Leasingbedingungen 1% Leasing VW Phaeton
Hallo allerseits,
habe mir nun schon die Finger wundgetippt, aber leider findet man online keine sinnvollen Informationen über die Leasingbedingungen für das 1%-Leasing. Man stößt immer nur auf das Standardblatt (eine Seite DIN A4), auf der die groben Rahmenbedingungen erläutert werden, was jedoch sonst nicht weiter aussagekräftig ist. Was mich interessiert sind jedoch die genauen Bedingungen im Leasingvertrag, also das "Kleingedruckte", insbesondere im Hinblick auf die Rückgabe bzw. eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages.
Könnte mir einer von euch 1%-Leasern wohl seinen Vertrag mal einscannen und hochladen (natürlich anonymisiert)?
Das wäre super! 🙂
Gruß,
Fabian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@agentstarburst schrieb am 15. Februar 2015 um 11:59:16 Uhr:
Aus diesem Grund, und auch nur aus diesem Grund, wüsste ich gerne bereits im Vorfeld, was ein vorzeitiges Leasingende für mich als Leasingnehmer an Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet.
Beste Grüße,
Fabian
Meine Frau hatte mal einen X3 für 3 Jahre geleast (Gewerblich). Nach zwei Jahren hatte sie keine Lust mehr auf den X3. Die Anfrage bei BMW hat dann eine Summe von 11000 € erbracht....🙁
Da mein 7er just zu dem auslief, habe ich meiner Frau dann den Gefallen getan, den X3 noch das letzte Jahr zu fahren, um danach dann auf den Phaeton um zu steigen....😉 Hatte ich ja dann auch gemacht.
Beim Leasing wird der Wertverlust des Fahrzeugs gleichmäßig auf die vereinbarte Laufzeit aufgeteilt. Der Wertverlust ist aber nicht linear. Dies bedeutet, dass der Wertverlust z.B. in den ersten 1.5 Jahren real 30% beträgt, du über deine Leasingrate erst 15 % bezahlt hast. (Achtung, das sind von mir angenommene fiktive Werte zur Verdeutlichung!).
Dadurch ergibt sich eine Differenz zwischen "Buchwert" und "Zeitwert" Buchwert = geleistet über Leasingrate, wie viel das Auto noch theoretisch Wert ist. Zeitwert ist der Wert, den das Fahrzeug zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt am Markt erzielen würde. Diese Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert ist es was der Leasinggeber von dir erstattet haben möchte. Hinzu kommen noch allgemeine Kosten wie Bearbeitungsgebühr eventl. Zinsverlust etc.
Wenn du den KM-Leasingvertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende laufen lässt, geht es zum Schluss dann mit "0" aus. Bedeutet Fahrzeug in vereinbarten Zustand wieder abgegeben.
Zitat:
@agentstarburst schrieb am 15. Februar 2015 um 11:59:16 Uhr:
Ich finde, finanzielle Diskussionen haben in einem technischen Autoforum eigentlich nichts verloren
Sorry, aber das hast du doch irgendwie selber in`s Leben gerufen. Deine mehrfache Nachfrage "was ist wenn", lässt doch nur den Schluss zu, dass du mit deiner Situation auf unsichern Füßen stehst.
Leasing bedeutet, dass man für eine gewisse Zeit, in dem Fall 36 Monate eine gleichbleibende planungssichere Position hat. Wenn es da Zweifel gibt, sollte man es nicht machen. Denn die Kosten die durch eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags entstehen sind nicht ohne. In 99% der Fälle ist eine vorzeitige Auflösung eh nicht möglich.
Gruss
pesbod
45 Antworten
Zitat:
@chudomir schrieb am 15. Februar 2015 um 17:53:46 Uhr:
1) Anschlussgarantie - beim Gebrauchten nur in den ersten 3 Jahren ab Erstzulassung möglich, mit ordentlichen Merhkosten verbunden
2) GAP Versicherung - beim Gebrauchten nur möglich, wenn Du eine solche KFZ Versicherung mitbringst
3) Vollkasko - falls du noch nicht um die 55 bis mit 30 SF-Jahren bist, kosten der Phaeton schnell mal 1500 - 2000 VK im Jahr
Bitte nicht verunsichern lassen. Zwar hat der zitierte Vorschreiber durchaus Recht, aber
Zu 1)
Ist auch nur eine Versicherung. 40 Euro im Monat.
Zu 2)
GAP-Versicherung liegt bei ca. 60 Euro im Jahr - zumindest bei mir, bei einer regionalen Versicherung. Angebot gerade eingeholt. Mal bei einschlägigen Online-Versicherungen vorbei schauen - sofern dort kein Basic-Tarif, meistens enthalten.
zu 3)
Unter 1000 Euro/Jahr. Bin noch lange keine 55 und habe auch keine SF30 (Rechnung würde aber ansonsten stimmen... 😁 ). Allerdings sollte man nicht erwarten, dass sämtliche Optionen enthalten sind. Bei 80 Euro Aufpreis für VK300/TKoSB statt VK300/TK150 lohnt sich diese nicht unbedingt. Rabattretter ist mit fast 200 Euro Aufpreis auch happig. Werkstattbindung bringt was, sofern man einen Anbieter findet, wird bei Phaeton schon meist nicht angeboten. Ist vielleicht auch nicht sinnvoll.
Eins ist aber richtig: Versicherung liegt gut doppelt so hoch wie bei einem Mittelklasse-Wagen.
Kosten sind bis auf die Reparaturen eigentlich überschaubar. Aber halt nicht Golf- oder A4-Klasse.
Und uns geht's in Deutschland noch gut... 8)
LG
Clive
Zitat:
@Cussler schrieb am 15. Februar 2015 um 22:56:49 Uhr:
Bitte nicht verunsichern lassen. Zwar hat der zitierte Vorschreiber durchaus Recht, aberZitat:
@chudomir schrieb am 15. Februar 2015 um 17:53:46 Uhr:
1) Anschlussgarantie - beim Gebrauchten nur in den ersten 3 Jahren ab Erstzulassung möglich, mit ordentlichen Merhkosten verbunden
2) GAP Versicherung - beim Gebrauchten nur möglich, wenn Du eine solche KFZ Versicherung mitbringst
3) Vollkasko - falls du noch nicht um die 55 bis mit 30 SF-Jahren bist, kosten der Phaeton schnell mal 1500 - 2000 VK im Jahr
Zu 1)
Ist auch nur eine Versicherung. 40 Euro im Monat.
Ich habe mich zu seiner Zeit ausführlich mit den Optionen von VW befasst - letzenendes war das einzige Angebot, den Phaeton über 3 Jahre in der Garantie zu verlängern, ungefähr so gestaffelt:
Jahr 1: 800
Jahr 2: 1100
Jahr 3: 1600
Die Zahlen sind jetzt aus dem Bauch heraus, aber die Größenordnung war auf jeden Fall mit dieser Tendenz. Zusätzlich gilt, dass der Gebrauchte keine 3 Jahre alt sein darf (ab Erstzulassung)
Hallo allerseits,
zunächst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich rechne derzeit mit einer Rate zwischen 350-400€, Neuwagenanschlussversicherung liegt lt. meinem Händler bei rund 700€, d.h. nochmals 20€/Monat. Wartung liegt lt. Werkstattcheck bei Autoscout24 bei ca. 600€ für die 30000er und 90000er, sowie rund 800€ bei 60000 und 120000. Bei 75000km Laufleistung (die ich vermutlich nicht ausreizen werde), sind das im ungünstigsten Fall 2 große und eine kleine Inspektion mit in Summe 2200€. Einen Bremsenservice mit rund 1200€ rechne ich ebenfalls noch mit ein, nochmal rund 90€/Monat. Dann kommt noch die Versicherung mit rund 1100€/Jahr dazu, also nochmal 91€/Monat.
Macht für mich eine Gesamtsumme von 400€ (Rate) + 20€ (Garantie) + 90€ (Wartung) + 90€ (Versicherung) = 600€ im Monat. Reifen, Steuern, usw. habe ich mal außen vor gelassen. Bei uns im Hause gibt es dafür ein 12-monatiges Neuwagenleasing einer gut ausgestatteten E-Klasse mit Versicherung, Wartung, usw. Ist aber auch nochmal eine andere Klasse.
@ Pespod: Eigentlich wollte ich die Vertragsunterlagen haben, falls jemand so freundlich wäre, mir die anonymisiert einzuscannen. Dann kann ich die mal durchsehen. Ich habe jetzt mal meinen ortsansässigen VW-Händler angesprochen. Leider hat er mit dem 1% Leasing fast keine Erfahrungen. Mal sehen.
Gruß,
Fabian
Zitat:
@chudomir schrieb am 16. Februar 2015 um 11:00:50 Uhr:
Jahr 1: 800
Jahr 2: 1100
Jahr 3: 1600
Danke für den Hinweis!
Das sind in der Tat Summen, die doch deutlich über den bisherigen liegen (bes. Jahr 3)!
Ging es dabei um jeweils eine Verlängerung für ein weiteres Jahr oder war es ein Angebot, welches sofort über 3 Jahre lief?
Waren die Angebote nach Gesamtlaufleistung gestaffelt, möglicherweise auf eine Gesamtlaufleistung begrenzt?
Da würde sich möglicherweise eine freie Anschlussversicherung besser machen. (Was wieder dafür spricht, den Händler nicht in 400km Entfernung zu suchen...)
LG
Clive
Ähnliche Themen
Zitat:
@agentstarburst schrieb am 16. Februar 2015 um 11:05:38 Uhr:
Hallo allerseits,@ Pespod: Eigentlich wollte ich die Vertragsunterlagen haben, falls jemand so freundlich wäre, mir die anonymisiert einzuscannen. Dann kann ich die mal durchsehen. Ich habe jetzt mal meinen ortsansässigen VW-Händler angesprochen. Leider hat er mit dem 1% Leasing fast keine Erfahrungen. Mal sehen.
Gruß,
Fabian
Die Leasingverträge zwischen Neuwagen und 1% werden sich nur in den offensichtlichen Punkten unterscheiden (Laufzeit, KM etc.). Das Kleingedruckte wird sich nicht unterscheiden. Warum auch? Leasing ist Leasing, ob für den 1% ter oder den Neuwagen. Von daher kannst du dir von deinem Händler auch einen Blankovertrag aushändigen lassen. Aber damit deine "Quengelei" ein Ende hat im Hang das "Kleingedruckte" zum VW Leasing. Übernahme nach Leasingende wird übrigens explizit ausgeschlossen.
Zitat:
@pesbod schrieb am 16. Februar 2015 um 13:51:28 Uhr:
Aber damit deine "Quengelei" ein Ende hat im Hang das "Kleingedruckte" zum VW Leasing. Übernahme nach Leasingende wird übrigens explizit ausgeschlossen.
Mahlzeit,
tut mir leid, aber ich kapier das nicht so richtig. Wenn ich dir doch so mächtig auf den Sack gehe, dann antworte doch einfach gar nicht? Wo ist der Sinn darin, dass wir uns hier gegenseitig anmachen?
Anbei angefügt das Infoblatt vom Autohaus Burger mit den groben Informationen zum Leasing. Da wird die Kaufoption namentlich benannt und auch eine Möglichkeit der vorzeitigen Leasingablösung (durch Kauf?).
Ich werde die heute nachmittag mal kontaktieren und dazu befragen. Informationen kann ich - für die, die es interessiert - dann auch gerne posten.
Gruß,
Fabian
Zitat:
@Cussler schrieb am 16. Februar 2015 um 12:03:19 Uhr:
Danke für den Hinweis!Zitat:
@chudomir schrieb am 16. Februar 2015 um 11:00:50 Uhr:
Jahr 1: 800
Jahr 2: 1100
Jahr 3: 1600
Das sind in der Tat Summen, die doch deutlich über den bisherigen liegen (bes. Jahr 3)!
Ging es dabei um jeweils eine Verlängerung für ein weiteres Jahr oder war es ein Angebot, welches sofort über 3 Jahre lief?
Waren die Angebote nach Gesamtlaufleistung gestaffelt, möglicherweise auf eine Gesamtlaufleistung begrenzt?
Die Verlängerung hätte jeweils für 1 Jahr abgeschlossen werden können, so dass man flexibel jedes Jahr neu entscheiden darf.
Die Verlängerung griff bis zum KM 120k (oder waren es 125k?). Die Rechnung war halt so, dass es mit dem üblichen Vertragsrahmen 36 / 25k gerade noch akzeptabel war, wenn man ein Fzg mit ca 50k auf dem Tacho nimmt.
Nur mal eine blöde Rückfrage zu den Leasing AGBs:
Muss ich die Reifen auch bei einem vom Hersteller anerkannten Betrieb beziehen? Oder ist der "Ersatz" keine "Reparatur"?
Beispiel: Steinschlag in der Windschutzscheibe (außerhab des Sichtfelds). Es darf nur die VW-Werkstatt (anerkannter Betrieb) die Scheibe wechseln oder auch ein anderer Anbieter, z.B. Carglass?
Was genau ist eine "erforderliche Reparatur"?
Fall ich die Windschutzscheibe bei einem anderen Anbieter wechseln lassen darf, was ist für den Fall, wo der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers liegt und einer "erforderliche Reparatur" (zur Erlangung der HU) bedarf?
Mir fallen da noch so ein paar Dinge ein...
LG
Clive
Wir können hier nur mutmaßen, genau die Sorte von Fragen kriegte mein VW-Ansprechpartner sauber aufgelistet, mit der Bitte um Aufklärung, bevor ich von ihm mir die Vertragsunterlagen zukommen liess. Das ist das einzig verlässliche, m.M.n.
Bei Stopanski war es ähnlich, dort habe ich die Fragen im persönlichen Gespräch abgekippt.
Danke!
Macht Sinn!
LG
Clive
Zitat:
@agentstarburst schrieb am 16. Februar 2015 um 14:28:23 Uhr:
Mahlzeit,Zitat:
@pesbod schrieb am 16. Februar 2015 um 13:51:28 Uhr:
Aber damit deine "Quengelei" ein Ende hat im Hang das "Kleingedruckte" zum VW Leasing. Übernahme nach Leasingende wird übrigens explizit ausgeschlossen.tut mir leid, aber ich kapier das nicht so richtig. Wenn ich dir doch so mächtig auf den Sack gehe, dann antworte doch einfach gar nicht? Wo ist der Sinn darin, dass wir uns hier gegenseitig anmachen?
Anbei angefügt das Infoblatt vom Autohaus Burger mit den groben Informationen zum Leasing. Da wird die Kaufoption namentlich benannt und auch eine Möglichkeit der vorzeitigen Leasingablösung (durch Kauf?).
Ich werde die heute nachmittag mal kontaktieren und dazu befragen. Informationen kann ich - für die, die es interessiert - dann auch gerne posten.
Gruß,
Fabian
Fabian,
während Du über Privatleasing Infos haben möchtest, redet @pesbod über Geschäftleasing und veröffentlicht über dieses das "Kleingedruckte".
Er kennt es halt nicht anders, macht aber natürlich einen großen Unterschied hinsichtlich der Vertragsmodalitäten.
LG
Udo
Mein Freundlicher hat sich gemeldet. Die Suche gestalte sich etwas schwierig, da die Fahrzeuge bei Ende der Laufzeit maximal 64 Monate alt sein dürften. Zudem dürfen alle Fahrzeuge, die älter als 28 Monate sind, nur eine Leasingdauer von 24 Monaten haben.
Nach meiner Rechnung müssen also die 1-Prozent-Leasing Fahrzeuge folgendes Mindest-Baujahr (bzw. EZ) vorweisen:
8/12 (max. 28 Monate alt) bzw. 8/12 (in 2/18 maximal 64 Monate alt).
Ihr seid dran...
LG
Clive
Nachtrag:
Bevor jemand meinen Rechenfehler bemerkt, korrigiere ich ihn lieber selbst:
Max. 28 Monate alt, bedeutet Bj. 10/12 oder später; dann 36 Monate Laufzeit möglich.
Bei Laufzeitende max. 64 Monate alt, bedeutet Bj. 10/11 oder später; dann aber nur 24 Monate Laufzeit möglich.
Zitat:
@A346 schrieb am 16. Februar 2015 um 18:53:19 Uhr:
während Du über Privatleasing Infos haben möchtest, redet @pesbod über Geschäftleasing und veröffentlicht über dieses das "Kleingedruckte".Er kennt es halt nicht anders, macht aber natürlich einen großen Unterschied hinsichtlich der Vertragsmodalitäten.
Pesbod redet von Neuwagenleasing, Fabian vom 1% Leasing, das hat nichts mit dem Unterschied privat/gewerblich zu tun.
Beim Neuwagenleasing macht, wie schon geschrieben, eine Übernahme keinen Sinn, da die Konditionen im Vergleich zu einem weiteren Neuwagenleasing unterirdisch sind.
Alternative: Man wartet einfach 6-8Monate und nimmt dann seinen Ex-Neuwagen als 1%er. Mein Ex ist auch gerade bei mobile.de aufgetaucht, als 1%-Leasing.
Beim 1% Leasing gibt es am Ende der Laufzeit aktuell gute Konditionen, wenn man den Wagen danach kaufen möchte. VW subventioniert die Ablösesumme. Kann auch sinnvoll sein, wenn man hohe Kilometerleistungen im 1% Leasing fährt, denn dann entfällt die Abrechnung der Mehrkilometer.
Grüße _L98_
Inzwischen habe ich ein (einzelnes) Angebot vorliegen.
Leider wurde das Limit um mehr als 15% überschritten, so dass es mit 520 Euro monatlich nicht ins gesetzte Budget passt.
Folgende Informationen kann ich aber aus dem Angebot entnehmen:
Im Leasing-Angebot enthalten sind zwei Versicherungen:
Zum einen eine Leasingratenversicherung in Höhe von 14 Euro monatlich (im Falle von Krankheit o. Tod)
Zum anderen die Garantieverlängerung mit 38 Euro monatlich (über 36 Monate Laufzeit).
Zusätzlich sind die Mehrkosten pro Kilometerüberschreitung allgemein und für die Garantieverlängerung angegeben.
In der Summe fallen für jeden Mehrkilometer 0,90 Euro an. Minderkilometer werden hingegen mit 0,36 Euro vergütet (nur Garantieverlängerung; max. bis 10.000km).
LG
Clive
Hi Clive Cussler,
habe übrigens schon einige Bücher von dir gelesen... 😉 Ich habe mittlerweile ebenfalls ein Angebot vorliegen. Interessant ist, dass die Garantieverlängerung bei mir 47€ kosten soll, auch wenn die Basisrate für das Fahrzeug mit 367€ deutlich günstiger ist, als dein Fahrzeug. Unter Umständen liegt es an der höheren Laufleistung (bereits 87tkm).
Die Leasing-Plus-Versicherung würde ich mir glaube ich schenken. Ich finde sie relativ teuer (23€p/M). Dafür, dass sie maximal 12 Monatsraten übernimmt.
Interessant finde ich die Bedingungen für die Garantieverlängerung. Autohaus Burger sagte mir, dass die Versicherung bei höheren Laufleistungen nur noch anteilig Teile bezahlt, den Lohn dafür voll. In meinem jetzigen Angebot heißt es bei den Bedingungen:
"Die Leistungen der Garantieverlängerung entsprechen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit und einer maximalen Gesamtfahrleistung von 200000km in vollem Umfang der Herstellergarantie..."
Oder hat die Herstellergarantie ab einer gewissen Laufleistung ebenfalls eine anteilige Reduktion der Beteiligung am Teilepreis?