LED als Standlicht???
Hallo!
Habe mit weiße LED's als Standlich bei Ebay gekauft. Nun gehen leuchten aber immer die Blinker mit.
Wie bekomme ich das weg? kann man diese Funktion wegkodieren lassen oder was macht man da?
hat da jemand Erfahrungswerte?
Gruß
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
hier zum Beispiel mein Gutachten dazu
schlechtes beispiel!
diese eintragung ist unzulässig!
da die eintragende stelle, nicht im besitz der nötigen mess-gerätschaften ist, und per "augenmaß" gemessen hat....
so kann aber nicht sichergestellt werden, ob die gesetzlich geforderten mindest/grenzwerte eingehalten werden....
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Wahrscheinlich kann nur eine sog. Lichttechnische Irgendwasstelle so etwas rechtmäßig freigeben... 😉
ein lichttechnisches institut (davon gibts imho nur 2 an universitäten, und eine tüv-stelle, die das darf deutschlandweit), muss ein "lichttechnisches gutachten" dafür ausstellen, dieses gutachten, ist aber nur auf diesen einen scheinwerfer gültig, d.h. geht der kaputt, muss mit dem neuen scheinwerfer auch ein neues gutachten erstellt werden.....
Ja, genau so ist das wohl, wenn man es deutsch-beamtisch auslegt (wenngleich nicht nur per Augenmaß vermessen wurde, sondern mit einer Art Prüfschirm mit Thermoprinter - aber egal).
Fakt ist doch, dass meine Betriebserlaubnis zuvor erloschen war (und deiner Meinung nach immer noch ist).
Genau das hat "Famou$" ja oben bezweifelt. Und nur diesen Umstand sollte mein Beitrag aufzeigen.
Gruß, Timo
Dann isses ja auch gut - wenngleich ich die VwV nicht im Wortlaut finden kann (Link?)...
Du meinst also wirklich, dass die Zulassung nicht erlischt, wenn man einen zugelassenen Scheinwerfer manipuliert?! 😰😕
OK, du machst so was vielleicht beruflich, aber ich glaub's halt trotzdem nicht. Die Frage ist vielmehr, ob der TÜV wieder eine BE erteilen kann oder eben nicht...
Viele Grüße, Timo
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VwW = Verwaltungsvorschriften. Da sins so Art Kommentare udn Ergänzungen.
Für was soll dir denn der TÜV eine neue BE erteilen?
Die LED im Scheinwerfer stellt nur einen Mangel dar und wird über §30 StvZO geahndet. Die ist auch nur ein Auffangtatbestand, weil dies nirgends speziell geregelt ist.
PS: Der TÜV erteilt nie eine BE :-) das kann nur die Zulassungsstelle in Verbundung mit dem KBA
ok? :-)
...hallöchen zusammen..gg
..ich habe auch nen E46 compact ..und möchte auf Led´s umrüsten..
..wie groß muß jetzt der Wiederstand sein...??
..weiter unten steht einmal 27,5 Ohm ..einmal steht 80 Ohm..???
..bitte um Antwort das wäre sehr lieb..
bb Hannes
Zitat:
Original geschrieben von MrMFG1
..weiter unten steht einmal 27,5 Ohm ..einmal steht 80 Ohm..???
27,5 Ohm entspricht einer Leistung von ca. 5W.
Das Kontrollsystem gibt sich aber auch schon mit weniger Strom"verbrauch" zufrieden.
Daher reicht auch ein 80 Ohm-Widerstand. (dann sparste etwas Strom)