LED als Kennzeichenbeleuchtung zulässig?
Hallo
der Threadtitel sagt ja schon einiges aus... ;-)
MfG
W!ldsau
111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
ups ich glaub da is ne satzverschiebung drin ;-)sollte heißen
außer and den Fzg die serienmaäßig LED verbaut haben sind Sprich BMW / MB / Lexus usw.Kannst ja die MB Standlichter nehmen und eintragen lassen musst nur die Freigabe von MB haben.
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
LEDs sind klip und klar verbotenaußer and den FZG wo sieheinwerfer in Mein Opel Bauen nur weil sie ne E Nummer haben serienmaäßig sind Sprich BMW usw.
Sollte einer vom anderen Hersteller was an sein Auto Bauen brauch er eine Abnahme und eine Zulassung für das Teil vom jeweiligen Herstellern.
E Nummern Kannst also alle Vergessen
Darf ja auch nich vom Porsche die Scheinwerfer in mein opel Bauen nur weil se ne E Nummer haben.
Ist zwar schon laenger her, aber da wollte ich Ruecklichter von einem anderen Auto
die bereits eingebaut waren beim TÜV eintragen lassen.
Der TÜV hat sie nicht eingetragen weil keine Eintragung noetig war!!
Er sagte damals, wenn die Dinger so eingebaut sind wie im Original ( Winkel zur Fahrbahn )
dann kann ich damit rumfahren, weil das Originalauto genauso damit rumfaehrt !
Heutzutage gibt es manche Dinge die sieht der TÜV sogar lockerer als damals, aber
es gibt auch solche totalen Buerokraten wie z.B. der opelfreak.de :-( ( Hast evtl. auch deinen Scheibenfrostschutz vom
Fremdhersteller eintragen lassen ? ) :-)
Nix fuer Ungut
Gruesse
S.BOB
Edit: Verlesen, und daher wieder gelöscht
Zitat:
Original geschrieben von W!ldsau
Um es kurz zu machen: habs rausprogrammiertZitat:
Original geschrieben von VectraGTS1.9
Na nun rück schon raus, wie hast Du es denn nun gemacht mit dem Flackern??? Sind doch alle so gespannt.
Demnach jetzt unbedingt keine Hilfreiche Lösung für jeden.
Ich braucht aber jetzt keinen FOH damit zu belästigen....der schaffts nicht.Ich würde dann eher mit Widerständen und evtl. Kondensatoren arbeiten...
MfG
W!ldsau
das "flackern" bekommt ihr mit einem Relais raus, da das Relais zu dräge für den Prüfimpuls des CC ist
Zitat:
Original geschrieben von gas_vectra
das "flackern" bekommt ihr mit einem Relais raus, da das Relais zu dräge für den Prüfimpuls des CC ist
Und welsches Relais meinst du???
*keinlinksieht 😉
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ein ganz normales Schliesserrelais
Zitat:
Original geschrieben von gas_vectra
ein ganz normales Schliesserrelais
Lol... naja, entweder bilde ich mich jetzt erstmal in Sachen Elektronik weiter, oder ich such mir jemand ders nachbaut!
... Trotzdem danke!
Zitat:
Original geschrieben von Stuntman Bob
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
ups ich glaub da is ne satzverschiebung drin ;-)sollte heißen
außer and den Fzg die serienmaäßig LED verbaut haben sind Sprich BMW / MB / Lexus usw.Kannst ja die MB Standlichter nehmen und eintragen lassen musst nur die Freigabe von MB haben.
Zitat:
Original geschrieben von Stuntman Bob
Ist zwar schon laenger her, aber da wollte ich Ruecklichter von einem anderen AutoZitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
die bereits eingebaut waren beim TÜV eintragen lassen.
Der TÜV hat sie nicht eingetragen weil keine Eintragung noetig war!!
Er sagte damals, wenn die Dinger so eingebaut sind wie im Original ( Winkel zur Fahrbahn )
dann kann ich damit rumfahren, weil das Originalauto genauso damit rumfaehrt !
Heutzutage gibt es manche Dinge die sieht der TÜV sogar lockerer als damals, aber
es gibt auch solche totalen Buerokraten wie z.B. der opelfreak.de :-( ( Hast evtl. auch deinen Scheibenfrostschutz vom
Fremdhersteller eintragen lassen ? ) :-)Nix fuer Ungut
Gruesse
S.BOB
Die Rennleitung und der Tüv werden wohl nicht eine helle weiße Kennzeichenbeleuchtung in Frage stellen.....so ein blödsinn.....habe auch die Erfahrung gemacht das der TÜV wenn es nicht "gefährdet" es nicht ganz so eng sieht....und das zu Recht!!! Die meißten würden dich auslachen wenn du sowas eintragen lassen willst.... hauptsache der
würstchenblinker iist eingetragen 😁😉