LED H7 Nachrüstkit jetzt mit E-Prüfzeichen?
Hallo allerseits,
hab grad dieses im Netz gefunden:
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_4?...
https://drive.google.com/file/d/1ujH0aYgaMYVLOEFJc_6SY8P9Pl_T7UYn/view
Ein LED-Nachrüstsatz für H7 - angeblich mit E-Prüfzeichen.
Frage an die Leute, die sich damit auskennen: Ist das echt? Kann das sein? Oder ist das ein Fake? Das wäre das erste Mal, daß mir so'n Teil mit Prüfzeichen über'n Weg läuft. Kann das gar nicht so richtig glauben.
Gruß und so...
Beste Antwort im Thema
Auf der vorletzten und letzten Seite ist jeweils der TÜV Süd in Prag angegeben. Der TüV Süd existiert tatsächlich in Tschechien.
Ich habe jetzt mal den TÜV Süd in München angeschrieben - E-Mail ist raus. Ich bin ja mal gespannt.
43 Antworten
Zitat:
@Peter_AT schrieb am 7. September 2018 um 08:21:22 Uhr:
Die LED Brenner haben 4800lm pro Lampe, das soll ohne Leuchtweitenregelung und SW Reinigung möglich sein?
IMHO ist die Grenze bei 2000lm (zumindest bei Xenon) wo weder LW-Regelung noch SW-Reinigungsanlage erforderlich sind (z.b. die Xenon Brenner bei LKW, oder Tesla 😉 ).
btw. finde ich es in Europa schon etwas bescheiden, dass auch das Leuchtmittel selbst mit dem Scheinwerfer zugelassen wird. Weil dadurch ist es nie möglich "legal" eine andere Technologie zu verwenden, selbst wenn diese weniger blendet und ein besseres Licht bietet...
LED/Laser/Xenon benötigen eine LWR, und zwar eine automatische, aber unter 2000 lumen keine Reinigungsanlage.
Halogen benötigen keine Reinigungsanlage (ist aber möglich), aber auf jeden Fall eine manuelle LWR (Schalter zum Verstellen der Höhe).
Die LED Dinger sind in Scheinwerfer für H7 NICHT zulässig.
H steht für Halogenlampe,
7 für den Sockel PX26d mit 55 Watt für Abblemd- u. Fernlicht.
Scheinwerfer sind Bauartgenehmigt, mit dem dafür bestimmten Leuchtmittel, alles andere ist ausgeschlossen.
Punkt. Aus. Ende.
(Wenn man es ganz genau nimmt, sind die Umrüstungen LED in der Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls unzulässig, wird aber toleriert)
Zitat:
(Wenn man es ganz genau nimmt, sind die Umrüstungen LED in der Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls unzulässig, wird aber toleriert)
Es sei denn, man baut die kompletten Originalteile aus dem Mopf ein.
Du kannst theoretisch auch Kennzeichenbeleuchtungen aus einem BMW einbauen. Die muss nämlich nur als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen sein.
Ich würde es nicht ausschließen, dass es in Zukunft einmal LED-Leuchtmittel als Ersatz für die H1, H3, H4 und H7-Birnen gibt, aber die werden keinesfalls mehr wie 1650lm bringen. Das wird dann ein zugelassener 1:1 Ersatz sein. Aber mehr Licht bringen die dann nicht und die von einigen gewünschte Lichtfarbe mit dem Blaustich hoffentlich auch nicht.
Die Auflösung
Der TÜV Süd schreibt, inhaltlich befasse sich die Genehmigung ausschließlich mit der ECE-R 10, Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Verwendung dieses Bauteils in einem Scheinwerfer bzw. der Austausch dieses Bauteils gegen ein herkömmliches H7 Leuchtmittel sei nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Es handle sich zwar nicht um einen Fake, die Genehmigung sei aber keine Grundlage für die Verwendug in einem H7-Scheinwerfer.
Ich kann mich jedenfalls des Eindrucks nicht erwehren, daß der Verkäufer seine Kunden vorsätzlich aufs Glatteis führen will. Seriös geht anders.
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Danke, dass du dir den Aufwand gemacht hast, das mal zu klären. Sollte in eine globale Motor-Talk-FAQ rein.
Also im Prinzip das erwartete Ergebnis.
Dann Hersteller anschreiben, der soll für Scheinwerfer + Leuchtmittel Genehmigung einholen (bzw. den Scheinwerfer für andere Leuchtmittel mit entsprechendem Sockel zulassen), soll mit den W204 Scheinwerfern anfangen 😁
Ich befürchte, das wird den "Hersteller" stark beeindrucken.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2018 um 16:43:18 Uhr:
Ich befürchte, das wird den "Hersteller" stark beeindrucken.
Man beachte den "😁" hinter der Aussage... Somit braucht es auch keinen beeindrucken.
Was ich von hier mitnehme: Ein E-Prüfzeichen ist nicht sicher eine Zulassung. Man muss das bei solchen Dingen hinterfragen.
Also im Prinzip das erwartete Ergebnis...
Nur nochmal kurz:
Zitat:
LED/Laser/Xenon benötigen eine LWR, und zwar eine automatische, aber unter 2000 lumen keine Reinigungsanlage.
Das ist so wohl nicht ganz korrekt. Zum Beispiel die aktuellen BWM 2er Tourer scheinen eine manuelle LWR bei LEDs zu haben (während es bei den vor-LCI-Modellen noch eine automatische LWR war - eventuell hat sich da also vielleicht auch was an den Kriterien geändert?) . Siehe
https://www.motor-talk.de/.../led-licht-erfahrungen-t5927164.html?...Richtig, dann korrigiere ich mich: Alle Fahrzeuge mit Gasentladungslampen müssen eine autom. LWR haben.
Eine automatische LWR ist erst ab einer bestimmten Lichtstärke vorgeschrieben. Ich bin mir nicht sicher, aber die 2000lm dürften der Punkt sein, an dem eine automatische LWR und SWR erforderlich sind.
Zitat:
Richtig, dann korrigiere ich mich: Alle Fahrzeuge mit Gasentladungslampen müssen eine autom. LWR haben.
Das ist so auch nicht richtig! Der Caddy Baujahr 2018 mit Gasentladungslampen besitzt keine autom. LWR sondern eine manuelle. Nur die Scheinwerferreinigungsanlage ist Serie.