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Leasingübergabe Checkliste

BMW 5er

kurze Frage: hat einer eine Art Liste zur Hand, auf was alles geachtet werden sollte bei der LeasingÜBERgabe eines Gebrauchten F10/F11. Also auf was sollte man achten, was in dem Übergabeprotokoll festgehalten wird, damit man bei der Rückgabe keine bösen Überraschungen erlebt (bspw. Kratzer Holzleisten etc. aber halt auch F10/F11 spezifisches).
Freue mich über Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Lieber TE,
in Deinem Leasingvertrag findest Du im Kleingedruckten folgendes:
Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein), Kundendienstheft, Ausweise) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich beim ausliefernden Händler während dessen Geschäftszeit zurückzugeben. Gibt der Leasingnehmer Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schadenzu ersetzen.
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Bei meinen bisher geleasten BMW hatte ich niemals irgendwelche Probleme bei der Rückgabe. Allerdings behandle ich meine Fahrzeuge auch so, wie ich dies mit einem gekauften tun würde.
Viele Grüße
Der Chaosmanager

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Konnte nur mal kurz draufschaun:
gibt da aber nichts "Spannendes":
Vollständigkeit Bordbuch etc. sollte selbstverständlich sein, dann Profiltiefe Reifen, Zustand Felgen, ..
Meine "Beanstandungen" waren bis her immer Lackschäden - auch kleinster Steinschlag ...
Beim Privatleasing rentiert sich hier sicherlich der Weg zum Autoaufbereiter (smart repair) VOR der Rückgabe

Der Wagen hat glücklicherweise schon Steinschläge, die gerade ausgebessert werden. Folglich sollte das Thema bei der Rückgabe kein Thema mehr sein. Insbesondere auch vor der geltenden Rechtsprechung nicht.

Lieber TE,
in Deinem Leasingvertrag findest Du im Kleingedruckten folgendes:
Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein), Kundendienstheft, Ausweise) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich beim ausliefernden Händler während dessen Geschäftszeit zurückzugeben. Gibt der Leasingnehmer Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schadenzu ersetzen.
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.

Bei meinen bisher geleasten BMW hatte ich niemals irgendwelche Probleme bei der Rückgabe. Allerdings behandle ich meine Fahrzeuge auch so, wie ich dies mit einem gekauften tun würde.
Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von calabonn


Der Wagen hat glücklicherweise schon Steinschläge, die gerade ausgebessert werden. Folglich sollte das Thema bei der Rückgabe kein Thema mehr sein. Insbesondere auch vor der geltenden Rechtsprechung nicht.

Ja, aber habe hier im Forum schon gehört das abgenutzte Fussmatten beanstandet worden.

Ist halt immer die Frage, ob man klagen will.

Manchmal spielt es wohl auch eine Rolle , ob man bei der Marke bleibt oder wechselt

nur kurz: es geht mir nicht um die rückgabe, sondern um die übergabe (also zu beginn des leasings). wenn man einen gebrauchten least, muss man hier ja auch auf so einiges achten: bspw geradeauslauf, schwammges fahrverhalten, wasserdurchlässigkeit heckklappe (dies wäre F10/F11 spezifische dinge), aber halt auch die leciht zerkratzen innenleisten (dies natürlich vor dem hintergrund der späteren rückgabe).
ich hätte gedacht, dass einige der experten hier im forum sich schon so eine art checkliste erstellt haben. es ist doch nicht so, dass ihr bei der übergabe zum händler kommt, einmal die hände schüttelt und dann ungeprüft, ungesehen mit dem wagen nach hause fahrt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von calabonn


nur kurz: es geht mir nicht um die rückgabe, sondern um die übergabe (also zu beginn des leasings).

Ach so - es war etwas widersprüchlich von Dir formuliert

"dass man bei der Rückgabe keine bösen Überraschungen erlebt."

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Janet2



Zitat:

Original geschrieben von calabonn


Der Wagen hat glücklicherweise schon Steinschläge, die gerade ausgebessert werden. Folglich sollte das Thema bei der Rückgabe kein Thema mehr sein. Insbesondere auch vor der geltenden Rechtsprechung nicht.

Ja, aber habe hier im Forum schon gehört das abgenutzte Fussmatten beanstandet worden.
Ist halt immer die Frage, ob man klagen will.
Manchmal spielt es wohl auch eine Rolle , ob man bei der Marke bleibt oder wechselt

Vieles kann beanstandet werden... Wichtig ist nur, dass man das Übergabeprotokoll in diesem Falle NICHT unterschreibt und ausdrücklich äußert, dass man nicht einverstanden ist. Bei mir war es dann so, dass nach zähen 2,5 Stunden immer mehr eingelenkt wurde und ich statt 2500€ plötzlich nur noch 200€ zu zahlen hatte... Lasst euch bei der Rückgabe nicht vereimern! Auch nicht, wenn ihr kein neues Fahrzeug bei dem selben Händler besorgt... Das sind keine Argumente! Zu einer Gerichtsverhandlung wird es bei normalen Gebrauchsspuren nicht kommen - die Händler sind doch auch nicht blöd...

Zitat:

Original geschrieben von calabonn


...
es ist doch nicht so, dass ihr bei der übergabe zum händler kommt, einmal die hände schüttelt und dann ungeprüft, ungesehen mit dem wagen nach hause fahrt, oder?

also bei mir war es genau so,

bei einem Neuwagen hast Du doch Garantie und wie willst Du bei Übergabe feststellen, das der Geradeauslauf nicht stimmt? Dazu musst Du ja sowieso erst mal ein Stück fahren. Gleiches mit dem Wassereintritt beim Waschen in der Waschanlage...

Abgesehen davon, dass ich die Probleme nicht hatte, aber was hätte ich da bei Übergabe prüfen sollen??

Das einzige Problem das ich nach der Übergabe feststellen musste war, das sie mir die falsche iPhone-Ladeschale eingebaut hatten (Media statt Video-Snap-in oder so ähnlich) und der wurde ohne großes Aufsehen am nächsten Tag ausgetauscht...

nunja, bin den wagen schon mal probegefahren. daher weiss ich, dass er nach rechts zog (die anderen möglichen probleme waren mir aber nicht aufgefallen, also nur das nach rechts ziehen). dies hatte ich mehrfach angemahnt. daher werde ich bei der übergabe auf eine zusätzliche probefahrt mit einem vom bmwhaus bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von fridolin frost



Zitat:

Original geschrieben von calabonn


...
es ist doch nicht so, dass ihr bei der übergabe zum händler kommt, einmal die hände schüttelt und dann ungeprüft, ungesehen mit dem wagen nach hause fahrt, oder?

also bei mir war es genau so,
bei einem Neuwagen hast Du doch Garantie und wie willst Du bei Übergabe feststellen, das der Geradeauslauf nicht stimmt? Dazu musst Du ja sowieso erst mal ein Stück fahren. Gleiches mit dem Wassereintritt beim Waschen in der Waschanlage...
Abgesehen davon, dass ich die Probleme nicht hatte, aber was hätte ich da bei Übergabe prüfen sollen??
Das einzige Problem das ich nach der Übergabe feststellen musste war, das sie mir die falsche iPhone-Ladeschale eingebaut hatten (Media statt Video-Snap-in oder so ähnlich) und der wurde ohne großes Aufsehen am nächsten Tag ausgetauscht...

Also bei all unseren Rückgaben wurde immer wie folgt verfahren:
- KM-Stand
- Zubehör vorhanden (Reifen, Navi-DVD, Schlüssel, Serviceheft und Bedienanleitung etc.)
Aussen:
- Reifen (Profiltiefe) & Felgen (Kratzer von Bordsteinen etc.)
- Lack & Karosserie (teilw. mit Lackprüfgerät)
- Unterboden & Motorraum (Ölverlust etc.)
- Scheiben (Kratzer und Steinschlag werden gerne aufgeschrieben)
Innen
- Sitze (meist Seitenwangen bei Leder)
- Verkleidung Kofferaum (bei Kombi noch das Rollo) und Boden
Nach mehr als einem Dutzend Fahrzeugen kann ich sagen:
BMW findet immer was (oder die DEKRA). Meist an den Felgen und am Lack. Man zahlt dann die anteilige Reparatur. Oft ist man zunächst geschockt, weil einige Tausend Euro da stehen. Ich habe mir dann immer ein Angebot einer Lack-Fachwerkstatt eingeholt (teilw. sogar ein anderer BMW-Händler) und das dann vorgelegt. Plötzlich ging es auch zu dem Preis. Nie das Protokoll unterschreiben/akzeptieren. BMW MUSS einer fachgerechten (!) Reparatur durch eine anderen Werkstatt zustimmen. Statt 3.000 EUR zahlt man dann "nur" 700 EUR - immer vorausgesetzt, es ist fachgerecht. Und natürlich ist der Händler auch noch (in Maßen) kulanter, wenn man weiter bei ihm kauft.

argh....ich fragte doch nach tipps für die leasing Ü B E R gabe. also abholung des autos durch den leasingnehmer.

Naja, das Problem ist das du einen gebrauchten Leasen willst.
Das ist wohl eher ein Sonderfall.
Ansonsten kannst du dich aber an der Liste von hunde5er orientieren.

soll heissen, einfach schon alles das, was üblicherweise bei der rückgabe moniert wird, schon bei der übernahme monieren? taktisch sicherlich sinnvoll...

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx


Naja, das Problem ist das du einen gebrauchten Leasen willst.
Das ist wohl eher ein Sonderfall.
Ansonsten kannst du dich aber an der Liste von hunde5er orientieren.

wieder eine kurze frage an die experten hier im hause:
übergabe erfolgte, aber bei manchen mängeln im innenraum (mikrorisse lack, fleck auf dem leder etc.) hatte der verkäufer sich quasi nahezu geweigert diese mit aufs protokoll zu schreiben, da er meinte, dass bei rückgabe der innenraum eh nicht so kontrolliert wird. richtig oder falsch?
vielen dank

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