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Leasingrückgabe Golf7 GTI - Schäden an Felgen, Kratzer, Dellen; mit Fotos

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 2. Januar 2019 um 15:19

Hallo zusammen,

bei mir steht in ca. 7 Wochen die Rückgabe meines vor 4 Jahren geleasten Golf 7 GTI an! Trotz pfleglicher Behandlung, ist die Zeit leider nicht spurlos an ihm vorbeigegangen...

Ich habe vorne rechts und hinten rechts kleine Kratzer auf den Austins, bin im Winter mit der Stoßstange vorne mal in einen Eishaufen gefahren( Kratzer) Und habe heute eine Delle unter dem Tankdeckel im Kotflügel entdeck (vermutlich Tür eines anderen Pkws).

Wie sieht das eigentlich mit Kratzern aus, die unter der vorderen Stoßstange sind (z.B. vom Aufsetzen im Parkhaus, sind ja nicht zu sehen, außer auf der Bühne)?

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das vorher beheben lasse, oder ich den Wagen so abgeben soll.. Angeblich zahlt man ja nicht die Reparatur, sondern nur den Minderwert?!

Was meint ihr?

 

Edit: was mir gerade noch einfällt... Neue Bremsen hat er vorne bekommen vor etwa 2 Monaten, nun hab ich beim stärkeren Bremsen aber wieder dieses "Rubbeln" und "Vibrieren" - vermutlich wieder ne krumme Bremsscheibe...

Felge vorne
Felge hinten
Kratzer Stoßstange vorne rechts
+1
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37 Antworten

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Januar 2019 um 13:12:16 Uhr:

Zitat:

@unwissender1982 schrieb am 4. Januar 2019 um 12:58:37 Uhr:

Es ist halt unmöglich ein neues Auto ohne Gebrauchs Spuren zurück zu geben. Aber das genau erwartet VW. Habe das schon in einigen Reportagen und teste gesehen. Andere Hersteller sind da Kulanter, und Wissen halt das auch Gebrauchs Spuren entstehen

Ach bitte. Der Schaden-Katalog wurde doch schon durchgegeben.

Bei mir letzten Sommer auch, Steinschlag - keine Berechnung, Kratzer Ladekante - keine Berechnung, Wartung in 3 Wochen fällig- keine Berechnung, tiefe Falte im Kunstleder vom Kindersitz - nichtmal erwähnt. Beule Seitentür(die ich selber nie gesehen habe) keine Berechnung.

Was ich zahlen musste, tiefer Kratzer im Seitenteil - Klar(wobei bei der Vorabnahme sogar der VW Mitarbeiter versucht hat zu polieren bevor der Gutachter kam, also im Fall der Fälle es für mich gut gemeint) Vom Marder angefressene Motorhaubendämmatte - auch Klar! Letzteres war günstiger selber zu machen. Bei den Lackierkosten im Seitenteil … Zeitwertgutschrift an den Reparaturkosten.

Siehe Anhang, dass ich kein Mist erzähle.

Übrigens liefen 4 andere Rückgaben genau so!

Also bitte nicht was vom Pferd erzählen.

Beim Audi Leasing steht sogar genau drin, welche Rechte man bezüglich der Schäden hat. Also wie es weitergeht, wenn man mit der Beurteilung nicht zufrieden ist.

Bei unserem VW Autohaus wurde das früher auch von eigenen Mitarbeitern gemacht, mittlerweile sitzt einer von der Dekra da... sei besser. Aus meiner Erfahrung auch im Sinne des Autohauses, eben wegen der Diskussionen von den Kunden.

Merkwürdig. Uns wurden solche Schäden mit horrenden Summen in Rechnung gestellt, ebenfalls mit einem DEKRA - Gutachten. Erst der Klageweg mit RA führte zum Erfolg. Für uns ist VAG kein Thema mehr.

wie sieht das denn aus, wenn man z.B. nach 4 Jahren Leasing einen Golf übernehmen will, macht VW da gute Übernahmepreise, oder lohnt sich das nicht und man bestellt besser einen neuen Pkw ?

Zitat:

@GT Ingo schrieb am 4. Januar 2019 um 15:19:16 Uhr:

wie sieht das denn aus, wenn man z.B. nach 4 Jahren Leasing einen Golf übernehmen will, macht VW da gute Übernahmepreise, oder lohnt sich das nicht und man bestellt besser einen neuen Pkw ?

Hier ist es so, dass du das Auto nach Ende des Leasings vom Händler abkaufen kannst. Sprich der Händler löst den Wagen bei der Leasinggesellschaft aus und kann ihn an Dich verkaufen. Natürlich wird ein Händler den Wagen nicht einfach finanziell durchreichen, sondern eine Marge draufschlagen. Hier liegt es aber am Verhandlungsgeschick des Käufers mit guten Argumenten einen etwas günstigeren Kaufpreis zu bekommen. Z.Bsp. könnte man ggü dem Händler argumentieren, dass er jegliche vorhandenen Gebrauchsspuren nicht beseitigen muss und auch eine Fahrzeugaufbereitung nicht anfällt. Ausserdem hat er so auch kein Standzeitrisiko für den Wagen. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor wären so sicher derzeit einige Händler froh, den Wagen so schnell wie möglich wieder los zu werden.

Bei deinem CS sehe ich allerdings eher ein hohes Interesse des Händlers den Wagen später zurück zu nehmen und gut daran verdienen zu wollen.

Nur mal als Bsp.: 2015 hätten wir fast unseren damaligen BMW X1 am Ende des Leasing übernehmen wollen. Der Händler hat uns den Wagen ca 1000 Euro unterhalb des Preises angeboten, für den er ihn später in die Gebrauchtwagenreihe gestellt hat. Fand ich fair, aber nicht günstig. Der angebotene Preis war in Relation zum ehemaligen Listenpreis (abzüglich Rabatt beim Neukauf und die Summe aller gezahlten Leasingraten) noch zu hoch für unseren Geschmack. Sprich er hätte sicherlich noch gut an uns verdienen wollen. (was ich auch nachvollziehen kann)

am 9. Januar 2019 um 3:55

Wieviel km hat der GTI bereits auf der Uhr?

Die hier gezeigten Schäden sind eher gering.

Es hängt auch sehr von der Nutzungsdauer, km Leistung ab, was üblich ist an Schäden durch normale Nutzung.

Ein Kompaktwagen jenseits der 160.000 km gilt als weitgehend abgenutzt. Zu 100% abgenutzt gelten Autos durchschnittlich bei rund 200.000 km (Referenz Mittelkasse Wagen).

Dann kann ein Händler kaum noch Schäden geltend machen. Als Falle für Leasingkunden werden km Begrenzungen, wie z.B. 15.000 km / Jahr etc. gerne in die Verträge aufgenommen, um nicht nur den Wagen mit geringerer Laufleistung später besser zu verkaufen, sondern auch beim Leasingnehmer Schäden geltend zu machen.

Am besten sind Verträge ohne Laufleistung Begrenzung, weil man dann einen Wagen komplett abnutzen kann.

Leider sind solche Verträge eher selten, und anscheinend zunächst teurer. Am Ende für den Leasingnehmer oft günstiger, da selten Folgekosten entstehen.

Zitat:

@Dynagonzo schrieb am 4. Januar 2019 um 14:09:30 Uhr:

Merkwürdig. Uns wurden solche Schäden mit horrenden Summen in Rechnung gestellt, ebenfalls mit einem DEKRA - Gutachten. Erst der Klageweg mit RA führte zum Erfolg. Für uns ist VAG kein Thema mehr.

In dem Fall wäre DEKRA für mich kein Thema mehr.

Die Leasinggesellschaft hat die Autos nie live gesehen, die rechnen auf Basis der Rücknahmegutachten ab, wer auch immer die erstellt hat. Wenn da völlig unpassende Summen stehen, Schäden angerechnet werden die nach Schadenkatalog=Vertragsgrundlage nicht angerechnet werden dürfen etc.. ist der Gutachter der der Fehler gemacht hat. Mal ganz abgesehen davon hat VAG selber eh nichts damit zu tun.

Themenstarteram 21. Januar 2019 um 11:38

Mein Wagen hat aktuell ca 63tkm runter. Ich war heute beim Beulendoc! Stoßfänger vorne und die Delle hinten sollen für 270 Euro gemacht werden. Felgen habe ich bereits neue gekauft.

Der "Doc" hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Kratzer die beim Aufsetzten entstehen bei z.B. Parkhäusern oder Bordsteinen (die nur mit Bühne zu sehen sind) auch gemacht werden müssen! Ist das wirklich so? Dachte dass das unter normale Gebrauchsspuren fällt...

am 22. Januar 2019 um 10:44

Auch das Aufsetzten muss gemacht werden. Hab mir vor 6 Monaten einen 2016er Audi A5 Cabrio gekauft. Hab im Leasing Übergabeprotokoll gesehen dass er vorne leicht aufgesetzt war, wurde dem Vorbesitzer in Rechnung gestellt und ich hatte dadurch eine frisch lackierte Stosstange

Auch in dem Fall sollte die Intensität des Schadens gelten.

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