? :
- Schlussleuchte links aussen 4E0 945 095 H 172,50 € netto
- Schlussleuchte rechts aussen 4E0 945 096 H 172,50€ netto
- Schlussleuchte links innen 4E0 945 093 H 172,50 € netto
- Schlussleuchte rechts innen 4E0 945 094 H 172,50 € netto
Macht ca. 820 Euro Brutto. - Haben sich die Preise verändert?
Original geschrieben von frisbeee
Moin,
1. Gibt es das Problem öfters, dass eine der hinteren Rückleuchten am A8 4E Wasser zieht, bzw. innen durch Feuchtigkeit das Glas/Plastik beschlagen ist?
Hallo,
Beim Rädertausch wollte ich meine nasse rechte Heckleuchte reklamieren und dachte dass diese problemlos getauscht würde. Doch weit gefehlt. Mein Freundlicher sagte, ich müsse das dann selbst bezahlen. Er habe von Audi eine schriftl. Anweisung dazu, die er mir auch zeigte. Daraufhin hat er mich über den Hof geführt und an einigen A6, A5, TT usw. überall das selbe: Wassertropfen innen und beschlagenes Klarglas. "Wissen Sie, früher haben Sie das nur nicht gesehen, weil es noch keine Klarglasoptik-Leuchten gab- bei meinem Touran hab ich das auch" Und "wenns nicht mehr so feucht draußen ist, verschwindet das wieder"
Da stand ich dann mit meinem 120 000,- Euro Auto und offenem Mund.
Muß man das wirklich akzeptieren. Was habt Ihr für Erfahrungen damit?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Jowell
Original geschrieben von frisbeee
Moin,Wassertropfen innen und beschlagenes Klarglas. "Wissen Sie, früher haben Sie das nur nicht gesehen, weil es noch keine Klarglasoptik-Leuchten gab- bei meinem Touran hab ich das auch" Und "wenns nicht mehr so feucht draußen ist, verschwindet das wieder"
Da stand ich dann mit meinem 120 000,- Euro Auto und offenem Mund.
Muß man das wirklich akzeptieren. Was habt Ihr für Erfahrungen damit?Grüße
Wie alt ist dein Wagen? Älter als 2 Jahre? Hast du ihn neu oder gebraucht gekauft? Vom Händler gekauft?
Das Auto (damals Neuwagen) ist noch keine 2 Jahre alt. Bei meinem Boxster hatte ich Wasser in der Bremsleuchte hinten mittig. Kostenloser Austausch war Kein Thema bei Porsche!
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Na dann hast du noch Gewährleistung!!! (§ 438 I Nr.3 BGB-> 2 Jahre und das ab Übergabe -> § 438 II Alternative 2 BGB)
"Sofort drauf pochen"!.
Nach nem halben Jahr gilt zwar die Beweislastumkehr (zu deinen Gunsten § 476 BGB) nicht mehr, ergo müsstest du nachweisen, dass der SACHMANGEL von Anfang an vorlag. Dies dürfte aber hier kaum eine Rolle spielen, solange du weder nen Heckschaden hattest oder selbst etwas umgebaut hast. Wenn du immer schön bei der Inspektion warst, dann dürfte das erst recht für dich sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
Na dann hast du noch Gewährleistung!!! (§ 438 I Nr.3 BGB-> 2 Jahre und das ab Übergabe -> § 438 II Alternative 2 BGB)
Bitte aber vorher noch einmal genau die AGBs und das Kleingedruckte im jeweiligen Kaufvertrag anschauen, die Händler können die Frist ausdrücklich auf 12 Monate verkürzen!
Zitat:
Original geschrieben von BuddyArno
Bitte aber vorher noch einmal genau die AGBs und das Kleingedruckte im jeweiligen Kaufvertrag anschauen, die Händler können die Frist ausdrücklich auf 12 Monate verkürzen!Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
Na dann hast du noch Gewährleistung!!! (§ 438 I Nr.3 BGB-> 2 Jahre und das ab Übergabe -> § 438 II Alternative 2 BGB)
Bei Gebrauchtwagen. ABER er sagt doch er habe einen Neuwagen erworben. Da ist das nicht möglich (falls doch, würde ich um den entsprechenden § bitten, danke).
Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
... ABER er sagt doch er habe einen Neuwagen ...
*Autsch* Mein Fehler, habe das glatt überlesen.
Zitat:
Original geschrieben von BuddyArno
Bitte aber vorher noch einmal genau die AGBs und das Kleingedruckte im jeweiligen Kaufvertrag anschauen, die Händler können die Frist ausdrücklich auf 12 Monate verkürzen!Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
Na dann hast du noch Gewährleistung!!! (§ 438 I Nr.3 BGB-> 2 Jahre und das ab Übergabe -> § 438 II Alternative 2 BGB)
NUR bei GEBRAUCHTWAGEN kann man die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzen. Nicht beim Erwerb eines NEUWAGENS. Jowell sagt doch, er hätte einen Neuwagen erworben, also auch keine Einschränkung möglich.
(Sofern doch, würde ich um Angabe des § bitten - danke).
(PS: Kurios, hatte bereits eine Antwort verfasst, welche jetzt nicht mehr vorhanden ist)
EDIT: Wird ja immer besser, jetzt ist mein Beitrag wieder da. Spinnt die Forensoftware oder mein PC???
Sorry für den Doppelpost - im Nachhinein.
Also gebe ich zu den LED-Heckleuchten auch noch meinen Kommentar ab.....
Natürlich müssen bei Wassereintritt in die Heckleuchten in der Garantiezeit diese vom Händler ausgetauscht werden.
Hiefür gibt es eine eindeutige TPL (auf die ich aber meinen Händler auch hinweisen musste) und schon war der Austausch bei meinem A8 kein Thema mehr.
Gruß
kwolfgang
Zitat:
Original geschrieben von kwolfgang
Also gebe ich zu den LED-Heckleuchten auch noch meinen Kommentar ab.....Natürlich müssen bei Wassereintritt in die Heckleuchten in der Garantiezeit diese vom Händler ausgetauscht werden.
Hiefür gibt es eine eindeutige TPL (auf die ich aber meinen Händler auch hinweisen musste) und schon war der Austausch bei meinem A8 kein Thema mehr.
Gruß
kwolfgang
Also von AUDI musste ich mir in letzter Zeit viel Mist anhören.
1. Was bedeutet TPL genau?
2. Wie lange hat man denn Garantie?
Gewährleistung beträgt 2 Jahre - inwiefern kommt hier die Garantie zum tragen?
TPL = Technische Problemlösung (= Teil von Elsawin in dem alle bekannte Defekte/Probleme mit den definierten Abstellmassnahmen festgehalten sind)
Neuwagengarantie Audi= 2 Jahre
Gruß
kwolfgang
Zitat:
Original geschrieben von kwolfgang
TPL = Technische Problemlösung (= Teil von Elsawin in dem alle bekannte Defekte/Probleme mit den definierten Abstellmassnahmen festgehalten sind)
Neuwagengarantie Audi= 2 JahreGruß
kwolfgang
Haha Neuwagengarantie von 2 Jahren???
Was soll die denn bitte abdecken???
Man hat doch 2 JAHRE gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG!!!
(Die Beweislast nach 6 Monaten ist mir bewusst - allerdings meist kein Hindernis, insbesondere bei Inspektion bei AUDI)
Dass Audi immer erstmal versucht einem eine GARANTIELEISTUNG in der Gewährleistungszeit anzudrehen kenne ich schon. Unterschied sind die anfallenden Kosten. Was über die Gewährleistung kostenlos läuft, ist bei der Garantie kostenpflichtig. - DANKE Audi 😉
DAHER: in den ersten 2 Jahren SEIT ÜBERGABE!!! (Abholung) IMMER AUF Gewährleistung pochen!
PS: Falls ich es nicht schon erwähnt habe: Selbst im W211er steckt mehr Leder in der Grundausstattung als im A8 für über 100k. Schaut euch mal die Türen im W211er (eine Wagenklasse niedriger!) an und vergleicht diese mit dem Plastik/Alcantare-Fetzen im A8.
Auch im Kundenservice ist Audi glaube ich noch nicht in der Oberklasse angekommen.
Zitat:
Original geschrieben von kwolfgang
...
Natürlich müssen bei Wassereintritt in die Heckleuchten in der Garantiezeit diese vom Händler ausgetauscht werden.Hiefür gibt es eine eindeutige TPL (auf die ich aber meinen Händler auch hinweisen musste) und schon war der Austausch bei meinem A8 kein Thema mehr. ...
Kennt jemand die hier angesprochene TPL?
Das wäre glatt noch etwas für die FAQ. 😁
Zitat:
Original geschrieben von BuddyArno
Kennt jemand die hier angesprochene TPL?
Das wäre glatt noch etwas für die FAQ. 😁
P.S. TPL (Technische Problemlösung) wurde mittlerweile wohl in TPI (Technische Produktinformation) umbenannt.