Leasingübernahme Großkunde
Hallo,
hab in der Suche nichts passendes gefunden, deswegen das neue Thema.
Kurz der Sachverhalt:
Ich habe mir Anfang März mein Auto bei meinem Arbeitgeber bestellt. Ich überlege gerade wieder zu meinem alten Arbeitgeber zu wechseln. Alte Liebe rostet nicht 😁... Auto (gleiche Klasse) bekomme ich da auch nur halt bei einem anderen Audi Partner. Da ich die jetzige Firma ungern auf dem Auto sitzen lassen will, wollte ich fragen ob eine Übernahme von einem Audi Händler zu einem anderen möglich ist.
Mir ist klar, dass die eine Firma andere Konditionen als die andere hat und die Raten variieren können. Aber gibt es sonstige Gebühren oder kann man das "einfach" überschreiben?
Gruß
dasi
15 Antworten
Da müssen alle drei Seiten sich einig werden. Will nur eine nicht, dann platzt die Geschichte.
Ok, danke. Denke das wäre im Interesse von allen Parteien. Gebühren (außer halt evtl. höhere Raten) fallen aber nicht an?
Will eine der drei Seiten Gebühren, dann ist das deren Recht die zu nehmen.
Das Auto ist noch nicht produziert, sprich auch nicht Zugelassen. Umschreibegebühren können dann meinen Verständnis nach nicht anfallen. Sorry, wenn ich so blöd frage, kenne mich da echt nicht aus, aber was könnten sonst für Gebühren anfallen?
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Grade der Händler dürfte etwas Arbeit haben, die ihm niemand sonst bezahlt.
Ist ja legitim, aber was genau für Gebühren könnten theoretisch anfallen? Höhe ist erst mal zweitrangig, ich würde nur gerne wissen was für Arten von Gebühren verlangt werden könnte?
Einfach ein Einmalbetrag von X Euro.
Vielleicht genau in der Höhe, die eine Stornierung deinen alten Arbeitgeber kosten würde?
Ganz ehrlich, das Interesse aller Parteien kann ich hier nicht erkennen.
Was hat der Audihändler davon außer Arbeit?
Was hat der neue Arbeitgeber davon außer einer Geschichte, die nicht nach den gewohnten Prozessen funktioniert und damit naturgemäß mehr Arbeit macht?
Einzig dein alter Arbeitgeber würde ggf. nicht auf einem Auto bzw. Stornierungskosten sitzen bleiben und je nach Ausgestaltung der Verträge könnte da auch was bei dir im Raum stehen.
Versteh das bitte nicht falsch, ich danke dir für deine Antworten, aber ich würde eigentlich nur gern wissen, was an Kostenarten anfallen könnten und von wem erhoben werden kann 🙂. Das sich alle einigen, war nicht die Frage auch nicht wie meine vertragliche Regelung ist. Mir geht's wirklich nur rein um den Wechsel von A nach B. Naja ein Händler verdient trotzdem noch Geld an dem Auto für Service,Reifeneinlagerung etc. und außerdem sehe ich das auch in gewisser Weise als Service für nen Kunden an, der 15-20 Autos im Jahr abnimmt. Zudem hab ich nie gesagt, dass der Händler für seine Aufwände nicht entschädigt werden soll. Und da bin ich wieder beim Punkt, ich will wirklich nur wissen, welche Gebühren wer erheben kann. Also z.B. Audi AG erhebt umstellungsgebühren, Händler A Stornogebühren, Händler B "was weiß ich, Übernahmegebühr". Darum geht es mir 🙂
Bei mir läuft gerade was ganz ähnliches und bezüglich Gebühren habe ich noch nichts gehört.
Mein auf mich geschäftlich geleastes Fahrzeug übernimmt mein neuer Arbeitgeber. Dieses ist allerdings seit 3 Monaten auf der Straße.
Das Problem sind bei dir ja nur die unterschiedlichen Händler
Wenn die neue Firma bei den ihn dann kaufen würde sehe ich da eigentlich keine großen Kosten
Zulassung ist noch nicht passiert und es muss ja nur ein neuer Vertrag aufgesetzt werden
Denke das läuft unter Kulanz
Zitat:
@dasi schrieb am 5. April 2016 um 23:32:48 Uhr:
Und da bin ich wieder beim Punkt, ich will wirklich nur wissen, welche Gebühren wer erheben kann. Also z.B. Audi AG erhebt umstellungsgebühren, Händler A Stornogebühren, Händler B "was weiß ich, Übernahmegebühr". Darum geht es mir 🙂
Die Frage wird dir hier aber keiner beantworten können, da das nirgends geregelt ist.
Will einer eine "IchHabeKeineLust-Gebühr" dafür, dann ist das so.
Das Hauptproblem sind hier ganz sicher die unterschiedlichen Händler.
Ok, danke jetzt bin ich schlauer. Dachte das ist irgendwie geregelt. Dann muss ich mich mit den Händlern abstimmen 🙂
Ich hole das nochmal hoch, weil ich gestern erfuhr, dass VW-Leasing für das Umschreiben von Geschäftsleasing von mir auf meinen AG 350 € als Bearbeitungspauschale verlangt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. April 2016 um 20:02:11 Uhr:
Ganz ehrlich, das Interesse aller Parteien kann ich hier nicht erkennen.
Was hat der Audihändler davon außer Arbeit?
a) die Chance, ein Auto mehr abzusetzen (zumindest, wenn die Stelle des Fragestellers beim alten AG neu besetzt wird und für den Nachfolger auch ein Auto benötigt wird)
b) die Chance, einen neuen Kunden zu gewinnen (nämlich den neuen AG, der ja bisher bei einem Konkurrenten kauft)
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. April 2016 um 20:02:11 Uhr:
Was hat der neue Arbeitgeber davon außer einer Geschichte, die nicht nach den gewohnten Prozessen funktioniert und damit naturgemäß mehr Arbeit macht?
Eine kürzere Wartezeit auf den neuen Wagen für den neuen Mitarbeiter und damit ggf. geringere Kosten für Mobilität in der Beschaffungsphase, einen glücklichen Mitarbeiter, ggf. Einblick in die Beschaffungskonditionen der anderen Firma (Konkurrent?), vielleicht sogar bessere Konditionen...